Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.2.1 Vorzeitige Altersrente

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (= 3,6 % pro Jahr). Für jeden vorgezogenen Monat mindert sich damit die jeweilige Altersrente auf Dauer um 0,3 %. Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wurden...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 2.1 Berechnung des Beitragsaufwands

Der Beitragsaufwand lässt sich nach folgender Formel errechnen: Praxis-Beispiel Berechnung des Beitragsaufwands für den Entgeltpunktausgleich Eine Versicherte ist im am 2.3.1962 geboren. Sie plant ab Dezember 2026 die Altersrente für langjährig Versicherte zu beanspru...mehr

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Durchschnittsentgelt / 2 Fortschreibung

Das Durchschnittsentgelt ist einmalig auf der Basis von Teilstatistiken über die Bruttoverdienste von Arbeitern und Angestellten in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen festgestellt worden. Seit dieser Erhebung wird dieses Entgelt nicht mehr Jahr für Jahr erhoben, sondern mit den durch das Statistische Bundesamt im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) ...mehr

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Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6 Rentenerträge aus der Versicherungspflicht neben Altersrentenbezug

Für Rentenanwartschaften, die seit 1.1.2017 auch während einer Beschäftigung neben einer Altersvollrente resultieren, erhalten die Versicherten sog. "Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters". Entsprechendes gilt, wenn die Rentenanwartschaften neben einer Altersteilrente erworben wurden. Die Zuschläge an Entgeltpunkten kommen "on top" zur...mehr

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Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti...mehr

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Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR; 2025: 1...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / Zusammenfassung

Begriff Rentenminderungen in Form von Rentenabschlägen bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten können durch Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Für die Zahlung der Beiträge ist eine besondere Rentenauskunft vom Rentenversicherungsträger erforderlich, die frühestens nach Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt wird. Die gezahlten Beiträge werd...mehr

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Durchschnittsentgelt / 3 Beitrittsgebiet

Ein Durchschnittsentgelt für das Beitrittsgebiet wird als Rechengröße nicht gesondert bestimmt. Vielmehr werden zur Bestimmung der Entgeltpunkte auch die im Beitrittsgebiet versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen durch das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum SGB VI geteilt, wobei die Beitragsbemessungsgrundlagen im Beitrittsgebiet für Zeiten bis 31.12.2024 zuvor mit den U...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten...mehr

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Aktueller Rentenwert / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2025 40,79 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdiens...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.9 Gesamtleistungsbewertung

Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung für das Bewertungsverfahren von beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert – ausgedrückt in Entgeltpunkten –, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegung...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.9.2 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile. Zu unterscheid...mehr

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Rentensplitting / 3.3 Auswirkung auf die Rente

Ist das Rentensplitting durchgeführt, werden die im Rahmen des Einzelsplittings übertragenen Entgeltpunkte als Zuschlag bzw. Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt. Durch einen Splittingzuwachs erhält der dadurch Begünstigte i. d. R. entsprechend erhöhte Renten aus seinem Versicherungsstamm, d. h. beispielsweise eine höhere Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenre...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.1 Bezug einer Altersvollrente

Wird jedoch eine Vollrente wegen Alters bezogen, dürfen freiwillige Beiträge nur für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Ist der Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze abgelaufen, dürfen freiwillige Beiträge für Zeiten davor bzw. für Zeiten vor Rentenbeginn nur gezahlt werden, solange der Al...mehr

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Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Interne Teilung

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich nur noch im Rahmen einer internen Teilung durchgeführt. Das bedeutet, jedes in der Ehe erworbene Anrecht wird in dem jeweiligen Versorgungssystem – und daher intern – je zur Hälfte geteilt. So erhält der jeweils ausgleichsberechtigte Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch und damit ein "eigenes Konto" beim Versorgungsträger d...mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 2 Wehr-/Zivildienstzeiten

Als Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet gelten Zeiten des Wehrdienstes von mehr als 3 Tagen nach DDR-Wehrrecht im Zeitraum vom 25.1.1962 bis 2.10.1990. Außer in der Nationalen Volksarmee (NVA) konnte der Wehrdienst u. a. auch bei den Grenztruppen oder durch einen entsprechenden Dienst im Ministerium für Staatssicherheit, den kasernierten Einheiten des Ministeriums des I...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.9.1 Gesamtleistungsbewertung

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des individuellen Beitragsdurchschnitts.mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.6 Überführte Verdienste aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen

Die aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen überführten Verdienste werden zur Berechnung der Entgeltpunkte herangezogen.mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 5 Teilzahlungen

Teilzahlungen sind möglich, auch mehrmals im Kalenderjahr. Dabei ist zu beachten, dass bei einer konstanten Teilzahlung durch die grundsätzlich jährlich ansteigenden Umrechnungsfaktoren[1] von Jahr zu Jahr weniger Entgeltpunkte erworben werden, um den Rentenabschlag auszugleichen.mehr

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Rentenanpassung / 4 Neue Bundesländer

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde im Rahmen der Rentenangleichung an den aktuellen Rentenwert angeglichen. Die Rentenangleichung erfolgte schrittweise in der Zeit vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2024. In diesem Zeitraum galt in den neuen Bundesländern noch anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost), soweit Rentenbestandteilen oder der gesamten Rente Entgel...mehr

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Knappschaftsausgleichsleistung / 2.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Knappschaftsausgleichsleistung für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 1,3333.[1] Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Das bedeutet, es fallen keine Rentenabschläge an, selbst wenn die Knappschaftsausgleichsleistung frühestmöglich nach Vollendung des 55. Lebensjahres beansprucht wird.mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.4 Entgeltpunktzuschlag bei Kindererziehung

Zu Witwen-/Witwerrenten können Berechtigte einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bzw. persönlichen Entgeltpunkten (Ost) bei Kindererziehung erhalten[1], aber nicht solange der Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt, also kein Zuschlag an Entgeltpunkten während des Sterbevierteljahres.mehr

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Nachversicherung / 5.2.2 Dynamisierung

Die Beitragsbemessungsgrundlage und die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage werden für die Berechnung der Beiträge dynamisiert. Der Dynamisierungsfaktor ergibt sich wie folgt: Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts des Jahres der Beitragszahlung zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt des Jahres, für das die Beiträge nachentrichtet werden. Durch die Dynamisierung wir...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 3 Höhe der Beitragszahlung (Vollzahlung)

Praxis-Beispiel Sachverhalt Eine Versicherte ist am 15.7.1962 geboren. Sie kann nach Vollendung eines Lebensalters von 66 Jahren und 8 Monaten ab 1.4.2029 abschlagsfrei die Regelaltersrente beanspruchen. Ihr Arbeitgeber muss aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage Personal abbauen und unterbreitet ihr das Angebot, dass er die vollständige Ausgleichszahlung für die anfa...mehr

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Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.1 Versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet

Für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit werden für die Ermittlung der Entgeltpunkte die beitragspflichtigen Arbeitsverdienste (Arbeitsentgelt) und versicherungspflichtigen Einkünfte (Arbeitseinkommen) zugrunde gelegt.[1] Für freiwillige Beiträge, die nach DDR-Recht gezahlt worden sind, werden Arbeitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.3 Individualverdienst vor/nach Einführung der FZR

Für Versicherte, die nachweisen können, dass ihr Individualverdienst in der Zeit vor der Einführung der FZR den versicherungsfähigen Betrag von 600 Mark überschritten hat, wird der tatsächliche Individualverdienst der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Bei Versicherten, die in der Zeit vom 1.3.1971 bis 31.12.1976 von der FZR Gebrauch gemacht haben und ihr über 600 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.3 Hochwertung der Verdienste

Die im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland aufgrund einer Pflichtversicherung wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit, auch einer solchen nach Bundesrecht ab 3.10.1990, sowie einer freiwilligen Versicherung in der Sozialversicherung der DDR und einer freiwilligen Versicherung für Versicherte im Beitrittsgebi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 4 Anschließende Altersrente

Folgt der Knappschaftsausgleichsleistung eine Altersrente, z. B. die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute oder spätestens die Regelaltersrente von Amts wegen nach § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, dann entfällt ab dem Beginn der Altersrente die Knappschaftsausgleichsleistung. Die Berechnung der Altersrente erfolgt aus dem gesamten Versicherungsleben. Neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.5 Freiwillige Beiträge nach DDR-Recht

Die Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, die nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung vom 28.1.1947 gezahlt worden sind, werden aus Tabellenentgelten[1] ermittelt. Wurden freiwillige Beiträge nach der Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung vom 15.3.1968 gezahlt, gilt da...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beginn der freiwilligen Versicherung

Für Rentenantragsteller, die bis zum Rentenantrag aufgrund einer Pflichtversicherung oder als Familienangehöriger gesetzlich versichert waren und die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der KVdR[1] nicht erfüllen, schließt sich durch die obligatorische Anschlussversicherung nahtlos eine freiwillige Versicherung an die bisherige Versicherung an. Eine Vorversic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / Zusammenfassung

Begriff Beitragszeiten sind in der Rentenversicherung auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sind oder als gezahlt gelten. Hierzu gehören grundsätzlich auch Beiträge, die in der Zeit vom 9.5.1945 bis längstens zum 31.12.1991 zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den vor Inkrafttreten von B...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.2.2 Erwerbsminderungsrente

Wird eine Erwerbsminderungsrente vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beansprucht, ist ebenfalls ein niedrigerer Zugangsfaktor maßgebend. Wenn eine Erwerbsminderungsrente zwischen dem vollendeten 62. Lebensjahr und dem vollendeten 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, betragen die Abschläge je nach Monat des Rentenbeginns zwischen 10,5 % und 0,3 %. Bei Inanspruchnahme der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1.2 Anschluss an die Knappschaftsausgleichsleistung

Wird nach Vollendung des 55. Lebensjahres aufgrund des Ausscheidens aus einem knappschaftlichen Betrieb eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen, dann ist regelmäßig auch die wartezeitliche Voraussetzung für die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erfüllt. Anstelle der Knappschaftsausgleichsleistung kann dann ab dem maßgebenden Lebensalter diese A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.2 Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung in der DDR

In der Sozialversicherung des Beitrittsgebiets waren vor dem 1.7.1990 Arbeitsverdienste und Einkommen bis 600 Mark beitragspflichtig. Für die Ermittlung der Entgeltpunkte für die Zeit vor dem 1.7.1990 sind deshalb grundsätzlich Arbeitsverdienste und Einkommen bis zu 600 Mark (Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung in der DDR) zu berücksichtigen. Ab 1.3.1971 konn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.3 Höhere Knappschaftsausgleichsleistung

Besteht neben einem Anspruch auf Rente für Bergleute auch Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung [1], dürfte letztere Leistung in der Regel höher sein als die Rente für Bergleute. Zwar wird auch die Knappschaftsausgleichsleistung ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit und sogar – anders als die Rente für Bergleute – ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 1 Zusätzliche Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente I und II

In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Eltern für die Erziehung von Kindern sog. Kindererziehungszeiten. Nach dem Recht bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder max. 1 Jahr (12 Kalendermonate) und für nach 1991 geborene Kinder max. 3 Jahre (36 Kalendermonate). Der Begriff Mütterrente steht für die Ausweitung der Kindererziehungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente vor Abzug von Beitragsanteilen) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere priv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 3 Mütterrente III

Nach dem "Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Vollendung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025)" kommt mit der 3. Ausbaustufe der Mütterrente zum 1.1.2027 die vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborenen Kindern. D. h. auch für vor 1992 geborene Kinder erhalten erziehende Mütter oder Väter max. 3 Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.7.2 Begrenzung

Durch den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten darf der Monatsbetrag der Witwen-/Witwerrente nicht den (fiktiven) Monatsbetrag der Versichertenrente, aus der der Hinterbliebenenrentenanspruch resultiert, nicht überschritten werden. Sollte es zu einer Überschreitung kommen, wird der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten entsprechend begrenzt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.3 Alt-Fälle (Rentnerprivileg)

Für Personen, die bereits vor der Neuregelung des Rechts zum Versorgungsausgleich am 1.9.2009 eine Rente bezogen haben und deren Verfahren über den Versorgungsausgleich bis zum 31.8.2009 eingeleitet wurde, können ggf. weiterhin vom sog. Rentnerprivileg profitieren. Das bedeutet, die Rente ist in ungekürzter Höhe so lange weiter zu zahlen, also ohne einen Abschlag an Entgeltp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentenminderung/Rentenabsch... / 2 Höhe der Beitragszahlung

Der Umfang der Beitragszahlung ist begrenzt auf den Ausgleich der (voraussichtlichen) Minderung an persönlichen Entgeltpunkten zum Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns auf der Grundlage der besonderen Rentenauskunft. Die Höhe des Beitragsaufwands ermittelt sich aus den geminderten persönlichen Entgeltpunkten aufgrund des geplanten vorzeitigen Rentenbezugs. Sie ist abhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Begriff Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung alle Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs nehmen beide Ehepartner aus der Ehezeit die gleichen Versorgungsanrechte in ihr zukünftiges Leben mit. Die Ausführungen in diesem Stichwort gelten sinngemäß au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.1 Rentenbeginn nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

Beginnt eine Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und somit wirksam geworden ist, wird dies ab Rentenbeginn grundsätzlich berücksichtigt. Die Rente wird somit bei Zuschlägen an Entgeltpunkten erhöht und bei Abschlägen an Entgeltpunkten vermindert. Gegebenenfalls können Anpassungsregelungen[1] (vorübergehend) eine Kürzun...mehr