Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.1 Systematik der Vorschriften zur Einkommensberücksichtigung

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird im SGB II in § 11a abschließend geregelt. Absetzbeträge regelt § 11b. Geschützte Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen (§ 11a Abs. 2) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie der Empfänger nur geerbt hat, also selbst nicht der Geschädigte ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.10.2009, L...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2 Einkommensarten

2.5.2.1 Einkommen aus Erwerbstätigkeit Rz. 59 Auf die Entgeltbestandteile, die dem Einkommen zugerechnet werden, sind auch die Regelungen über die Erwerbstätigenfreibeträge (§ 11b Abs. 3) anzuwenden. Rz. 60 Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sind grundsätzlich auch dem Einkommen zuzurechnen. Dazu gehören auch Entschädigungen für Bürgermeister und Stadträte und die Betreu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.5 Zuwendungen

Rz. 121 Zum Einkommen gehören auch Zuwendungen, z. B. der Eltern, um den Lebensstandard des Leistungsberechtigten anzuheben (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 200/10 R). Rz. 122 Finanzielle Zuwendungen des nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Partners sind nach Abs. 1 Satz 1 (i. V. m. § 9) als Einkommen zu berücksichtigen (SG Aachen, Urteil v. 18.2.2014, S 14 AS 444/13). ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.2 Darlehen, die keine Sozialleistungen sind

Rz. 19 Umgekehrt sind z. B. auch Ausgaben von Personen, die selbständig erwerbstätig sind, bzw. Ausgaben eines Gewerbebetriebes bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nicht als Betriebsausgaben von den Einnahmen abzusetzen, wenn sie aus Darlehen finanziert worden sind oder für sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt wurden (vgl. § 3 Bürgergel...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht meh...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.1 Überblick

Rz. 53 Einkommen ist erzielt und steht als bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes zur Verfügung, wenn der Leistungsberechtigte einen Scheck entgegennimmt. Auf die Einlösung des Schecks kommt es hingegen nicht an (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.1.2013, L 12 AS 1571/11). Im entschiedenen Verfahren hatte die betroffene Leistungsberechtigte einen Scheck nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.5 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 48 Einkünfte, die nicht in Geld bestehen, sind danach zu bewerten, ob sie gegen Geld eingetauscht oder gegen Geld veräußert werden können. In diesen Fällen liegen Einkünfte in Geldeswert vor, die für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden können. Geldwerte Einnahmen außerhalb von Erwerbstätigkeiten sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen; der Bezug von Lebensmitt...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.11 Rechtsschutzverfahren

Rz. 218 Kann in einem sozialgerichtlichen Verfahren über Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende der als Selbständiger tätige Kläger seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auch nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht nicht nachvollziehbar darlegen, ist das Gericht befugt, die Einnahmen des Klägers aus der unternehmerischen Tätigkeit zur Ermittlung d...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.2 Einnahmen nach früherer Rechtslage/überholte Sachverhalte

Rz. 142 Die Umweltprämie ist von den Grundsicherungsstellen als Einkommen berücksichtigt worden, zu einer Entscheidung des BSG ist es durch rechtzeitige Klaglosstellung der Leistungsberechtigten nicht gekommen, das LSG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss v. 22.9.2009 (L 2 AS 315/09 B ER) entschieden, dass die als Zuschuss gezahlte Umweltprämie zur Anschaffung eines neuen Pkw al...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.1 Sonstige Einnahmen

Rz. 139 Sonstige Einnahmen i. S. v. Abs. 1 Satz 2 sind nach § 2 Abs. 6 Bürgergeld-V mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Dabei muss es sich um Sachleistungen handeln, die jemand erhält. Strom in einer Einrichtung ist kein Einkommen in diesem Sinne, denn Bedarfe, die nicht benötigt werden, stellen kein Einkommen dar. Bei der Berücksichtigung erzielter Einnahmen aus einem Grundst...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einkommensbegriff Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des F...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.10 Vorläufige Entscheidung

Rz. 214 Eine leistungserhöhende Einkommensveränderung (gesunkenes Einkommen) ist schon deshalb nicht disponibel, weil ansonsten die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt würde. Damit würde die Grundsicherung und damit auch das Ziel des Gesetzes nicht erreicht. Im Zuge der Bewilligung von Abschnitten kann der Höhe nach z. B. nicht gleichbleibendes Einkommen als Durchschnittsbetr...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.10.2005 ergänzt durch das Freibetragsneuregelungsgesetz v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407). Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.7.2006 geändert durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.2 Einkommensvermutung

Rz. 31 Einkommensvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II (§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V konkretisiert die Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte in demselben Haushalt Hilfebedürftigen Leistungen zukommen lassen hinsichtlich einer Höhe an Einnahmen, die diese Vermutung begründet erscheinen lässt. Leistungen sollen nur dann erwartet werden können, wenn ein Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.6 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft

Rz. 37a Für diesen Personenkreis trifft § 3 Bürgergeld-V spezifische Regelungen. Bei selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Einnahmen auszugehen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Es ist nicht mehr vorgesehen, dass unter anderem die Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft maßgebend sein soll. Eine pauschale Absetzun...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.3 Verletztenrente

Rz. 32c Die Regelung in § 1 Abs. 3 Alg II-V a. F. nahm die Kindergelderhöhung zum 1.1.2009 vorübergehend von einer Berücksichtigung als Einkommen aus. Sie ist zwischenzeitlich überholt. Rz. 32d § 1 Abs. 3 Bürgergeld-V in der aktuellen Fassung nimmt die Verletztenrente nach dem SGB VII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen aus, wenn sie aufgrund eines in Ausübung de...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2 Rechtsverordnung nach Abs. 1

Rz. 13 Das damalige BMWA hatte zu § 13 die Alg II-V v. 20.10.2004 erlassen. Sie hat die Umsetzung sozialpolitischer Erwägungen und Verwaltungsvereinfachungen zum Ziel. Das BMAS kann die Bundesagentur an seine Rechtsauffassung binden (§ 47 Abs. 1 Satz 2). Deshalb werden jedenfalls die Agenturen für Arbeit und die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen ohne eigenen Be...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.4 Einnahmen aus Ferienarbeit

Rz. 32e Abs. 4 stellte das Einkommen aus Ferienbeschäftigungen für viele Schüler in begrenztem Umfang von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Die Regelung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben worden. Sie ist mit weiteren Begünstigungen in § 11a Abs. 7 und § 11b Abs. 2b und Abs. 3 aufgegangen. Allerdings sind diese Neuregelungen erst mit Wi...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt in Abs. 1 zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen näher bestimmt werden kann. Daraufhin sind bislang Verordnungen erlassen worden, die mit der Fassung nach Art. 7 des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 911) den ab 1.11.2021 maßgebenden Rechtszustand abbildeten. Die a...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.2 Höhe der Förderung (1. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 5c Das Alg wird zwar für Kalendertage berechnet und geleistet (§ 154 Satz 1). Als laufende Geldleistung wird das Alg regelmäßig monatlich ausgezahlt (§ 337 Abs. 2). Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt (§ 154 Satz 2). Dementsprechend beträgt der monatliche Gründungszuschuss das 30-Fache des zuletzt bezogenen täglichen Alg. D...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.3.1 Ermittlungsregel §§ 18a bis 18e SGB IV (Satz 1)

Rz. 29 Zunächst ist gemäß Abs. 3 Satz 1 der anrechenbare Teil des Einkommens nach den §§ 18a bis 18e SGB IV zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Einkommensarten sind in § 18a SGB IV aufgeführt. Wie die Höhe des zusammentreffenden Einkommens zu ermitteln ist, regelt § 18b SGB IV. Weitere Modalitäten der Einkommensermittlung regeln die §§ 18d bis 18e SGB IV. Rz. 30 Änderunge...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.10 Zusätzliche Erwerbstätigkeit von Schülern, Studenten, Freiwilligen und Auszubildenden (Abs. 2b)

Rz. 86k Mit Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 und 2 werden junge Menschen in förderungsfähiger Ausbildung nach dem BAföG oder in förderungsfähiger klassischer Berufsausbildung (§ 57 Abs. 1 SGB III), berufsvorbereitender Maßnahme (§ 51 SGB III) bzw. Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) mit einem Absetzbetrag von monatlich 520,00 EUR ab 1.7.2023 bzw. 538,00 EUR ab 1.1.2024 (§ 8 Abs. 1a ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 1, Art. 61 Abs. 2 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft. Aufgrund dieser Vorschrift ist zum 1.1.2005 die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) v. 20.10.2004 (BGBl. I S. 2622) erlassen worden, die zum 1.10.2005 durch Verordnung v. 22.8.2005 (BGB...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat die gleiche Funktion wie in der Rentenversicherung. Sie dient dazu, den tatsächlichen oder fiktiven Beitrag des Verstorbenen zum Lebensunterhalt des Berechtigten zu ersetzen; hat also Unterhaltsersatzfunktion. Dabei ersetzt diese unfallversicherungsrechtliche Rentenart lediglich pauschal den entgangene...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.3.4 Verbleibensregel (Satz 4)

Rz. 33 Daher bleibt der erhöhte Freibetrag, wenn das Kind weiter in Schul- oder Berufsausbildung ist, über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Schließlich werden von dem verbleibenden Einkommen 40 % angerechnet (Satz 4).mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4.1.2 Witwenrente oder Witwerrente (Nr. 2 und 3)

Rz. 38 Nach den seit dem 1.7.2015 verbleibenden Nr. 2 und 3 wird das Einkommen zunächst auf die Witwen-/Witwerrente und dann auf die Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet.mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Regelung soll, ausgehend von der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrenten, gewährleisten, dass die Renten in einem angemessenen Verhältnis zum früheren Einkommen des verstorbenen Versicherten stehen.mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.3 Höhe der Förderung (2. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 10 Für den zweiten Bewilligungsabschnitt von 9 Monaten ist lediglich noch der pauschalierte Zuschuss zur sozialen Absicherung i. H. v. monatlich 300,00 EUR vorgesehen. Bei der Entscheidung über die Weitergewährung des Gründungszuschusses nach Abs. 2 ist zu prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Gründungszuschusses – weiterhin – gegeben sind (Jüttner,...mehr