Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Grundbewertung / 4 Berechnung des Durchschnittswertes

Praxis-Beispiel Beispiel zur Berechnung des Gesamtzeitraums und des Durchschnittswertes aus der Grundbewertungmehr

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Beschäftigungszeiten nach d... / Zusammenfassung

Begriff Bei Beschäftigungszeiten handelt es sich um Zeiten einer Beschäftigung nach dem 1.1.1891 vor der Vertreibung, Umsiedlung, Aussiedlung oder Flucht, die einer Beitragszeit im Bundesgebiet nach dem Fremdrentengesetz (FRG) gleichstehen. Dies sind Zeiten einer nach der Vollendung des 17. Lebensjahres (bis 1996: 16. Lebensjahr) und vor der Vertreibung in den Vertreibungsgeb...mehr

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Fremdrentengesetz / 2.2 Keine Beitragszeiten

Als Beitragszeiten gelten nicht Zeiten einer Beschäftigung, die rückwirkend in die Rentenversicherung des Herkunftslandes einbezogen wurden, Zeiten außerhalb der Herkunftsgebiete oder in einem Sondersystem für öffentlich Bedienstete, die Dienstzeit von Berufssoldaten oder vergleichbaren Personen. Hinweis Beschäftigungszeiten Zeiten einer Beschäftigung ohne Versicherung oder als B...mehr

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Rentenanpassung / 4 Neue Bundesländer

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird an den aktuellen Rentenwert angeglichen. Die Rentenangleichung erfolgt schrittweise in der Zeit vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2024. In diesem Zeitraum gilt in den neuen Bundesländern noch anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost), soweit Rentenbestandteilen oder der gesamten Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde liegen. Ab ...mehr

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Begrenzte Gesamtleistungsbe... / 2.1 Fachschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Anrechnungszeiten bis 31.12.2004 Zu den bewerteten Anrechnungszeiten gehören noch bis 31.12.2004 Zeiten einer Schule, Fachschule, Hochschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Wegen des Zusammentreffens mit Pflichtbeiträgen erhalten letztere als beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag. Anrechnungszeiten ab 1.1.2005 Die Bewertun...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / Zusammenfassung

Begriff Beitragszeiten sind in der Rentenversicherung auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sind oder als gezahlt gelten. Hierzu gehören grundsätzlich auch Beiträge, die in der Zeit vom 9.5.1945 bis längstens zum 31.12.1991 zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den vor Inkrafttreten von B...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.1 Versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet

Für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit werden für die Ermittlung der Entgeltpunkte die beitragspflichtigen Arbeitsverdienste (Arbeitsentgelt) und versicherungspflichtigen Einkünfte (Arbeitseinkommen) zugrunde gelegt.[1] Für freiwillige Beiträge, die nach DDR-Recht gezahlt worden sind, werden Arbeitsver...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.3 Individualverdienst vor/nach Einführung der FZR

Für Versicherte, die nachweisen können, dass ihr Individualverdienst in der Zeit vor der Einführung der FZR den versicherungsfähigen Betrag von 600 Mark überschritten hat, wird der tatsächliche Individualverdienst der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Bei Versicherten, die in der Zeit vom 1.3.1971 bis 31.12.1976 von der FZR Gebrauch gemacht haben und ihr über 600 ...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.3 Hochwertung der Verdienste

Die im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland aufgrund einer Pflichtversicherung wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit, auch einer solchen nach Bundesrecht ab 3.10.1990, sowie einer freiwilligen Versicherung in der Sozialversicherung der DDR und einer freiwilligen Versicherung für Versicherte im Beitrittsgebi...mehr

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Mütterrente / 1 Zusätzliche Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Eltern für die Erziehung von Kindern sog. Kindererziehungszeiten. Nach dem Recht bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder max. 1 Jahr (12 Kalendermonate) und für nach 1991 geborene Kinder max. 3 Jahre (36 Kalendermonate). Der Begriff Mütterrente steht für die Ausweitung der Kindererziehungs...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.5 Freiwillige Beiträge nach DDR-Recht

Die Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, die nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung vom 28.1.1947 gezahlt worden sind, werden aus Tabellenentgelten[1] ermittelt. Wurden freiwillige Beiträge nach der Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung vom 15.3.1968 gezahlt, gilt da...mehr

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Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

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Berufliche Rehabilitierung / 4.4 Vergleichsberechnungen

Im Wege von Vergleichsrentenberechnungen wird geprüft, ob die unter Berücksichtigung der Verfolgungszeit ermittelte Rente günstiger ist als die nach den allgemein anzuwendenden Vorschriften berechnete Rente. Hierbei werden dann die fiktiven Pflichtbeitragszeiten und ggf. längere Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung sowie sogar eine unterbliebene Kindererziehung berüc...mehr

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Grundbewertung / 1 Berechnungsformel

Für die Grundbewertung lässt sich aus § 72 SGB VI folgende Rechenformel ableiten: Beitragsgeminderte Zeiten behalten ihren originären Wert[2]mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.2 Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung in der DDR

In der Sozialversicherung des Beitrittsgebiets waren vor dem 1.7.1990 Arbeitsverdienste und Einkommen bis 600 Mark beitragspflichtig. Für die Ermittlung der Entgeltpunkte für die Zeit vor dem 1.7.1990 sind deshalb grundsätzlich Arbeitsverdienste und Einkommen bis zu 600 Mark (Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung in der DDR) zu berücksichtigen. Ab 1.3.1971 konn...mehr

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Begrenzte Gesamtleistungsbe... / Zusammenfassung

Begriff Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamtbeitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Als belegungsfähiger Zeitraum gilt die Zeit ...mehr

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Vollwertige Beiträge / 1 Vollwertige Beitragszeiten in der Rentenberechnung

Im Rahmen der Rentenberechnung erhalten beitragsfreie Zeiten über die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 Abs. 1 SGB VI den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen. Hieran anknüpfend erhalten beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag an Entgeltpunkten, sodass mindestens der Wert...mehr

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Rentenniveau (Sicherungsniv... / 1 Niveau bis 31.12.2004

Bis zum 31.12.2004 wurde das Rentenniveau noch unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Steuerbelastung ermittelt (Nettorentenniveau). Verfügbare Standardrente war die um den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung und die ohne Berücksichtigung weiterer Einkünfte durchschnittlich zu zahlenden Steuern geminderte Regelaltersrente mit 45 Entgel...mehr

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Rentenniveau (Sicherungsniv... / 2 Niveau ab 1.1.2005

Aufgrund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem 1.1.2005 kann künftig nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Daher wird gegenwärtig ein Nettorentenniveau ohne Berücksichtigung von Steuern (Sicherungsniveau vor Steuern) ausgewiesen.[1] Das neue Rentenniveau wird als Verhältnis zwische...mehr

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Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert (West) oder aktuelle Rentenwert (Ost) durch einen neuen aktuellen Rentenwert bzw. aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Durch d...mehr

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Nachhaltigkeitsfaktor / 1 Rentnerquotient

Hauptelement des Nachhaltigkeitsfaktors ist die Veränderung des Rentnerquotienten (RQ), d. h. des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern. Um Verzerrungen aufgrund geringfügiger Beitragszahlungen bzw. Rentenleistungen zu vermeiden, wird auf die Anzahl der "Äquivalenzrentner" und der "Äquivalenzbeitragszahler" abgestellt: Die Anzahl der Äquivalenzrentner ergibt si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.3 Unterbliebene Kindererziehung

Bei der Ermittlung des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs für Zeiten politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR wird auf Eingriffe in den Beruf, verfolgungsbedingten Minderverdienst und Haftzeiten abgestellt. Für die Berücksichtigung einer nicht erfolgten Kindererziehung im Rahmen eines rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs gab es bis Ende 2018 keine Rechtsgrundlage. Sei...mehr

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Aktueller Rentenwert (West) / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1.7.2023 37,60 EUR (West). Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsver...mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

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Entgeltpunkte

Zusammenfassung Begriff Entgeltpunkte sind neben dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung der zentrale Bewertungsmaßstab für die Berechnung der individuellen Rente. Je mehr Entgeltpunkte Versicherte erworben haben, umso höher war während ihres Erwerbslebens das mit Beiträgen versicherte Einkommen und umso höher wird dann auch die Rente sein. Entgeltpunkt...mehr

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Entgeltpunkte / 2 Entgeltpunkte für beitragsfreie/beitragsgeminderte Zeiten sowie Zuschläge an Entgeltpunkten

Neben den Entgeltpunkten für Beitragszeiten erhalten über die Gesamtleistungsbewertung auch bestimmte beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte und beitragsgeminderte Zeiten ggf. Zuschläge an Entgeltpunkten. Berücksichtigungszeiten erhöhen die Entgeltpunkte nicht unmittelbar, wohl aber dadurch, dass sie den Gesamtleistungswert verbessern. Schließlich kommen Entgeltpunkte als Zuschlä...mehr

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Entgeltpunkte / 1 Entgeltpunkte für Beitragszeiten

Entgeltpunkte für Beitragszeiten bilden ab, welchen Wert die versicherte Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. Arbeitsentgelt) für die später gezahlte Rente hat. Beiträge, die von einem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung gezahlt worden sind, ergeben 1 Entgeltpunkt. Das jeweilige individuelle Arbeitsentgelt eines Jahre...mehr

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Entgeltpunkte / 3.3 Feststellung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten

Die Entgeltpunkte (Ost) für Verdienste in den neuen Bundesländern (Beitragszeiten im Beitrittsgebiet) sind ebenso wie bei Entgeltpunkten für die alten Bundesländer aus dem Verhältnis der individuellen Beitragsbemessungsgrundlagen zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung zu berechnen. Allerdings werden die Individualverdienste zuvor für Zeiten bis zum J...mehr

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Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost)

Unter anderem für Zeiten mit Beiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes, eines Sozialleistungsbezugs, der Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten), der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet und bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) werden bis zum 30.6.2024 gru...mehr

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Entgeltpunkte / 4 Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten

Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten werden grundsätzlich nur bis zum Kalendermonat vor Rentenbeginn ermittelt. Ausnahmen bestehen für Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters.[1] Zeiten bzw. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Ablauf...mehr

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Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Entgeltpunkte sind neben dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung der zentrale Bewertungsmaßstab für die Berechnung der individuellen Rente. Je mehr Entgeltpunkte Versicherte erworben haben, umso höher war während ihres Erwerbslebens das mit Beiträgen versicherte Einkommen und umso höher wird dann auch die Rente sein. Entgeltpunkte drücken aus, ...mehr

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Entgeltpunkte / 3.2 Beitragsfreie/beitragsgeminderte Zeiten

Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten erhalten bis 30.6.2024 Entgeltpunkte (Ost) bzw. Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) in dem Verhältnis, in dem die für die Ermittlung des Gesamtleistungswerts zugrunde gelegten Entgeltpunkte (Ost) zu allen zugrunde gelegten Entgeltpunkten stehen (Gesamtleistungsbewertung).[1]mehr

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Entgeltpunkte / 1.4 Berufsausbildung

Eine berufliche Ausbildung zählt zu den beitragsgeminderten Zeiten. Diese Zeiten erhalten entweder Entgeltpunkte als "normale" Beitragszeit oder noch einen Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten, wenn der begrenzte Gesamtleistungswert höher ist.[1]mehr

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Entgeltpunkte / 1.3 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten erhalten pro Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Außerdem werden Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten zeitgleichen Beitragszeiten hinzugerechnet (sog. additive Bewertung). Begrenzt werden die Entgeltpunkte aus Beiträgen für Kindererziehungszeiten, wenn sie mit anderen Beitragszeiten zusammentreffen, auf die von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.2 Glaubhaft gemachte Beitragszeiten/nachgewiesene Beitragszeiten ohne Entgelt

Sind Beitragszeiten nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht, werden – wie in den alten Bundesländern entsprechend – Entgeltpunkte (Ost) ermittelt.[1] Dies gilt auch für zeitlich nachgewiesene Beitragszeiten, bei denen die Beitragsbemessungsgrundlage (das Arbeitsentgelt) nicht bekannt ist.mehr

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Entgeltpunkte / 1.5 Nachgezahlte Beiträge nach Sondervorschriften

Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge nach Sondervorschriften[1] richten sich entweder nach dem Durchschnittsverdienst des Jahres, für das die Beiträge bestimmt sind ("Für-Prinzip") oder nach dem ungünstigeren "In-Prinzip", d. h., dass die versicherte (individuelle) Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt des Jahres der Beitragszahlung gegenüberzustellen ist.[2]mehr

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Entgeltpunkte / 1.2 Vorausbescheinigte Beitragszeiten

Entgelte bzw. beitragspflichtige Einnahmen für Zeiträume bis zu 3 Monaten vor dem Rentenbeginn werden vom Rentenversicherungsträger aus den vom Arbeitgeber für die letzten 12 Kalendermonate gemeldeten Entgelten hochgerechnet.[1] Daraus sind die entsprechenden Entgeltpunkte zu ermitteln. Bei dieser Hochrechnung bleibt es auch (bei Altersrenten), wenn das später bekannte tatsä...mehr

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Entgeltpunkte / 1.6 Beitragszeiten vor 1992 bzw. vor 1957

Entgeltpunkte für Beitragszeiten vor 1992 sind im sog. Übergangsrecht geregelt. Nähere Informationen dazu erteilen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Besondere Regelungen existieren zur Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen.[1]mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.4 Kindererziehungszeiten (Ost)/Pflege

Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern, allerdings grundsätzlich als Entgeltpunkte (Ost). Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen b...mehr

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Entgeltpunkte / 3.1 Rechengrößen (Ost)/aktueller Rentenwert (Ost)

Für Zeiten bis zum 31.12.2024 gelten nach § 228a Abs. 1 SGB VI im Beitrittsgebiet anstatt der Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) und anstatt der Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenze (Ost). Die noch niedrigeren Verdienste (Ost) werden – ebenfalls für Zeiten bis zum 31.12.2014 – mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf Westniveau hochgewertet. Dadurch entstehen ver...mehr

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Entgeltpunkte / 1.1 Pflicht-/freiwillige Beiträge

Für Pflichtbeiträge im sog. Lohnabzugsverfahren[1], ferner für Pflichtbeiträge von Selbstständigen sowie für freiwillige Beiträge, die ab 1977 auf bargeldlose Weise entrichtet worden sind, werden Entgeltpunkte ermittelt. Dies geschieht, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (= das versicherte Bruttoarbeitsentgelt)[2] durch das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung d...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.5 Besonderheiten für bestimmte Personengruppen

Es gelten weitere Besonderheiten: Versicherte, die am 18.5.1990 in den alten Bundesländern ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, erhalten nicht nur die Hochwertung der Verdienste mit der Anlage 10 zum SGB VI. Sie erhalten auch, solange sie sich im Inland aufhalten, aus Vertrauensschutzgründen für Beitrittsgebietszeiten vor dem 19.5.1990 Entgeltpunkte (West). Für diese wird de...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.1 Höhere Arbeitsverdienste in der ehemaligen DDR

Versicherte, die nachweisen, dass sie bis 30.6.1990 ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Dies gilt, soweit nach Hochwertung der Verdienste mit der Anlage 10 zum SGB VI nicht die Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 2...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.3 Wehr-/Zivildienstzeiten/Zeiten der Erwerbsunfähigkeit

Die nach § 248 SGB VI als Pflichtbeitragszeiten geltenden Wehr- und Zivildienstzeiten von mehr als 3 Tagen, Zeiten der Erwerbsunfähigkeit, wenn die Erwerbsunfähigkeit bereits eingetreten ist, bevor die allgemeine Wartezeit erfüllt war, erhalten für Zeiten vor dem 1.1.1992 für jedes volle Jahr 0,75 Entgeltpunkte, für Teiljahre entsprechend weniger. Für Wehr- und Zivildienstzeiten...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4 Zu berücksichtigende Ost-Verdienste

Als Verdienste im Beitrittsgebiet, die bis zum 31.12.2024 mit den Werten der Anlage 10 hochgewertet werden, zählen überwiegend Arbeitsverdienste aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, für den Beiträge zur DDR-Sozialpflichtversicherung bzw. ab 1.7.1990 bis zum 31.12.2024 zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind, der Verdienst für freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.3 Persönliche Entgeltpunkte

Die persönlichen Entgeltpunkte werden berechnet, indem die Summe aller während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Liegen diesen Zeiten Verdienste im Beitrittsgebiet zugrunde, ergeben sich daraus gem. § 254 d SGB VI persönliche Entgeltpunkte (Ost).mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1.3 Versicherungszeiten West/Ost

Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente. Praxis-Beispiel Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2023mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1.2 Versicherungszeiten

Der Monatsbetrag der Rente berechnet sich aus diesen Formelelementen für: Versicherungszeiten ohne Beitrittsgebietszeiten Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert Versicherungszeiten im Beitrittsgebiet Persönliche Entgeltpunkte (Ost) × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (Ost)mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1.1 Berechnungselemente

Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente: den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist; den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt; die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und...mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge...mehr