Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 9

Auf einen Blick Treffen transmortal und/oder postmortal wirkende Vollmachten auf eine daneben angeordnete Testamentsvollstreckung, entsteht ein Spannungsfeld, das gestalterisch sowohl auf der Ebene der Bevollmächtigung als auch auf der erbrechtlichen Ebene gelöst werden kann. Bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung ist die gewünschte Form der Testamentsvollstreckung kon... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 1. Notwendigkeit der Bevollmächtigung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaftsanteilen: Die Vollmachtslösung

Da die Testamentsvollstreckung an einem Einzelunternehmen und an persönlich haftenden Personengesellschaftsanteilen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden kann, ist die Verbindung von Vollmacht und Testamentsvollstreckung gerade in diesem Bereich ein wichtiges Praxisbeispiel. Hintergrund der Grenzen der Testamentsvollstreckung in diesem Bereich ist der Umstand, dass der Test... mehr

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ZErb 08/2026, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.-20.6.2026 in Bingen

In diesem Jahr fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.–20.6.2026 im schönen Bingen statt. Den Auftakt der Tagung bildete der vereinsinterne Workshop "Unglaubliche Möglichkeiten – was können wir als VorsorgeAnwalt e.V. erreichen, was kann ich für den Verein tun und der Verein für mich?". Es wurden die Themenschwerpunkte Gewinnung von Neumitgliedern, Erhöhung der ... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 4. Exkurs: Problem der unbewussten Zuwendungen unter Ehegatten

Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[14] Wird z.B. der Kaufpreis bei Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens auf ein gemeinschaftliches Konto der Ehegatten gezahlt, ohne dass beide Ehegatten vorher Eigentümer der Immobilie oder des Unternehmens waren, führt dieser Vorgang dazu, dass der andere Ehegatte in ... mehr

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ZErb 08/2026, Zulässigkeit ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens sind zwei gegenläufige Erbscheinsanträge der Beteiligten Ziffer 4 und des Beteiligten Ziffer 5. Die Erblasserin ist am … 2023 verstorben. Sie hinterließ keine letztwillige Verfügung. Die Erblasserin war mit J W verheiratet, der am … vorverstorben ist. Der Ehe entstammen die Beteiligten Ziffer 1 bis Ziffer 5 sowie G W. Weitere Abkömmlinge hatte die ... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Streitgegenständlich ist ein Schadensersatzanspruch aus einem Vermächtnis. Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft nach lettischem Recht. Der Beklagte ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am … 2022 verstorbenen Dr. H (im Weiteren: "Erblasser"). Der Erblasser setzte mit Erbvertrag vom 10.8.2022 seine Tochter M H zur Alleinerbin ein. Seinem Sohn A H (im Weiteren:... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Feststellungsbeschluss gem. § 352e FamFG, mit dem das Nachlassgericht die zur Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu 2) erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet hat. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen I.E. verheiratet. Die Beteiligte zu 1) ist die Schwester der Ehefrau des Erbla... mehr

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ZAP 7/2026, Testamentsechtheit: Feststellungslast im Erbscheinverfahren

(OLG Hamm, Beschl. v. 16.3.2026 – 10 W 122/25) • Die Feststellungslast für die Echtheit eines Testaments trägt im Zweifel derjenige, der aus dem Testament ein Erbrecht herleitet. Daran ändert auch der nachlassrechtliche Amtsermittlungsgrundsatz nichts. Dieser bewirkt lediglich, dass die dort nicht gegebene Beweisbelastung des Testamentserben für die sein Erbrecht begründende... mehr

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ZErb 07/2026, Internationales Erbrecht

1 Reichweite des Anwendungsbereichs der EuErbVO Zu ihrem sachlichen Anwendungsbereich bestimmt die EuErbVO[1] in Art. 1 Abs. 1 EuErbVO, dass sie auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist. Trotz einer Reihe von ausgenommenen Fragen, Art. 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 EuErbVO, ist der Anwendungsbereich der Verordnung sehr weit gefasst. Das zeigt auch das Urt. v. 26.3.2026[... mehr

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ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool... mehr

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ZErb 07/2026, International... / 2. Ausschluss der Anwendbarkeit der EuErbVO (BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/35)

Zitat Die formelle Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar auf deutschem Boden beurkundeten Testaments richtet sich nach dem durch das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 bestimmten Recht. Dieses Recht ist auch auf die Rechtsfolgen eines Formverstoßes anwendbar. (n. amtl. Leitsatz) Der 2021 verstorbene Erblasser, niederländischer Staatsangehöriger mit Wohn... mehr

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ZErb 07/2026, International... / 1 Reichweite des Anwendungsbereichs der EuErbVO

Zu ihrem sachlichen Anwendungsbereich bestimmt die EuErbVO[1] in Art. 1 Abs. 1 EuErbVO, dass sie auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist. Trotz einer Reihe von ausgenommenen Fragen, Art. 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 EuErbVO, ist der Anwendungsbereich der Verordnung sehr weit gefasst. Das zeigt auch das Urt. v. 26.3.2026[2] des EuGH, in dem es um die Anwendbarkeit von... mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 3. Angekündigte Zustimmung genügt für § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Celle, Beschl. v. 27.1.2025 – 6 W 148/24)

Dem OLG-Celle-Beschluss[13] lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Ehegatten vier Tage vor der Hochzeit einen Erbvertrag geschlossen hatten. Der Erblasser wurde darin bereits als "Ehemann" bezeichnet; ausdrücklich war geregelt, dass der Erbvertrag "auch schon vor der Eheschließung gelten soll". Damit wies die Verfügung – anders als im BGH-Fall – einen klaren Ehebezug auf u... mehr

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ZErb 07/2026, International... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der EuErbVO (EuGH, Urt. v. 26.3.2026 – C-618/24)

Zitat Ein gesetzliches Vermächtnis, das nach dem Tod des Erblassers, unabhängig von irgendeiner letztwilligen Verfügung desselben, bestimmten Personen, die diesem nahestehen, dafür, dass sie ihn in einem bestimmten Zeitraum vor seinem Tod gepflegt haben, jedenfalls neben dem Pflichtteil gebührt, soweit nicht eine Zuwendung gewährt oder ein Entgelt vereinbart wurde, und das nu... mehr

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ZErb 07/2026, Kein Ehegatte... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Erbrecht der Beteiligten zu 1 nach § 1933 S. 1 Alt. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Beteiligte zu 1 war mit dem Erblasser seit dem 28.7.1988 verheiratet, die Beteiligte zu 2 ist die außerehelich geborene, leibliche Tochter des Erblassers. Mit Schriftsatz vom 11.10.2000 reichte die Beteiligte zu 1 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 9

Auf einen Blick Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. In vorsorgenden Eheverträgen wird daher mindestens vereinbart, dass die Vermögensgegenstände, die die Ehegatten aus ihren Familien erhalten haben oder noch erhalten werden, bei der Berechnung von Zugewinnausgl... mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 1. § 2077 BGB als dispositive Auslegungsregel

Nach § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod aufgelöst worden ist. Nach S. 2 steht der Auflösung der Ehe gleich, wenn zur Zeit des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Über § 2279 Abs. 1 BGB gil... mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 2. Keine Analogie bei fehlendem Ehebezug (BGH, Beschl. v. 22.5.2024 – IV ZB 26/23)

Dem BGH-Beschluss[8] lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Erblasser und die Bedachte im Zeitpunkt des Erbvertragsschlusses weder verheiratet noch verlobt waren. Sie lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft; der Erbvertrag war viereinhalb Jahre vor der späteren Eheschließung errichtet worden und erwähnte lediglich eine "etwa nachfolgende Ehe". Der BGH verneinte die dire... mehr

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ZErb 07/2026, Gesellschaftsrecht

Generalvollmacht und Handels-/Gesellschafts(register)recht – OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.1.2025 – 1 W 14/24 (Wx) Im Fall des OLG Karlsruhe ging es um die Versicherung von GbR-Gesellschaftern gem. § 707 Abs. 2 Nr. 4 BGB zur Erstanmeldung einer GbR zum Gesellschaftsregister. Die Versicherung wurde teilweise durch einen Bevollmächtigten abgegeben. Bei der genutzten Vollmachtsur... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gem. § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage... mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Der am … 2023 verstorbene Beschwerdeführer zu 1 war der Ehemann der Erblasserin. Er hat den Beteiligten zu 2 mit notariellem Testament vom 25.2.2022 des Notars ("Name 01") in ("Ort 01") zur Urkunden-Nr. G … zu seinem Alleinerben eingesetzt. Die Erblasserin und der Beschwerdeführer zu 1 hatten außer dem gemeinsamen Sohn ("Name 02") keine weiteren Abkömmlinge. ("Name 02") ver... mehr

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ZErb 07/2026, Sachverhaltsa... / 1 Gründe

I. Mit Erklärung vom 24.6.2024 hat die alleinsorgeberechtigte Mutter als gesetzliche Vertreterin des betroffenen Kindes für dieses die Erbschaft des am 7.6.2024 in ("Land 01") verstorbenen Kindesvaters, Herrn ("Name 01"), ausgeschlagen und zugleich die familiengerichtliche Genehmigung hierfür beantragt. Das Amtsgericht hat mit Beschl. v. 7.11.2024, erlassen am 8.11.2024, die G... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe

1. Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht sprechen, sind sie berechtigt und verpflichtet, das Erbrecht und – bei Miterben – die Erbanteile selbst zu ermitteln (Bestätigung... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 2 Planungssituationen und -möglichkeiten

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge für den Fall des unerwarteten Todes und der Übergabe z... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.2 Ehepartner/eingetragene Lebenspartner

Der Ehepartner, der nach dem Gesetz mit dem Verstorbenen als Erblasser nicht verwandt ist, wird besonders berücksichtigt. Der gesetzliche Erbanteil des überlebenden Ehepartners wird durch zwei Faktoren bestimmt[1], nämlich, welche Verwandte neben dem Ehepartner vorhanden sind und welcher Ordnung diese angehören und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Der überle... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken etc. finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Aber auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher (Dropbox), Softwarelizenzen und digitale Produkte, Fotos, Dokumente und andere digitale Dateien gehören zum Nachlass.[... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entscheidungen und Hinweise zum Erbrecht

I. Formstatut vor Erbstatut: Wirksamkeit eines von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundeten Testaments In der Entscheidung stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Testaments (BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25, BeckRS 2026, 779). Der Erblasser E als niederländischer Staatsangehöriger errichtete im Jahre 2020 ein notarielles Testament, in welchem er den K... mehr

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ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird... mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / IV. Auskunftsbegehren der Erben gegenüber einer Bank

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 10.9.2025 – 2-25 O 192/24, ZEV 2026, 179) hat jüngst die Anforderungen für ein Auskunftsbegehren der Erben konkretisiert. Der Erblasser E war zweimal verheiratet. Aus der ersten Ehe stammten vier Kinder. Aus der zweiten Ehe stammten zwei weitere Kinder. E errichtete im Jahre 1995 einen Erbvertrag, in dem er festlegte, dass drei seiner Kinder au... mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / I. Formstatut vor Erbstatut: Wirksamkeit eines von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundeten Testaments

In der Entscheidung stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Testaments (BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25, BeckRS 2026, 779). Der Erblasser E als niederländischer Staatsangehöriger errichtete im Jahre 2020 ein notarielles Testament, in welchem er den Kläger K zum Alleinerben einsetzte. Wenige Wochen vor seinem Tod errichtete E im Jahre 2021 ein weiteres Testament... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver... mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und postmortale Vollmachten im deutschen Erbrecht: Konfusion beim Alleinerben und Reichweite bei Vor- und Nacherbschaft

1 In diesem Beitrag zeigt der Bearbeiter die praktischen Bedürfnisse auf, die ihn zum Verfassen seiner Dissertation mit dem Thema "Reichweite trans- und postmortaler Erblasservollmachten und deren Akzeptanz im europäischen Ausland am Beispiel von Spanien" bewogen haben. Anschließend erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit zwei bedeutsamen Problemfeldern des deutschen ... mehr

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ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc... mehr

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FF 06/2026, Internationaler... / III. Schnittstellen zwischen Güterrecht und Erbrecht

Einen ebenso praxisrelevanten Beitrag lieferte RA Dr. Francisco Fernández Sánchez , der sich dem Zusammenspiel von europäischer Güterrechts- und Erbrechtsverordnung widmete. Ausgangspunkt seiner Analyse war die Feststellung, dass beide Regelungsbereiche zwar formal getrennt sind, in der Praxis jedoch regelmäßig ineinandergreifen würden. Gerade in internationalen Erbfällen bes... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / d) Zwischenfazit: Erbrecht privilegiert Testierfreiheit

Unserer Ansicht nach verbietet sich eine schematische Betrachtung, wann eine erbrechtliche Verfügung aufgrund einer Ungleichbehandlung und wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 GG sittenwidrig ist. Der Ausgangspunkt ist, dass ein Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die guten Sitten umfassen der Rechtsordnung innewohnende We... mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 4. Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren

Im Erbscheinsverfahren (§§ 352 ff. FamFG) ist die Erbfolge von Amts wegen zu ermitteln, § 26 FamFG.[12] Eine formelle Beweislast (Beweisführungslast) besteht nicht. Statt dieser hat der Gesetzgeber eine förmliche Nachweispflicht vorgesehen:[13] Nach § 352 Abs. 2 Nr. 1 FamFG hat der Antragsteller die Verfügung von Todes wegen zu bezeichnen, auf der sein Erbrecht beruht, und n... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ... mehr

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FF 06/2026, Keine betreuung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht der Beteiligten zu 1, die von Januar 2016 bis zum Tod des Erblassers mit diesem im gesetzlichen Güterstand verheiratet war. [2] Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verbrachten den damals bereits an mittelgradiger Demenz erkrankten Erblasser im Deze... mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes war zunächst der Großvater der Beteiligten (im Folgenden: Erblasser) als Eigentümer eingetragen. Der Erblasser setzte mit notariellem Testament von 1978 seine beiden namentlich benannten Kinder, nämlich seine Tochter, die Mutter der Beteiligten (im Folgenden: Vorerbin), und seinen Sohn, jeweils zur H... mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / I. Ausgangspunkt: Handlungsfähigkeit nach dem Erbfall – Nutzen und Risiko der Erblasservollmacht

Der Erbfall markiert in der Praxis häufig nicht den Abschluss der Vermögensnachfolge, sondern vielmehr den Beginn rechtlicher und tatsächlicher Auseinandersetzungen.[1] Dies gilt nicht nur für unübersichtliche oder konfliktträchtige Nachlasskonstellationen, sondern auch dann, wenn der Erblasser seinen letzten Willen sorgfältig gestaltet und rechtssicher niedergelegt hat. Den... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / II. Gesellschaftsrechtliche Grenzen von Differenzierungen in Nachfolgeklauseln

Die Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ist vererblich. Für die Personengesellschaften stellen die § 711 Abs. 2 BGB, § 177 HGB dies unmissverständlich klar; bei der KG ist dies die Regel. Die erbrechtliche Nachfolge in den Gesellschaftsanteil kann und sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Dafür bieten sich einfache oder qualifizierte Nachfolgekl... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / c) Rechtsfolge einer unzulässigen Nachfolgeklausel

Für den Fall, dass die qualifizierte Nachfolgeklausel nach § 138 BGB nichtig ist, weil sie eine sittenwidrige Ungleichbehandlung der Nachfolgeberechtigten enthält, stellt sich die Frage, ob die Nachfolgeklausel insgesamt nichtig ist mit der Folge, dass gar kein Erbe Gesellschafter wird (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB) oder die Nachfolgeklausel mit einem sitte... mehr