Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Vorrang des Einzelstatuts, Art. 3a Abs. 2 EGBGB

Rz. 425 Das gem. Art. 25 Abs. 1 bzw. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB in Altfällen vor dem 17.8.2015 berufene Heimatrecht beanspruchte grundsätzlich Geltung für den ganzen Nachlass (Gesamtstatut). Waren jedoch Nachlassgegenstände, insbesondere Grundstücke, nicht im Heimatstaat des Erblassers bzw. im Gebiet eines Staates belegen, dessen Recht kraft Rück- oder Weiterverweisung der Kollisi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ermittlung durch Nachlassgericht (Satz 2)

Rz. 7 Das Grundbuchamt kann das zuständige Nachlassgericht zur Ermittlung des oder der Erben des Eigentümers ersuchen (S. 2). Die Ermittlungen müssen so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes der neue Eigentümer feststeht.[11] Das Ersuchen kann sich nur auf die Ermittlung des maßgeblichen Erbrechts erstrecken; es darf nicht darauf gerichtet sein, einen ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.1 Allgemeines

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, die fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Dies erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen, welche bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen sind, fortgesetzt (§ 1...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 30 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.2 Rechtsübergang

Der Rechtsübergang entsprechender Ansprüche auf die Erben erfolgt nach den Vorschriften des Fünften Buches des BGB (Erbrecht – §§ 1922 ff. BGB). Allerdings schließt § 58 Satz 2 SGB I die Vorschrift des § 1936 BGB aus, die das gesetzliche Erbrecht des Fiskus regelt. Bei der Vererbung nach dem BGB werden zuerst die Abkömmlinge, danach die Eltern des Verstorbenen und deren Abköm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.1 Nachrangigkeit der Vererbung

Fällige Ansprüche auf Geldleistungen, die nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden nach den Vorschriften des BGB vererbt.[1] Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen. Die Vererbung nach dem BGB ist gegenüber der Sonderrechtsnachfolge nachrangig. Das Erbrecht wird somit durch die Sonderrechtsnachfolge ausge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 3. Rechtslage und Erbrecht adoptierter Kinder vor dem 1.1.1977

Rz. 9 Erfolgte die Adoption bis zum 31.12.1976, wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten nicht aufgehoben. Daher behielt das adoptierte Kind sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten, § 1964 BGB a.F. Daneben erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht auf das Ableben des Annehmenden, es sei denn di...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Erbrecht des Ehegatten bzgl. Zugewinngemeinschaft, §§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB

a) Erbrechtliche Lösung – Güterrechtliche Lösung – Kleiner Pflichtteil Rz. 29 Sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, kann der Überlebende zwischen der erbrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) und der güterrechtlichen Lösung wählen. Nach §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich in diesen Fällen der ¼-Ehegattenerbteil um...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / V. Erbrecht des Ehegatten in Abhängigkeit vom Güterstand

1. Grundlage, § 1931 BGB Rz. 27 Für die Höhe des jeweiligen gesetzlichen Erbteils des Ehegatten kommt es darauf an, welche Ordnung die anderen erbenden Verwandten haben und in welchem Güterstand der Erblasser mit den überlebenden Ehegatten verheiratet war. Selbst wenn eine Ehe als Scheinehe unter Umständen nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB aufhebbar wäre, gilt § 1318 Abs. 5 BGB ni...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht

A. Einleitung Rz. 1 Die Zeiten, in denen Unternehmen nur landesweit agierten, sind bereits seit langem vorbei. Bereits viele kleine- und mittelständische Unternehmen unterhalten Auslandsvertretungen und operieren europa- oder weltweit. Nicht selten werden die Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens im europäischen Absatzland heimisch, heiraten und gründen eine Familie. Damit is...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht

A. Allgemeines Rz. 1 Im Unterschied zum Familienrecht spielt das Ausnützen des einstweiligen Rechtsschutzes im Erbrecht nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch ermöglicht auch im erbrechtlichen Verfahren der vorläufige Rechtschutz nicht selten die rechtzeitige Sicherung. Im Einzelnen wird zwischen Rechtsbehelfen der ZPO und solchen des FamFG unterschieden. Hinzu kommt der nich...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / D. Besonderheiten bei vermögensverwaltenden Tätigkeiten im Erbrecht

I. Allgemeines Rz. 84 Die Bearbeitung einer größeren Anzahl erbrechtlicher Mandate durch einen Rechtsanwalt hat nicht selten zur Folge, dass er auch mit vermögensverwaltenden Tätigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts in Berührung kommt, d.h. ihm die Funktion eines Vermögensverwalters in Form eines Testamentsvollstreckers, Nachlasspflegers oder Nachlassverwalters übertragen wi...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Problematik: Kollision zwischen Erbrecht und Handelsrecht

Rz. 135 Der Erblasser kann die Erben des Einzelunternehmens mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung beschweren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erben des Unternehmers aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung noch nicht in der Lage sind, das einzelkaufmännische Unternehmen selbstständig zu führen. Rz. 136 Der Testamentsvollstrecker kann kraft seines Amte...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Scheidungsverfahren und gesetzliches Erbrecht

Rz. 60 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und sein Recht auf Voraus sind nicht vom Bestand der Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls abhängig. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht und sein Recht auf Voraus schon dann, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidun...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Gewillkürtes Erbrecht/Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen/Testierfähigkeit

aa) Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen Rz. 53 Das Nachlassgericht hat die Echtheit der Urkunde zu ermitteln und deren Auslegung vorzunehmen. Insbesondere, wenn ein Testament nicht mehr in Urschrift vorhanden ist, stellt sich die Frage, welche Ermittlungen das Nachlassgericht anstellen muss.[79] Der Beweis des Vorhandenseins eines Testaments und dessen Inhalt können m...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittstellen zwischen Familien- und Erbrecht

A. Scheidungsvereinbarung und erbrechtliche Verzichtserklärung Rz. 1 Nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss der Scheidungsantrag die Angabe enthalten, ob die Ehegatten bereits ein Einvernehmen über bestimmte Scheidungsfolgen (elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Wohnung) erzielt haben. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Formerfordernis, bei...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / K. Auswirkungen der Inhaltskontrolle bei Eheverträgen auf das Erbrecht

I. Entscheidung des BGH vom 11.2.2004 Rz. 173 Mit der Entscheidung des BGH[269] zur Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist die Ausarbeitung von Unternehmer-Eheverträgen nicht gerade einfacher geworden. Zunächst sollen der Inhalt der Entscheidung und die Auswirkungen kurz dargestellt werden, wobei auf die Ausführungen von Wachter [270] Bezug genommen wird. ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / A. Gesetzliches Erbrecht

I. Verwandtschaft als Grundlage des gesetzlichen Erbrechts Rz. 1 Die §§ 1924 ff. BGB regeln die gesetzliche Erbfolge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zurzeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlic...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Relevante Vorfragen für das Erbrecht

a) Bestehen einer Ehe Rz. 74 Das Bestehen einer wirksamen Ehe ist eine Vorfrage. Sie ist nach Art. 13 Abs. 1 u. 3 S. 1, Art. 11 EGBGB nach Inländischen Kollisionsnormen,[156] gegebenenfalls i.V.m. Art. 17 EGBGB selbstständig zu beantworten.[157] Dem Ehewirkungsstatut unterliegen alle Ehewirkungen für die in Art. 10, 19 ff. sowie der EuGüVO keine besondere kollisionsrechtliche...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 77 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[163] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[164] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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Anhang 6 / 6. Fachanwalt für Erbrecht – Die richtige Antragstellung für die Verleihung

I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO) Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theore...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Kollisionen im Erbrecht

Rz. 19 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision anfällig. Beispielweise ist bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemeinsame Ziel einer Erbauseinandersetzung bzw. der Durchsetzung ihres Pflichtteilsanspruchs haben, die Gefahr von gegenläufigen Interessen trotz des Bestehens eines gemeinsamen Interesses nich...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Abstammung

Rz. 76 Sowohl die Frage der Abstammung als auch die Frage der Verwandtschaft werden selbstständig angeknüpft. In welcher Rangfolge die Verwandten zu Erben berufen sind, ist freilich Frage des Erbstatuts.[162]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Klage auf Feststellung des Erbrechts

Rz. 272 Der Erbe hat ein Klagerecht gegen den Nachlasspfleger auf Feststellung des Erbrechts, wenn der Nachlasspfleger das Erbrecht bestreitet. Es empfiehlt sich als Nachlasspfleger, potenzielle Erben darauf zu verweisen, dass es ihnen im Erbscheinsverfahren unbenommen ist, ihr Erbrecht nachzuweisen. Ein Klagerecht wird dann sinnvoll sein, wenn die Nachlasspflegschaft aufgeh...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Exkurs: Die Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 105 Gemäß Art. 1 EuGüVO hat die Verordnung im Wesentlichen den ehelichen Güterstand zum Regelungsumfang. Nach Art. 3 Abs. 1a EuGüVO fallen darunter "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten." Darüber hinaus jede Form von Vereinbarung über den ehelichen Güte...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüge im Erbrecht

A. Einführung Rz. 1 Auch wenn die nach dem Tod eines Menschen eintretenden Rechtsfolgen maßgeblich von der zivilrechtlichen Rechtslage bestimmt werden, ergeben sich doch auch maßgebliche, in vielen Fällen sogar ebenso bedeutsame steuerrechtliche Konsequenzen. Rz. 2 Denn neben den Steuern von Einkommen und Ertrag (insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteu...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Lebenspartnerschaft

Rz. 75 Die Vorfrage betreffend das Bestehen einer Lebenspartnerschaft wird selbstständig angeknüpft.[160] Die Auflösung der Partnerschaft wird unselbstständig aus dem Blickwinkel des jeweiligen Erbrechts angeknüpft.[161]mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 171 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[376] Italien,[377] Kroatien,[378] Spanien, Luxemburg,[379] Portugal,[380] Schweiz,[381] Türkei[382]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Unterschied zum Familienrecht spielt das Ausnützen des einstweiligen Rechtsschutzes im Erbrecht nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch ermöglicht auch im erbrechtlichen Verfahren der vorläufige Rechtschutz nicht selten die rechtzeitige Sicherung. Im Einzelnen wird zwischen Rechtsbehelfen der ZPO und solchen des FamFG unterschieden. Hinzu kommt der nicht gesetzlich g...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Rückverweisung (renvoi)

Rz. 63 Zu einer Rückverweisung kommt es, wenn das Heimatrecht des Erblassers auf das deutsche Recht zurückverweist. Eine solche Verweisung ist gemäß Art. 4 Abs. 1 S. 2 EGBGB als Sachnormverweisung auf das deutsche materielle Erbrecht zu verstehen.[138] Unerheblich ist es dabei, wie das Heimatrecht des Erblassers die Verweisung versteht.[139]mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Bestimmung des Pflichtteilsrechts

Rz. 163 Das jeweilige Pflichtteilsrecht bestimmt sich nach dem Erbstatut.[368] Gleiches gilt dann freilich sowohl für den Kreis der Pflichtteilsberechtigten als auch für den Pflichtteilsergänzungsanspruch (soweit das jeweils einschlägige Erbrecht einen solchen vorsieht).[369]mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / e) Weitere selbstständige Vorfragen

Rz. 79 Darüber hinaus sind selbstständige Vorfragen die Testierfähigkeit, soweit sie an die Geschäftsfähigkeit geknüpft sind,[171] die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Nachlass[172] sowie der sachenrechtliche Eigentumsübergang.mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Einführung

Rz. 72 Die Prüfung von Vorfragen ist für die Lösung erbrechtlicher Fälle von besonderer Bedeutung. Hieran hat auch die Einführung der EuErbVO nichts grundlegendes geändert. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht sind Vorfragen von Beachtung. Bei einer Vorfrage handelt es sich um einen Teilaspekt der erbrechtlichen Angelegenheit, ohne dessen Klärung sich der Gesamtfall n...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3, 4 ff. EGBGB kodifiziert. Daneben existierten und existieren noch staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates üb...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17.2.1929

Rz. 8 Anders als das deutsch-türkische Konsularabkommen war das deutsch-persische Abkommen in der Zeit des Zweiten Weltkrieges lediglich suspendiert worden. Seine Weitergeltung wurde durch Protokoll vom 4.10.1954 bestätigt. Ob es in der Zeit von 1945 bis 1954 galt, ist zweifelhaft.[15] Das Abkommen enthält in Art. 8 Abs. 3 eine Kollisionsnorm für das gesamte Familien- und Er...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Einordnung

Rz. 117 Der Vorbehalt des ordre public ist in Deutschland in Art. 6 EGBGB normiert. Danach ist die Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Die jeweilige Norm ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten un...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Scheidungsverfahren und gewillkürtes Erbrecht

Rz. 75 Sofern die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament hatten, so kann jeder vor dem Scheidungsantrag gem. §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB einseitig davon zurücktreten. Bei Bestehen eines Erbvertrags muss ein Rücktrittsrecht vereinbart worden sein, um einen Rücktritt zu ermöglichen. Praxishinweis Ist ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht möglich, so sollte geprüft werden, ob ...mehr