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Abschreibung, lineare / 3.4 Unterjährige Anschaffung oder Herstellung

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Bei einem unterjährigen Zugang ist im Geschäftsjahr, in dem der Zugang erfolgt, die Abschreibung zeitanteilig vorzunehmen. Aus Vereinfachungsgründen kann die Abschreibung monatsgenau berechnet werden, wobei der Monat des Zugangs als voller Monat berücksichtigt wird.[1] Dieser Vorgehensweise entspricht die steuerliche Berechnung der zeitanteiligen Berechnung der Abschreibung im Zugangsjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der linearen Abschreibung bei unterjährigem Erwerb

Unternehmer Huber hat am 1.4.2020 eine Maschine C zu Anschaffungskosten von 120.000 EUR mit einer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle von 6 Jahren angeschafft. Herr Huber wendet im handelsrechtlichen Vorjahresabschluss für vergleichbare Maschinen die lineare Abschreibung an, was dem tatsächlichen Wertminderungsverlauf entspricht. Mit Blick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wird Herr Huber auch die neu angeschaffte Maschine C in der Handelsbilanz linear abschreiben.

Für Maschine C könnte Herr Huber in der Steuerbilanz die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen. Da Herr Huber Abweichungen zwischen beiden Rechenwerken vermeiden will, nimmt er das steuerliche Wahlrecht des § 7 Abs. 2 EStG für Vermögensgegenstände, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht in Anspruch und wendet die AfA in gleichen Jahresbeträgen auch § 7 Abs. 1 EStG an. Damit ergeben sich zwischen der Handels- und Steuerbilanz keine Abweichungen.

Bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ergeben sich folgende Daten:

  • Linearer Abschreibungssatz: 17 % (= 100 : 6)
  • Jahresabschreibungsbetrag: 20.000 EUR (= 17 % von 120.000 EUR oder 120.000 : 6)
  • Monatlicher Abschreibungsbetrag: 1.666,67 EUR (= 20.000 : 12)

Im Jahr der Anschaffung bucht Herr Huber die Abschreibung nur anteilig für die 9 Mon...

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