Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.2 Umsetzung und Reichweite

Rz. 5 § 76g hat die Funktion eines Rentenzuschlags, der sog. Grundrentenzuschlag (so das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2) i. S. eines "nachsorgenden sozialen Ausgleichs". Dabei soll der Zuschlag eine Leistung oberhalb der Grundsicherung sicherstellen (BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2; im...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, die Entgeltpunkte dem Versicherungskonto zuzuordnen, zu dem das Familiengericht nach durchgeführtem Versorgungsausgleich infolge der Scheidung einer Ehe die Entgeltpunkte zugewiesen hat. Durch den Versorgungsausgleich vermindert sich beim Ausgleichspflichtigen die Rentenhöhe (Abschlag an Entgeltpunkten), ohne dass dadurch rentenrechtliche Zeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen des Zuschlags (Abs. 1) Rz. 17 Abs. 1 regelt allgemein die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag; allerdings erschöpfen sich die Voraussetzungen nicht in Abs. 1, sondern werden flankiert von der Einkommensanrechnung nach § 97a und den Regelungen in Abs. 4. Eine Vermögensanrechnung nach dem Vorbild der grundsicherungsrechtlichen Regelung des § 12 SGB II ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.5 Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung (Abs. 5)

2.5.1 Monatsprinzip (HS 1) Rz. 88 Abs. 5 HS 1 stellt den Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung auf und bestimmt, dass der Zuschlag an Entgeltpunkten den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen Teilen zugeordnet wird. Rz. 89 Abs. 5 enthält damit eine gleichgerichtete Regelung wie § 262 Abs. 2 bei der Verteilung von Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.3 Zuschlagsberechtigte Bezugsrente

Rz. 23 Der Zuschlag ist an keinen bestimmten Rentenbezug geknüpft; mögliche Bezugsrenten sind daher alle Rentenarten (so sieht das auch die DRV, vgl. DRV-Rundschreiben 3/2020 v. 8.7.2020 S. 2): Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 (Satz 1 HS 1)

2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1 Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.2 Neues Recht

Rz. 10 Rechtslage ab 1.9.2009: Der Versorgungsausgleich ist nunmehr weitgehend im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt (Rz. 1). Der Begriff des Versorgungsausgleichs findet seinen Ursprung dabei in § 1578 BGB , der anordnet, dass ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten – insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung – zwischen den geschiedenen Ehegat...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.6 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht. Die Zuschlagsregelung ist ein Novum im deutschen Rentenrecht.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.1.2 Zuordnung wegen Pflege (Satz 2)

Rz. 10 Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes erhöht sich um Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (vgl. Komm. zu § 71) und auch wegen Pflege (§ 263 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 249b). Rz. 11 Pflegeberücksichtigungszeiten werden mit 0,0625 pro Kalendermonat in die Berechnung einbezogen. Das gilt auch, wenn sie mit Beiträgen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt worden. Gültig ist die Vorschrift i. d. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 114 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.6 Verteilung der Zuschläge/Abschläge auf die Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit (Abs. 6)

Rz. 56 Die Entgeltpunkte für den Zuschlag sind zu gleichen Teilen auf die Kalendermonate der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit (vgl. § 20 Abs. 2 LPartG) – also auch auf Monate ohne rentenrechtliche Zeiten oder Monate mit Berücksichtigungszeiten (§ 57) – zu verteilen, diejenigen für den Abschlag anteilmäßig nur auf die in der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit liegende...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4.2 Verteilungsregel (Satz 2)

Rz. 32 Zusätzliche Entgeltpunkte sind nach Satz 2 gleichmäßig auf die begrenzt zu bewertenden Anrechnungszeiten vor 1957 zu verteilen. Dieser Aufteilung kommt insbesondere Bedeutung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 § 264 beinhaltet eine Ermittlungsvorschrift für Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten beim Versorgungsausgleich, wenn für Rentenanwartschaften Werteinheiten ermittelt worden sind. Zum Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet (Entgeltpunkte/Ost) vgl. § 264a. § 86 und § 265a Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.9.2009 durch das VAStrRefG aufgehoben – bezogen sich auf knappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.5 Entgeltpunktezuschlag für Zeiten einer pauschalen beruflichen Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 33 Abs. 5 sieht i. V. m. § 54 Abs. 3, § 246 Satz 2 und 3 – und in Anlehnung an Abs. 3 – für eine Übergangsphase von 4 Jahren die Abschmelzung des Zuschlags an Entgeltpunkten für pauschale Zeiten der Berufsausbildung vor (vgl. auch BT-Drs. 15/2149 S. 29). Rz. 34 Bisher galten stets die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vor dem 25. Lebensjahr als Zeiten einer Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.3 Sonderfall – Rückausgleich nach § 37 VersAusglG

Rz. 34 Ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bezieht daraufhin der ausgleichspflichtige Ehegatten eine gekürzte Rente und verstirbt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte, sieht § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG (= vgl. zur bis zum 31.12.2008 gültigen Vorgängervorschrift insoweit § 4 VersorgAusglHärteG) unter den Voraussetzungen von §...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.6 Zeitliche Begrenzung der Bewertung von Berufsausbildungszeiten (Abs. 6)

Rz. 37 Nach § 74 Satz 3 werden Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme insgesamt für maximal 3 Jahre bewertet. Demgegenüber bezog sich die Höchstdauer bis zum 31.12.2004 (§ 74 Satz 4 i. d. F. v. 31.12.2004) allein auf Zeiten schulischer Ausbildung (Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten, vgl. Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.3 Übergangszeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 – Tabelle (Satz 4)

Rz. 28 Aus Gründen des Vertrauensschutzes für rentennahe Jahrgänge (BT-Drs. 15/2149 S. 29) galt dies erst nach einer 4-jährigen Übergangszeit, die vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 reichte (§ 263 Abs. 3 i. d. F. ab 1.1.2005). Abhängig von Monat und Jahr des Rentenbeginns wurden nach der in Satz 4 enthaltenen Tabelle die Ausgangswerte (75 % des Gesamtleistungswertes, maximal 0,0625...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7.1 Berufsausbildungszeiten (Satz 1)

Rz. 40 Nach Abs. 7 erhalten Zeiten einer beruflichen Ausbildung (§ 54 Abs. 3 Satz 2), die nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sind (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB X), entsprechend Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 höchstens 5/6 der im Rahmen von §§ 71 ff. ermittelten Entgeltpunkte.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.1 Altes Recht

Rz. 9 Rechtslage vor dem 1.9.2009: Das Familiengericht hatte rechtsverbindlich über den Ausgleich der von den Eheleuten bzw. Lebenspartnern erworbenen Versorgungsanrechte zu entscheiden. Es stellte insoweit fest, in welcher Höhe während der Ehe/Lebenspartnerschaft erworbene Versorgungsanrechte von einem Ehegatten bzw. Lebenspartner zugunsten des jeweils anderen durch Übertragu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.3 Finanzierung

Rz. 8 Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln; § 213 Abs. 2 Satz 4 sieht eine Regelung zum Bundeszuschuss vor, die ergänzt wird durch § 287e Abs. 1. Durch den Bundeszuschuss soll eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler vermieden werden (BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 4, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 4). Um die Steuerfi...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.1 Voraussetzungen im Überblick

Rz. 18 Voraussetzungen (zu den Voraussetzungen im Überblick vgl. auch: BT-Drs. 19/18473 S. 33, BR-Drs. 85/20 S. 36; vgl. auch: GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 2.) für den Anspruch auf Grundrentenzuschlag sind daher: 33 Jahre (= 396 Kalendermonate) belegt mit Grundrentenzeiten nach Abs. 2, Unterschreitung des maßgebenden Höchstwerts nach Abs. 4, negative Eink...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.9 Beginn der Leistungen

Rz. 97 Die Leistungen aus dem Grundrentenzuschlag sind ab Rentenbeginn der Bezugsrente zu bewilligen. D.h., unabhängig, wann die Rentenversicherungsträger in der Lage sind, die Grundrente zu administrieren, müssen die Leistungen ggf. rückwirkend bewilligt werden. Für Neurentner gilt dies unmittelbar nach § 76g; für Bestandsrentner ist je nach deren Rentenbeginn entweder § 30...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.11 Rentennachzahlung und Krankenversicherungsschutz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V)

Rz. 101 Soweit ein grundrentenberechtigter Rentner, dem Leistungen der Krankenhilfe nach § 48 Satz 1 SGB XII gewährt werden, eine Nachzahlung des Grundrentenzuschlags erhält, kann dies zum Eintritt von Versicherungspflicht in der Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V führen. Denn allein durch den Erhalt der Nachzahlung, die im ersten Monat Einkommen und da...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.2 Fremdrentenzeiten

Rz. 38 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 FRG sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen eine in den §§ 15 und 16 FRG genannte Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit unterbrochen wurde. Diese Fremdrentenzeiten stellen ebenfalls Grundrentenzeiten dar (DRV-Rundschreiben 3/2020 v. 8.7.2020 S. 4).mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, die al...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 geregelt (BT-Drs. 19/18473...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.5 Rundungsvorschrift (Satz 4 HS 2)

Rz. 78 Satz 4 HS 2 sieht dabei eine eigenständige Rundungsvorschrift vor. Das Ergebnis der Erhöhungsschritte nach Abs. 4 HS 1 ist auf 4 Dezimalstellen zu runden. Diese Regelung entspricht der Regelung der allgemeinen Berechnungsgrundsätze nach § 121, der in Abs. 1 eine allgemeine Rundungsregelung enthält und ebenfalls anordnet, dass Berechnungen auf 4 Dezimalstellen durchgef...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.7 Berechnung der Höhe des Zuschlags (Satz 6)

Rz. 83 Zur Stärkung des Äquivalenzprinzips (so das ausdrückliche gesetzgeberische Motiv, vgl. BT-Drs. 19/18473 S. 37, BR-Drs. 85/20 S. 34) wird nach Satz 6 schließlich ein Abschlag in Höhe von 12,5 % abgezogen; dies wird dadurch erreicht, dass der Zuschlag mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt wird. Im Ergebnis wird hierdurch erreicht, dass die Rente mit Grundrentenzuschlag um...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.4 Sinn und Zweck des Regelungswerks

Rz. 9 Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Grundrente ist es, die Alterseinkommen jener Menschen zu verbessern, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen (BT-Drs. 19/18473 S. 1, BR-Drs. 85/20 S. 1, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 1; vgl. instru...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.8 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 15 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, unterdessen liegt auch zu § 76g eine solche vor. Die GRA der DRV zu § 76g hat den Stand 25.1.2022 und ist unter folgender Adresse online abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.9 Zuschlag bei EU-Zeiten

Rz. 87 Erfüllt der Rentner auch rentenrechtliche Zeiten in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich und stellen diese nach Art. 6 VO (EG) 883/2004 Grundrentenzeiten dar, soll der Zuschlag nach Art. 52 VO (EG) 883/2004 bei der autonomen (innerstaatlichen) und anteiligen (zwischenstaatlichen) Leistung immer getrennt geprüft und berechnet ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1 Voraussetzungen des Zuschlags (Abs. 1)

Rz. 17 Abs. 1 regelt allgemein die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag; allerdings erschöpfen sich die Voraussetzungen nicht in Abs. 1, sondern werden flankiert von der Einkommensanrechnung nach § 97a und den Regelungen in Abs. 4. Eine Vermögensanrechnung nach dem Vorbild der grundsicherungsrechtlichen Regelung des § 12 SGB II findet hingegen nicht statt. 2.1.1 Vorausse...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.8 Grundrentenzuschlag bei späterer Einkommensänderung

Rz. 96 Da der digitale Datenaustausch zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Finanzbehörden nach § 22a Abs. 2 Satz 2 EStG eingerichtet werden soll, wird künftig auch bei Änderung der Einkommensverhältnisse ein Grundrentenbescheid ohne ausdrückliche Beantragung erfolgen können, wenn ein anrechnungsfähiges Einkommen zunächst einem Grundrentenzuschlag dem Grunde na...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.2 Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten – sog. Türöffnerzeiten

Rz. 19 Wesentliche materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung ist nach Abs. 1 die Erfüllung von 33 Jahre Grundrentenzeiten (= 396 Kalendermonate); vgl. Komm. zu Abs. 2. Die Grundrentenzeiten werden in Abs. 2 Satz 1 bis 3 näher definiert. Diese Zeiten werden auch "Türöffnerzeiten" genannt. Rz. 20 Es gilt das Monatsprinzip nach § 122 Abs. 1. Auch nur zum Teil belegte Zeiten ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.4 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 24 Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nicht auf Neurentner beschränkt, sondern erfasst alle Rentner, also auch solche Rentner, die bereits vor dem 1.1.2021 im Rentenbezug standen; für Bestandsrentner gelten je nach deren Rentenbeginn die Sonderregelungen des § 307e (bei einem Rentenbeginn nach dem 31.12.1991) oder des § 307f (bei einem Rentenbeginn vor dem 1.1.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.3 EU-Rentenzeiten

Rz. 39 Im europäischen Koordinierungsrecht stellt Art. 4 VO (EG) 883/2004 den allgemeinen Gleichheitssatz auf, Art. 5 VO (EG) 883/2004 beinhaltet das Gleichstellungsgebot und Art. 6 VO (EG) 883/2004 verpflichtet zum Zusammenrechnungsgebot von Zeiten (hierauf verweist zutreffend auch Klopstock, NJW 2020, 3279). Rentenrechtlichen Zeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.3 Positivkatalog Ersatzzeiten (Satz 2)

Rz. 41 Zu den Grundrentenzeiten zählen nach Satz 2 auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind in § 250 geregelt und zielen darauf ab, bei Versicherten rentenrechtliche Lücken zu schließen, wenn diese aufgrund außergewöhnlicher Umstände und politischer Ereignissen, die sie nicht zu vertreten haben, keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben bzw. ke...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsren...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 Sinn des aktuellen Rentenwerts ist es, den monetären Wert eines persönlichen Entgeltpunktes zu bestimmen. Außerdem stellt dieser Faktor in der allgemeinen Rentenformel sicher, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 20.7.2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Werden Renten aus anderen Gründen erhöht, insbesondere wenn die Erhöh...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1)

Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt; vgl. auch GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.5 Entgeltpunktezuschlag aus Beiträgen zur Begründung von Rentenanwartschaften (Abs. 5)

Rz. 53 Die Zuschläge an Entgeltpunkten, die sich nach § 187 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. b bzw. § 187 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. bis zum 31.8.2009 aus der Zahlung von Beiträgen zur Begründung einer Rentenanwartschaft oder zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft (vgl. Rz. 35) ergeben, können bei einer Rente nur berücksichtigt werden, wenn die Beiträge bis zu einem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.7 Veränderung einer laufend gezahlten Rente um Zuschläge/Abschläge (Abs. 7)

Rz. 58 Ist eine bereits laufend gezahlte Rente um einen Zu- oder Abschlag aus einem Versorgungsausgleich zu verändern, so führt dies nicht zur Rentenneufeststellung und damit nicht zu anderen Berechnungselementen (Abs. 7). Die weiteren Entgeltpunkte (für den Zu- oder Abschlag) werden lediglich den bisherigen Entgeltpunkten hinzugerechnet bzw. von ihnen abgezogen und aus der n...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.3 Grundrentenzuschlag

Rz. 26 Das gilt auch für den durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügten Grundrentenzuschlag nach § 76g. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.1 Schulische und berufliche Ausbildung (Rentenfälle vor 2005) – Altfälle

Rz. 20 Die seit dem 1.1.1997 aufgrund des WFG maßgebenden Wertbegrenzungen aus § 74 (75 % des individuellen Durchschnittswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat) für eine schulische Ausbildung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4) und für eine berufliche Ausbildung (§ 54 Abs. 3) galten nach § 263 Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004. Rz. 21 Sofern Ze...mehr