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Blockchain-Testamente und Smart Contracts im Erbrecht (T ... / a) Fehlerhafte Oracles

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Oracles sind Datenschnittstellen für Informationen und Anknüpfungspunkte außerhalb der Blockchain, die in die Smart Contracts eingespeist werden, damit eine automatische Ausführung des Smart Contracts gewährleistet ist (Guggenberger in Hoeren/Sieber/Holznagel, MMR-HdB, Stand: 62. EL 6/2024, Teil 13.7 Rz. 3).

Schwieriger wird es beim Einsatz unbestimmter Rechtsbegriffe (Simmchen, MMR 2017, 162 [164]) und auslegungsbedürftiger letztwilliger Verfügungen. Hier kann nur durch geeignete und von den Beteiligten zuvor bestimmten Stellen die entsprechende Information bereitgestellt werden (sog. Trusted Oracles; Kaulartz in Leupold/Wiebe/Glossner, IT-Recht, Teil 9.5 Rz. 20).

Es finden sich bereits Bestrebungen mit entsprechenden Durchführungsmodellen, durch die der zukünftige Erblasser jedem Begünstigten einen bestimmten Wert zuordnen kann. Stirbt der Erblasser, erkennt das System dies anhand öffentlich verfügbarer Hinweise wie plötzlicher Inaktivität, "R.I.P."-Nachrichten unter Social Media Posts, Gedenkstatus des Accounts oder Todesanzeigen – und leitet dann die Übertragung an die Begünstigten ein, nicht erst bei Vorlage einer Sterbeurkunde (Willems, RDi 2025, 233 Rz. 19).

Beraterhinweis Die Übermittlung falscher Todesdaten kann irreversible Vermögensverschiebungen auslösen. Eine Rückabwicklung ist häufig technisch ausgeschlossen oder nur mit erheblichem Aufwand bspw. durch einen neuen Code möglich (Kaulartz in Leupold/Wiebe/Glossner, IT-Recht, Teil 9.5 Rz. 18). So wären Modelle, bei denen der Erblasser bestimmt, wer seine digitalen Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Social-Media-Konten erben soll, aufgrund fehlerhafter Oracles zu risikobehaftet.

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