Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.2 Rechtsfolge – Ermittlung von Entgeltpunkten – Höherwertung

Rz. 14 Ist eine Nachversicherung für den Soldaten auf Zeit wirksam durchgeführt, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Rz. 15 Die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten erfolgt bei nachversicherten Soldaten auf Zeit aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Damit weicht § 76g von der Grundregel das §...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2016 durch Art. 12 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden. Sie wird – als Sonderregelung zu § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1 – durch die ebenfalls eingefügten § 66 Abs. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten und ordnet an, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten entsprechend gelten.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.1 Voraussetzung – nachzuversichernder Soldat auf Zeit

Rz. 11 Aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen von nachversicherten Soldaten, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten gilt entsprechend. Rz. 12 Einzige Voraussetzung des § 76f ist eine Nachversicherung für Soldaten auf Zeit. Die Nachversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 § 76f ist eine Sonderregelung zu § 70 Abs. 1 (so ausdrücklich in der Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/3697 S. 64) und damit auch zu § 265a Abs. 1. Rz. 8 Die Zuschlagsregelung bezieht sich auf § 181 Abs. 2a, der eine Höherwertung um 20 % der beitragspflichtigen Einnahmen vorsieht. Danach werden für Beiträge aus beitragspflichtigen Einnahmen von nachversicherten Zeitsoldatin...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.3 Funktion

Rz. 20 Funktion der Vorschrift ist es auch sicherzustellen, dass durch die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten sich die beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze nicht auf die Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 ff. für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten auswirken können (vgl. auch GRA der DRV zu § 76e SGB VI, Stand: 13.10.2015, Anm. 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten und ordnet an, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten entsprechend gelten. 1.2 Normzweck Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivitä...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzung – nachzuversichernder Soldat auf Zeit Rz. 11 Aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen von nachversicherten Soldaten, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten gilt entsprechend. Rz. 12 Einzige Voraussetzung des § 76f ist eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) mit Wirkung zum 1.1.2016 (Art. 13 Absatz 7 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 21 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Ruland, Nachversicherung – Der EuGH zwingt deutschen Gesetzgeber zum Handeln, ZESAR 2018, 53.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2016 durch Art. 12 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden. Sie wird – als Sonderregelung zu § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1 – durch die ebenfalls eingefügten § 66 Abs. 1 Nr. 10, § 113 Abs. 1 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76f erfassen. Die GRA der DRV zu § 76f hat den Stand 13.10.2015 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_00...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 3.2 Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Beschäftigte mit Bezug einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersrente können auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der beschäftigte Rentner kann dadurch weitere Rentenanwartschaften in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten erwerben und die Rente erhöhen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.4 Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 5 Anders als in der Krankenversicherung existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze. Jedoch werden die beitragspflichtigen Einnahmen nur insoweit der Beitragserhebung unterworfen, als sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden – differenziert nach allgemeiner Rentenversicherung und knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.4 Auswirkungen des Pauschalbeitrags

Rz. 11a Anders als bei den Beiträgen, die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1 und 2 zu tragen hat, und entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 14/288), kommt den arbeitgeberseitigen Pauschalbeiträgen, die nach § 172 Abs. 3 zu tragen sind, anwartschaftsbegründende bzw. -erhöhende Wirkung zugunsten der versicherungsfrei geringfügig Beschäftigten zu. Dies ergibt sich...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.6 Höchstwert 0,0667 Entgeltpunkte bei 35 Jahren Grundbewertungszeiten (Satz 5)

Rz. 79 Liegen mindestens 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vor, erhält der Rentner den vollen Rentenzuschlag; der Höchstwert beträgt 0,0667 Entgeltpunkte pro Monat (= 0,8004 Entgeltpunkte pro Jahr); dies stellt gleichzeitig den maximal möglichen Rentenzuschlag dar. Liegt der kalendermonatliche Durchschnittswert der Grundrentenbewertungszeiten daher bei mindestens 0,0667 Entgelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.6 Trennungsprinzip bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 11 sind – nach Abs. 1 Satz 2 i. d. F. ab 1.1.2021 mit dem Inkrafttreten der Grundrente nach § 76g – für die Anwendung von § 97a von den übrigen persönlichen Entgeltpunkten getrennt zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 1 und 2). Eine isolierte Betrachtung des auf dem Zuschlag an Entgeltpunkten für...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.3 Höchstwert 0,0334 Entgeltpunkte bei 33 Jahren Grundbewertungszeiten (Satz 3)

Rz. 73 Liegen exakt 33 Jahre Grundrentenzeiten vor, ist der Zuschlag nach Satz 3 auf max. 0,0334 Entgeltpunkte pro Monat (= 0,4008 Entgeltpunkte pro Jahr) begrenzt. Liegt der kalendermonatliche Durchschnittswert der Grundrentenbewertungszeiten daher bei mindestens 0,0334 Entgeltpunkten, wird kein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ermittelt. Liegt er dar...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.2 Entgeltpunkte für Zeiten nach Nr. 1. bis 11 (Satz 1 HS 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ordnet die Summenbildung an, in dem alle in Abs. 1 Satz 1 genannten Summanden, die durch Addition "die Summe der EP" ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 5 R 2/12 R, Rz. 14; Gegenstand war hier insbesondere die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 Satz 1). Rz. 10 Nach Abs. 1 setzen sich die persönlichen Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.2 Grundlage für die persönlichen Entgeltpunkte – maßgebliches Versicherungskonto nach Abs. 2

Rz. 18 Auf welches Versicherungskonto für eine Rente abzustellen ist, regelt Abs. 2 und stellt klar, dass es für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei den Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den Erziehungsrenten auf die Entgeltpunkte des Versicherten – Nr. 1 und bei den Witwen-, Witwer- und Halbwaisenrenten auf die Entgeltpunkte des ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – Summenbildung Entgeltpunkte × Zugangsfaktor (Abs. 1)

2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 8 Für die Ermittlung der für den Monatsbeitrag zugrundezulegenden persönlichen Entgeltpunkte wird die Summe aller Entgeltpunkte nach Abs. 1 Nr. 1 bis 11 ermittelt und dann mit dem Zugangsfaktor nach § 77 vervielfältigt. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um eine rentenversicherungsrechtliche "Kunstwährung" (so bezeichnet vom BSG, Urteil v. 16....mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.3 Erhöhung der persönlichen Entgeltpunkte für Witwen, Witwer und Waisen (Satz 1 HS 2)

Rz. 12 Bei Waisenrenten werden die persönlichen Entgeltpunkte darüber hinaus um einen Zuschlag erhöht, der sich nach der Beitragsleistung des verstorbenen Versicherten richtet. Die Berechnung des Zuschlags ist für Halbwaisenrenten (§ 48 Abs. 1) in § 78 Abs. 1 und 2 und für Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 2) in § 78 Abs. 1 und 3 geregelt (vgl. auch GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Sta...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.2 Entgeltpunkte Knappschaft Ost/West

Rz. 25 Auch bezüglich der Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Entgeltpunkte (Ost) der knappschaftlichen Rentenversicherung ist erforderlich, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten überhaupt vorhanden ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3 Persönliche Entgeltpunkte bei Teilrenten wegen Alters nach Abs. 3

Rz. 25 Altersrenten können als Voll- oder Teilrente in Anspruch genommen werden (vgl. § 34 Abs. 3, § 42 Abs. 2); dabei hat der Gesetzgeber die starren Grenzen i. S. fester Teilrentenstufe (mit 1/3, 1/2 oder 2/3 der Vollrente) – wie sie noch in § 34 Abs. 3 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung geregelt waren – aufgegeben (vgl. BT-Drs. 18/9787 S. 11, 38, 42). Rz. 26 Bezie...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick

Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsrenten (§ 47) vom Rentenbeginn an und bei Hinterbliebenenrenten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West

Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten überhaupt vorhanden ist. Werden bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) berücksichtigt, so enthält § 264a eine Sonderregelung zu § 76 Abs. 1 zur Berücksichtigung eines Zuschlags oder eines Abschlags, je nachdem, ob der V...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.5.2 Trennungsprinzip Entgeltpunkte/Ost (HS 2)

Rz. 90 Abs. 5 HS 2 stellt das im Rentenrecht beherrschende Trennungsprinzip klar, wie es auch an anderen Stellen im SGB VI geregelt ist. Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) werden ausschließlich Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet. Rz. 91 Zentrale Reglung ist insoweit § 254b, der regelt, dass noch bis zum 30.6.2024 persönliche Entgeltpunkte (Ost) und ein aktuell...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.2 Entgeltpunkte aus einem Kapitalbetrag (Sätze 2 und 3)

Rz. 46 Die ab 1.9.2009 in Abs. 4 eingefügten Sätze 2 und 3 (Rz. 1) regeln, wie Entgeltpunkte im Fall einer externen Teilung (§ 14 VersAusglG) zu ermitteln sind. Das geschieht nach Satz 2 in der Weise, dass der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 FamFG bestimmte Kapitalbetrag i. S. d. § 14 Abs. 4 VersorgAusglG mit dem zum Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit maßge...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den B...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönliche Entgeltpunkte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhalti...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.1 Entgeltpunkte aus einem Monatsbetrag (Satz 1)

Rz. 44 Nach § 76 Abs. 4 Satz 1 werden Entgeltpunkte aus übertragenen oder begründeten Rentenanwartschaften (§ 16 VersAusglG ) ermittelt, indem der Monatsbetrag dieser Anwartschaft durch den aktuellen Rentenwert (vgl. § 68) mit seinem Wert bei Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird (auf 4 Dezimalstellen zu berechnen, vgl. § 121 Abs. 1 und 2). Die Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5 Persönliche Entgeltpunkte bei nur teilweise zu leistenden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 4)

2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017 Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.1 Wertbegrenzungen – 75 % und 0,0625 Entgeltpunkte (Satz 1 und 2)

Rz. 26 Wie in § 74 Abs. 1 Satz 1 und 2 sah Abs. 3 Satz 1 und 2 die maßgebenden Wertbegrenzungen – 75 % des individuellen Durchschnittswertes nach Satz 1 und höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat nach Satz 2 – vor, die jedoch nur noch für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004 – also für Altfälle – gelten (vgl. oben unter Rz. 20 ff. Schulische und berufliche Ausbildung – Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 8 Für die Ermittlung der für den Monatsbeitrag zugrundezulegenden persönlichen Entgeltpunkte wird die Summe aller Entgeltpunkte nach Abs. 1 Nr. 1 bis 11 ermittelt und dann mit dem Zugangsfaktor nach § 77 vervielfältigt. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um eine rentenversicherungsrechtliche "Kunstwährung" (so bezeichnet vom BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4 Ermittlung der Entgeltpunkte (Abs. 4)

2.4.1 Entgeltpunkte aus einem Monatsbetrag (Satz 1) Rz. 44 Nach § 76 Abs. 4 Satz 1 werden Entgeltpunkte aus übertragenen oder begründeten Rentenanwartschaften (§ 16 VersAusglG ) ermittelt, indem der Monatsbetrag dieser Anwartschaft durch den aktuellen Rentenwert (vgl. § 68) mit seinem Wert bei Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird (auf 4 Dezimalstellen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7 5/6-Entgeltpunkte für nur glaubhaft gemachte Zeiten (Abs. 7)

2.7.1 Berufsausbildungszeiten (Satz 1) Rz. 40 Nach Abs. 7 erhalten Zeiten einer beruflichen Ausbildung (§ 54 Abs. 3 Satz 2), die nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sind (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB X), entsprechend Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 höchstens 5/6 der im Rahmen von §§ 71 ff. ermittelten Entgeltpunkte. 2.7.2 Sonstige Zeiten (Satz 2) Rz. 41 Dies gilt au...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4 Zusätzliche Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten (Abs. 4)

2.4.1 Pauschale Anrechnungszeit (Satz 1) Rz. 30 Anrechnungszeiten vor 1957 erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte, wie für die pauschale Anrechnungszeit (§ 253) zugrunde zu legen wären. Satz 1 setzt voraus, dass in den anstelle der pauschalen Anrechnungszeit zu berücksichtigenden tatsächlichen Anrechnungszeiten vor 1957 begrenzt zu bewertende Anrechnungszeiten enthalten s...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, Rz. 13; die dort vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.3 Beispiel einer Teilrente nach Satz 1

Rz. 36 Der Monatsbetrag einer Teilrente richtet sich nach den Entgeltpunkten, die dem Verhältnis der Teilrente zur Vollrente entsprechen (Abs. 3 Satz 1). Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.6 Unterbrechung des Altersrentenbezugs

Rz. 39 Bei Unterbrechung eines Teilrentenbezugs zum Beispiel deshalb, weil der anzurechnende Hinzuverdienst den Betrag der Vollrente erreicht, handelt es sich bei einer späteren Teilrente wegen Alters um einen neuen Anspruch und somit um einen neuen Rentenbeginn. Tritt eine Unterbrechung im Rentenbezug und damit ein neuer Rentenfall ein, sind sämtliche Entgeltpunkte – einsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.4 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege

Rz. 14 Berücksichtigungszeiten – wegen Kindererziehung oder wegen Pflege – (§§ 57, 249b i. V. m. §§ 56, 249, 249a) erhöhen die Summe der persönlichen Entgeltpunkte regelmäßig nicht unmittelbar, wohl aber dadurch, dass sie den Gesamtleistungswert (vgl. § 71 Abs. 3, § 263 Abs. 1) verbessern. Allerdings werden nach § 70 Abs. 3a ggf. auch für Berücksichtigungszeiten zusätzliche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.2 Teilrenten wegen Alters abhängig vom Hinzuverdienst nach § 34 Abs. 3 (Satz 2)

Rz. 32 Bei einer vom Hinzuverdienst abhängigen Teilrente (§ 34 Abs. 3) ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 33 Auch bei einer Teilrente...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017

Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 48 Erfasst ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.1 Teilrenten wegen Alters unabhängig vom Hinzuverdienst nach § 42 Abs. 2 (Satz 1)

Rz. 27 Bei einer unabhängig vom Hinzuverdienst gewählten Teilrente (§ 42 Abs. 2) ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte entsprechend dem Verhältnis der Teilrente zu der Vollrente. Die (mögliche) Altersvollrente stellt damit regelmäßig lediglich die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Teilrente dar. Rz. 28 Bei Teilrenten una...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr