Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2 Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 7 Schuldner der KapESt ist der Gläubiger der Kapitalerträge. Rz. 8 Gläubiger der Kapitalerträge ist derjenige, dem die Erträge aus dem Kapitalvermögen steuerrechtlich zugerechnet werden, d. h. derjenige, der den Tatbestand des Erzielens von Einkünften aus Kapitalvermögen verwirklicht. Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt der Inhaber des Kapitalvermögens, d. h. der, der d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.3 Zweck der Regelung

Rz. 2 § 44 EStG dient zunächst der Verpflichtung der auszahlenden Stellen zur Durchführung des KapESt-Abzugs. In diesem Zusammenhang werden den auszahlenden Stellen daneben weitere Verpflichtungen auferlegt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die KapESt-Besteuerung von den Finanzämtern auf die auszahlenden Stellen verlagert hat. Die auszahlenden Stellen dienen insoweit al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.1 Allgemeines

Rz. 58 Den Steuerabzug vom Kapitalertrag muss der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) in dem Zeitpunkt vornehmen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger nach den Regeln des § 44 EStG zufließen. Rz. 59 Die Zuflussregeln des § 44 EStG sollen dem zum Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 § 44 EStG steht als zentrale Norm des KapESt-Abzugsverfahrens mit einer Vielzahl von anderen Vorschriften in Verbindung. § 44 EStG verweist in Abs. 1 bis 7 auf § 43 EStG, in dem die Kapitalerträge mit Steuerabzug definiert werden. § 44 Abs. 1a EStG nimmt Bezug auf den Steuerbetrag i. S. d. § 43a EStG . In § 44 Abs. 1b EStG wird aufgrund der – durch das InvStRefG[1] zum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Steuerabzug bei Tafelgeschäften (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a Doppelbuchst. bb EStG)

Rz. 40 Um ein Tafelgeschäft handelt es sich, wenn die Wertpapiere bei der auszahlenden Stelle nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern die Kapitalerträge am Bankschalter (d. h. der Tafel) Zug um Zug gegen Übergabe der Zinsscheine oder – bei Wertpapieren ohne Zinsscheine – gegen Übergabe der Wertpapiere an den Bankkunden bar ausgezahlt werden, ohne dass bei diesem Geschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.4 Kapitalertragsteuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 127 Bei den Kapitalerträgen, die der KapESt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG unterliegen, ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zum Steuerabzug verpflichtet (zu Einzelheiten § 44 EStG Rz. 31ff.) und hat daher dem Gläubiger der Kapitalerträge die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Es bestehen keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge an den Gläubiger ausgezahlt, ist der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 24ff.) verpflichtet, die Steuerbescheinigung auszustellen. Dabei ist es ohne Belang, ob der Schuldner die Kapitalerträge mittels Banküberweisung oder per S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorrangige Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) mit positiven Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG bei der (Antrags‐)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogene unterjährige Verlustverrechnung der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 ESt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlust aus dem Entzug von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null

Leitsatz Der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans ist in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar. Normenkette § 20 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partiarische Darlehen: Rech... / 4.2 Investorenseite

Gehört das partiarisches Darlehen auf der Investorenseite zu einem Betriebsvermögen, so ist es als Forderung zu aktivieren. Die Zinszahlungen stellen Betriebseinnahmen dar.[1] Soweit der Darlehensgeber eine Privatperson ist, gehören die Zinszahlungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Erträge unterliegen daher grundstästzlich der Kapitalerstragsteuer, es sei denn, ei...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Rz. 5 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind ausländisch, wenn die Land- und Forstwirtschaft in einem ausl. Staat betrieben wird. Hinsichtlich der Begriffe Land- und Forstwirtschaft kann auf die Legaldefinitionen in §§ 13 und 14 EStG zurückgegriffen werden. Unter Land- und Forstwirtschaft erfasst werden auch das Zubehör und das lebende und tote Inventar des land- und f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Nr. 3)

Rz. 70 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind als ausl. Einkünfte zu qualifizieren, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (§ 49 Rz. 220ff.). Rz. 71 "Ausübung" bedeutet jedes Tätigwerden, das zum wesentlichen Bereich der selbstständigen Tätigkeit gehört (R 49.2 EStR 2012)[1]. Dazu gehört z. B. die Behandlungstätigkeit eines Arztes, die Beratungs- oder P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.1 Primat deutscher Steuerermittlungsgrundsätze

Rz. 14 Aus der Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip folgt, dass die ausl. Einkünfte nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Dies gilt auch, soweit die Einkünfte gesondert zu ermitteln sind, insb. im Rahmen des Steuersatzeinkommens nach § 32b EStG [1] und im Rahmen der zur Steueranrechnung erforderlichen Höchstbetragsberechnung[2]. Vor diesem H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 34d EStG definiert im Anschluss und im Zusammenhang mit § 34c EStG den dort benutzten Begriff der ausl. Einkünfte. § 34d EStG entscheidet somit darüber, ob etwaige ausl. Steuern nach § 34c EStG angerechnet oder abgezogen werden können. Die Vorschrift entfaltet in dreierlei Hinsicht Wirkungen: Sie definiert abschließend die Einkünfte, welche ausl. Einkünfte sein können...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Leitsatz Nach dem 30.06.2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 und Abs. 6, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG Sachverhalt Der Kläger erklärte in der Einkommensteuererklärung fü...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.3 Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten

Rz. 47 § 90 Abs. 2 S. 3 AO stellt einleitend ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten ab. Die erweiterten Mitwirkungspflichten zielen demnach schwerpunktmäßig darauf ab, Erkenntnisse über im Ausland erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen [1] zu gewinnen. Unter den Begriff "Finanzinstitut" fallen nach dem Sinn und Zweck der Regelung sowohl Kreditinstitute i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

Leitsatz 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung der Anrechte von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt für beide versorgungsberechtigten Stpfl ein unbesteuerter Vorgang; er wird nach § 3 Nr 55a EStG steuerfrei gestellt. Besteuert wird erst in der Versorgungsphase: Die den geschiedenen Ehegatten zufließenden Versorgungsleistungen werden bei diesen besteuert. Weil si...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004

Leitsatz Der Verlust aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, ist nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 6 i.d.F. am 31.12.2004, § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG Sachverhalt Der Kläger schloss zwei fondsgebundene Lebensversicherungen ab. Versi...mehr