Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / i) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 116 Für den Zeitpunkt der Steuerentstehung kommt es bei der Schenkung unter Lebenden auf den Vollzug, also die Ausführung der Schenkung an. Ausgeführt ist eine Schenkung regelmäßig dann, wenn der Beschenkte das erhalten hat, was ihm nach dem Willen des Schenkers verschafft werden sollte und er hierüber frei verfügen kann.[143] Maßgebend hierfür ist nicht der Übergang des...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 60 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[131] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[132] Zu beac...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Steuererklärung

Rz. 374 Das Erbschaftsteuerfinanzamt kann sich in einem einfachen Fall damit begnügen, nur Angaben in einem Fragebogen zu erhalten. Es kann auch von jedem an einem Erbfall oder einer Schenkung Beteiligten verlangen, dass er eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abgibt. Ob der Beteiligte selbst steuerpflichtig ist, spielt hierfür keine Rolle. Für die Abgabe setzt das ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Fälligkeit der Steuer

Rz. 382 Da das ErbStG die Fälligkeit der Steuer nicht regelt, gilt § 220 AO. Und da die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt werden muss, kann die Fälligkeit frühestens mit Bekanntgabe des Steuerbescheids eintreten (§ 220 Abs. 2 AO). In der Regel wird die Steuer einen Monat nach der Bekanntgabe fällig, weil der Steuerbescheid üblicherweise ein dahingehendes Leistungsgebot...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Erbbaurechte

Rz. 743 Den Grundstücken in grunderwerbsteuerrechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Erbbaurecht sowie auch das Untererbbaurecht.[1139] Das Erbbaurecht umfasst nicht nur die Berechtigung, das Grundstück während der Erbbauzeit zu nutzen sondern auch ein auf dem Erbbaugrundstück errichtetes Bauwerk (§ 95 Abs. 1 S. 2 BGB), das nach § 12 Abs. 1 S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Ausschlagung

Rz. 620 Schlägt der Erbe aus,[1045] gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Das wird erbschaftsteuerrechtlich beachtet und kann genutzt werden, um den Vermögensfluss in der Familie steuergünstig zu steuern. Beispiel Die Eheleute M und F sterben kurz hintereinander. Sie haben sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und ihre Kinder...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 124 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Gefahren des Berliner Testaments

Rz. 724 Beim Berliner Testament i.S.d. § 2269 BGB setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein; Schlusserben sind in der Regel die gemeinschaftlichen Kinder. Rz. 725 Abgesehen davon, dass diese Konstellation mit (zum Teil massiven) erbschaftsteuerrechtlichen Nachteilen verbunden ist, werden – da die Kinder für den ersten Erbfall enterbt sind – Pflichtteilsansprüch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Begriffsbestimmungen

Rz. 362 Der II. Abschnitt enthält wesentliche Begriffsbestimmungen.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsverjährung für die Zusammenrechnung

Rz. 322 Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerbs, endet gem. dem neuen § 14 Abs. 2 ErbStG die Festsetzungsfrist für die Änderung des Bescheids über die Steuerfestsetzung für den späteren Erwerb nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO nicht vor dem Ende der fü...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Sonderfall: Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Rz. 95 Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Übertragung des Anteils an einer vermögensverwaltenden (nicht gewerblichen) Personengesellschaft unter Lebenden zivilrechtlich als die Übertragung der Mitgliedschaft als solcher anzusehen.[118] Soweit die Personengesellschaft neben den in ihr gebündelten Aktiva auch Fremdverbindlichkeiten hat, ergibt sich daher der steuerpflicht...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 4. Rück- und Weiterverweisung

Rz. 62 Wird die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung auf das Heimatrecht des Erblassers nicht angenommen, so ist zu prüfen, welchen Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Erbstatuts das jeweilige ausländische internationale Privatrecht vorsieht. Zu einer Rückverweisung (renvoi) kann es kommen, wenn die einschlägige ausländische Kollisionsnorm andere Anknüpfung...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Zero-Bonds/Null-Koupon-Anleihen

Rz. 180 Zero-Bonds sind grundsätzlich mit dem niedrigsten im Besteuerungszeitpunkt im amtlichen Handel notierten Kurs anzusetzen.[248] Kann keine Börsenkursnotierung in diesem Sinne ermittelt werden, ist zunächst auf den letzten innerhalb von 30 Tagen vor dem Besteuerungszeitpunkt im regulierten Markt notierten Kurs abzustellen.[249] Bei nicht notierten Zerobonds orientiert ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Weiterverweisung

Rz. 66 Verweist die Kollisionsnorm des Heimatrechts des Erblassers auf das Recht eines dritten Staates weiter, so ist eine solche Weiterverweisung aus deutscher Sicht zu befolgen. Verweist nunmehr auch der Drittstaat wiederum, so ist es fraglich, ob man an dieser Stelle die Prüfung nicht abbrechen sollte. Somit käme dann das Heimatrecht des Drittlandes zur Anwendung.[142] Zu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inhalt

Rz. 378 Die Steuer wird durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt (§§ 155, 157 AO). Dieser muss den Steuerschuldner und die Steuer nach Art und Betrag nennen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Außerdem muss der Bescheid inhaltlich bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Rz. 379 Mehrere Steuerfälle, z.B. mehrere Schenkungen zwischen denselben Beteiligten, können in einem...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Form der Rechtswahlerklärung

Rz. 24 Die zu treffende Rechtswahl kann gemäß Art. 22 Abs. 2 EuErbVO entweder ausdrücklich oder konkludent in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erfolgen. Dabei muss die Rechtswahl nicht zwingend mit einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen verbunden sein. Bei einer konkludent erfolgten Rechtswahl ist das gewählte Recht durch Auslegung des Testaments bzw. der...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Anrechnung der tatsächlich gezahlten Steuer/Mindeststeuer

Rz. 315 Anstelle der fiktiven Steuer kann er auch die tatsächlich auf den in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerb gezahlte Steuer anrechnen, wenn sie höher ist (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG).[427] Allerdings wird durch § 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG die Möglichkeit einer steuerfreien Nachschenkung ausgeschlossen. Demzufolge darf die Steuer, die sich für den letzten Erwerb o...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / kk) Steuererstattungsanspruch

Rz. 192 Steuererstattungsansprüche des Erblassers sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu berücksichtigen, wenn sie rechtlich entstanden sind (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung), also nur wenn der entsprechende Veranlagungszeitraum vor dem Tod des Erblassers endete.[272] Steuererstattungsansprüche, die das Todesjahr selbst betreffen, zählen hingegen nicht zum steuerlich relevante...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Sonstige Fälle des Eigentumsübergangs

Rz. 756 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG liegt auch dann ein Grunderwerbsteuer begründender Erwerbsvorgang vor, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht, ohne dass ein dies begründender Anspruch auf Übereignung auf rechtsgeschäftlicher Basis vorliegt und der Eigentumsübergang auch keiner Auflassung bedarf. Rz. 757 Hauptanwendungsfall dieser Norm im Bereich der Vermögensnac...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / d) Gegenmaßnahmen des Schuldners

Rz. 13 Ist die Hauptsache nicht anhängig gemacht worden, so kann der Schuldner nach § 926 ZPO beim Arrestgericht beantragen, dass der Gläubiger binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage zu erheben hat. Folgt dann der Gläubiger nicht und lässt die Frist verstreichen, ohne die Hauptsache anhängig zu machen, kann der Schuldner die Aufhebung des Arrests beantragen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 667 Kommt es im Rahmen der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen zu einer realen Teilung des Nachlasses ohne die Leistung irgendwelcher Ausgleichszahlungen, ist dieser Vorgang insgesamt als einkommensteuerneutral zu betrachten.[1068] Das gilt selbst dann, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nach §§ 17, 23 EStG oder nach § 21 UmwStG steuerverhaftet sein sollten. § 16 Abs. ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / f) Gang des Verfahrens

Rz. 138 Vergleichbar wie im deutschen Erbscheinsverfahren gilt für das Antragsverfahren des ENZ der Amtsermittlungsgrundsatz. Dieser ergibt sich zunächst einmal aus Art. 66 Abs. 1 S. 2 EuErbVO. Der Umfang der Amtsermittlungspflicht ergibt sich wiederum aus den lex fori, sodass § 35 Abs. 1 IntErbRVG zur Anwendung kommt. Damit hat das Nachlassgericht die Pflicht, den Sachverha...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Bundesschatzbriefe

Rz. 182 Bundesschatzbriefe werden nach Typ A und Typ B unterschieden. Bei Bundesschatzbriefen des Typs B erhöht sich der Wert jährlich um die im jeweils abgelaufenen Jahr angefallenen Zinsen bzw. Zinseszinsen. Aus diesem Grund sind Bundesschatzbriefe Typ B nach R B 12.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019 mit ihrem jeweiligen Rückzahlungswert im Besteuerungszeitpunkt anzusetzen. Aufgrun...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 6. Rechtswahl gemäß Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 70 Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. eröffnete Ausländern mit in Deutschland belegenem Immobilienvermögen die Möglichkeit, für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen deutsches Recht zu wählen. Dies führt zwangsläufig in all den Fällen zu einer Nachlassspaltung, in denen das Heimatrecht des Erblassers die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung auf das Heimatre...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Bewertung des Vorerwerbs

Rz. 318 Vorerwerbe werden immer mit ihrem früheren Wert einbezogen (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG).[432] Wertänderungen zwischen Vorerwerb und Folgeerwerb bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Das gilt auch dann, wenn die Summe der Werte höher ist als der Wert des erworbenen Gegenstandes.[433] Rz. 319 Beispiel Vater V hat seinem Sohn S 2019 ein zinsloses Darlehen mit einer Laufze...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Erwerbstatbestände nach § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 776 § 1 Abs. 3 GrEStG regelt (soweit nicht bereits eine Steuerbarkeit nach Abs. 2a bzw. 2b besteht)[1197] die Grunderwerbsteuerpflicht schuldrechtlicher Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf solche Anteilsübertragungen begründen, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Vereinigung von wenigstens 90 % der Anteile an der betroffenen Gesellschaft in der Hand eines bzw. ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Einführung und Verhältnis zum Erbschein

Rz. 130 Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) gilt als die vielleicht bemerkenswerteste Neuerung innerhalb des Regelungskomplexes der Europäischen Erbrechtsverordnung. Aus der täglichen Praxis ist zu berichten, dass es ein taugliches Instrument zur Abwicklung von Nachlässen innerhalb der Vertragsstaaten geworden ist und dass es den Vertragsstaaten gelungen ist, ein Zeugnis z...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Gelegenheitsgeschenke

Rz. 257 Steuerfrei sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG auch die üblichen Gelegenheitsgeschenke, die zu einem Anlass zugewendet werden, bei dem üblicherweise Geschenke gemacht werden. Beispiele für derartige Anlässe sind Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Verlobung, Hochzeit, Geburtstag. Was üblich ist, orientiert sich an den Vermögensverhältnissen des Schenkers und des Besc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ee) Index-Anleihen, Index-Zertifikate und Ähnliches

Rz. 185 Bei sog. Full-Index-Link-Anleihen bzw. Index-Zertifikaten und ähnlichen Zertifikaten bzw. Anleihen, die in Abhängigkeit von einem Index oder einem anderen ungewissen Ereignis eine ungewisse Kapitalrückzahlung vorsehen, richtet sich die Bewertung – soweit kein Börsenkurs existiert – grundsätzlich nach dem Einlösungs(nenn)betrag.[259] Rz. 186 Steht der Einlösungsbetrag ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben

Rz. 130 Stirbt der Vorerbe, wird der Nacherbe Erbe (des ursprünglichen Erblassers). Er erhält aber seinen Erwerb nicht unmittelbar vom Erblasser sondern vom Vorerben. Dies vollzieht § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch steuerlich nach. Steuerbefreiungen, Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz folgen daher grundsätzlich dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Nur auf Antrag wird d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Einlage des typisch stillen Gesellschafters

Rz. 190 Soweit nicht besondere Umstände Abweichungen erfordern, sind Einlagen des stillen Gesellschafters mit dem Nennwert anzusetzen.[267] Als besondere Umstände sind auch hierbei hohe (über 9 v.H.) oder niedrige (unter 3 v.H.) Verzinsungen anzusehen, wenn die Kündbarkeit der Einlage im Zeitpunkt der Steuerentstehung längerfristig ausgeschlossen ist, also das Gesellschaftsv...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 273 Soweit der Tatbestand von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG erfüllt ist, bleibt die Zuwendung des Familienheims insgesamt steuerfrei. Dies gilt unabhängig von der Größe oder dem Wert des Zuwendungsobjekts, eine Angemessenheitsprüfung findet nicht statt.[400] Rz. 274 Nach Übertragung des Familienheims bestehen zu Lasten des erwerbenden Ehegatten/Lebenspartners keinerlei nachla...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen

Rz. 199 Auch die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen ist im Bewertungsgesetz speziell geregelt, maßgeblich sind insoweit die §§ 13 ff. BewG. Diese gelten für die Bewertung sowohl auf der Ebene des Berechtigten als auch des Verpflichteten. Rz. 200 Für die Bewertung ist grundsätzlich zwischen Nutzungen und Leistungen von bestimmter, unbestimmter und immerwährende...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Bewertung – gesetzliche Vorgaben

Rz. 210 Ziel der Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG der gemeine Wert. Dieser ist entweder nach § 11 Abs. 1 BewG aus Kurswerten oder Verkaufserlösen abzuleiten oder nach § 11 Abs. 2 BewG auf der Grundlage der Ertragsaussichten oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblichen Met...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / a) Unterschied zum Arrestgesuch

Rz. 20 Im Unterschied zum Arrest muss der Gläubiger kein Gesuch stellen, sondern den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, wie sich aus § 937 Abs. 2 ZPO ergibt. Zudem muss ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund gem. §§ 935, 940, 940 a ZPO dargelegt und gem. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden. Ebenso hat das Gericht nach § 938 Abs. 1 ZPO freies...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Antrag

Rz. 136 Vergleichbar in etwa dem Erbscheinsverfahren (§ 352 Abs. 3 FamFG), hat der Antragsteller eines ENZ in aller Regel die dort gemachten Angaben gem. § 36 Abs. 2 IntErbRVG an Eides statt zu erklären. Er hat zu erklären, dass ihm, dem Antragsteller, nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Das Gericht kann dem Antragsteller jedoch die Abgabe d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Grundsätzliches

Rz. 457 Wird die unmittelbare Mindestbeteiligung von 25 v.H. nicht erreicht, kann die Begünstigung dennoch mittels einer Poolvereinbarung erzielt werden.[644] Eine Poolvereinbarung erfordert, dass der Erblasser oder Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sind,mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern

Rz. 260 Wenn Eltern ihre Kinder und Großeltern ihre Enkel beerben, können zur Erbschaft auch Vermögensgegenstände gehören, die sie selbst dem Kind oder dem Enkel geschenkt haben. Derartige Rückerwerbe von Todes wegen bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG steuerfrei. Rückschenkungen sind nicht befreit.[380] Rz. 261 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass sich Erwerb u...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Mischnachlass

Rz. 682 Sofern der Betriebsübernehmer auch Teile des Privatvermögens des Erblassers übernimmt und hierfür insgesamt eine Ausgleichszahlung aus seinem eigenen Vermögen leistet, ist die Zahlung entsprechend der Wertrelation zwischen Betriebs- und Privatvermögen aufzuteilen.[1080] Hieran schließt sich die Prüfung der relevanten Steuertatbestände an.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 135 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Grundsatz

Rz. 474 Als Verwaltungsvermögen gelten "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Von einer Nutzungsüberlassung an Dritte ist immer auszugehen, wenn der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist.[685] Ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist ohne Belang,[...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 324 Die Zuordnung der verschiedenen Erwerber zu den einzelnen Steuerklassen im Sinne des § 15 Abs. 1 ErbStG wurde bereits im Rahmen der Darstellung der persönlichen Freibeträge umrissen (vgl. Rdn 302 ff.). Rz. 325 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[439] eine Sondervorschrift für die Bestimmung der maßgeblichen Steuerkl...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schätzung des Verkehrswerts

Rz. 219 Lässt sich der Wert der Kapitalgesellschaft aus zurückliegenden Verkäufen nicht ableiten, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu schätzen, § 11 Abs. 2 S. 1 BewG. Dabei kann – soweit verfügbar – auch eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode zur Anwendung kommen. Naheliegend ist insoweit neben dem Rück...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 134 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gemäß § 33 LFGG die A...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 60 Die Schenkung auf den Todesfall zeichnet sich gem. § 2301 BGB dadurch aus, dass das erteilte Leistungsversprechen nur dann seine Wirksamkeit entfalten soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Die Hauptanwendungsfälle von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG liegen im Bereich des Anteilsübergangs bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Insoweit arbeiten § 3 Abs. 1 Nr. 2 S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Versorgungsansprüche

Rz. 123 Nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst werden Vermögensvorteile, die den Hinterbliebenen kraft Gesetzes zustehen.[154] Dazu gehören insbesondere Versorgungsansprüche von Beamten oder Versorgungsansprüche von Freiberuflern aus einer berufsständischen Pflichtversicherung. Private Hinterbliebenenbezüge können erbschaftsteuerfrei oder erbschaftsteuerpflichtig sein. So...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Auflagen und Bedingungen

Rz. 64 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 65 Der entscheidende Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis besteht – zivilrechtlich – darin, dass der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch gegen den Erben auf Leistung hat (§ 1940 BGB). V...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Absoluter Grenzwert für Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG)

Rz. 471 § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG statuiert eine absolute Obergrenze für Verwaltungsvermögen. Macht der Wert des Verwaltungsvermögens,[678] das nicht mittels Treuhandverhältnissen der Sicherung von Altersversorgungsverpflichtungen dient, mehr als 90 % des Werts des begünstigungsfähigen Vermögens[679] aus, kommt eine Anwendung der Verschonungsregelungen nicht in Betracht.[680]...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 270 Grundsätzlich liegt ein Familienheim i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vor, wenn die Eheleute oder Lebenspartner die Wohnung zu Wohnzwecken selbst allein oder mit zum Hausstand gehörenden Mitgliedern der Familien, insbesondere Kindern und Eltern nutzen. Allerdings genügt es auch, wenn der Zuwendende selbst seinen Lebensmittelpunkt nicht (mehr) in dem von dem anderen E...mehr