Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Internationaler... / III. Schnittstellen zwischen Güterrecht und Erbrecht

Einen ebenso praxisrelevanten Beitrag lieferte RA Dr. Francisco Fernández Sánchez , der sich dem Zusammenspiel von europäischer Güterrechts- und Erbrechtsverordnung widmete. Ausgangspunkt seiner Analyse war die Feststellung, dass beide Regelungsbereiche zwar formal getrennt sind, in der Praxis jedoch regelmäßig ineinandergreifen würden. Gerade in internationalen Erbfällen bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / d) Zwischenfazit: Erbrecht privilegiert Testierfreiheit

Unserer Ansicht nach verbietet sich eine schematische Betrachtung, wann eine erbrechtliche Verfügung aufgrund einer Ungleichbehandlung und wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 GG sittenwidrig ist. Der Ausgangspunkt ist, dass ein Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die guten Sitten umfassen der Rechtsordnung innewohnende We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 4. Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren

Im Erbscheinsverfahren (§§ 352 ff. FamFG) ist die Erbfolge von Amts wegen zu ermitteln, § 26 FamFG.[12] Eine formelle Beweislast (Beweisführungslast) besteht nicht. Statt dieser hat der Gesetzgeber eine förmliche Nachweispflicht vorgesehen:[13] Nach § 352 Abs. 2 Nr. 1 FamFG hat der Antragsteller die Verfügung von Todes wegen zu bezeichnen, auf der sein Erbrecht beruht, und n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Keine betreuung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht der Beteiligten zu 1, die von Januar 2016 bis zum Tod des Erblassers mit diesem im gesetzlichen Güterstand verheiratet war. [2] Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verbrachten den damals bereits an mittelgradiger Demenz erkrankten Erblasser im Deze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes war zunächst der Großvater der Beteiligten (im Folgenden: Erblasser) als Eigentümer eingetragen. Der Erblasser setzte mit notariellem Testament von 1978 seine beiden namentlich benannten Kinder, nämlich seine Tochter, die Mutter der Beteiligten (im Folgenden: Vorerbin), und seinen Sohn, jeweils zur H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Trans- und po... / I. Ausgangspunkt: Handlungsfähigkeit nach dem Erbfall – Nutzen und Risiko der Erblasservollmacht

Der Erbfall markiert in der Praxis häufig nicht den Abschluss der Vermögensnachfolge, sondern vielmehr den Beginn rechtlicher und tatsächlicher Auseinandersetzungen.[1] Dies gilt nicht nur für unübersichtliche oder konfliktträchtige Nachlasskonstellationen, sondern auch dann, wenn der Erblasser seinen letzten Willen sorgfältig gestaltet und rechtssicher niedergelegt hat. Den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / II. Gesellschaftsrechtliche Grenzen von Differenzierungen in Nachfolgeklauseln

Die Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ist vererblich. Für die Personengesellschaften stellen die § 711 Abs. 2 BGB, § 177 HGB dies unmissverständlich klar; bei der KG ist dies die Regel. Die erbrechtliche Nachfolge in den Gesellschaftsanteil kann und sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Dafür bieten sich einfache oder qualifizierte Nachfolgekl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / c) Rechtsfolge einer unzulässigen Nachfolgeklausel

Für den Fall, dass die qualifizierte Nachfolgeklausel nach § 138 BGB nichtig ist, weil sie eine sittenwidrige Ungleichbehandlung der Nachfolgeberechtigten enthält, stellt sich die Frage, ob die Nachfolgeklausel insgesamt nichtig ist mit der Folge, dass gar kein Erbe Gesellschafter wird (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB) oder die Nachfolgeklausel mit einem sitte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Trans- und po... / 5. Vertretung des Nacherben durch den Vorerben mittels Erblasservollmacht

Liegt eine Befreiung von § 181 BGB vor und ergibt die Auslegung im Einzelfall, dass der Erblasser eine Vertretung des Nacherben durch den Vorerben gewollt hat,[39] so stellt sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Gestaltung. Maßgeblich sind insoweit die Wertungen der §§ 2112 ff. BGB, welche insbesondere dem Schutz des Nacherben dienen.[40] a) Keine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 2. Diskriminierende Verfügungen von Todes wegen; zwischen Testierfreiheit und Sittenwidrigkeit

In der erbrechtlichen Literatur ist es umstritten, ob benachteiligende und diskriminierende Verfügungen von Todes wegen sittenwidrig und damit nichtig i.S.v. § 138 BGB sind. In der deutschen Rechtsprechung und der Literatur hat sich durchgesetzt, dass der Erblasser grundsätzlich benachteiligende und diskriminierende Anordnungen treffen darf.[22] Zivilgerichte haben bislang k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 4

Auf einen Blick Verfügungen von Todes wegen und Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen verstoßen gegen die guten Sitten und sind nach § 138 BGB nichtig, wenn sie diskriminierend wirken, weil Erbrecht oder Nachfolgeberechtigung dem Wortlaut der jeweiligen Regelung nach an Merkmale i.S.v. Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG anknüpfen. Der Sittenverstoß muss positiv festgestellt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 1. Grenzen der Testierfreiheit nach § 1937 BGB und Art. 14 GG

Gemäß § 1937 BGB "[kann der Erblasser] durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen." Damit ist die Testierfreiheit, also das Recht des Erblassers, nach freiem Ermessen letztwillig über sein Vermögen zu verfügen,[5] im BGB verankert.[6] Die Testierfreiheit ist Ausfluss der grundrechtlich geschützten Erbrechtsgarantie aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Unzulässigkeit geschlechtsbezogener Ausschlüsse im Gesellschaftsrecht

Die herrschende Meinung in der Literatur hält (scheinbar) diskriminierende Klauseln, insbesondere Geschlechterklauseln oder die Anknüpfung an Alter, Abstammung oder Ehestand, unter Hinweis auf die Vertrags- und Testierfreiheit für zulässig.[98] Die Sinnhaftigkeit von Geschlechterklausen wird teilweise bezweifelt, weil die Festlegung auf Nachkommen nur eines Geschlechts die o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Im Vordringen befindliche Ansicht spricht sich für stärkere Berücksichtigung der Diskriminierungsverbote aus

Auf der anderen Seite sind Stimmen in der Literatur zu vernehmen, die für die Unwirksamkeit diskriminierender Verfügungen eintreten.[42] Als Begründung wird sich teilweise auf die Entscheidungen des EGMR zu Art. 14 EMRK gestützt, die auch in Deutschland zu beachten seien.[43] Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung streitet jüngst Holzer [44] dafür, alle Erbeinsetzungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Familienrecht und KI - passt das zusammen?

David W. Oertel Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, Künstliche Intelligenz ist im anwaltlichen Alltag angekommen – und sie macht auch vor dem Familienrecht nicht halt. Was noch vor wenigen Jahren als abstrakte Zukunftsvision erschien, wird heute zunehmend in der Praxis relevant. Die Vielfalt der Anbieter, von ChatGPT bis hin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Strenge Anforderungen bzgl. der anderen Beweismittel

In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind.[20] Die Feststellungslast trägt derjenige, der sich auf das die Erbenstellung begründende Testament beruft.[21] Der Beweis der Errichtung und des Inhalts des Testaments kann aber durch Vorlage einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Verjährungsbe... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt von den Beklagten aufgrund eines erbvertraglichen Vermächtnisses die Abtretung bzw. Verschaffung eines Kommanditanteils, hilfsweise die Zahlung von Wertersatz. Der Kläger ist der Halbbruder der am … 2015 verstorbenen L.T. L. T. war Inhaberin eines Kommanditanteils an der S. GmbH & Co. KG mit einer Einlage bzw. Haftsumme von 204.506,52 EUR (399.980 DM). Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 2 Anmerkung

Begehrt eine Partei die Berichtigung des Grundbuchs nach Eintritt eines Erbfalls, sieht § 35 GBO im Wesentlichen zwei Wege vor. Grundsätzlich ist der Nachweis der Erbfolge gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis zu erbringen. Ergibt sich die Erbfolge jedoch aus einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 9.1 Heidel/Pauly, AnwaltFormulare: Schriftsätze-Verträge-Erläuterungen

11. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 3.112 S., 179 EUR Die Herausgeber Heidel und Pauly legen nun die 11. Auflage des bewährten Werkes vor. Es werden 58 Rechtsgebiete von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung mit angepassten Mustern bearbeitet. Das Werk ist perfekt für den Einstieg in fremde Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6 Tod eines Gesellschafters

Nach dem Erbrecht geht der Anteil mit allen Rechten und Pflichten auf den bzw. die Erben über, die somit auch alle Gesellschafterrechte ausüben können. Häufig möchten die Mitgesellschafter jedoch nicht mit den Erben, die sie vielfach nicht kennen bzw. ggf. nicht schätzen oder die nicht die notwendige Kompetenz mitbringen, die Gesellschaft fortsetzen. 6.1 Einziehung des Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 405 (Heft 12) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im zweiten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / e) Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung

Beim "Berliner Testament" ist die Schlusserbeinsetzung der eigenen Kinder regelmäßig wechselbezüglich, denn wer sein Vermögen letztendlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten Erbfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Keine Nachlasspflegschaft bei streitigen Erbquoten

Sind zwischen den i.E. bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt i.S.d. § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt. OLG München v. 27.10.2025 – 33 Wx 219/25 e BGB § 1960 Beraterhinweis Ein Erbe ist unbekannt, wenn das Nachlassgericht sich nicht ohne umfängliche Ermittlungen davon überzeu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.1 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, wen er als Erben einsetzt. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / 2. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Ungenügende Bestimmtheit einer Erbeinsetzung Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tode des Vorerben "diejenige Person erben soll, die es mit dem Vorerben besonders gut konnte", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben. OLG Karlsruhe v. 10.7.2025 – 14 W 36/24 BGB § 2065 Beraterhinweis Nach § 2065 Abs. 2 BGB kann der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / 3. Erbvertrag

a) Kein Herausgabeanspruch aus § 2287 BGB bei Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt vom Erbvertrag Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts schließt, soweit die Voraussetzungen für dessen Ausübung bei der Schenkung vorliegen, eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben i.S.v. § 2287 Abs. 1 BGB aus, ohne dass der Rücktritt erklärt werden müsste. OLG Nürnberg v. 24.10.202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / 1. Annahme und Ausschlagung

a) Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist Bei gesetzlicher Erbfolge ist Kenntnis vom Berufungsgrund i.S.v. § 1944 Abs. 1 BGB anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / 4. Pflichtteilsrecht

a) Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Zehn-Jahres-Frist des § 2325 BGB, wenn keine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers erfolgt. Dies ist jedenfalls dann der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / 5. Verfahrensrecht

a) Vergütung des Nachlasspflegers für Tätigkeit von Hilfspersonen Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen. BGH v. 10.9.2025 – IV ZB 2/25 BGB § 1877, § 1888; VBVG § 3, § 4 Beraterhinweis Ist der Nachlass mittellos, richtet sich die Vergütung des Nachlasspflegers nach den Stundensätzen d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Grundbuchberichtigung bei Erbausschlagung

Die Frage der Wirksamkeit einer Erbausschlagung kann angesichts der Möglichkeit einer vorherigen, ggf. auch stillschweigenden Annahme mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln in aller Regel nicht abschließend beantwortet werden. Saarl. OLG v. 16.9.2025 – 5 W 59/25 GBO § 22, § 29, § 35; BGB § 1943, § 1944 Beraterhinweis Beruht die Erbfolge auf einer Verfügung von T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist

Bei gesetzlicher Erbfolge ist Kenntnis vom Berufungsgrund i.S.v. § 1944 Abs. 1 BGB anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist. Eine Irrtumsanfechtung nach § 119 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung einer Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen Todes"

Ein gemeinschaftliches Testament, das eine Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen Todes" der Ehegatten vorsieht, kann auch für den Fall des zeitlich versetzten Versterbens der Ehegatten gelten, weil der Begriff "gemeinsamer Tod" nicht notwendig zeitlich zu verstehen ist. Bdb. OLG v. 16.9.2025 – 3 W 16/25 BGB § 2084, § 2269 Beraterhinweis In einem gemeinschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 2288 BGB

Der Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche des Vertragsvermächtnisnehmers gegenüber dem Erben aus §§ 2288 Abs. 2 Satz 1, 2170 Abs. 2 BGB richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB und ist mithin kenntnisabhängig. OLG Karlsruhe v. 9.12.2025 – 14 U 61/24 BGB § 199, § 204, § 213, § 2170, § 2288 Beraterhinweis Die Vorschrift des § 2288 BGB beruht auf dem gleichen Grundgedanken wie § 228...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs

Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Zehn-Jahres-Frist des § 2325 BGB, wenn keine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers erfolgt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch i.H.v. 95 % an den Gesellschaftsanteilen vorbehält. OLG Mü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Vergütung des Nachlasspflegers für Tätigkeit von Hilfspersonen

Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen. BGH v. 10.9.2025 – IV ZB 2/25 BGB § 1877, § 1888; VBVG § 3, § 4 Beraterhinweis Ist der Nachlass mittellos, richtet sich die Vergütung des Nachlasspflegers nach den Stundensätzen des § 3 Abs. 1 VBVG (§ 1888 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ist der Nachlass n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 BGB ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gem. § 888 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken. Der Vollstreckung steht nicht entgegen, wenn der Erbe den Notar beauftragt hat, ohne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Anfechtung der Ausschlagung wegen Überschuldung

Nicht die Überschuldung als solche ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses, sondern nur dessen Zusammensetzung, namentlich der Bestand an Aktiva oder Passiva. Die irrtümliche Vorstellung über eine Überschuldung ist erst i.R.d. Kausalitätsprüfung zu berücksichtigen. Erklärt der Erbe die Erbausschlagung auf einer rein spekulativen und bewusst ungesicherten Grundl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Ungenügende Bestimmtheit einer Erbeinsetzung

Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tode des Vorerben "diejenige Person erben soll, die es mit dem Vorerben besonders gut konnte", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben. OLG Karlsruhe v. 10.7.2025 – 14 W 36/24 BGB § 2065 Beraterhinweis Nach § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Testamentsauslegung bei fehlender Differenzierung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

Hat ein Erblasser insgesamt fünf Beteiligte "zu unbeschränkten Erben und Vermächtnisnehmern" eingesetzt, ohne näher zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis zu differenzieren, ist auch dann nicht von einer Alleinerbenstellung eines Beteiligten auszugehen, wenn dieser scheinbar mit dem größten Anteil bedacht werden sollte, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der ob...mehr