Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Kryptowerte

Rz. 18 In der Literatur ist ersichtlich noch nicht diskutiert worden, wie mit Kryptowerten zu verfahren wäre, die in die Verwahrung gegeben werden sollen. Ein praktisches Bedürfnis dazu besteht anders als im Erbrecht wohl nicht. Mögliche Anwendungsfälle sind reduziert, da sowohl bei Immobiliengeschäften als auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen u...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Sachbeteiligung bei der Beurkundung von Willenserklärungen

Rz. 22 Einseitige Willenserklärungen sind Angelegenheit auch des Adressaten.[44] Die Erteilung einer Vollmacht ist somit eine Angelegenheit sowohl des Bevollmächtigenden als auch des Bevollmächtigten. Rz. 23 Ob Willenserklärungen eines Vertreters oder gegenüber einem Vertreter stets auch Angelegenheiten des Vertreters und des Vertretenen sind, ist keineswegs unzweifelhaft. Na...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Adressaten der Belehrung

Rz. 48 Die Prüfungs- und Belehrungspflicht obliegt dem Notar gegenüber allen Personen, die vor ihm Erklärungen abgeben. Der Notar muss also nur die formell Beteiligten nach Abs. 1 belehren.[158] So hat die Belehrung beim Auftreten eines – auch eines vollmachtlosen – Vertreters allein gegenüber diesem, nicht auch gegenüber dem Vertretenen zu erfolgen (siehe aber Rdn 49),[159]...mehr

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Einleitung / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Verwendung des Videokommunikationssystems gemäß § 78p BNotO

Rz. 32 Die Beteiligten und der Notar sind in der Wahl des Videokommunikationssystems nicht frei, sondern müssen zwingend das gemäß § 78p BNotO von der Bundesnotarkammer betriebene System verwenden.[100] Kommt bei der Beurkundung nach §§ 16a ff. BeurkG stattdessen ein anderes Videokommunikationssystem zum Einsatz, liegt ein Beurkundungsmangel vor, für dessen Folgen wiederum d...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren (Abs. 3 S. 2 a.F.)

Rz. 6 Abs. 3 ist mit Wirkung ab dem 17.8.2015 außer Kraft getreten (Art. 5 des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften[15]). Weil der Gesetzgeber die Doppelzuständigkeit aber letztendlich doch nicht beseitigte, verblieb es für die zur Erlangung eines Erbscheins notwendige eidesstattliche ...mehr

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Einleitung / I. Europa

Rz. 38 Die europäische Integration macht auch vor dem Notariat nicht halt. Erste Fixpunkte setzte der EuGH in einem Beschluss von 2002[79] und einem Urteil von 2007.[80] Dabei stand in diesen Entscheidungen keineswegs die Organisation des staatlichen Notariats als solche auf dem Prüfstand. In der Sache ging es um die von einem Amtsnotar erhobene Beurkundungsgebühr für die Gr...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 9.1 Heidel/Pauly, AnwaltFormulare: Schriftsätze-Verträge-Erläuterungen

11. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 3.112 S., 179 EUR Die Herausgeber Heidel und Pauly legen nun die 11. Auflage des bewährten Werkes vor. Es werden 58 Rechtsgebiete von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung mit angepassten Mustern bearbeitet. Das Werk ist perfekt für den Einstieg in fremde Rechts...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6 Tod eines Gesellschafters

Nach dem Erbrecht geht der Anteil mit allen Rechten und Pflichten auf den bzw. die Erben über, die somit auch alle Gesellschafterrechte ausüben können. Häufig möchten die Mitgesellschafter jedoch nicht mit den Erben, die sie vielfach nicht kennen bzw. ggf. nicht schätzen oder die nicht die notwendige Kompetenz mitbringen, die Gesellschaft fortsetzen. 6.1 Einziehung des Geschäf...mehr

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Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 405 (Heft 12) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im zweiten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrens...mehr

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Überblick über die erbrecht... / e) Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung

Beim "Berliner Testament" ist die Schlusserbeinsetzung der eigenen Kinder regelmäßig wechselbezüglich, denn wer sein Vermögen letztendlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten Erbfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird. D...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Keine Nachlasspflegschaft bei streitigen Erbquoten

Sind zwischen den i.E. bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt i.S.d. § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt. OLG München v. 27.10.2025 – 33 Wx 219/25 e BGB § 1960 Beraterhinweis Ein Erbe ist unbekannt, wenn das Nachlassgericht sich nicht ohne umfängliche Ermittlungen davon überzeu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.1 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, wen er als Erben einsetzt. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird a...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 2. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Ungenügende Bestimmtheit einer Erbeinsetzung Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tode des Vorerben "diejenige Person erben soll, die es mit dem Vorerben besonders gut konnte", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben. OLG Karlsruhe v. 10.7.2025 – 14 W 36/24 BGB § 2065 Beraterhinweis Nach § 2065 Abs. 2 BGB kann der...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 3. Erbvertrag

a) Kein Herausgabeanspruch aus § 2287 BGB bei Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt vom Erbvertrag Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts schließt, soweit die Voraussetzungen für dessen Ausübung bei der Schenkung vorliegen, eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben i.S.v. § 2287 Abs. 1 BGB aus, ohne dass der Rücktritt erklärt werden müsste. OLG Nürnberg v. 24.10.202...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 1. Annahme und Ausschlagung

a) Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist Bei gesetzlicher Erbfolge ist Kenntnis vom Berufungsgrund i.S.v. § 1944 Abs. 1 BGB anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügun...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 4. Pflichtteilsrecht

a) Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Zehn-Jahres-Frist des § 2325 BGB, wenn keine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers erfolgt. Dies ist jedenfalls dann der...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 5. Verfahrensrecht

a) Vergütung des Nachlasspflegers für Tätigkeit von Hilfspersonen Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen. BGH v. 10.9.2025 – IV ZB 2/25 BGB § 1877, § 1888; VBVG § 3, § 4 Beraterhinweis Ist der Nachlass mittellos, richtet sich die Vergütung des Nachlasspflegers nach den Stundensätzen d...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Grundbuchberichtigung bei Erbausschlagung

Die Frage der Wirksamkeit einer Erbausschlagung kann angesichts der Möglichkeit einer vorherigen, ggf. auch stillschweigenden Annahme mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln in aller Regel nicht abschließend beantwortet werden. Saarl. OLG v. 16.9.2025 – 5 W 59/25 GBO § 22, § 29, § 35; BGB § 1943, § 1944 Beraterhinweis Beruht die Erbfolge auf einer Verfügung von T...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist

Bei gesetzlicher Erbfolge ist Kenntnis vom Berufungsgrund i.S.v. § 1944 Abs. 1 BGB anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist. Eine Irrtumsanfechtung nach § 119 A...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung einer Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen Todes"

Ein gemeinschaftliches Testament, das eine Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen Todes" der Ehegatten vorsieht, kann auch für den Fall des zeitlich versetzten Versterbens der Ehegatten gelten, weil der Begriff "gemeinsamer Tod" nicht notwendig zeitlich zu verstehen ist. Bdb. OLG v. 16.9.2025 – 3 W 16/25 BGB § 2084, § 2269 Beraterhinweis In einem gemeinschaftlichen ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 2288 BGB

Der Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche des Vertragsvermächtnisnehmers gegenüber dem Erben aus §§ 2288 Abs. 2 Satz 1, 2170 Abs. 2 BGB richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB und ist mithin kenntnisabhängig. OLG Karlsruhe v. 9.12.2025 – 14 U 61/24 BGB § 199, § 204, § 213, § 2170, § 2288 Beraterhinweis Die Vorschrift des § 2288 BGB beruht auf dem gleichen Grundgedanken wie § 228...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs

Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Zehn-Jahres-Frist des § 2325 BGB, wenn keine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers erfolgt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch i.H.v. 95 % an den Gesellschaftsanteilen vorbehält. OLG Mü...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Vergütung des Nachlasspflegers für Tätigkeit von Hilfspersonen

Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen. BGH v. 10.9.2025 – IV ZB 2/25 BGB § 1877, § 1888; VBVG § 3, § 4 Beraterhinweis Ist der Nachlass mittellos, richtet sich die Vergütung des Nachlasspflegers nach den Stundensätzen des § 3 Abs. 1 VBVG (§ 1888 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ist der Nachlass n...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 BGB ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gem. § 888 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken. Der Vollstreckung steht nicht entgegen, wenn der Erbe den Notar beauftragt hat, ohne...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anfechtung der Ausschlagung wegen Überschuldung

Nicht die Überschuldung als solche ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses, sondern nur dessen Zusammensetzung, namentlich der Bestand an Aktiva oder Passiva. Die irrtümliche Vorstellung über eine Überschuldung ist erst i.R.d. Kausalitätsprüfung zu berücksichtigen. Erklärt der Erbe die Erbausschlagung auf einer rein spekulativen und bewusst ungesicherten Grundl...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Ungenügende Bestimmtheit einer Erbeinsetzung

Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tode des Vorerben "diejenige Person erben soll, die es mit dem Vorerben besonders gut konnte", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben. OLG Karlsruhe v. 10.7.2025 – 14 W 36/24 BGB § 2065 Beraterhinweis Nach § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Testamentsauslegung bei fehlender Differenzierung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

Hat ein Erblasser insgesamt fünf Beteiligte "zu unbeschränkten Erben und Vermächtnisnehmern" eingesetzt, ohne näher zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis zu differenzieren, ist auch dann nicht von einer Alleinerbenstellung eines Beteiligten auszugehen, wenn dieser scheinbar mit dem größten Anteil bedacht werden sollte, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der ob...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Beginn der Zehnjahresfrist bei Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts

Ein vorbehaltenes Wohnungsrecht an einem Teil des Hauses hindert den Fristbeginn des § 2325 Abs. 3 BGB nicht, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand nicht im Wesentlichen weiter nutzen kann. OLG München v. 21.7.2025 – 33 U 2755/24 e BGB § 1093, § 2325 Beraterhinweis Behält sich der Erblasser bei einer Grundstücksübertragung ein Wohnungsrecht nur an untergeordneten Teile...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.2 Pflichtteil = reiner Geldanspruch

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern führt zu einem reinen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Miterben, der nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht und eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 Abs. 2 BGB darstellt.[1] Das Pflichtteilsrecht gewährt anders als das Erbrecht keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern nur einen obligatorisc...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments ohne Unterschrift

Für die Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments ist die Unterschrift des Erblassers auf der von ihm genehmigten Erklärung zwingend erforderlich. Insoweit handelt es sich um eine unabdingbare materiellrechtliche Voraussetzung des Errichtungsakts. Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn der Erblasser nicht mehr in der Lage ist, zu schreiben. An einen derartigen Nach...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Kein Herausgabeanspruch aus § 2287 BGB bei Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt vom Erbvertrag

Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts schließt, soweit die Voraussetzungen für dessen Ausübung bei der Schenkung vorliegen, eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben i.S.v. § 2287 Abs. 1 BGB aus, ohne dass der Rücktritt erklärt werden müsste. OLG Nürnberg v. 24.10.2025 – 1 U 555/24 BGB § 2287 Beraterhinweis Eine Schenkung kann nur dann einen Herausgabeanspruch aus § 2...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführung und Gewinnzurechnung

Die Erbengemeinschaft tritt auch steuerrechtlich als Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht vollständig in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein.[1] Alle steuerlichen Rechte und Pflichten gehen automatisch über. Die Erbengemeinschaft ist Rechtsnachfolgerin i. S. d. Abgabenordnung. Besteht der Nachlass aus einem ge...mehr

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ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / bb) Verkehrsschutz

Die durch das Zessionsrecht gefundene und verallgemeinerungsfähige legislative Wertentscheidung zugunsten des Schuldnerschutzes wird des Weiteren durch die Überlegung unterstrichen, dass eine derartige Handhabe letztlich auch Ausfluss des allgemeinen Rechtsprinzips[34] des Verkehrsschutzes ist.[35] Letzterer ist ein "zentraler Gedanke der Zivilrechtsordnung"[36] und u.a. in ...mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg befasst sich in dieser Entscheidung mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2227 BGB im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer. Das OLG ist der Auffassung, dass ein wichtiger Grund in der Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer liegt und bestätigt damit seine bisherige Auffassung.[1] Dies verdient Zustimmun...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Argumentativer Standpunkt der Rechtsprechung

Nach dem Standpunkt der Rechtsprechung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht und kann auch nicht aus § 2367 BGB abgeleitet werden. Zur Begründung stützt sie sich dabei im Kern auf eine Interessengewichtung: Der BGH formuliert insoweit, dass aus dem berechtigten Interesse der Bank, in den Genuss de...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 2 Anmerkung

Der dem Beschwerdesenat zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt ist schnell zusammengefasst: Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist verstorben. Mit notariellem Testament vom 9.3.2018 hat sie einen Großneffen des vorverstorbenen Ehemanns zum Alleinerben bestimmt. Das Nachlassgericht, dort der Rechtspfleger, lehnt die Erteilung des Erbscheins mit der Begründung ab, dass...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 6

Auf einen Blick Die Analyse des gesetzgeberischen Regelungsplans zeigt, dass ein Wechsel in der Rechtszuständigkeit auf Gläubigerseite zu einem besonderen Schutzbedürfnis auf Schuldnerseite führt. Dies gilt in besonderem Maße für die Konstellation des Nachlassschuldners: Aufgrund der Grundprinzipien des deutschen Erbrechts – Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb – besteh...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1

Zu beinahe jedem Nachlass gehört Bankvermögen, worauf die (vermeintlichen) Erben im Erbfall rasch und kostengünstig zugreifen wollen oder müssen. Umgekehrt sind die Kreditinstitute darauf bedacht, sich rechtssicher von der Erbeneigenschaft zu überzeugen, um der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme zu entgehen. Deshalb verlangen Banken vorzugsweise einen mit besonderen Rech...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die seit dem […].2012 verwitwete Erblasserin verstarb am […].2019. Aus ihrer Ehe gingen zwei Kinder hervor, eine bereits im Jahr 2010 vorverstorbene Tochter und der im Laufe des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahren verstorbene Beteiligte zu 2). Die Tochter hinterließ drei Kinder, die Beteiligten zu 1) und 3) und einen am Verfahren nicht beteiligten Sohn. Der Beteiligte zu...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin (E) war mit dem 1983 verstorbenen … verheiratet. Sie hatte keine Abkömmlinge. Der Bruder der E soll kinderlos vorverstorben sein. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Großneffe des verstorbenen Ehemanns der E. B 1 hat am 4.12.2023 einen Erbschein des Inhalts beantragt, dass er Alleinerbe der E geworden ist. Er hat sich dazu auf ein notarielles Testament der E v...mehr