Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Faktoren für die Rentenbere... / 2 Persönliche Entgeltpunkte (Ost/West)

2.1 Ermittlung Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.10.4 Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ("Grundrente")

Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten. Dies sind vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Weitere Voraussetzung ist ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus allen Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten im gesamten Versicherungsleben von weniger als 0,0667 Entgeltpunkt...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.10.2 Gesamtleistungsbewertung (Ost)

Wenn Beitragszeiten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern zurückgelegt sind, werden die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) aus Beitragszeiten zu allen Entgeltpunkten aus Beitragszeiten aufgeteilt. Das geschieht in der Weise, dass die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten mit den Entgeltpunkten...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.5.2 Besonderheit für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990

Versicherte, die nachweisen, dass sie in dieser Zeit ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Über die Besonderheiten für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990, z. B. welche Zeiten dabei als Pflichtbeitragszeiten gelten, in we...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.4.2 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden für jeden Kalendermonat mit rund 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet. Wichtig Mütterrente Mit den Regelungen zur sog. "Mütterrente II" im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente nochmals stärker als bisher anerkannt. Für Mütt...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn e...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.3.1 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten richten sich die Entgeltpunkte nach Anzahl und Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsverdienste (Gesamtleistungsbewertung). Entgeltpunkte werden grundsätzlich nur für rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die vor Beginn der jeweiligen Rente, bei Erwerbsminderungsrenten vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Zeiten danach können erst be...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.3.2 Zugangsfaktor

Sämtliche individuellen Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten werden mit dem Zugangsfaktor multipliziert und ergeben die persönlichen Entgeltpunkte (Ost/West), wie sie bei der Rente zu berücksichtigen sind. Bei einem Zugangsfaktor 1,0 und 1,0582 Entgeltpunkten (Beispiel 2)[1] ergibt sich nach aktuellen Werten ein monatlicher Altersrentenbetrag von 39,79 E...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 1 Rentenformel

Die von 3 Berechnungselementen bestimmte Rentenformel führt direkt zur Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte bzw. persönlichen Entgeltpunkte (Ost) der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert/aktuelle Rentenwert (Ost) miteinander vervielfältigt werden. Daraus lässt sich fol...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0. Dieser Wert ist maßgeblich, wenn die Summe der Entgeltpunkte mit der der persönlichen Entgeltpunkte identisch ist. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Das Hinausschieben der Rente um ein Jahr ergibt damit einen Zuschlag i. H. v....mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.4.3 Berufsausbildung

Eine berufliche Ausbildung zählte bisher grundsätzlich zu den Anrechnungszeiten. Dabei wurden die ersten 36 mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Arbeitnehmerbeschäftigung oder selbstständige Tätigkeit belegten Kalendermonate "automatisch" als Berufsausbildung gewertet. Diese Beiträge haben dann entweder Entgeltpunkte im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung oder – wenn gü...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.2.1 Vorzeitige Altersrente

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (= 3,6 % pro Jahr). Für jeden vorgezogenen Monat mindert sich damit die jeweilige Altersrente auf Dauer um 0,3 %. Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wurden...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.10 Gesamtleistungsbewertung

Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung für das Bewertungsverfahren von beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert – ausgedrückt in Entgeltpunkten –, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegung...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.10.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten...mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 2.10.1 Gesamtleistungsbewertung (West)

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des individuellen Beitragsdurchschnitts.mehr

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Faktoren für die Rentenbere... / 4.2 Aktueller Rentenwert (Ost)

Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde zu legen sind, ist anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Basiswert für diesen aktuellen Rentenwert war der Betrag, der sich für Dezember 1991 aus dem auf den aktuellen Rentenwert (West) bezogenen Verhältniswert aus Standardrente Ost (889 DM) zu Standardrente ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktoren für die Rentenbere... / 2.2.2 Erwerbsminderungsrente

Wird eine Erwerbsminderungsrente vor dem vollendeten 64. Lebensjahr und 10 Monaten beansprucht, ist ebenfalls ein niedrigerer Zugangsfaktor maßgebend. Wenn eine Erwerbsminderungsrente zwischen dem vollendeten 61. Lebensjahr und 10 Monaten und dem vollendeten 64. Lebensjahr und 10 Monaten in Anspruch genommen wird, betragen die Abschläge je nach Monat des Rentenbeginns zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 2.4 Entgeltpunkte (Ost)/Entgeltpunkte

Die bis zum 31.12.2024 mit dem Hochwertungsfaktor aufgewerteten Verdienste bleiben erhalten. Daraus bereits ermittelte Entgeltpunkte (Ost), z. B. bei laufenden Renten, werden zum 1.7.2024 durch Entgeltpunkte bzw. persönliche Entgeltpunkte ersetzt und mit dem dann bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert bewertet. Durch die Angleichung der Rentenwerte in ihrer Höhe bereits zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3.1 Kürzungen der Entgeltpunkte

Bei Rentenzugängen ab 1.10.1996 werden inzwischen die Entgeltpunkte für FRG-Zeiten nur noch in Höhe von 60 % berücksichtigt. Lag der Rentenbeginn vor dem 1.10.1996, kam es nicht zu einer Kürzung, wenn der Zuzug nach Deutschland vor dem 7.5.1996 erfolgte. Bei Zuzug in die Bundesrepublik nach dem 6.5.1996 wird zudem der Rentenanteil aus FRG-Zeiten für Einzelpersonen auf max. 25...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungszeiten nach d... / 5 Entgeltpunkte/Zahlung der Rente ins Ausland

Beschäftigungszeiten werden bei der Anspruchsfeststellung wie im Bundesgebiet zurückgelegte Pflichtbeitragszeiten i. S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI berücksichtigt, für sie werden Entgeltpunkte mit FRG-Tabellenwerten ermittelt. Dabei sind diese Tabellenentgelte bei einem Zuzug ins Bundesgebiet nach dem 6.5.1996 bzw. unabhängig vom Zuzug nach Deutschland bei einem Rentenbegi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 3.1 Zusätzliche Entgeltpunkte aus aufgelöstem Wertguthaben

Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 SGB VI ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte für Beitragszeiten aus aufgelöstem Wertguthaben gelten als Entgeltpunkte für Zeiten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen nach dem 31.12.1991.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 3.2 Entgeltpunkte für Zeiten im Beitrittsgebiet

Kalendermonate, die zum Teil mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder für Ausfalltage belegt sind, zählen als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.1 Pflichtbeitragszeiten/Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten

Für Verfolgungszeiten, in denen Verfolgte eine die Versicherungs- und Beitragspflicht begründende Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit wegen Verfolgungsmaßnahmen nicht ausgeübt haben, gelten Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit im Beitrittsgebiet im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB VI als gezahlt. Die Ermittlung von Entgeltpunkten erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.4.2 Vergleichsberechnungen nach BerRehaG

Im Anschluss daran werden die Vergleichsberechnungen nach dem BerRehaG durchgeführt. Bei der ersten Vergleichsberechnung werden im Verfolgungszeitraum anstatt der tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten die fiktiven Versicherungszeiten (ggf. auch Zeiten einer unterbliebenen Kindererziehung) aus der Rehabilitierungsbescheinigung berücksichtigt. Die Beitragszeiten im Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 1 Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten. Den Bundesbeiträgen werden Beitragszeiten im Beitrittsgebiet gleichgestellt. Als Beitragszeiten gelten auch Zeiten, für die tatsächlich keine Beiträge gezahlt worden sind, jedoch Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeiti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 2 Bestandsrentner bei Einführung Mütterrente

Personen, die bei Einführung der Mütterrente I zum 1.7.2014 und/oder bei Einführung der Mütterrente II zum 1.1.2019 bereits eine Rente bezogen, erhalten keine Neufeststellung ihrer Rente mit den jeweils zusätzlichen Kindererziehungszeiten. Hier hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt, um die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehung in der Rente abzugelten: Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 1 Ausgangslage (Rentenüberleitung 1992)

Zum 1.1.1992 wurde das westdeutsche Rentenversicherungssystem auf das Beitrittsgebiet übergeleitet und damit die Alterssicherung der ehemaligen DDR in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland einbezogen. Beitrittsgebiet ist das in Art. 3 EV genannte Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 3 Pflichtbeitragszeiten bei voller Erwerbsminderung

Ohne dass tatsächlich Beiträge nach den Rechtsvorschriften des Beitrittsgebiets gezahlt worden sind, gelten Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet nach der Vollendung des 16. Lebensjahres und nach dem Eintritt von voller Erwerbsminderung in der Zeit vom 1.7.1975 bis 31.12.1991 als Pflichtbeitragszeiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte vor der Er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Informationen der Rentenver... / 2.1.1 Auskunft über den Beitragsaufwand zum Ausgleich einer Rentenminderung

Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhalten eine Rentenminderung in Höhe von 0,3 % der vorzeitigen Inanspruchnahme. Um die durch diese Minderung entstehende Versorgungslücke wieder zu schließen, kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Um eine Ausgleichszahlung zu leisten, muss zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4.1 Berechnung der anzurechnenden Wartezeitmonate

Wartezeitmonate werden ermittelt, indem die zusätzlichen Entgeltpunkte durch den Wert 0,0313 geteilt werden. Das Ergebnis dieses Rechengangs wird auf den vollen Wert (Monat) gerundet.[1] Praxis-Beispiel Wartezeit für eine geringfügige Beschäftigung 0,0246 zusätzliche Entgeltpunkte aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung für 7 Monate: 0,0246 : 0,0313 = 0,7859 =...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.4 Berücksichtigung eines höheren Arbeitsverdienstes

Der nachgewiesene tatsächliche über den FZR-Grenzen liegende Arbeitsverdienst ist zu berücksichtigen, wenn der Versicherte die für ihn in Betracht kommende Möglichkeit in der FZR voll ausgeschöpft hat. Der Ermittlung der Entgeltpunkte von Versicherten, die nicht der FZR beigetreten sind, obwohl sie dazu berechtigt waren, wird das in der Sozialpflichtversicherung zur versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5 Zugangsfaktor kleiner/größer als 1,0 (Rentenminderung/-erhöhung)

Es ist danach zu unterscheiden, ob Entgeltpunkte bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren oder nicht. 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdiens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Begrenzte Gesamtleistungsbe... / 1 Begrenzungen (Recht bis 31.12.2004)

Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes am 1.1.1997 wird die Bewertung folgender Anrechnungszeiten begrenzt: wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, einschließlich der Zeiten, für die bis zum 31.12.1997 wegen Sozialleistungsbezugs Pflichtbeiträge oder Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind.[1] Sie erhalten – analog zu dem für die B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert (Ost) / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab 1.7.2023 37,60 EUR. Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde zu legen sind, ist anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) und dem je nach Rentenart un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3 Anerkennung/Bewertung

Können Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nicht nachgewiesen werden, genügt die Glaubhaftmachung. Nachgewiesene und glaubhaft gemachte Zeiten werden in vollem Umfang angerechnet. Im Falle der Glaubhaftmachung werden die Entgeltpunkte für die glaubhaft gemachte Zeit um 1/6 gekürzt. Für Beitrags- und Beschäftigungszeiten werden Entgeltpunkte aus Tabellen ermittelt, die für Zei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / Zusammenfassung

Begriff Mit der im Jahr 2017 vom Gesetzgeber beschlossenen Rentenangleichung ist die Grundlage dafür geschaffen worden, dass die Renten in Ost und West zukünftig einheitlich berechnet werden können. Besondere Rentenwerte und Rechengrößen für den Rechtskreis (Ost) wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Angleichung wird aber nicht in einem Schritt vollzogen. Sie erfolgt schri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen (Übergangszeit von 2012 bis 2024; Achtung: Anhebung von 63 auf 65 Jahre), Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Fremdrentengesetz handelt sich um ein Gesetz, das insbesondere Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler so stellt, als hätten sie ihr im Herkunftsland zurückgelegtes Berufsleben in der Bundesrepublik Deutschland verbracht (Eingliederungsprinzip). Das Fremdrentengesetz enthält Regelungen für die Berücksichtigung von Arbeitsunfällen und rentenrechtlichen Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4 Wartezeiten aus geringfügigen Beschäftigungen

Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung werden auf alle Wartezeiten angerechnet.[1] Dabei werden Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen Versicherungspflicht bestand, in vollem/tatsächlichen Umfang bei der Wartezeit angerechnet. Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen keine Versicherungspflicht bestand, werden in reduziertem Umfang bei der Wartezeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 2 Wehr-/Zivildienstzeiten

Als Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet gelten Zeiten des Wehrdienstes von mehr als 3 Tagen nach DDR-Wehrrecht im Zeitraum vom 25.1.1962 bis 2.10.1990. Außer in der Nationalen Volksarmee (NVA) konnte der Wehrdienst u. a. auch bei den Grenztruppen oder durch einen entsprechenden Dienst im Ministerium für Staatssicherheit, den kasernierten Einheiten des Ministeriums des I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsgeminderte Zeiten / 1 Funktionsweise bei der Rentenberechnung

Beitragsgeminderte Zeiten erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten [1]: Die Summe der Entgeltpunkte aus der tatsächlichen Beitragszahlung wird so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten erhalten würden.[2] Ebenfalls zu den beitragsgeminderten Zeiten gehören Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung.[3] Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.6 Überführte Verdienste aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen

Die aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen überführten Verdienste werden zur Berechnung der Entgeltpunkte herangezogen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 2 Ausbildungszeiten

Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung sind kraft ausdrücklicher Regelung keine vollwertigen Beitragszeiten, sondern beitragsgeminderte Zeiten, die einen Zuschlag an Entgeltpunkte nach §§ 71 Abs. 2, 74 SGB VI erhalten können. Bei der Gesamtleistungsbewertung gelten diese Zeiten allerdings nicht als beitragsgeminderte Zeiten, sondern als vollwertige Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 4 Mindestentgeltpunkte

Unter den Voraussetzungen des § 262 SGB VI können vollwertige Pflichtbeiträge vor dem 1.1.1992 um zusätzliche Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht werden.mehr