Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.2 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten mit Beitrags- und Anrechnungszeiten

Für beitragsgeminderte Zeiten – also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind – gilt seit 1996: Sie erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte wie sie jeweils (unter Beachtung der begrenzten Gesamtleistungsbewertung) als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5 Zugangsfaktor kleiner/größer als 1,0 (Rentenminderung/-erhöhung)

Es ist danach zu unterscheiden, ob Entgeltpunkte bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren oder nicht. 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdiens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2 Gesamtleistungsbewertung

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung[1] zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des Beitragsdurchschnitts. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten richtet sich nach der Summe aller Entgeltpunkte aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten im sog. belegungsfähigen Zeitraum. Um beitragsfreie Zeiten handelt es sich z. B. bei Anrechnungszeiten, pauscha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 1 Neuberechnung ab 1996

Seit Januar 1996 ist die Bewertung von beitragsgeminderten Zeiten (Kalendermonate, in denen Beitragszeiten mit Anrechnungszeiten, der Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zusammentreffen) verbessert worden[1]; werden weitere im Beitrittsgebiet zurückgelegte Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt.[2] Diese Neuregelungen gelten zunächst nur für Renten, die am 1.1.1996 od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Handbuch Versorgungsausgleich

Helmut Borth10. Aufl. 2025, 870 S., Luchterhand, 129 EURISBN 978-3-472-09817-1 Dreieinhalb Jahre nach der letzten Auflage hat Borth sein Standardwerk zum Versorgungsausgleich wieder auf den neuesten Stand gebracht. Während der Umfang von der 8. zur 9. Auflage noch um 100 Seiten zugenommen hatte, sind es jetzt nur 26 Seiten. Diese erklären sich durch die neuen Regelungen, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.5 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 10 Für Zeiten, für die Beiträge nachgezahlt worden sind, erfolgt die Ermittlung von Entgeltpunkten nach § 256 Abs. 6 Satz 2. Danach werden die Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. "In-Prinzip").mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit Wirkung zum 1.1.1998 können weder erstmalig Höherversicherungsbeiträge gezahlt noch eine zuvor begonnene Höherversicherung fortgesetzt werden. Die bereits entrichteten Beiträge bleiben mit den entsprechenden Leistungsansprüchen bestehen; die Bewertung regelt § 269. Danach erbringt die Höherversicherung keine höheren Entgeltpunkte, sondern Steigerungsbeträge, deren ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines im Jahre 2002 durchgeführten Versorgungsausgleiches nach dem Tod seiner früheren Ehefrau. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Uelzen schied mit Urt. v. 10.9.2002 die Ehe des Antragstellers, nachdem der Scheidungsantrag des am xx.xx. 1946 geborenen Antragstellers seiner am xx.xx. 1949 geborenen Ehefrau am 9.3.20...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Beiträge – Geldkonto

Rz. 22 Zum "Geldkonto" gilt ein vereinfachter, aber verständlich formulierter Grundsatz: Was man an Beitrag einbezahlt hat, bekommt man nicht heraus. Gleichwohl haben die eingezahlten Beiträge eine besondere Bedeutung für die spätere Rentenhöhe. Die Alters-Rentenhöhe bestimmt sich vereinfacht nach der Formel Altersrente = Summe aller Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert ▪ Entge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Rente für langjährig Versicherte §§ 36, 236 SGB VI

Rz. 13 Mit einer Wartezeit von 35 Jahren i.S.d. §§ 50, 52 Abs. 3 SGB VI ist der Rentenzugang für langjährig Versicherte eröffnet. Allerdings ist diese vorzeitige Altersrente nur gegen Rentenabschlag möglich. Der Abschlag errechnet sich für jeden Monat vor dem Regelaltersrenten-Alter mit 0,3 %. Maßgeblich ist der Rentenanspruch am Tag des Renteneintritts. Abschläge verbleiben ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / V. Rentenhöhe

Rz. 20 Das Münchener Modell steht und fällt mit zwei Faktoren: Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wann wieviel Rente gezahlt wird. Um diesen Rentenumfang je nach individueller Variante des Münchener Modells zu bestimmen, kann man zum einen Beitragszeiten unte...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / Leitsatz

1. Für eine Totalrevision des Versorgungsausgleiches nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten bedarf es einer zugunsten des Ausgleichspflichtigen wirkenden Wertänderung, die die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreitet (Anschluss an BGH FamRZ 2022, 258). 2. Bei Bewertung des Anrechts des verstorbenen Ehegatten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 4. Bundessozialgericht: Keine Kürzung der Regelaltersrente bei Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 278 BSG, Urt. v. 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, VersR 2018, 570 Zitat SGB I §§ 64, 66, 77; SGB X § 116 Zumindest wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, di...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Erstattungsverbot

Rz. 37 Einmal rechtswirksam entrichtete Ausgleichsbeträge werden nicht mehr erstattet, § 187a Abs. 3 S. 3 SGB VI. Dieses Erstattungsverbot gilt selbst dann, wennmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI

Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für die Jahrgänge bis 1963 in zweitmonatigen Schritten angehoben; Einzelheiten dazu enthält die nachfolgende Tabelle in der weißen Spalte: Rz. 9 Tabellenübersicht Alters...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente für besonders langjährig Versicherte §§ 38, 236b SGB VI

Rz. 11 Wer 45 Jahre qualifizierte Wartezeiten i.S.d. § 51 Abs. 3a SGB VI aufweist, kann zwei Jahre eher als das Regelaltersrenten-Alter eine vorgezogene Rente beziehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für die Jahrgänge bis 1963 gem. § 236b SGB VI in zweitmonatigen Schritten angehoben, dazu wird auf obige Tabelle, dort die hellgoldene Spalte, Bezug genommen. Diese vorgezoge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Berechnung

Rz. 23 Somit errechnet sich die Rentenhöhe für einen Beschäftigten mit 5.000 EUR Monatsbrutto bei 13 Gehältern für ein volles Beschäftigungsjahr aktuell wie folgt: Schritt 1: Ermittlung des Jahresbrutto Schritt 2: Errechnung der Entgeltunkte Jahresbrutto: Durchschnittsbrutto Schritt 3: Entgeltpunkt ma...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3.1 Kürzungen der Entgeltpunkte

Bei Rentenzugängen ab 1.10.1996 werden inzwischen die Entgeltpunkte für FRG-Zeiten nur noch in Höhe von 60 % berücksichtigt. Lag der Rentenbeginn vor dem 1.10.1996, kam es nicht zu einer Kürzung, wenn der Zuzug nach Deutschland vor dem 7.5.1996 erfolgte. Bei Zuzug in die Bundesrepublik nach dem 6.5.1996 wird zudem der Rentenanteil aus FRG-Zeiten für Einzelpersonen auf max. 25...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungszeiten nach d... / 5 Entgeltpunkte/Zahlung der Rente ins Ausland

Beschäftigungszeiten werden bei der Anspruchsfeststellung wie im Bundesgebiet zurückgelegte Pflichtbeitragszeiten i. S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI berücksichtigt, für sie werden Entgeltpunkte mit FRG-Tabellenwerten ermittelt. Dabei sind diese Tabellenentgelte bei einem Zuzug ins Bundesgebiet nach dem 6.5.1996 bzw. unabhängig vom Zuzug nach Deutschland bei einem Rentenbegi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 3.1 Zusätzliche Entgeltpunkte aus aufgelöstem Wertguthaben

Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 SGB VI ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte für Beitragszeiten aus aufgelöstem Wertguthaben gelten als Entgeltpunkte für Zeiten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen nach dem 31.12.1991.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 3.2 Entgeltpunkte für Zeiten im Beitrittsgebiet

Kalendermonate, die zum Teil mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder für Ausfalltage belegt sind, zählen als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 1 Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten. Den Bundesbeiträgen werden Beitragszeiten im Beitrittsgebiet gleichgestellt. Als Beitragszeiten gelten auch Zeiten, für die tatsächlich keine Beiträge gezahlt worden sind, jedoch Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeiti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4.1 Berechnung der anzurechnenden Wartezeitmonate

Wartezeitmonate werden ermittelt, indem die zusätzlichen Entgeltpunkte durch den Wert 0,0313 geteilt werden. Das Ergebnis dieses Rechengangs wird auf den vollen Wert (Monat) gerundet.[1] Praxis-Beispiel Wartezeit für eine geringfügige Beschäftigung 0,0246 zusätzliche Entgeltpunkte aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung für 7 Monate: 0,0246 : 0,0313 = 0,7859 =...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert (Ost) ... / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert (Ost) galt bis zum 30.6.2024 und betrug zuletzt in der Zeit von 1.7.2023 bis 30.6.2024 37,60 EUR. Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde lagen, war anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts (Ost) mit den pe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Begrenzte Gesamtleistungsbe... / 1 Begrenzungen (Recht bis 31.12.2004)

Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes am 1.1.1997 wird die Bewertung folgender Anrechnungszeiten begrenzt: wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, einschließlich der Zeiten, für die bis zum 31.12.1997 wegen Sozialleistungsbezugs Pflichtbeiträge oder Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind.[1] Sie erhalten – analog zu dem für die B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3 Anerkennung/Bewertung

Können Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nicht nachgewiesen werden, genügt die Glaubhaftmachung. Nachgewiesene und glaubhaft gemachte Zeiten werden in vollem Umfang angerechnet. Im Falle der Glaubhaftmachung werden die Entgeltpunkte für die glaubhaft gemachte Zeit um 1/6 gekürzt. Für Beitrags- und Beschäftigungszeiten werden Entgeltpunkte aus Tabellen ermittelt, die für Zei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Fremdrentengesetz handelt sich um ein Gesetz, das insbesondere Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler so stellt, als hätten sie ihr im Herkunftsland zurückgelegtes Berufsleben in der Bundesrepublik Deutschland verbracht (Eingliederungsprinzip). Das Fremdrentengesetz enthält Regelungen für die Berücksichtigung von Arbeitsunfällen und rentenrechtlichen Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4 Wartezeiten aus geringfügigen Beschäftigungen

Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung werden auf alle Wartezeiten angerechnet.[1] Dabei werden Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen Versicherungspflicht bestand, in vollem/tatsächlichen Umfang bei der Wartezeit angerechnet. Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen keine Versicherungspflicht bestand, werden in reduziertem Umfang bei der Wartezeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsgeminderte Zeiten / 1 Funktionsweise bei der Rentenberechnung

Beitragsgeminderte Zeiten erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten [1]: Die Summe der Entgeltpunkte aus der tatsächlichen Beitragszahlung wird so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten erhalten würden.[2] Ebenfalls zu den beitragsgeminderten Zeiten gehören Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung.[3] Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 4 Berechnung des Durchschnittswertes

Praxis-Beispiel Beispiel zur Berechnung des Gesamtzeitraums und des Durchschnittswertes aus der Grundbewertungmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 2 Ausbildungszeiten

Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung sind kraft ausdrücklicher Regelung keine vollwertigen Beitragszeiten, sondern beitragsgeminderte Zeiten, die einen Zuschlag an Entgeltpunkte nach §§ 71 Abs. 2, 74 SGB VI erhalten können. Bei der Gesamtleistungsbewertung gelten diese Zeiten allerdings nicht als beitragsgeminderte Zeiten, sondern als vollwertige Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 4 Mindestentgeltpunkte

Unter den Voraussetzungen des § 262 SGB VI können vollwertige Pflichtbeiträge vor dem 1.1.1992 um zusätzliche Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungszeiten nach d... / Zusammenfassung

Begriff Bei Beschäftigungszeiten handelt es sich um Zeiten einer Beschäftigung nach dem 1.1.1891 vor der Vertreibung, Umsiedlung, Aussiedlung oder Flucht, die einer Beitragszeit im Bundesgebiet nach dem Fremdrentengesetz (FRG) gleichstehen. Dies sind Zeiten einer nach der Vollendung des 17. Lebensjahres (bis 1996: 16. Lebensjahr) und vor der Vertreibung in den Vertreibungsgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Begrenzte Gesamtleistungsbe... / 2.1 Fachschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Anrechnungszeiten bis 31.12.2004 Zu den bewerteten Anrechnungszeiten gehören noch bis 31.12.2004 Zeiten einer Schule, Fachschule, Hochschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Wegen des Zusammentreffens mit Pflichtbeiträgen erhalten letztere als beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag. Anrechnungszeiten ab 1.1.2005 Die Bewertun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.2 Keine Beitragszeiten

Als Beitragszeiten gelten nicht Zeiten einer Beschäftigung, die rückwirkend in die Rentenversicherung des Herkunftslandes einbezogen wurden, Zeiten außerhalb der Herkunftsgebiete oder in einem Sondersystem für öffentlich Bedienstete, die Dienstzeit von Berufssoldaten oder vergleichbaren Personen. Hinweis Beschäftigungszeiten Zeiten einer Beschäftigung ohne Versicherung oder als B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 1 Berechnungsformel

Für die Grundbewertung lässt sich aus § 72 SGB VI folgende Rechenformel ableiten: Beitragsgeminderte Zeiten behalten ihren originären Wert[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 1 Vollwertige Beitragszeiten in der Rentenberechnung

Im Rahmen der Rentenberechnung erhalten beitragsfreie Zeiten über die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 Abs. 1 SGB VI den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen. Hieran anknüpfend erhalten beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag an Entgeltpunkten, sodass mindestens der Wert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 3 Ausnahme von der Rangfolge

Wird neben einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente der Unfallversicherung geleistet und ein Hinzuverdienst (z. B. Arbeitsentgelt) erzielt, ist entgegen der Reihenfolge in § 98 Satz 1 SGB VI zunächst § 96 a SGB VI anzuwenden. Anschließend ist auf die ggf. mit anteiligen Entgeltpunkten geleistete Erwerbsminderungsrente[1] die Anrechnung nach § 93 SGB VI vorz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Begrenzte Gesamtleistungsbe... / Zusammenfassung

Begriff Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamtbeitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Als belegungsfähiger Zeitraum gilt die Zeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr