Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / a) Wechselbezugsfähigkeit der Teilungsanordnung

Zur Beantwortung der ersten Frage verweist die herrschende Meinung schlicht auf den Gesetzeswortlaut: Nach § 2270 Abs. 3 BGB bzw. § 2278 Abs. 2 BGB können nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts mit Bindungswirkung angeordnet werden. Teilungsanordnungen werden hierbei nicht genannt.[22] Die Gegenansicht sieht hingegen den Begriff... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Verfahrensstrategie – Erbscheinsverfahren vs. Erbenfeststellungsklage

Während im "normalen" Zivilprozess die Frage häufig (nur) lautet "Klagen oder nicht klagen", muss die Auftraggeberin in der vorliegenden Konstellation noch eine ganz andere Entscheidung treffen: Freiwillige oder streitige Gerichtsbarkeit. Nachlassgericht oder Landgericht. Amtsermittlung oder Dispositionsmaxime. Der wesentliche Vorteil des Erbscheinsverfahrens liegt im Amtser... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 1. Grundlagen

Wie bereits ausgeführt wirkt sich die reine Teilungsanordnung nicht auf die Erbquoten der Miterben aus. Dementsprechend hat die reine Teilungsanordnung auch grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Erbschaftsteuerbelastung. Ebenso wie eine eigenständige Erbauseinandersetzung zwischen Miterben sich nicht auf die Erbschaftsteuerlast auswirkt, wirkt sich auch die Teilungsanordn... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 3. Finanzierungsanfrage bei gewerblichem Prozessfinanzierer

Prozessfinanzierung als Möglichkeit, einen (Zahlungs-)Anspruch risikolos vor Gericht durchzusetzen und dafür nur im Erfolgsfall einen Anteil des vom Gegner gezahlten Erlöses abgeben zu müssen, ist inzwischen weitgehend bekannt. Eine Selbstverständlichkeit ist diese Form der Finanzierung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sowie des Risikomanagements allerdings noch lange n... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 5. Teilungsanordnung und Pflichtteil

Unmittelbare Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht haben Teilungsanordnungen über § 2306 Abs. 1 BGB. Hiernach kann der mit einer Teilungsanordnung beschwerte Erbe seinen Erbteil ausschlagen und ausnahmsweise anstelle dessen den Pflichtteil verlangen. In der Literatur umstritten und von der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt ist indes die Frage, ob jede Teilungsanordn... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / b) Risikoanalyse – "richterliche Sicht"?

Kern der Tätigkeit eines Prozessfinanzierers ist die ausführliche und ständige Prüfung sowie Beobachtung der Prozessrisiken. Bei den meisten Finanzierungsgesellschaften gibt es für besonders relevante Rechtsgebiete wie das Erbrecht "Spezialzuständigkeiten", sodass auf Augenhöhe mit den anfragenden Anwaltskollegen kommuniziert werden kann. Auch ist es bei einigen Finanzierern... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / a) Abgrenzung

Weniger häufig beschrieben ist indes die Abgrenzung zwischen einer "einfachen" Teilungsanordnung, einem "einfachen" Vorausvermächtnis und der sog. überquotalen Teilungsanordnung.[5] Bei der mittlerweile allgemein anerkannten überquotalen Teilungsanordnung handelt es sich um eine Kombination aus Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis. Hintergrund ist, dass der Erblasser den ... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / b) Teilungsanordnung bei bestehender Bindung

Die zweite Frage betrifft nun die Konstellation, dass Ehegatten die (Schluss-)Erbeinsetzung zwar bindend festgelegt haben, der überlebende Ehegatte jedoch die Verteilung der Nachlassgegenstände einseitig mittels Teilungsanordnung regeln möchte. Hierzu ist die Wirkung wechselbezüglicher bzw. vertragsmäßiger Verfügungen in den Blick zu nehmen. Nach § 2289 Abs. 1 BGB (analog) i... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 3.3.1 a) Voraussetzungen und Funktionsweise im Überblick

In der Regel setzen Prozessfinanzierer gewisse Mindeststreitwerte voraus;[10] etabliert haben dürften sich 100.000 EUR als Untergrenze im Bereich des Erbrechts. Daneben muss eine entsprechende Bonität des Anspruchsgegners vorliegen, was in erbrechtlichen Streitigkeiten oftmals aufgrund des Nachlasses, um den gestritten wird, gegeben ist. Und schließlich kommt es zentral auf ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 132 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[288] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend z... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VII. Feststellung des Erbrechts

Rz. 79 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also an dem für ihn aus der Feststellung resultierenden Vorteil,[100] also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von 20 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden ... mehr

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Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber, RVG Kommentar, 9. Auflage 2021 Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 49. Auflage 2025 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommenta... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 85 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol... mehr

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Vorwort

Die Resonanz auf die zweite Auflage dieses Werks sowie die zwischenzeitlichen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und anwaltlicher Praxis haben eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Das Erbrecht zählt unverändert zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten. Seine enge Verzahnung mit dem Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht stellt an die anwaltliche Beratung hoh... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / g) Zusammenfassung

Rz. 105 Ein Verstoß gegen das Verbot der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA bzw. § 356 StGB kann durch eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Interessen der Mandanten sowohl bei der Annahme als auch bei der Beratung oder Vertretung im erbrechtlichen Mandat vermieden werden. Der Rechtsanwalt für Erbrecht sollte sich bei der Prüfung der Interessen... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 97 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 103 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ve... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 190 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 7 Dieses Kriterium stellt auf die für die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt aufzuwendende Zeit ab. Es ist im Einzelnen zu klären, ob überdurchschnittlich viel Zeit im Vergleich zu anderen, nicht nur erbrechtlichen, Mandaten erforderlich war. Rz. 8 Der überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwalt muss also nicht diese, zweifelsohne im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, a... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / E. Zusammenfassung

Rz. 151 Neben der Prüfung einer Interessenkollision bei der Mandatsannahme muss der Rechtsanwalt für Erbrecht sich über die Vergütung seiner anwaltlichen Tätigkeiten Gedanken machen. Eine sorgfältige und umfassende Prüfung der verschiedenen Vergütungsmöglichkeiten bei der Mandatsannahme können beim Mandatsende einen für den Mandanten und den Rechtsanwalt erfolgreichen Abschl... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 83 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) § 4a RVG ab dem 1.10.2021

Rz. 106 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden, wobei die praktische Relevanz des Erfolgshonorars weiterhin als zurückhaltend bewertet werden kann.[228] Rz. 107 Mittlerweile gibt... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 111 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[241] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / A. Einführung

Rz. 1 Der im Erbrecht tätige Anwalt darf, wie jeder Anwalt, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit seinen Gebührenanspruch gefährden. Gerade in erbrechtlichen Fallgestaltungen, die zum Teil einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen, sich dynamisch entwickeln können, so dass durch die Änderung der Interessen des Mandanten plötzlich Interessenkollisionen e... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 48 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Arten der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 Unter Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung besteht für den Rechtsanwalt für Erbrecht die Möglichkeit ein Pauschal-, Zeit- oder Gegenstandshonorar sowie eine Kombination von Pauschal- und Zeithonorar mit dem Mandanten abzuschließen. Welche Honorarvereinbarung im Einzelfall der Vorrang bei der Beratung oder der Vertretung im erbrechtlich... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 3. Interessenkollision

Rz. 10 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, welches am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, wurde das Ver... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / IV. Abgeltungsbereich nach dem RVG bei mehreren Auftraggebern im erbrechtlichen Mandat

Rz. 136 Insbesondere im erbrechtlichen Mandat stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob bei mehreren Auftraggebern die anwaltliche Tätigkeit dieselbe Angelegenheit umfasst. Der Rechtsanwalt wird in vielen Fällen mit der Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Mandanten (Eheleuten, Miterben einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmern oder mehreren Pflichtteilsberechtigten... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Tätigkeit pro bono?

Rz. 104 Damit der Erblasser annähernd sicher sein kann, dass der von ihm in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker sein Amt ordnungsgemäß wahrnimmt, sollte er von Gefälligkeitslösungen Abstand nehmen. Vielmehr sollte jemand als Testamentsvollstrecker verpflichtet werden, der aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen immerhin fachlich dafür Sorge tr... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 167 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[180] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[181] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 185 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / II. Berufsrechtliche Grundpflichten

Rz. 5 Obwohl der Rechtsanwalt bei der Annahme von Mandaten frei ist, können ihn berufsrechtliche Grundpflichten daran hindern, das Mandat anzunehmen oder fortzuführen. Rz. 6 Die Berufspflichten werden in der juristischen Ausbildung meist stiefmütterlich behandelt, da sie nur selten einen Schwerpunkt der Ausbildung darstellen. Insbesondere jüngere Kolleginnen und Kollegen weis... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Der innere Zusammenhang

Rz. 131 Schließlich muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen. Von einem inneren Zusammenhang kann gesprochen werden, wenn die einzelnen Handlungen und/oder Gegenstände in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden können.[285] Hierfür muss der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegen und... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Textform im Sinne von § 3a Abs. 1 S. 1 RVG

Rz. 21 Die in § 3a Abs. 1 S. 1 RVG vorgeschriebene Textform ist die einfachste Form einer schriftlichen Erklärung, wodurch die klassischen Formzwecke der Warn-, Beweis- und Identitätsfunktion nicht erfüllt werden.[27] Vielmehr wird durch die Textform gewährleistet, dass der Inhalt der Erklärung dokumentiert wird und sich die Beteiligten zuverlässig darüber informieren können... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Dieselbe Rechtssache

Rz. 14 Unter eine Rechtssache fällt jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt oder erledigt werden soll.[20] Ob dieselbe Rechtssache vorliegt, bestimmt sich nach dem sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Angelegenheit.[21] Entscheidend ist, dass das anver... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 140 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[309] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[310] mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 49 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / cc) Zusammenfassung

Rz. 77 Schließlich bleibt festzuhalten, dass sich eine pauschale Bestimmung der Angemessenheit verbietet. Vielmehr muss eine individuelle Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls erfolgen, welche anhand der Art der Vergütungsvereinbarung, der Kriterien von § 14 RVG sowie unter Umständen auch nach Billigkeitsgesichtspunkten aus § 242 BGB bestimmt werden kann. Rz. 78 Dabei b... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessengegensatz

Rz. 18 Besteht eine Sachverhaltsidentität muss der Rechtsanwalt, um gegen die berufsrechtliche Grundpflicht aus § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO zu verstoßen, ferner eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal im entgegengesetzten Interesse beraten oder vertreten haben. Entscheidend für den Interessenwiderstreit ist, dass der Rechtsanwalt für zwei oder mehr Parteien tätig ... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Gegenstandsgleichheit

Rz. 138 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[299] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[300] mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 146 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 128 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gemäß §§ 1964 ff. BGB.[150] mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / H. Hilfeleistung in Steuersachen

Rz. 113 Der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge wird auch regelmäßig mit steuerlichen Fragen befasst. Erhält er z.B. den Auftrag, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben, richten sich seine Gebühren gemäß § 35 RVG nach den §§ 23–39 StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Rz. ... mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfah... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 106 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV GNotKG. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[135] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 82 EUR beträgt. Die... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Kosten des Schiedsgerichts

Rz. 158 Die Kosten für die Durchführung des Schiedsverfahrens richten sich nach der jeweiligen Schiedsordnung. Sie ist aufgeteilt nach den Kosten für den Schiedsrichter und sonstige Kosten für das Schiedsgericht. In der Verfahrensgebühr ist häufig die Umsatzsteuer bereits enthalten. Rz. 159 Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zeigt Wege zum Sc... mehr