Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer vermögensverwaltenden GbR

Leitsatz Die Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, ist regelmäßig als Sondervergütung zu qualifizieren, wenn sie gewinnunabhängig ausgestaltet ist und aufwandswirksam monatlich verbucht wird. Sachverhalt Der Kläger war seit 2006 zu 10% an einer GbR beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der Immobilie

Leitsatz Durch die Veräußerung der Immobilie wird der wirtschaftliche Zusammenhang mit einer Darlehnsverbindlichkeit regelmäßig unterbrochen, wenn der Kaufpreis gestundet und in Raten bezahlt wird. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese erwarb in 2001 eine Immobilie, die sie vermietete. In 2014 wurde die Immobilie veräußert. Bezüglich der Fä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Leitsatz Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlust aus der Veräußerung von Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, IV C 1‐S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85, Rz. 59). 2. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / b) Begründung

Zu Nummern 3 bis 6, 8 bis 11 (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 und 4, § 20 und § 21 Abs. 7 und 8 AStG) Der Entwurf tritt zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und Neutralität der deutschen Besteuerung ungerechtfertigten Steuervorteilen durch den Einsatz ausländischer Rechtsträger mit Kapitalfunktion entgegen. Die Maßnahmen sind in die allgemeinen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wann Scheinrenditen aus Schneeballsystemen versteuert werden müssen

Leitsatz Wenn Anleger ihr Geld in betrügerischen Schneeballsystemen verlieren, müssen sie gleichwohl mit einer Besteuerung ihrer Scheinrenditen rechnen. Ein neues Urteil des Niedersächsischen FG zeigt, dass es hierfür maßgeblich auf die Frage ankommt, ob der Systembetreiber hinsichtlich der Auszahlung leistungsbereit und leistungsfähig war. Sachverhalt Die Klägerin legte ihr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2018, Erbschaftsteue... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 4 FGO). Das FG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass dem Kläger für den Erwerb des Anteils an der D-KG die Steuerbefreiung nach § 13 a iVm § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG nicht zu gewähren ist. Die Vermietung der Wohnungen durch die D-KG erforderte keinen wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

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zerb 5/2018, Gleichzeitige ... / 1. Einkommensteuerliche Behandlung von Zuwendungen

Satzungsmäßige Zuwendungen einer Stiftung an ihre Destinatäre unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. War ursprünglich nicht geklärt, welcher Einkunftsart diese Zuwendungen zuzuordnen sind, handelt es sich nach nunmehr einhelliger Meinung von Finanzverwaltung[1] und Rechtsprechung[2] um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Einkommensteuergesetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.3 Jährliches Gesamteinkommen der Kinder und Eltern

Rz. 31 Um das jährliche Gesamteinkommen der privilegierten Personen zu ermitteln, ist nicht auf die §§ 82ff., sondern auf § 16 SGB IV zurückzugreifen (Brühl/Schoch, LPK-SGB XII, § 43 Rz. 8; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 43 Rz. 11; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 43 Rz. 10; Hußmann, FPR 2004 S. 534, 540; Kreiner, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 43 Rz. 7). Danach i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren – Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. Juni 2011, I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716). 2. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Leitsatz 1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. 2....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG bei mittelbarer beruflicher Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz Die erforderliche berufliche Tätigkeit "für" eine Kapitalgesellschaft setzt nach der bis Ende des Veranlagungszeitraums 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar für diejenige Kapitalgesellschaft tätig wird, für deren Kapitalerträge er den Antrag stellt. Normenkette § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Werbungskostenabzug bei Erstattungszinsen aufgrund rechtswidriger Einkommensteuerfestsetzung

Leitsatz Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insow...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wie bereits ausgeführt schränkt § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Körperschaftsteuerbefreiung nur für eventuell erhaltene steuerpflichtige Geschäftsbetriebe ein. § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) definiert jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten dahingehend, dass diese über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus gehen (§ 14 Satz 1 AO, Anhang 1b). ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Werbungskostenabzugsverbot bei nachträglichen Schuldzinsen

Leitsatz Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind; aus § 52a Abs. 10 Satz10 EStG kann nicht geschlossen werden, dass Aufwendungen unabhängig von der Regelung des § 20 Abs. 9 EStG stets dem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Zahlungen nach Auflösung einer Stiftung

Leitsatz 1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF). 2. Die Au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Definition und Arten der Vermögensverwaltung

Tz. 1 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) gibt vor, dass eine Vermögensverwaltung in der Regel dann vorliegt, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Dem Bereich der Vermögensverwaltung können deshalb regelmäßig die Tätigkeiten zugeordnet werden, die das Einkommensteuerrec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kapitaleinkünfte

Tz. 2 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören wie ausgeführt die in § 20 EStG (Anhang 10) genannten Einnahmen, darunter fallen in erster Linie Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden, Investmenterträge und andere mehr. Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Da jedoch stets die Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ges...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

Leitsatz Die Einlösung einer Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung, indem diese auf ein Sperrkonto übertragen und das Gold in Erfüllung des Sachleistungsanspruchs an den Steuerpflichtigen ausgeliefert wird, stellt keine entgeltliche Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG des Steuerpflichtigen dar. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG für Regiebetriebe

Leitsatz Bei einem Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs führen in 2001 erzielte Gewinne nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterliegen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 11. Juli 2007, I R 105/05, BFHE 218, 327, BStBl II 2007, 841). Werden solche Gewinne in R...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft wer...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Grundstückskürzung trotz Halten von GmbH-Beteiligungen

Leitsatz Wird die Beteiligung an einer GmbH durch die Kommanditisten gehalten, steht dies einer erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen. Sachverhalt Die A GmbH & Co. KG vermietete ein Betriebsgrundstück an die Z GmbH & Co. KG, mit der sie über die Y GmbH gesellschaftsrechtlich verbunden war. Die A GmbH & Co. KG beantragte im Rahmen einer Betriebsprüfun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Schätzung bei Nichtzustimmung zum Kontenabruf

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 2 kann eine Schätzung außerdem erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben des Stpfl. unrichtig sind, und der Stpfl. seine Zustimmung zum Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 AO nicht erteilt.[1] Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 14.8.2007[2] eingefügt worden und zum 1.1.2009 in Kraft getreten.[3] Rz. 36 Nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.1 Einkommen

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Näheres über die Berechnung des Einkommens nach § 82 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.5 Bemessungsgrundlage bei Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG)

Rz. 35 Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird der SolZ in Form der KapESt erhoben. Seit dem Vz 2009 wird nach § 32d EStG bei Kapitaleinkünften grundsätzlich ein Steuerabzug von 25 % vorgenommen, der nach § 43 Abs. 5 EStG Abgeltungswirkung hat, soweit nicht Ausnahmen gelten. Die Abgeltungswirkung gilt auch für den SolZ. Auf Antrag kann der Stpfl. die Veranlagung mit dies...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei Anwendung der Abgeltungssteuer

Leitsatz Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen damit nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können insoweit nicht berücksichtigt werden, als sich im Übrigen kein positives zu versteuerndes Einko...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb

Leitsatz Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb stellen originär gewerbliche Einkünfte dar. Ruht der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft, kann diese schon deshalb keine gewerblich geprägte Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, § 16 Abs. 3b, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3, § 52 Abs. 34 Satz 9 EStG, § 180 A...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dauertestamentsvollstreckung als Werbungskosten

Leitsatz 1. Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. 2. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Endgültiger Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG. 2. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen m...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Voraussetzungen für ein Termingeschäft bei Leerverkäufen

Leitsatz 1. Ein auf Differenzausgleich gerichtetes Devisentermingeschäft kann auch vorliegen, wenn das Gegengeschäft dem Eröffnungsgeschäft nachfolgt. Jedoch müssen beide Geschäfte derart miteinander verknüpft sein, dass der auf die Realisierung einer positiven oder negativen Differenz aus Eröffnungs- und Gegengeschäft gerichtete Wille der Vertragsbeteiligten ersichtlich ist...mehr