Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / F. Versicherungssumme und Prämie

Rz. 78 Die Versicherungssumme steht gem. § 44 Nr. 1 dreifach maximiert, d.h. je einmal pro Versicherungsfall und insgesamt höchstens dreimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Davon erfasst sind sämtliche vom VR zu leistenden Entschädigungen und Kostenerstattungen. Eine Wiederauffüllung für neu verursachte Schäden gegen summenanteilige Prämienzahlung kann gem. § 44 Nr. 7 A...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Risikobegrenzungen/Ausschlüsse

Rz. 189 Nach Ziff. 6 der beiden Rückrufkosten-Modelle sind bestimmte Ansprüche nicht versichert (Risikobegrenzungen/Ausschlüsse), wobei die zitierten Ziffern nicht allesamt inhaltsgleich sind. Nahezu identisch – mit Ausnahme der Nummerierung – sind die Ausschlüsse wegen der sog. Erprobungsklausel[366] (Ziff. 6.2 Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Hande...mehr

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.8 Weitere Erkenntnisse zu Fehlern im Wertminderungstest

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der impairment only approach beim goodwill accounting wird in der Rechnungslegungstheorie stets kritisch diskutiert[1], insbesondere da der Goodwill-Wertminderungstest der Rechnungslegungspraxis eine Reihe von Möglichkeiten lässt, den "alten Freund" goodwill als Gast in ihren Bilanzen zu behalten. Mit einer durchgeführten Unternehmensakquisi...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.3 Passive RAPs

Rz. 417 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Voraussetzungen Es müssen Einnahmen vorliegen, die zu einem Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag führen. Zum Begriff bereits oben (vgl. Tz. 409). Als Einnahmen können Geldleistungen, aber auch die Einbuchung von Forderungen[1] qualifiziert werden. Anders als bei aktiven RAPs genügt es, wenn die "bestimmte Zeit", in der die E...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1.2 Folgebewertung von Sachanlagevermögen

Rz. 720 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Folgebewertung von Sachanlagen kann gem. IAS 16.29 konzeptionell entweder nach dem Anschaffungskosten- oder nach dem Neubewertungsmodell erfolgen, wobei in der Praxis nach wie vor die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten dominiert.[1] Die gewählte Methode ist dabei jeweils für die gesamte Klasse von Vermögenswerten des Sachanlag...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.8 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern

Rz. 130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 261 HGB ist derjenige, der nach §§ 257ff. HGB aufzubewahrende Unterlagen nur auf Bild- oder anderen Datenträgern vorlegen kann, dazu verpflichtet, auf seine Kosten die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen. § 261 HGB gilt entsprechend auch bei Urkundenvorlegung nach §§ 422, 423...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.6 Der Einsatz geliehener eigener Anteile als Akquisitionswährung

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Praktisch bedeutsam ist die Konstellation, dass sich eine Gesellschaft eigene Anteile von ihrem Gesellschafter leiht, um diese als Akquisitionswährung einzusetzen.[1] Es liegt auf der Hand, dass dem verleihenden Gesellschafter die Anteile zurückgegeben werden müssen bzw. ihm eine Entschädigung gezahlt werden muss, weil die Gesellschaft durch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.9 Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9)

Rz. 137 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Berichtspflicht des § 289a Satz 1 Nr. 9 HGB bezieht sich auf alle für den Fall eines Übernahmeangebots geschlossenen Entschädigungsvereinbarungen des Unternehmens mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern. Die EU-Übernahme-RL 2004/25/EG definiert ein Übernahmeangebot in Art. 2 Abs. 1 als ein an die Inhaber der Wertpapiere eines Unterne...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.2.2 Teilamortisationsleasing über bewegliche Sachen

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 BEISPIEL Ausgangsfall Erfordert im vorgenannten Beispielsfall die Herstellung der Maschine höhere Kosten, liegt eine Teilamortisation vor. Auszugehen ist von folgenden Daten: Leasingbeginn: 01.01.2010 Leasingdauer: 8 Jahre Leasingraten pro Jahr: 75.000 EUR Herstellungskosten: 550.000 EUR Zinssatz: 7 % Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Druckm...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1 HGB

Rz. 512 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB (Vollständigkeitsgrundsatz) und vorbehaltlich etwaiger Ansatzverbote in der Bilanz des wirtschaftlichen Eigentümers anzusetzen. Zur Frage der Zurechnung nach dem wirtschaftlichen Eigentum enthält sich das HGB konkreter Regelungen. Diese Lücke wird handelsbilanzrec...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.12 Besondere Angaben zu Leistungen an Mitglieder des Vorstands (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rz. 452 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 2 AktG basiert – anders als § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG – nicht auf der 2. ARRL. Vielmehr wurden die Regeln, die bisher in § 285 Nr. 9 lit. a Satz 6–7 HGB enthalten waren, übertragen, um die Vergütungspublizität zu konsolidieren.[1] Daher bedarf es im Folgenden lediglich der Darstellung ausgewählter Aspekte. Rz. 453 Stand: 2. A. – ET:...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.2 Erläuterung

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS differenzieren bei der bilanziellen Behandlung von Immobilien danach, wie diese im Unternehmen genutzt werden. So werden beispielsweise Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten oder erstellt werden, als Vorräte i. S. d. IAS 2 behandelt. Wird eine Immobilie vom Eigentümer[1] selbst genutzt (o...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Drucksituation als Voraussetzung für Entschädigungen? Zahlungen für den vorzeitigen Rückfall eines Erbbaurechts (sog. Heimfall) stellen steuerpflichtige Einkünfte dar, wenn sie als Ersatz für entgehende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden und damit Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darstellen. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass der Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Begriff der Entschädigung

Rz. 12 Der Begriff der "Entschädigung" wird im Gesetz nicht definiert. Die Rspr. versteht darunter, dass die Ersatzleistung unmittelbar durch den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen bedingt ist, mit denen der Stpfl. rechnen konnte; Entschädigungen sind Zahlungen zum Ausgleich von Schäden infolge einer eingetretenen oder zu erwartenden Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.5 Art und Höhe der Entschädigung

Rz. 18 Die Entschädigung kann in Geld oder geldwerten (§ 8 Abs. 1 EStG) Sachleistungen geleistet werden, z. B. lebenslängliche unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses[1], Überlassung des bisher dienstlich genutzten Pkw, Gestellung eines Büros mit Sekretärin oder eines Pkw mit Fahrer. Sie ist nicht auf einen angemessenen Betrag beschränkt; eine Entschädigung kann die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.5 Entschädigungen bei Gewinneinkünften

Rz. 36 Der RFH hat § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG auf Gewinneinkünfte nicht angewandt.[1] Dies wurde vom BFH ausdrücklich aufgegeben.[2] Die Rspr. der Folgezeit blieb jedoch insofern bis 1978 restriktiv, als den Worten "entgangene oder entgehende Einnahmen" entnommen wurde, dass es sich – anders als bei § 24 Nr. 1 Buchst. b) und c) EStG – um ohne oder gegen den Willen des Stpfl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7 Entschädigungen als Ersatz von Einnahmen (§ 24 Nr. 1 Buchst. a)

2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation) Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.6 Abzugsfähige Aufwendungen

Rz. 19 § 24 EStG ist insofern ungenau formuliert, als die Vorschrift in Nr. 1 und Nr. 3 unter Einkünften nur Einnahmen versteht; dies findet sich auch bei der Beschreibung der Überschusseinkünfte (z. B. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG). Mit der Entschädigung in sachlich unmittelbarem Zusammenhang stehende Aufwendungen (z. B. Beratungs- und Prozesskosten) sind jedoch unzweifelhaft als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2 Entschädigungen (§ 24 Nr. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24 Entschädigungen, Nutzungsvergütungen u.ä.

1 Überblick 1.1 Stellung innerhalb der Einkommensvorschriften Rz. 1 § 24 EStG zählt zu den Vorschriften, nach denen sich bestimmt, zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im Einzelfall gehören (§ 2 Abs. 1 S. 2 EStG). Die Vorschrift schafft weder eine weitere selbstständige Einkunftsart neben den in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten noch erweitert sie den Einkunfts- und Einkommensbegr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.3 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 51 Die Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG verlangt auch in den Fällen des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG, dass die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer mehrjährigen Tätigkeit in einem Betrag gezahlt wird oder dass die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer einjährigen Tätigkeit in einem anderen Jahr ausgezahlt wird und dadurch ein Progress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.5 Verhältnis zu § 7 Abs. 1 GewStG

Rz. 5 § 24 EStG gilt auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der verfahrensrechtlich selbstständigen Ermittlung des (laufenden) Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke sind insoweit jedoch zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1] Rz. 6 Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG gehören, falls sie nicht gem. § 3 EStG steuerfrei sind[2], bei den unter § 2 Abs. 2 EStG fallenden Gewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.4 Kein Vorteilsausgleich

Rz. 17 Eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG kann auch vorliegen, wenn das schädigende Ereignis für den Stpfl. anderweitige Vorteile bewirkt.[1] Stellt sich der Schaden im Nachhinein als Glück heraus, weil er neue Möglichkeiten eröffnet hat, so ist dies unschädlich. Ob die Entschädigung im konkreten Fall als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt wird,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.1 Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Rz. 48 Da die Steuerpflicht durch § 24 EStG nicht erweitert wird (Rz. 2), muss es sich um eine zur Erzielung von Einkünften geeignete Tätigkeit handeln (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–7, nicht nur Nr. 1–4 EStG). Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG können deshalb bei allen Einkunftsarten anfallen, es kommen auch sonstige Leistungseinkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG in Betracht, und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.3 Ablösung von Ansprüchen aus fortbestehenden Rechtsverhältnissen

Rz. 31 Die Ablösung einzelner Rechte eines im Übrigen fortbestehenden Rechtsverhältnisses wird von der st. Rspr. des BFH nicht als Entschädigung verstanden.[1] Eine anlässlich der Überleitung von Arbeitsverhältnissen gem. § 613a BGB aufgrund eines Interessenausgleichs zwischen Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Arbeitsvertrags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.2 Verhältnis zu § 11 EStG

Rz. 3 Soweit Einkünfte nach § 24 EStG nicht durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln sind (§ 11 Abs. 1 S. 5 und Abs. 2 S. 4 EStG), gilt für sie das Zu- und Abflussprinzip. Wie der Gewinn zu ermitteln ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln; § 24 Nr. 2 Halbs. 2 EStG weicht davon nicht ab; der Begriff des Zufließens beim Rechtsnachfolger ist keine Verweisung auf § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.4 Verhältnis zur Tarifvorschrift des § 34 EStG

Rz. 4 Die Bedeutung der Vorschrift ist vornehmlich darin zu sehen, dass Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG sowie Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 EStG, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden, gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 EStG ermäßigt besteuert werden können. Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit oder einem ehem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Zinsen auf Nutzungsvergütungen

Rz. 121 Zinsen auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 3); die Zinsen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Entschädigung selbst nicht besteuert wird[1]. Durch § 24 Nr. 3 EStG werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2)

Rz. 58 Einkünfte können auch erzielt werden, nachdem die Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 EStG) aufgegeben oder das zugrunde liegende Rechtsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 5–7 EStG) beendet wurde. Die Vorschrift stellt die Steuerpflicht insoweit nur klar und ordnet diese Einkünfte der in der Vergangenheit verwirklichten Einkunftsart zu. Deshalb erzielt z. B. ein Erfinder durch Veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter (§ 24 Nr. 1 Buchst. c)

2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Nutzungsvergütungen

Rz. 118 Eine Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke liegt nur vor, wenn sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung hoheitlichen Drucks beschafft.[1] Die Überlassung muss mithin nicht hoheitlich erzwungen sein, insbesondere bedarf es keines förmlichen Enteignungsverfahrens. Weil die öffentliche Hand gesetzlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung

Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlung erfolgt also auch bei Veräußerung oder Aufgabe des Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.1 Verhältnis zu § 3 EStG

Rz. 2 Steuerbefreiungen nach § 3 EStG gelten auch für Entschädigungen gem. § 24 Nr. 1 EStG und nachträgliche Einkünfte nach § 24 Nr. 2 EStG, und zwar auch dann, wenn sie dem Stpfl. als Rechtsnachfolger zufließen. Einzelne Befreiungstatbestände sind speziell für Entschädigungen (Nr. 19, 25) und nachträgliche Einkünfte geschaffen worden (Nr. 27).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1 Überblick

1.1 Stellung innerhalb der Einkommensvorschriften Rz. 1 § 24 EStG zählt zu den Vorschriften, nach denen sich bestimmt, zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im Einzelfall gehören (§ 2 Abs. 1 S. 2 EStG). Die Vorschrift schafft weder eine weitere selbstständige Einkunftsart neben den in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten noch erweitert sie den Einkunfts- und Einkommensbegriff, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.3 Verhältnis zu § 20 Abs. 3 EStG

Rz. 3a § 20 Abs. 3 EStG stellt im System der Kapitaleinkünfte eine spezielle Regelung dar, die § 24 EStG vorgeht.[1]mehr