Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 720
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Folgebewertung von Sachanlagen kann gem. IAS 16.29 konzeptionell entweder nach dem Anschaffungskosten- oder nach dem Neubewertungsmodell erfolgen, wobei in der Praxis nach wie vor die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten dominiert. Die gewählte Methode ist dabei jeweils für die gesamte Klasse von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens anzuwenden.
Rz. 721
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind Sachanlagen nach dem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen anzusetzen (IAS 16.30).
Rz. 722
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine planmäßige Abschreibung (depreciation) ist angezeigt, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts dessen Restwert übersteigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der beizulegende Zeitwert über dem Buchwert liegt. Keine planmäßigen Abschreibungen werden jedoch dann vorgenommen, wenn der Restwert über dem Buchwert liegt (IAS 16.52 und .54).
Rz. 723
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Bei der planmäßigen Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag (depreciation ammount) – definiert als die Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögenswerts und seinem Restwert – systematisch über die Nutzungsdauer eines abnutzbaren Vermögenswerts verteilt (IAS 16.50). In der Anwendungspraxis ist der Restwert eines Vermögenswerts häufig unbedeutend und daher für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages unerheblich (IAS 16.53). Die planmäßige Abschreibung eines Vermögenswerts beginnt mit dessen Betriebsbereitschaft.
Rz. 724
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die planmäßige Abschreibung ist gem. IAS 16.48 GuV-wirksam zu erfassen. Sie beginnt (begins) mit der Betriebsbereitsc...