Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.1 Bedeutung der Grundbewertung

Rz. 7 Die Grundbewertung nach Abs. 1 ist die zentrale Regelung zur Bewertung von beitragsfreien Zeiten (vgl. zur Funktion der Grundbewertung auch BT-Drs. 11/4124 S. 171); danach werden jedem Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 § 72 steht zunächst im Zusammenhang mit allen anderen im Dritten Titel – Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – genannten Vorschriften zur Gesamtleitungswertung; also den §§ 71 ff. Weitere korrespondierende Vorschriften finden sich in § 263 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 5 bis 7, der für bestimmte beitragsfreie Zeiten nur einen begrenzten Gesamtleistungswert oder gar ke...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.3 Sonderfall Rentenregress

Rz. 67 Bei einem sog. Rentenregress scheidet jedoch die Anwendung des § 73 Abs. 3 Satz 1 aus. Wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, die der früheren Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.3 Normzweck

Rz. 9 Sinn des Zugangsfaktors ist es, Vorteile und Nachteile einer unterschiedlich langen Rentenbezugsdauer zu korrigieren, um damit insbesondere Vorteile einer verlängerten Bezugsdauer zulasten der Versichertengemeinschaft der Beitragszahler und im Interesse der Finanzierbarkeit des Rentenversicherungssystems zu vermeiden. Dies ordnet bereits die Grundregel des § 63 Abs. 5 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Über den Zugangsfaktor, der den Umfang der für die Ermittlung der Monatsrente maßgebenden persönlichen Entgeltpunkte (Summe aller Entgeltpunkte × Zugangsfaktor, vgl. § 66) bestimmt, fließt das Alter des Versicherten bei Rentenbeginn in die Rentenberechnung ein. Der Zugangsfaktor – seit 1992 Teil der dynamischen Rentenformel – soll sowohl aus versicherungsmathematischen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.2.2 Belegungsfähiger Zeitraum – der Divisor

Rz. 12 Die Summe dieser Zeiten werden durch die Anzahl der belegungsfähigen Monate (belegungsfähiger Gesamtzeitraum) – den Divisor – geteilt, um so für jeden Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zu ermitteln. Die beitragsfreien Zeiten werden so mit dem Durchschnitt der Summe der erworbenen Entgeltpunkte bewertet (zum belegungsfähigen Zeitraum vgl. unten Rz. 18 ff. und 26 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.3 Wirkung

Rz. 50 Ein Rentenbezug vor Vollendung des 62. Lebensjahres bewirkt daher gerade keine weitere Änderung des Zugangsfaktors (mehr), i. S.e weiteren Abschlags. Sofern daher bereits eine vor Vollendung des 62. Lebensjahres weggefallene Rente bezogen wurde, hat das für eine spätere Rente keinen Einfluss auf den Zugangsfaktor. Ist eine Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Praxis-Beispiel Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab Juli 2019 aus 45 persönlichen Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.9 Zugangsfaktor für Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters (Satz 4)

Rz. 52 Satz 4 beinhaltet die maßgebliche Vorschrift zur Bestimmung des Zugangsfaktors und des jeweiligen Zeitpunkts seiner Berücksichtigung, wenn der Versicherten während des Bezuges einer Rente wegen Alters weitere Beiträge zahlt. Rz. 53 In diesem Falle werden gemäß § 76d aus diesen Beiträgen Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Mit der Ermittlung des Zuschlags wird sicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76a erfassen. Die GRA der DRV zu § 76a hat den Stand 2.9.2019 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076a...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4.3 Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 21 Soweit durch Art. 4 Nr. 10 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) in der Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2013 (Art. 11 des Gesetzes) das Wort "versicherungsfreier" gestrichen worden ist, handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einführung der Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit B...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 43 Brähler, Verbesserung der Altersversorgung – Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung?, NachrDRV HE 2015, Nr. 3 S. 3. Growe/Tretow, Das "Mannheimer Modell" – Mehr Rente, weniger Steuern, NZA 2020 S. 1080. Hübner, Renten-Tipp – Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, NachrDRV HE 2019, Nr. 2 S. 16. Köster, Kompensation der Rentenminderung nach § 18...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt worden ist. Die Regelung entspricht im Ergebnis höchstricht...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.8.1996 in das SGB VI eingefügt worden (vgl. Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996, BGBl. I S. 1078; BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23). Sie wurde ab 1.1.1998 durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Neuregelung in § 187b (Beitragszahlung nach Abfindung) neu gefasst (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfreier" ist als Folgeän...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76d erfassen. Die GRA der DRV zu § 76d hat den Stand 11.12.2019 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_007...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.2 Normzweck

Rz. 6 § 63 hat die Funktion einer Übersichtsvorschrift und verdeutlicht zudem die Wirkungsweise der gegenüber dem alten Recht der RVO vereinfachten Rentenformel (BT-Drs. 11/4124 S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Übersichtsfunktion der Norm ergibt sich schon aus ihrer systematischen Stellung. § 63 steht im Dritten Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – und hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3 Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten nach Abs. 3

Rz. 24 Abs. 3 ordnet dem Grunde nach an, dass auch für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist. Rz. 25 Sinn dieser generellen Anordnung ist es, für bestimmte, gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige Zeiten, in denen der Betroffene aber ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.3 Aktueller Rentenwert nach Nr. 3

Rz. 23 Der aktuelle Rentenwert richtet sich nach § 68 (West) bzw. nach § 255a (Ost) und ist der Teil der Rentenformel, der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen bei einem neuen Rentenfall auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlt...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.2 Berechnungsgrundsatz

Rz. 8 Zur Ermittlung des Dividenden wird nach § 72 Abs. 1 die Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gebildet; das stellt die Gesamtleistung dar. Der Divisor wird ermittelt durch den Zeitraum, in dem Beitragsentrichtung möglich war; belegungsfähiger Zeitraum nach § 72 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3. Der durch Division der beiden Werten ermitte...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.5 Kein Zuschlag bei Rente für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 41 Für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Ehegatten beträgt der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte 1,0 in der allgemeinen Rentenversicherung bzw. 1,3333 in der knappschaftlichen Rentenversicherung (vgl. § 67 Nr. 6, § 82 Nr. 7), d. h., der Witwe/dem Witwer steht während dieser Zeit Rente in Höhe der vollen Rente der/des Verstorbenen zu. Daher schließt § 78a A...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4 Rechtsfolge

2.3.3.4.1 Beibehaltung des Zugangsfaktors Rz. 68 Für alle bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte gilt daher der Zugangsfaktor aus der Vorrente. Der daraus resultieren Abschlag gilt für die gesamte restliche Bezugsdauer und endet nicht etwa mit Vollendung der Regelaltersrente, sondern gilt auch für die Zeit danach. Dies gilt auch, wenn ausnahmsweise für die Folgerente ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 3 Literatur

Rz. 29 Rieker, Mitteilung über Berechnung der Entgeltpunkte als erforderlicher Bestandteil eines Rentenbescheides – Anm. zu: SG Dresden, Urteil vom 23.01.2020 – S 35 R 536/19, jurisPR-SozR 9/2020 Anm. 3.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.1 Allgemeine Rentenformel

Rz. 54 Die allgemeine Rentenformel lautet wie folgt: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrente Für die allgemeine Rentenformel gelten die §§ 64 ff. und § 254b für die Beitrittsgebiete.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.3 Qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6, § 64

Rz. 56 Die qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6 i. V. m. § 64 lautet daher: Persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrentemehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind in der Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.1 Rentenabschlagsprinzip

Rz. 39 Über den Zugangsfaktor werden die Vorteile einer längeren Bezugsdauer aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme einer möglichen Rente durch das Rentenabschlagsprinzip umgesetzt. Versicherte können ihre Altersrente vorzeitig, d. h. vor der höheren Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen jedoch entsprechende Abschläge i. S. d. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a in Kauf nehmen; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3 Folgerente – Nahtlosigkeit

Rz. 64 Bei Bezug einer Folgerente wirkt die Fortgeltung des bisherigen Zugangsfaktors auf die Folgerente unabhängig davon, wann die Folgerente in Anspruch genommen wird. § 77 Abs. 3 Satz 3 macht deutlich, dass § 77 Abs. 3 Satz 1 nicht nur Fallgestaltungen eines nahtlosen Überganges von der einen in die andere Rente erfassen soll (so ausdrücklich, LSG Niedersachsen-Bremen, Ur...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.2 Kalendermonate mit Beitragszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Satz 2 ordnet an, dass der Zuschlag für jeden Kalendermonat mit Beitragszeiten in vollem Umfang berücksichtigt wird. Für jeden so ermittelten "Zeitenmonat" werden der Waisenrente zusätzlich Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Voll zuschlagsberechtigt sind nach Satz 2 mit Beiträgen belegte Kalendermonate. Rz. 14 Für die Zuschlagsberechnung sind die Kalendermonate mit renten...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 im Rahmen der Rentenberechnung die Grundbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (vgl. auch § 71). Sie richtet sich nach der Summe der Entgeltpunkte für sämtliche Beitrags- und Berücksichtigungszeiten, die durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate zu teilen ist (Abs. 1). Abs. 2 definiert den "belegungsfähigen Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.2 Zuschlag bei der Halbwaisenrente (Abs. 2)

Rz. 21 Die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten erhöhen sich nach Abs. 2 in der allgemeinen Rentenversicherung für jeden nach Abs. 1 ermittelten Zuschlagsmonat um 0,0833 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung um 0,0625; vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1), multipliziert mit dem für den Versicherten maßgebenden Zugangsfaktor (vgl. obiges Rechenbeispiel). Bei Hal...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Rentenformel zur Ermittlung des Monatsbetrags der Rente. Die Berechnungsgrundsätze des § 63 finden ihren Niederschlag in der Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente, die gleichermaßen für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung gelten (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatl...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.3 Reduzierung des Gesamtzeitraums (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 sieht vor, dass die dort bezeichneten Zeiten vom belegungsfähige Gesamtzeitraum abgezogen werden. Sinn der in Abs. 3 angeordneten Verminderung der belegungsfähigen Kalendermonate ist es, den Gesamtleistungswert zu verbessern. Damit sich beitragsfreie Zeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente aus eigener Versicherung, in denen der Gesetzgeber keine Beiträge erwar...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.1 Funktion

Rz. 65 Satz 1 hat damit Erhaltungsfunktion eines einmal festgesetzten Zugangsfaktors (so ausdrücklich auch die gesetzgeberischen Erwägungen vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 172; zur Zielsetzung instruktiv auch BSG, Urteil v. 19.10.2011, B 13 R 9/11 R, Rz. 24, 25 f.). Damit sollte die Perpetuierung des reduzierten Zugangsfaktors sichergestellt werden. Eine Kürzung des Zugangsfaktors w...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Korrespondierende Regelungen finden sich in § 63 Abs. 6, der den Grundsatz beinhaltet und in § 254b, der die noch bis 30.6.2024 geltenden Regelungen zur Ermittlung der Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente aus Zeiten des Beitrittsgebiets enthält. Außerdem stellt § 80 eine Sonderregelung für den Monatsbetrag der Rente auf, sofern persönliche Entgeltpunkte der knap...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.1.2 Rentenrechtliche Zeiten des verstorbenen Versicherten

Rz. 11 Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Halbwaisenrente nach § 66 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ist stets das Bezugsversicherungskonto des verstorbenen Versicherten. Der Entgeltpunktezuschlag richtet sich daher nach der individuellen Beitragsleistung des Versicherten und ist dynamisch ausgestaltet. Die Höhe des Zuschlags hängt sowohl bei der Halbwaisen- a...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentensplittung unter Lebenspartn...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4.3 Minderungsumfang

Rz. 33 Die Minderung um 0,003 bedeutet, dass die Rente um 0,3 % für jeden Monat des Vorziehens geringer ist. Rz. 34 Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1.2 Zugangsfaktor nach § 77

Rz. 19 Der Zugangsfaktor richtet sich nach § 77 und beträgt grundsätzlich 1,0; er mindert sich für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente um 0,003 = Rentenabschlag von 0,3 % (§ 77) und erhöht sich für jeden Monat des Hinausschiebens einer Altersrente über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus um 0,005.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften finden sich in § 66 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und in § 264c Abs. 1 Satz 2 i. d. F. v. 5.12.2012, der den Zuschlag bei Waisenrenten bei persönlichen Entgeltpunkten (Ost) i. S. einer Übergangsvorschrift bis zum 30.6.2024 regelt. Zum 1.7.2024 greift dann die Rentenangleichung (vgl. insoweit § 254d i. d. F. v. 17.7.2017). Zur knappsc...mehr