Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pandemien: Lehren für den A... / 2.1 Bedürfnispyramide nach Maslow

Wichtig Definition Die Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow (1970) beruht auf der Annahme, dass grundlegende Bedürfnisse und Motive in einer hierarchischen Ordnung aufgestellt sind.[1] Hierbei können die nächsten höheren Stufen nur erreicht werden, wenn als Basis die tieferen Ebenen befriedigt sind. Die Bedürfnisse reichen von den biologischen Grundbedürfnissen, wie z. B. Na...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen des Klimaschutzes erhalten die Fotovoltaikanlagen immer mehr an Bedeutung. Das Bundesland Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines neuen Gebäudes als Voraussetzung für eine Baugenehmigung verlangt. Die aktuelle Bundesregierung verfolgt bundesweit ähnliche Ziele. Der Klimaschutz ist die eine Seite der Medail...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 2.4 Nichtanrechnung bei anderen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 soll sicherstellen, dass die gewährte Mehrleistung auch tatsächlich beim Versicherten verbleibt. Werden andere Sozialleistungen gewährt, die je nach dem Einkommen des Versicherten höher oder niedriger sein können, so soll die Mehrleistung nach § 94 nicht als Einkommen gelten. So erweitert und konkretisiert § 94 z. B. den Einkommensschutz in § 82 Abs. 1 und § 83...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.3.1 Entschließungsermessen

Rz. 41 Die Gewährung der laufenden Beihilfe steht im Ermessen des Unfallversicherungsträgers ("kann … gezahlt werden"). Dabei dürfte das Entschließungsermessen bei der Frage, ob überhaupt eine Beihilfe gewährt wird, zumeist auf Null reduziert sein, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine ablehnende Entscheidung dürfte nur dann in Betracht kommen, wenn eine be...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 2.2 Verbot der Neufeststellung (Abs. 2)

Rz. 29 Solange der Versicherte infolge einer Wiedererkrankung dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld hat, schließt Abs. 2 1. Alternative die Neufeststellung der Rente aus. Damit soll die Feststellung einer höheren Rente infolge der durch die Wiedererkrankung bedingten Verschlimmerung verhindert werden. Denn dies würde eine Doppelleistung darstellen, weil bereits der Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.2.3 Geminderte Versorgung – Feststellung des Versorgungsschadens

Rz. 37 Die Versorgung der Hinterbliebenen muss um mindestens 10 % gemindert sein. Maßgebend zur Beurteilung dieser Grenze ist die Gesamtversorgung der Hinterbliebenen; die Gesamtversorgung muss schädigungsbedingt um den erforderlichen Vomhundertsatz gemindert sein (so bereits BSG, Urteil v. 11.12.2008, B 9 V 3/07 R, Rz. 33 zu § 48 BVG; vgl. auch LSG Hamburg, Urteil v. 24.9.2...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Fördermodell 3 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von mittleren Einkommen

Ergänzung zu Modell 1 und 2 Fördermodell 3 zielt darauf ab, Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen. Es ergänzt die bisherigen Modelle 1 und 2 und trägt zu einer ausgewogenen sozialen Durchmischung bei. Die Förderung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 30 % der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden. Fördermittel: Baudarlehen:...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.12 Miet- und Belegungsbindung

Bis zu 35 Jahre Bindungsfristen: Für Haushalte mit geringen Einkommen: 35 Jahre. Für Haushalte mit mittleren Einkommen: 30 Jahre. Mietobergrenzen Mietobergrenzen: Abhängig von Mietenstufen (5,90 EUR bis 7,80 EUR/m2, ggf. +0,30 EUR für hohe energetische Standards). Mieterhöhungen sind in den ersten drei Jahren ausgeschlossen und danach auf maximal 6,15 % innerhalb von drei Jahren ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Haushalte mit niedrigen Einkommen Fördermodell 1 unterstützt den Neubau von Wohnungen durch öffentliche Baudarlehen, deren Höhe sich am Bodenwert orientiert, sowie durch zusätzliche finanzielle Zuschüsse. Dieses Modell ist speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet, erlaubt aber eine leichte Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.2 Fördermodell 2 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen

Haushalte mit mittleren Einkommen Fördermodell 2 zielt darauf ab, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu fördern, indem es den Neubau von Wohnungen finanziell unterstützt. Es richtet sich an Haushalte mit mittleren Einkommen und bietet flexiblere Mietbedingungen im Vergleich zu Fördermodell 1. Fördermittel: Baudarlehen: Die Höhe des Darlehens orientiert sich am Bodenwert des Baup...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Neubau von sozial geförderten Mietwohnungen

Verschiedene Fördermodelle Das Ziel der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) ist es, den Wohnungsbau zu unterstützen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. Neben der bewährten Förderung in den bisherigen Fördermodellen 1 und 2 wird erstmals auch die Förderung von Wohnungen ermöglicht, die speziell für Haushalte mit mittlerem Einkommen vorgesehen s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Berlin zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Sie umfasst finanzielle Unterstützungsmaßnahmen w...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Zielgruppen und Schwerpunkte

Förderfähige Haushalte Förderfähig sind Haushalte, deren Einkommen festgelegte Obergrenzen nicht überschreiten. Barrierefreies Wohnen und Maßnahmen für Inklusion werden besonders berücksichtigt. Innovative Ansätze zur Weiterentwicklung der Wohnraumförderung werden unterstützt. Wohnprojekte, die Gemeinschaft fördern, können gefördert werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Neuerungen im Bereich Wohnen ab 1. Januar 2025

Dynamisierung des Wohngelds Zum Jahreswechsel treten wichtige Änderungen in Kraft, die bezahlbares Wohnen fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Mit der Dynamisierung des Wohngelds und der Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit setzt die Bundesregierung zwei zentrale Maßnahmen um, die Menschen mit geringem Einkommen entlasten und mehr bezahlbaren Wohnraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.2 Warum sind diese Maßnahmen wichtig?

Zentraler Baustein Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentraler Baustein für soziale Gerechtigkeit. Die Dynamisierung des Wohngelds sichert die Kaufkraft der Menschen mit geringem Einkommen, während die neue Wohngemeinnützigkeit zusätzlichen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten schafft. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger weniger Sorgen um die Kos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen sowie für besonders bedürftige Gruppen wie Studierende, ältere Menschen und Menschen mit Behin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Weitere interessante Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Modernisierung Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Programme zur sozialen Wohnraumförderung an, die über die NBank abgewickelt werden. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: Modernisierung von Mietwohnraum: Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderkriterien

Geförderte Haushalte Es werden nur barrierearme oder -freie Wohnungen gefördert, die für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen (nach Einkommensgrenzenverordnung) geeignet sind. Es erfolgen keine Förderungen für Ferienwohnungen, unzureichend nutzbare Objekte oder Modernisierungen ohne Substanzveränderung. Hinweis Gemischte Nutzung Sind in den Gebäuden auch gewerbliche ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeilen 67-67d)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i. S. d. § 8b KStG oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 50-82)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 50-65 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsant...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Transparenzprinzip

Soweit der ausländische Staat wie in Deutschland nur auf der Ebene der Gesellschafter besteuert, ergeben sich regelmäßig keine Probleme. Je nach Rechtsform gelten die Regelungen der ausländischen beschränkten Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Stolpers... / 2.1.1 Attraktivität einer Führungsposition

Als Einstiegsfrage wurden die Frauen befragt, warum ihnen das Innehaben einer Führungsposition wichtig ist und was eine Führungsposition attraktiv und erstrebenswert macht. 4 von 8 weiblichen Führungskräften (50 %) gaben die Gestaltungsmöglichkeiten einer Führungskraft an. Im Vergleich zu einer Sachbearbeitung hat die Führungskraft bessere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 3. Bestellung von Nutzungsrechten

Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn sich der Eigentümer zugunsten seines Kindes der Nutzungsbefugnis begibt, indem er dem Kind ein Nutzungsrecht einräumt und sodann (sein Eigentum) wieder anmietet (BFH v. 18.10.1990 – IV R 36/90, BStBl. II 1991, 205). Denn das Ziel einer derartigen Gestaltung besteht darin, dem Kind laufend Geldbeträge zuzuwenden, die nach § 12 Nr. 2 EStG ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten – Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO

Rz. 160 Das Vollstreckungsgericht kann nach § 850c Abs. 6 ZPO auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet und die über eigenes Einkommen verfügen, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Rz. 161 Dieser A...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIV. Muster: Antrag auf Anordnung bezüglich der zu berücksichtigenden Steuerklasse des Schuldners nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog

Rz. 209 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.28: Antrag auf Anordnung bezüglich der zu berücksichtigenden Steuerklasse des Schuldners nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _____________________...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Sonderfall: Änderung der Steuerklasse vor oder nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog

Rz. 181 Der Lohnverschleierung durch unentgeltliche oder unverhältnismäßig gering vergütete Tätigkeit kann der Fall gleichstehen (also § 850h analog), dass der Schuldner sich in eine ungünstige Steuerklasse einstufen lässt und dadurch sein der Pfändung unterliegendes Nettoeinkommen vermindert. Durch ein geringeres Nettoeinkommen ergibt sich in der Folge ein geringerer, wenn ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO

Rz. 109 § 850c ZPO geht von dem Fall aus, dass der Schuldner ein Arbeitseinkommen hat. Allerdings geht der Trend eindeutig zum Zweitjob, wobei es sich hierbei vielfach um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Ist der Schuldner allerdings für mehrere Arbeitgeber tätig und bekommt von diesen jeweils Arbeitslohn, dann ergibt sich aus dem einzelnen Arbeitslohn häufig kein ode...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Muster: Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO

Rz. 195 Beispiel: Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO Hat der Schuldner mehrere Arbeitgeber und ist dies dem Gläubiger bekannt, sollte bereits im Rahmen der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen unter Modul N gestellt werden: Fortsetzung Fall 1: Dem Gläubiger ist bekannt, dass d...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 112 Der Kläger machte gegen die Beklagte als Rechtsnachfolgerin des Haftpflichtversicherers des unstreitig dem Grunde nach voll haftenden Unfallverursachers Ansprüche auf (weiteren) Verdienstausfall aus einem Verkehrsunfall vom 19.11.1992 geltend. Der Kläger hatte zwei Kinder, er war mit einer im Forschungszentrum X. tätigen promovierten Chemikerin verheiratet und lebt m...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIII. Muster: Antrag des Gläubigers nach § 850c Abs. 6 ZPO (Nachtragsverfahren)

Rz. 207 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.26: Antrag des Gläubigers nach § 850c Abs. 6 ZPO (Nachtragsverfahren) An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) zeige ich an, dass ic...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Arbeitseinkommen und gleichgestellte Bezüge

Rz. 66 Der Begriff des Arbeitseinkommens ist weit zu fassen: Arbeitseinkommen sind alle Vergütungen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen, unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind, ob es sich um Haupt- oder Nebentätigkeiten handelt, ob die Dienstleistung in geistiger oder körperlicher Arbeit besteht und ob dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / D. Erbschaftsteuer

Rz. 44 Eine Erbschaftsteuer existiert in Belarus nicht. Der durch den Erbanfall erfolgte Vermögenszuwachst ist dem Einkommen des Erben hinzuzurechnen. Jedoch werden Erben gem. Art. 208 Punkt 21 des Steuergesetzbuches der Republik Belarus grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Ausgenommen von der Befreiung ist Einkommen, das aus vererbten Rechtspositionen künstlerisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 505 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) in Kraft getreten.[457] Hierdurch wurde die bisherige staatliche Familienförderung erheblich verändert. War das bisherige Erziehungsgeld noch als Sozialleistung im Kindesinteresse ausgestaltet, richtet sich das neue Elterngeld als Lohnersatzleistung vorwiegend nach dem Erwerbseinkommen der Eltern, um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 199 Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Steuerschaden der Klägerin unter Berücksichtigung des Umstandes bestimmt, dass die Klägerin verheiratet ist und mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird. Rz. 200 Die Maßgeblichkeit der von der Klägerin gewählten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer folgt aber aus § 249 Abs. 2 S. 1, § 252 S. 1 BGB. Danach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Schiedsverfahren, Verständigungsverfahren, joint audits und Steuerstrafverfahren

Rz. 872.1 [Autor/Stand] Künftig von zunehmender Bedeutung wird das Verhältnis von Schiedsverfahren und Verständigungsverfahren zum Steuerstrafverfahren sein.[2] Das grundlegende Spannungsverhältnis besteht in dem Recht der Selbstbelastungsfreiheit und der Regelung des § 393 AO im Gegensatz zu den erweiterten steuerlichen Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 216 Bei den Ärzten[254] ist zunächst zu unterscheiden zwischen Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten. Daneben spielt es eine Rolle, ob es sich um einen angestellten Krankenhausarzt handelt. Das Einkommen eines Krankenhausarztes, welches dieser aus dem Vertragsverhältnis mit dem Krankenhausträger erzielt, ist Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO und unterliegt als s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB): 1. gegen einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen: a) wenn der Berechtigte kein Einkommen hat: 45 % des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 50 % der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Pflichtigen, begrenzt durch den vollen Bedarf, bemessen nach den ehelichen Lebensverhältni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / XII. Muster: Antrag des Gläubigers nach § 850c Abs. 6 ZPO (Verbundverfahren)

Rz. 206 Verfügen unterhaltsberechtigte Personen des Schuldners über eigenes Einkommen, so sind diese auf Antrag des Gläubigers bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens des Schuldners je nach Höhe dieses Einkommens nicht oder teilweise nicht zu berücksichtigen. Hat der Gläubiger bereits bei Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Kenntnis über die Bezüge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindergeld / 6 Anspruch auf Kinderzuschlag

Zusätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ein zu ihrem Haushalt gehörendes Kind, das unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, wenn sie für dieses Kind Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung beziehen und das Einkommen bzw. das Vermögen der Eltern die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigt. Eigenes Einkommen und Vermögen des Kindes k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 83 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Durchführung des Härteausgleichs werden die estpfl Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, zusammengerechnet und der so ermittelte Ausgleichsbetrag vom Einkommen abgezogen. Beispiel: Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG durchzuführen, weil im LSt-Verfahren des StPfl nach § 39a Abs 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Höhe des Taschengeldanspruchs

Rz. 1009 Der Höhe nach beträgt der Taschengeldanspruch 5[800] bis 7[801] Prozent des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten.[802] Das Taschengeld unterliegt zu 7/10 der Pfändung.[803] Damit wird der Gedanke des Schuldnerschutzes auch für diesen Bereich verwirklicht, denn 3/10 des Taschengeldes sollen in jedem Falle dem Schuldner verbleiben. Dies ist Ausfluss des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Drittschuldner

Rz. 988 Die Drittschuldnereigenschaft ergibt sich gem. § 46 Abs. 7 AO für die Finanzbehörde i.S.v. § 6 AO, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 17–29 AO. Beispielhaft seien folgende Drittschuldnerzuständigkeiten, in Abhängigkeit von der Steuerart, angeführt:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Muster: Formular zur Berechnung des pfändbaren Einkommens bei gewöhnlichen Geldforderungen

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Ermittlung des Nettoeinkommens Auszugehen ist bei der Berechnung von dem monatlichen Bruttoeinkommen: Davon sind abzuziehen nach § 850a...mehr