Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 3 Dauer

Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind kann eine Kindererziehungszeit als Pflichtbeitragszeit von höchstens 30 Kalendermonaten (2,5 Jahre) berücksichtigt werden. Bei Geburten nach dem 31.12.1991 umfasst sie längstens 36 Kalendermonate (3 Jahre). Hinweis Geburten vor 1992 Bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für Geburten bis zum 31.12.1991 längstens 12 Kalendermo...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / h) Berechnung eines Versorgungsnachteiles

Rz. 71 Steht die Regelung zum Versorgungsausgleich einer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung des Versorgungsnachteils nicht entgegen, stellt sich die Frage, wie dieser Nachteil konkret zu bemessen ist. Rz. 72 Praxistipp Zu ermitteln sind dabei die fiktiven Versorgungsanwartschaften der Unterhaltsberechtigten in ihrem – hypothetischen – Lebensverlauf als ledige Erwerbstätig...mehr

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Jansen, SGB VI § 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Da grunds...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. Abs. 3 wird mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Jansen, SGB VI § 114 Besond... / 2.1 Beitragsfreie und beitragsmindernde Zeiten

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat nun für Berechtigte – also nicht nur die Angehörigen eines Staates, in dem das europäische Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist – eine spezielle Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte vorgeschrieben. Die Aufgabe der Beschränkung des berechtigten Personenkreises war erforderlich, um eine Diskriminierung der Staatsangehörigen von Vertragsstaaten zu ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 114 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 114 ersetzt die Bestimmungen in §§ 1319, 1320 RVO, §§ 98, 99 AVG. Gegenüber diesen Vorschriften ist lediglich eine durch den Beitritt der DDR erforderlich gewordene Anpassung vorgenommen worden. Inhaltlich bestimmt die Vorschrift im Grundsatz, dass bei Auslandsrenten, die an Berechtigte gezahlt werden, zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Sonderregelun...mehr

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Jansen, SGB VI § 114 Besond... / 2.2 Zuschlag bei Waisenrenten

Rz. 4 Die Bezieher einer Waisenrente, die dem oben genannten Kreis der Berechtigten angehören, erhalten abweichend von der Grundregel in § 113 Abs. 2 ebenfalls einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Dabei werden über die bereits gemäß § 113 Abs. 2 ermittelten Entgeltpunkte zusätzlich berücksichtigt Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten (§ 71), Berücksichtigungszeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 117a Beson... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 34 Abs. 1 besteht ein Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Wartezeit erfüllt ist und die persönlichen sowie gegebenenfalls die geforderten besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Neben der Beurteilung des originären Rentenanspruchs ist hinsichtlich des Anspruchs auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjähri...mehr

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Jansen, SGB VI § 117a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da grundsätzlich eine Entscheidung über die Leistungsgewährung (Rentengewährung) erst nach vollständiger Ermittlung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (Amtsermittlungsgrundsatz – § 20 SGB X) ergehen kann (BSG, Urteil v. 28.3.2019, B 10 LW 1/17 R), wäre eine Rentenbewilligung erst dann möglich, wenn der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung festg...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung schafft die Voraussetzungen für ein bürgerfreundliches, effizientes und verwaltungsökonomisches Verfahren zur Ermittlung des Einkommens sowie zur Prüfung der Anrechnung des Einkommens von Berechtigten und deren Ehegatten und (eingetragenen) Lebenspartnern auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach § 97a. Die V...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1

Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkte, die der knappschaftlichen Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Altersteilzeit / 1.11 Zusätzliche Altersvorsorge

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist zum 1.1.2001 grundlegend reformiert worden, und zwar für die Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied sind, durch den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Di...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts

Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI).mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte

Rz. 2 § 113 trifft für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Auslandsrenten eine Regelung, die von § 66 und § 81 Abs. 1 abweicht. Die Rente wird also im Grundsatz wie bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten im Inland berechnet, jedoch mit den Modifikationen in § 113. Dabei wird nun nicht mehr differenziert zwischen Berechtigten, die Angehörige eines Mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.7 Arbeitsentgelt aus Wertguthaben

Rz. 8 Zusätzliche Entgeltpunkte für ein Arbeitsentgelt aus einem nicht gemäß einer Vereinbarung für flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben (sog. Störfall) werden auch bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Versicherte nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält (BT-Drs. 14/4375 S. 54).mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.11 Grundrente

Rz. 11 Da mit dem Grundrentengesetz § 66 Abs. 1 Satz 1 um "Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung" erweitert worden ist, war als Folgeänderung eine entsprechende Ergänzung für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Auslandsrenten erforderlich. Deshalb ist Nr. 12 in Abs. 1 Satz 1 aufgenommen worden. Mit der Einordnung der Zuschläge an Entgeltpunkt...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.4 Versorgungsausgleich

Rz. 5 Soweit es im Rahmen eines Versorgungsausgleichs gemäß §§ 76, 86 oder eines Rentensplittings zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten kommt, sind diese bei der Rentengewährung ins Ausland uneingeschränkt zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Anders verhält es sich jedoch bei Abschlägen an Entgeltpunkten wegen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs oder eines Rentensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.8 Zuschlag bei Witwen-/Witwerrenten

Rz. 9 Aufgrund der Regelung von § 78a wird ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwen-/Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres berücksichtigt. Deshalb war die Erweiterung von § 113 Abs. 1 um Nr. 8 erforderlich, damit diese Regelung bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte umgesetzt werden kann.mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.10 Auslandsverwendung

Rz. 10a Da gemäß § 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung ("Afghanistan-Einsätze") ermittelt werden, ist es gerechtfertigt, diese aus einem besonderen persönlichen Einsatz des Versicherten beruhenden Entgeltpunkte auch bei einer Auslandsrente zu berücksichtigen. Rz. 10b Die Berücksichtigung von Zuschlägen für nachversicherte Soldaten au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.3 Leistungszuschlag

Rz. 4 Bei dem Leistungszuschlag handelt es sich um zusätzlich zu berücksichtigende Entgeltpunkte, die allein in der knappschaftlichen Rentenversicherung von wesentlicher Bedeutung sind, da sie für ständige Arbeiten unter Tage gewährt werden. Zu den Einzelheiten vgl. die Komm. zu § 85.mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.6 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 7 Nr. 6 in Abs. 1 ist ebenfalls aufgrund einer anderen Modifikation des SGB VI erforderlich geworden. Nach der Ergänzung von § 172 um Abs. 3 sowie Einführung von § 76b ist erreicht worden, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung allein der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat, aus dem ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt wird. Seit 1.1.2013 kommt es ...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.9 Altersrenten

Rz. 10 Die nach Beginn einer Teilrente (§ 42) aus der Beitragszahlung berechneten Zuschläge an Entgeltpunkten (§ 76d) sollen dem Versicherten beim Wechsel in die Vollrente in vollem Umfange zugute kommen (BSG, SozR 3 – 2600 § 263 Nr. 1). Dies soll auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht verlorengehen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.12 Waisenrenten

Rz. 12 Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei einer Waisenrente (vgl. §§ 78, 87) soll nur dann ins Ausland transferiert werden, wenn und soweit er aus Bundesgebiet-Beitragszeiten herrührt. Die früheren Sonderregelungen für Angehörige eines Vertragsstaates in § 114 Abs. 2 und § 272 Abs. 1 und 3 sind aufgrund der Streichung von Abs. 3 und 4 gegenstandslos geworden. Si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 ersetzt die Regelungen in § 138, § 1320 Abs. 2, § 1323 RVO und § 102 Abs. 2 AVG. Als Sondervorschriften sind §§ 114, 217, 272 sowie (übergangsrechtlich) §§ 317 bis 319 zu beachten. Die Vorschrift regelt, aus welchen Entgeltpunkten eine Rente gezahlt wird, wenn sich der Berechtigte gewöhnlich im Ausland aufhält.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Kontenabrufverfahren un... / 1. Anwendungsbereich

Das Kontenabrufverfahren können nur Institutionen nutzen, die durch eine gesetzliche Regelung ausdrücklich dazu berechtigt sind, insb. § 93 Abs. 7 und 8 AO bzw. andere Bundesgesetze: Finanzbehörden und Gemeinden (soweit sie Realsteuern verwalten), Behörden, die zuständig für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII, de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2.1 Wesentliche Abweichung des Wertunterschieds

Rz. 9 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 kommt eine Abänderung des Rentensplittings nur in Betracht, wenn durch sie Versicherte eine Übertragung von Entgeltpunkten erhalten, deren Wert insgesamt vom Wert der bislang übertragenen Entgeltpunkte "wesentlich abweicht". Die Wesentlichkeitsgrenze ergibt sich konkret aus Abs. 2 Satz 2; danach ist eine Abweichung wesentlich, wenn sie 10 % der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.2 Altersrente als Vollrente oder Teilrente

Rz. 10 Eine Altersrente kann nach Abs. 1 der Vorschrift als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden. Als Vollrente wegen Alters gilt dabei eine Altersrente, deren Berechnung alle Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 11 zugrunde liegen, die bis zum Kalendermonat vor Beginn der Altersrente erworbenen wurden (§ 75 Abs. 1), und zwar unabhängig dav...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.2 Beitragsberechnung

Rz. 3 Abs. 2 und 3 enthalten die Grundsätze der Beitragsberechnung und tragen der Umstellung auf Entgeltpunkte (§§ 63ff.) Rechnung. Berechnungsbeispiele enthalten die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA) der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage abrufbar sind. Nach Abs. 2 Satz 2 werden die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.2 Versicherungs- und leistungsrechtliche Auswirkungen einer externen Teilung

Rz. 9 Nach Eingang des Kapitalbetrags zur Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) wird dem Versicherungskonto der ausgleichsberechtigten Person gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 ein Zuschlag an Entgeltpunkten gutgeschrieben. Dabei wird der vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person gezahlte Kapi...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 13 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 275...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 11 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 7 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) m...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.1 Anzahl der zu berechnenden Dezimalstellen

Rz. 3 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind Berechnungen grundsätzlich auf 4 Dezimalstellen vorzunehmen. Ergänzend hierzu regelt Abs. 2, dass zunächst 5 Dezimalstellen zu ermitteln sind und die 4. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 5. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt (= kaufmännische Rundung). Die Berechnungsmethode nach den Abs. 1 und 2 findet vor all...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.2 Rechtsfolgen der Aussetzung des Rentensplittings

Rz. 8 Bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen wird die Rente des durch ein Rentensplitting (insgesamt) belasteten Ehegatten/Lebenspartners nicht mehr aufgrund des nach §§ 76c, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 grundsätzlich zu berücksichtigenden Abschlags an Entgeltpunkten gekürzt. Soweit einem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner nach durchgeführtem Einzelsplittin...mehr