Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2 Maßgeblicher Zeitpunkt der Zahlung zur Berücksichtigung eines Zuschlags – Abs. 3

Rz. 34 Abs. 3 regelt den maßgeblichen Zeitpunkt der Zahlung, um bei der Zuschlagsregelung nach Abs. 1 und Abs. 2 noch Berücksichtigung finden zu können. Es gilt der Grundsatz: Ist vor Eintritt eines Leistungsfalles eine wirksame Beitragszahlung erfolgt, wirkt sich der Zuschlag an Entgeltpunkten ab Rentenbeginn aus. Erfolgt die wirksame Beitragszahlung jedoch nach Eintritt de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnormen im SGB IV sind wie bei § 76b zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Ergänzende Regelungen finden außerdem sich in § 66 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77 Abs. 2 (letzter ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.8.1996 in das SGB VI eingefügt worden (vgl. Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996, BGBl. I S. 1078; BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23). Sie wurde ab 1.1.1998 durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Neuregelung in § 187b (Beitragszahlung nach Abfindung) neu gefasst (vgl. auch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Die in § 71 niedergelegte Gesamtleistungsbewertung dient dazu, auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentenrechtlich zu bewerten. Sinn der Regelung ist es daher, für bestimmte, – gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige – Zeiten, in denen der Betroffene aber keine (vollwertigen) Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erwirtschaftet ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Seit 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 1 Satz 3 wurde neu gefasst und Abs. 3 Satz 2 gestrichen. ebenfalls ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG-ÄndG) v. 11.4.2002 (BGBl. I S. 130...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 71 erfassen. Die GRA der DRV zu § 71 hat den Stand 20.12.2019 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0071....mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 9 Eine direkte Vorgängervorschrift existiert nicht. Beitragsfreie Zeiten waren im alten Recht Ausfall-, Ersatz- oder Zurechnungszeiten. Die alten Ausfallzeiten entsprechend den heutigen Anrechnungszeiten; vgl. zu den Zurechnungszeiten § 1260 RVO, § 37 AVG und § 58 RKG, zu den Ausfallzeiten § 1259 RVO, § 36 AVG und § 56 RKG und zu Ersatzzeiten § 1251 RVO, § 28 AVG und § 5...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Bokeloh, Die Berechnung der Zurechnungszeit im internationalen Kontext, DRV 2015 S. 217. Köster, Berechnung der Erwerbsminderungsrenten, P&R 2019 S. 216. Rz. 68 Bei § 72 Abs. 2 gilt das Prinzip der "Gruppenregelung": BSG, Urteil v. 16.6. 2016, B 13 R 23/15 R; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.3.2008, 1 BvR 1243/04. Zur Bedeutung und Bewertung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 von...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 In § 76d ist bestimmt, in welcher Weise Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente zu ermitteln sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Ogrzewalla, Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), Kompass/BKn 2004, Nr. 11/12 S. 8. Ruland, Anm.: zu BSG vom 13. 12. 2017 – B 13 R 13/17 R, SGb 2018 S. 651. Stahl, Rentenrechtliche Änderung bei Altersrenten, DRV 2004 S. 384. Rz. 26 § 76d gewährleistet, dass die während des Bezugs der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004

Rz. 10 § 76d ist die Folge der Rechtsprechung des BSG (vgl. insoweit die ausdrückliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/2149 S. 24). Das BSG hatte bereits vor Inkrafttreten des § 76d geurteilt, dass bei dem Wechsel von der Altersteil- zur Altersvollrente die während des Teilrentenbezugs erworbenen Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten den Rangstellenwert in vollem Umfang erh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Die Regelung stellt sicher, dass sich die neben einem Altersteilrentenbezug gezahlten Beiträge (während des Vollrentenbezuges besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 1) immer rentensteigernd beim Bezug der späteren Vollrente auswirken (BT-Drs. 15/2149 S. 24). Nach bis Juli 2004 geltendem Recht traten vermehrt Fälle auf, in denen solche Beiträge nicht in vollem...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 12 Die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme regelt § 187a der bestimmt, bis zu welcher Höhe Beiträge wirksam geleistet werden dürfen und daher bei der Bewertung Berücksichtigung finden (vgl. Komm. zu § 187a). § 187a verweist insoweit auf § 109 Abs. 5 Satz 4, der dem Rentenversicherungsträger ausdrücklich – auf Antrag des Betroffenen – auch die Pflicht au...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.4 Trennungsprinzip Knappschaft und allgemeine Rentenversicherung

Rz. 17 Allerdings sieht § 120a Abs. 7 vor, dass die Höhe der Ansprüche getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung festzustellen ist. Dies gilt sowohl für die Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) der allgemeinen Rentenversicherung als auch für die Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) der knappschaftlichen Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Das BSG hat die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal als "Kunstwährung...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Berechnungselement der persönlichen EP ist daher zunächst der Zugangsfaktor und dann durch Vervielfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 8 Abs. 1 regelt generell, wie der Zugangsfaktor zu ermitteln ist. Abs. 2 beinhaltet die Regeln zur Ermittlung des Zugangsfaktors für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren. Abs. 3 hat Erhaltungsfunktion; für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.1 Beibehaltung des Zugangsfaktors

Rz. 68 Für alle bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte gilt daher der Zugangsfaktor aus der Vorrente. Der daraus resultieren Abschlag gilt für die gesamte restliche Bezugsdauer und endet nicht etwa mit Vollendung der Regelaltersrente, sondern gilt auch für die Zeit danach. Dies gilt auch, wenn ausnahmsweise für die Folgerente ein niedrigerer Zugangsfaktor und damit wen...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.3 Beginn der Altersrente

Rz. 15 Voraussetzung der Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten nach § 76d ist die Beitragsleistung nach Beginn einer Rente wegen Alters. Beginn meint dabei den erstmaligen Beginn einer Altersrente. Dabei kommt es nicht auf einen tatsächlichen Rentenzahlbetrag an. Sofern eine Rente nur deshalb nicht geleistet wird, weil eine parallel bezogenen Rente höher ist (§ 89 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsrelevante Tatbestände

Rz. 16 Für Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten nach § 76d gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten (1. Var.) oder die Regelungen von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung (§ 76b) (2. Var.) entsprechend. Zuschlagsrelevant sind daher entweder - Beitragszahlungen – i. S. d. 1. Var. oder - Zuschläge für Arbeitsentge...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 57 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift bleibt der ursprüngliche Zugangsfaktor für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, für jede weitere Rente maßgebend. D.h., dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte im Rahmen der Abs. 1 und 2 neu zu bestimm...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.3 Grundbewertung Formel

Rz. 13 Aus Abs. 1 lässt sich folgende Rechenformel (zur Berechnung vgl. §§ 121, 124 Abs. 1) ableiten: Wichtigmehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung in 2019); vgl. zum Umrechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.2 Besitzschutz

Rz. 66 Es ist die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen, wonach grundsätzlich bei Folgerenten die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus einer früheren Rente – und damit ggf. ein günstigerer Zugangsfaktor – bei einer Folgerente erhalten bleiben, wenn nach § 88 Abs. 1 Satz 2 (für Hinterbliebenerenten § 88 Abs. 2) zwischen der früheren Rente und der Fo...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.2 Begriff frühere Rente – Vorrente

Rz. 58 Der ermittelte Zugangsfaktor für Entgeltpunkte ist nur dann auch für die Folgerente zu berücksichtigen, wenn diese Entgeltpunkte bereits Grundlage einer früheren Rente – auch Vorrente – gewesen sind. Maßgebliche Vorrente ist insoweit nur die letzte vor Beginn der neuen Rente beanspruchte und ggf. gezahlte Rente (GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 22.12.2020, Anm.5). M...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von Anrechten bei der Versorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung über die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente erstmals und ohne gesetzliches Vorbild durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) mit Wirkung zum 1.8.1996 in das SGB VI eingeführt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4.1 Berücksichtigungsfähige Beiträge

Rz. 17 Beiträge nach Beginn einer Altersrente können sein Pflichtbeiträge gemäß §§ 1 bis 4 und Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Versicherung (§ 7 Abs. 2 i. d. F. ab 1.1.2017). Rz. 18 Aus den genannten Beiträgen werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt (vgl. unten R. 19 ff.), die (nur) bei einer darauf nahtlos folgenden Altersrente (§ 42 Abs. 1) zu berücksichtigen sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.2 Anwendungsbereich – Teilrente – Vollrente

Rz. 11 Ursprünglich hatte § 76d nur einen Anwendungsbereich für Teilrenten. Bis zum 31.12.2016 konnten Beitragszeiten nach Beginn einer Rente wegen Alters ausschließlich neben einer Teilrente wegen Alters vorliegen, weil der Bezug einer Vollrente wegen Alters gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 a. F. Versicherungsfreiheit bewirkte und die Zahlung freiwilliger Beiträge bei Bezug einer Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6 Monatsbeiträge der Rente nach Abs. 6

Rz. 49 Abs. 6 ordnet für die Ermittlung des zu zahlenden Monatsbetrags einer Rente an, dass die unter Berücksichtigung des mit dem Zugangsfaktor ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatlichen Werts des Rechts auf Rente; BSG, Urteil v. 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.5 Beamtenversorgung – Kollision mit beitragsfreien Zeiten (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 ist eine Kollisionsnorm. Soweit beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung mit einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach Nr. 1 oder einer Versorgung aus Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach Nr. 2 zusammentreffen, bleiben beitragsfreie Zeiten unberücksichtigt. Solche, in der all...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.3 Veränderung einer laufenden Rente um Zuschläge/Abschläge (Abs. 3)

Rz. 21 Ist eine bereits laufend gezahlte Rente um Zu- oder Abschläge aus einem Rentensplitting zu verändern, so führt dies nicht zur Rentenneufeststellung und damit nicht zu anderen Berechnungselementen (Abs. 3). Eine Neubestimmung der Entgeltpunkte ist gerade nicht erforderlich. Die weiteren Entgeltpunkte (für die Zu- oder Abschläge) werden lediglich den bisherigen Entgeltp...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3.2 Gesamtleistungsbewertung

Rz. 28 Solche beitragsfreien Zeiten werden bei der Rente einheitlich bewertet (Gesamtleistungsbewertung, § 71 bis 74 und § 263, zur Gesamtleistungsbewertung mit Entgeltpunkten [Ost] vgl. § 263a). Sie erhalten für jeden Monat grundsätzlich entweder den Gesamtleistungswert aus sämtlichen Beiträgen, also einschließlich beitragsgeminderter Zeiten (sog. Grundbewertung, vgl. § 72), ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Vorschriften

Rz. 13 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 88a (Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten) und in § 264c (Zuschlag bei Hinterbliebenenrente) i. d. F. v. 5.12.2012, der übergangsrechtlich bis 30.6.2024 eine Sonderregelung für Entgeltpunkte Ost enthält. Erhalten Kindererziehungszeiten ausschließlich Entgeltpunkte (Ost), besteht auch der Zuschlag nach § 78a aus persön...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4 Zugangsfaktor 1,0 (Nr. 1)

Rz. 26 Der Zugangsfaktor beträgt bei Altersrenten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen – Nr. 1 – und bei Altersrenten, die nach Erreichen eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Lebensalter abschlagsfrei bezogen werden können (im Rahmen von §§ 236 ff.) – ebenfalls nach Nr. 1, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten, die nach Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.3 Weitere Konsequenzen – neuer Zugangsfaktor

Rz. 71 Konsequenz von Abs. 3 ist daher auch, dass ein eigener neuer Zugangsfaktor nur noch für zusätzliche und neu hinzukommende Entgeltpunkte in der Folgerente maßgebend sind, die bisher noch nicht in Anspruch genommen wurden und somit der Folgerente noch nicht zugrunde gelegen haben (was zur Anwendung von Abs. 2 führt).mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 In § 76d ist bestimmt, in welcher Weise Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente zu ermitteln sind. 1.2 Normzweck Rz. 4 Die Regelung stellt sicher, dass sich die neben einem Altersteilrentenbezug gezahlten Beiträge (während des Vollrentenbezuges besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 1) immer rentensteigern...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von An...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beiträge nach Beginn einer Altersrente Rz. 9 Die Vorschrift regelt, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung entsprechend für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten. 2.1.1 Rechtslage vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn von § 76a ist es, die leistungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Beitragszahlung nach § 187a zu regeln.mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der zusätzlichen Entgeltpunkte nach Abs. 1 und 2 2.1.1 Grundsätze 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors n...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1 Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall

2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen un...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.4 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Das folgende Beispiel soll die Zuschlagsberechnung verdeutlichen: Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.1 Grundregel Zugangsfaktor (Abs. 1)

Rz. 15 Der Zugangsfaktor und seine Funktion ist bereits i. d. R. über die Grundsätze in § 63 Abs. 5 niedergelegt; Zweck des Zugangsfaktors ist es danach, Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer durch einen Zugangsfaktor zu vermeiden. § 77 setzt diesen Zweck im Wesentlichen in Abs. 2 Satz 1 durch das Rentenabschlags– und das Rentenzuschlagsprinzip um. Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.2 Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 nach Satz 2

Rz. 22 Der Rangwert (= Summe der EP) gibt die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls konkret erbrachte Vorleistung und damit die individuell erworbene Teilhabeberechtigung wieder. Satz 2 stellt den Grundsatz auf, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird und ordnet an, dass Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsen...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.2 Anrechnung (Satz 2)

Rz. 25 Auf den Zuschlag werden die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten mit der zweithöchsten Rente angerechnet (Satz 2). Er wird daher nur noch insoweit geleistet, als er den Betrag übersteigt, der bereits als beitragsabhängiger Rententeil durch das zweite Versicherungsleben hinzukommt. Für Vollwaisenrenten – zu berechnen aus den Versicherungszeiten beid...mehr