Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Teil B: Rechtsbehelfe / 74 Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1102]

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobbing

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als ‚Mobbing’ wird Psychoterror bezeichnet, bei dem Einzelne häufig durch eine Gruppe schikaniert, blamiert oder ausgegrenzt werden. Dies kann in fast allen Lebensbereichen auftreten, auch am Arbeitsplatz. Aufwendungen für Maßnahmen gegen das Mobbing am Arbeitsplatz, zB Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an Treffen einer "Anti-Mobbing...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Antrag auf Herausgabe

Rz. 197 Besteht ein Anspruch darauf, dass der Schuldner dem Gläubiger eine bestimmte Sache herausgeben muss, etwa aus einer vertraglichen Absprache, kommt diesem der Schuldner aber nicht nach, kann der Gläubiger auf Herausgabe klagen. Der Klageantrag ist dann dementsprechend unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes konkret und vollstreckbar zu formulieren. Rz. 198 Sinnvol...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Siebenter Abschnitt: Kassenführung

§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten Der Gerichtsvollzieher hat fremde Geldbeträge, Wertpapiere und Kostbarkeiten getrennt von seinen eigenen unter sicherem Verschluss (zum Beispiel in einem einbruchsicheren Behältnis) aufzubewahren. § 52 Zahlungsverkehr (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, für den dienstlichen Zahlungsverkehr ein Dienstkonto ...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / III. Grundsatz der kostensparenden Prozessführung

Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind diejenigen Kosten eines Rechtsstreits erstattungsfähig, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, mithin solche unmittelbar prozessbezogenen Kosten, die eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH NJW 2017, 1397). Die Partei darf ihr bere...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil C: Außerordentliche un... / 26 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 332]

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Dreizehnter Abschnitt: Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers

§ 81 Hilfsbeamte (1) Zur Aushilfe im Gerichtsvollzieherdienst, und zwar als Vertreter oder als Verwalter von Plan- oder Hilfsstellen, sind vorwiegend Beamte zu verwenden, die die Gerichtsvollzieherprüfung bestanden haben. (2) Beamte, die sich in der Ausbildung für die Gerichtsvollzieherlaufbahn befinden oder sie bereits erfolgreich abgeschlossen haben, und Beamte, die die Befä...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Schuldtitel

§ 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel) (1) Die Zwangsvollstreckung findet nach der ZPO insbesondere aus folgenden Schuldtiteln statt: 1. aus Endurteilen und Vorbehaltsurteilen deutscher Gerichte, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§§ 704, 300, 301, § 302 Absatz 3, § 599 Absatz 3 ZPO), 2. aus Arresten und einst...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 38 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Abrechnung [Rdn 465]

Rdn 466 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, StRR 2012, 4 ders., Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, VRR 2012, 44 ders., Entschädigung für überlange Straf- und Bußgeldverfahren – die Neuregelungen im GVG, ZAP F. 22, S. 591 H....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Minister

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Mitglieder des Kabinetts einer Landes- oder der Bundesregierung werden Minister ebenso wie Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler bei der Besteuerung ihrer Amtsbezüge steuerlich als Arbeitnehmer behandelt, erzielen also in dieser Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 EStG; zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 10...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023. 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401 ders., Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 31 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 388]

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Teil A: Rechtsmittel / 130 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Wahlmöglichkeit [Rdn 1840]

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Teil C: Außerordentliche un... / 6 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegenstand [Rdn 62]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 33 Terminsgebühr, Allgemeines [Rdn 415]

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Teil C: Außerordentliche un... / 12 Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 137]

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Teil A: Rechtsmittel / 36 Beschwerde, sofortige Beschwerde [Rdn 550]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / 121 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1735]

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 94 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Inhalt [Rdn 1356]

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Teil C: Außerordentliche un... / 11 Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Verfahrensgrundsätze [Rdn 127]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 128 Literaturhinweise: Lorz/Sauer, Wann genau steht Art. 3 EMRK einer Au...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 8 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Dinglicher Arrest [Rdn 133]

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Teil A: Rechtsmittel / 29 Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 417]

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Zehnter Abschnitt: Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit

§ 70 Übersicht über die Diensteinnahmen (1) Die Dienstbehörde führt eine Jahresübersicht nach Vordruck GV 11 über die Diensteinnahmen aller Beamten, die bei ihr als Gerichtsvollzieher beschäftigt gewesen sind. Die Übersicht ist zu Beginn des Haushaltsjahres anzulegen. Die Einnahmen sind im Anschluss an die Festsetzung der Entschädigungen, in der Regel also vierteljährlich, in...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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zfs 09/2024, Zur Rückgabe e... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere genügt die Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, auch wenn der von der Beklagten formulierte Berufungsantrag allein nicht erkennen lässt, worauf das Rechtsmittel neben der angestrebten Aufhebung des angefochtenen Urteils gerichtet ist. Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, we...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 64 Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 916]

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abstandszahlung / 3 Bei öffentlich gefördertem Wohnraum

Bei Sozialwohnungen sind Leistungen des neuen an den alten Mieter als verbotene Abstandszahlung unzulässig[1], soweit der Kaufpreis den Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe übersteigt.[2] Hinweis Kein Anspruch auf Erstattung Der Mieter hat grundsätzlich bei Beendigung des Mietverhältnisses bei Abstands- und bei Ablösezahlungen weder gegen den Vermieter noch gegen de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Instandhaltung und Instands... / 1.2 Rechtsfragen

Das Recht des Mieters, vom Vermieter die Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands zu verlangen, entfällt, wenn der Mangel vom Mieter oder von Personen, für die der Mieter haftet, herbeigeführt wurde. Hinweis Personen, für die der Mieter haftet Zu diesen Personen gehören grundsätzlich Haushaltsangehörige, Untermieter und Besucher sowie die vom Mieter beauftragten Lieferanten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 1 Kenntnis bei Vertragsabschluss

Kennt der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel der gemieteten Sache (Rechts- oder Sachmangel), stehen ihm die in den §§ 536, 536a BGB bestimmten Rechte auf Mietminderung bzw. Schadensersatz nicht zu (§ 536b Satz 1 BGB). Wichtig Positive Kenntnis entscheidend Kenntnis bedeutet in diesem Fall positive Kenntnis, nicht nur fahrlässige Unkenntnis. Wegen Mängeln, deren Vorha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.2 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 50 Die LSt-Abzugspflicht wird nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG durch die Zahlung des Arbeitslohns ausgelöst. Zahlung bedeutet Zufluss i. S. d. § 11 EStG; mit dem Zufluss entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG die LSt, d. h. ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die LSt einbehalten und der Arbeitnehmer die Einbehaltung dulden. Rz. 50a Der Zufluss des Arbeitslohns ist sowohl maßg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 5 Verhältnis EntgTranspG zum AGG

Art. 157 AEUV und § 7 EntgTranspG stehen in Anspruchskonkurrenz nebeneinander.[1] Im Verhältnis zum AGG ist das EntgTranspG lex specials und vorrangig, soweit es abschließende Regelungen zur Entgeltdiskriminierung trifft.[2] Neben dem Anspruch auf gleiches Entgelt aus Art. 157 AEUV und § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG kann der benachteiligte Arbeitnehmer darüber hinaus einen Anspr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2.2 Zivildienstleistende

Rz. 14 Nach der ab 1.1.2024 geltenden Fassung von Abs. 1 Nr. 2 sind Personen in der Zeit, in der sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Zivildienst leisten, versicherungsfrei. Gemäß § 23 SGB XIV erhalten Zivildienstgeschädigte Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Zusammenhang mit der Ableistung eines Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung durch eine Tätigkeit...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.7 Kausalität

Rz. 15 Zuletzt muss die Ursächlichkeit des während der Schwangerschaft eingetretenen Versicherungsfalles der Mutter für die Schädigung der Leibesfrucht nachgewiesen sein. Es gilt die Theorie der rechtlich wesentlichen Mitbedingung (vgl. BSG, Urteil v. 30.4.1985, 2 RU 44/84). Beispiele: Nach § 12 versichert: Eine Kraftfahrerin verunglückt auf einem Arbeitsweg. Aufgrund der Verl...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.9 Zuständiger Unfallversicherungsträger

Rz. 16a Zuständig für die Bearbeitung und Entschädigung des Versicherungsfalles ist der für die Mutter zuständige Unfallversicherungsträger, analog §§ 133, 134. Aufgrund der besonderen, untrennbar bestehenden Verbundenheit zu der im Versicherungsverhältnis stehenden Mutter, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, der den Versicherungsfall der Mutter zu entschädigen hat ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurde Abs. 3 durch Art. 3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendtherapeuten zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.2.1998 (BGBl. I S. 1311) geändert. Die Versicherungsfreiheit wurde auf...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.9 Behördlicher Genehmigungsvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 Satz 1 fordert vor einer Datenübermittlung nach Abs. 1 und der weiteren Verarbeitung und Übermittlung nach Abs. 2 die vorherige Genehmigung durch "die für den Bereich, aus dem die Daten herkommen", zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde. Ist die fachlich zuständige Bundes- oder Landesbehörde nicht zugleich auch zuständig für die Forschung, so ist gemäß de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt einen besonderen Fall der gesetzlichen Zurechnung eines zweiten Unfalls als mittelbare Schadensfolge des Erstunfalls. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Zweitunfall bei den im Einzelnen aufgezählten Verrichtungen eingetreten ist (vgl. Rapp, in: LPK-SGB VII, § 11 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 3). Die Zurechnung zum ersten Versicherungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Alles weg: Rückwirkender Wegfall der Karenzentschädigung des Geschäftsführers

Zusammenfassung Der rückwirkende und vollständige Wegfall einer Karenzentschädigung bei Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann mit dem Geschäftsführer einer GmbH wirksam vereinbart werden. Hintergrund Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt während seiner Tätigkeit einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, das ihn verpflichtet, stets den Vorteil der Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 2.2.2 Entschädigung

Gemäß § 15 Abs. 2 AGG haben Beschäftigte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld, wenn sie immaterielle Schäden aufgrund von Diskriminierung erlitten haben. Im Gegensatz zum Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 AGG ist hierbei kein Verschulden des Arbeitgebers erforderlich. Sobald eine Diskriminierung nach den im AGG festgelegten Kriterien vorliegt, besteht der Entsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 3.2.1 Ausschlussfrist für Entschädigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 4 AGG

Dem Interesse des Arbeitgebers trägt die aus der früheren Rechtslage übernommene Ausschlussfrist in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG Rechnung[1], die den von einer Benachteiligung betroffenen Beschäftigten zu einer raschen Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche anhält. Ein Anspruch nach § 15 AGG muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 3.2.2 Klage wegen Benachteiligung gem. § 61b Abs. 1 ArbGG

Die für die schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber gesetzte Frist (2 Monate) in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG wird im Sinne einer 2-stufigen Ausschlussfrist durch die Ausschlussfrist in § 61b Abs. 1 ArbGG (3 Monate nach schriftlicher Geltendmachung) ergänzt, wenn der Benachteiligte Ansprüche gerichtlich geltend machen will, beschränkt sich inhaltlich jedoch auf Anspr...mehr