Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Eine formularmäßige, vom Vermieter gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt jedoch den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Bezeichnung der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 18 Die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss ausdrücklich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss zudem eindeutig sein, insbesondere wenn sie in Formularverträgen enthalten ist. In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Regelungsbereich

Rz. 35 Für den bis zum 31.12.2001 öffentlich geförderten Wohnraum gilt § 20 Abs. 1 Satz 2 NMV, wonach nur diejenigen Kosten umgelegt werden dürfen, "die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind." Auch für preisfreien Wohnraum – und damit auch für früher preisgebundenen Wohnraum, der bis zum 3.10.1990 errichtet worde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahm... / 6 Mehrere Beteiligte

[Miteigentum bei Wohnungseigentum, wenn keine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt → Zeilen 29–37] Bei Miteigentum des zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudeteils (begünstigtes Objekt) kann die Steuerermäßigung insgesamt nur einmal bis zum Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden. In Fällen von geringer Bedeutung (z. B. Ehegatten sind Mite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–8] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

[Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung

[Mieteinnahmen, umgelegte Neben- und Betriebskosten→ Zeilen 13–24] Als Einnahme i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG ist alles (Geld oder Sachbezüge) anzusehen, was Ausfluss aus der Nutzungsüberlassung ist. Auf die Bezeichnung der Einnahmen kommt es nicht an. Wertsteigerungen von vorhandenen Vermögen sowie Erlöse aus der Veräußerung des vermieteten Objekts sind keine Einnahmen aus V+V. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

[Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.1 Kaufverträge

Rz. 88 Ist der zur Gewinnrealisierung führende Umsatzakt ein Kaufvertrag (§ 433 BGB), so hat der Verkäufer die Forderung auf die Gegenleistung mit der Folge der Gewinnverwirklichung zu bilanzieren, wenn er das seinerseits zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat, also nicht mehr der Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB ausgesetzt ist. Dies ist regelm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 181 Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht – wie auch bei anderen Gliederungspunkten – den gesonderten Ausweis von geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vor, also von Vorauszahlungen auf noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen der in diesem Gliederungsteil genannten Aktiva. Voraussetzung für den Ansatz von Anzahlungen ist, dass das zu erwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.3 Werkverträge

Rz. 102 Auch bei Werkverträgen (§ 631 BGB) hat der Gewinnausweis zu erfolgen, wenn der Unternehmer seinerseits den Werkvertrag erfüllt, also seinerseits alles zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat. Dazu ist grundsätzlich die Herstellung des Werks (d. h. die Herstellung oder Veränderung einer Sache, wie Bauausführungen, Anlagenbau, Reparatur, oder die Erreichung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Immobilienkauf: Kaufpreisau... / Hintergrund

Im Streitjahr erwarben die Kläger eine Eigentumswohnung (ETW) zu Miteigentum in gleichen Anteilen. Im notariellen Kaufvertrag war geregelt, dass von dem Kaufpreis von 495.000 EUR 188.000 EUR auf den Grund und Boden und 307.000 EUR auf das Gebäude entfallen. Für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage gingen die Kläger davon aus, dass von den Anschaffungskosten der ETW ein pro...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger

Leitsatz 1. Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zu werten. 2. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 7.2 Vermietete Eigentumswohnung

Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Allerdings muss sie dem Vermieter zumutbar sein (§ 554 Abs. 1, 2 BGB). Wichtig Berechtigtes Mieterinteresse Die Regelung des § 554 BGB gilt auch, wenn der Mieter einer Eigentumswohnung eine bauliche Veränderung im Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Barrierefreiheit in vermiet... / 4 Besonderheiten bei der vermieteten Eigentumswohnung

Will der Mieter einer Eigentumswohnung bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum durchführen, so ist zu beachten, dass dabei die Rechte der Eigentümergemeinschaft tangiert werden. Deshalb sind in diesem Fall einige Besonderheiten zu beachten.[1] Es gelten folgende Grundsätze: Der Mieter einer Eigentumswohnung kann nur seinen Vermieter, nicht aber die Gemeinschaft auf Erteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete)

Zusammenfassung Überblick Für die Vermietung einer Eigentumswohnung gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Diese Vorschriften nehmen auf die Besonderheiten der Eigentumswohnung allerdings keine Rücksicht. Deshalb muss der Vermieter bei der Gestaltung des Mietvertrags diesen Besonderheiten Rechnung tragen. Hierbei sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten. G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 8.2 Vermietete Eigentumswohnung

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist die Entscheidung über das Recht des Mieters zur Installation einer Parabolantenne vom Vermieter zu treffen. Will dieser die Anbringung der Antenne im Bereich des Gemeinschaftseigentums (z. B. vor dem Fenster oder auf dem Balkon) genehmigen, ist er allerdings in seiner Entscheidung nicht frei. Achtung WEG muss zustimmen Vielmehr hat er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2.1 Umlagevereinbarung

Die Umlage der Betriebskosten setzt stets eine besondere Vereinbarung voraus. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Für die vermietete Eigentumswohnung bestehen keine Besonderheiten. Klare Vereinbarung bei Vorauszahlungen Falls – wie üblich – Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart sind, achten Sie darauf, dass die Formulierung eindeutig ist und nicht als Pau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Für die Vermietung einer Eigentumswohnung gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Diese Vorschriften nehmen auf die Besonderheiten der Eigentumswohnung allerdings keine Rücksicht. Deshalb muss der Vermieter bei der Gestaltung des Mietvertrags diesen Besonderheiten Rechnung tragen. Hierbei sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten. Gesetze, Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3 Anpassung des Mietvertrags an die Gemeinschaftsordnung

3.1 Zulässiger und unzulässiger Vertragszweck Die zulässige Nutzung des Sondereigentums ergibt sich aus der Teilungserklärung. Wird dagegen verstoßen und werden beispielsweise Räume, die in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet sind, an den Betreiber einer Arztpraxis, als Gaststätte, Pizzeria oder dergleichen vermietet, so können die übrigen Eigentümer den Vermieter au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 4 Übertragung von Befugnissen auf den Verwalter

4.1 Ordnungsbefugnisse Im Mietvertrag sollte klargestellt werden, ob neben dem Vermieter auch der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage berechtigt sein soll, die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlichen Einzelanweisungen zu erteilen. Die Klausel: "Der jeweilige Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist neben dem Vermieter berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden

Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten einer im Sondereigentum stehenden Etagenheizung, die Kosten der Reinigung und Wartung von vermiet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 5.3 Selbstbeseitigungsrecht des Mieters

Bei der "gewöhnlichen" Mietwohnung hat der Mieter einen Anspruch aus § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf Selbstbeseitigung der Mängel und Aufwendungsersatz, wenn sich der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befindet. Diesen Anspruch kann der Mieter einer Eigentumswohnung nicht ohne Weiteres geltend machen, weil er gegenüber der Gemeinschaft nicht zu Eingriffen in das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2.4 Kostenerfassung (Abfluss- und Leistungsprinzip)

Die vom Verwalter des Wohnungseigentums nach § 28 WEG zu erstellende Abrechnung ist eine reine Ausgaben-Einnahmen-Rechnung. Maßgeblich für die Kostenerfassung (Ausnahme: Heiz- und Warmwasserkosten) sind die im Abrechnungszeitraum getätigten Zahlungen, gleichgültig, ob die jeweils zugrunde liegenden Leistungen in vollem Umfang oder nur zum Teil im Abrechnungszeitraum angefall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2.3.1 Verspätete Abrechnung durch den Verwalter

Nach der Rechtsprechung des BGH gelten bei der Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung durch den Vermieter die allgemeinen Regeln des Mietrechts (.[1] Dies gilt auch für die in § 556 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB geregelten Fristen. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer über die Abrechnung kommt es nicht an.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.5.1 Durch den Vermieter

Beeinträchtigt der Zustand der Eigentumswohnung das Eigentum der übrigen Wohnungseigentümer und geht dies auf rechtswidriges Handeln des vermietenden Wohnungseigentümers zurück, so kann jeder Eigentümer den Eigentümer und den Mieter der Wohnung nach § 1004 Abs. 1 BGB auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen. Praxis-Beispiel Rückbau baulicher Änderungen Hiervon is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 4.3.2 Gewillkürte Prozessstandschaft

Bei der Prozessführung im eigenen Namen (sog. "gewillkürte Prozessstandschaft") kann der Verwalter beispielsweise rückständige Mieten im eigenen Namen einklagen. Auch Gestaltungsrechte wie der Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung können im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden; die Prozessstandschaft setzt insbesondere nicht voraus, dass das geltend gemachte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 7.1 Wohnungseigentum

Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bauliche Veränderungen i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG, auf die ein Anspruch besteht – allerdings nur für "angemessene bauliche Veränderungen". Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu entscheiden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die übrigen Eigentümer können sich im Rahmen der (allerdings hohen Hü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 6 Modernisierung im Gemeinschaftseigentum

6.1 Duldungspflicht des Mieters Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Fall einer Modernisierung sind in § 555a ff. BGB geregelt. Wichtig Grundsätzliche Duldungspflicht; Ausnahme: Härtegründe Danach hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 6.2 Modernisierungsinteressen der Gemeinschaft

Aus der speziellen Ausgestaltung des § 555d Abs. 2 und 3 BGB folgt, dass der Anspruch auf Duldung einer Modernisierung und die Befugnis des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses im Modernisierungsfall auf das Vertragsverhältnis zugeschnitten sind. Deshalb kann der Duldungsanspruch nur vom Vermieter, nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 8 Parabolantenne

8.1 Wohnungseigentum Vergleichbare Grundsätze gelten für die Frage, ob der Sondereigentümer eine Parabolantenne an der Fassade oder auf dem Balkon zu dulden hat. Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, auf die ein Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Zustimmung haben kann. Die danach erforderliche I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.5 Bauliche Änderungen

3.5.1 Durch den Vermieter Beeinträchtigt der Zustand der Eigentumswohnung das Eigentum der übrigen Wohnungseigentümer und geht dies auf rechtswidriges Handeln des vermietenden Wohnungseigentümers zurück, so kann jeder Eigentümer den Eigentümer und den Mieter der Wohnung nach § 1004 Abs. 1 BGB auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen. Praxis-Beispiel Rückbau bauli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.3 Mitteilung des Änderungsbeschlusses

In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Änderungsbeschlüsse dem Mieter mitgeteilt werden. Mit der Mitteilung bringt der Vermieter regelmäßig zum Ausdruck, dass er von dem Änderungsvorbehalt Gebrauch machen will. Davon abgesehen versteht es sich von selbst, dass der Mieter nur diejenigen Verhaltensregeln beachten kann, von denen er Kenntnis hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.5.2 Durch den Mieter

Wird die bauliche Veränderung durch den Mieter vorgenommen, so kommt es darauf an, ob der vermietende Eigentümer gegenüber den übrigen Eigentümern hierzu berechtigt gewesen wäre. Ist dies nicht der Fall, ist der Mieter gegenüber den übrigen Eigentümern zur Duldung des Rückbaus verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Veränderung einverstanden war.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 4.3.1 Prozessführung im fremden Namen

Diese Vorgehensweise ist die Regel, die Prozessführung im eigenen Namen dagegen die Ausnahme. Bei der Prozessführung im fremden Namen wird der Vermieter Prozesspartei. Das gerichtliche Urteil ergeht zu seinen Gunsten; aus einem gerichtlichen Zahlungstitel kann er, nicht aber der Verwalter, vollstrecken. Andererseits wird der Vermieter aber auch eventuell zur Kostentragung ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 5 Mängel am Gemeinschaftseigentum

5.1 Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Begriff der "Mietsache" ist dabei in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Wird eine Eigentumswohnung vermietet, zählt zur Mietsache i. S. d. § 535 BGB nicht nur die im Sonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1 Einzelheiten zum Umlageschlüssel

2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2 Umlage der Betriebskosten

Nach üblicher Praxis wird bei der Vermietung einer Wohnung vereinbart, dass der Mieter neben der Grundmiete auch die Betriebskosten zu bezahlen hat. Die rechtliche Grundlage für die Betriebskostenumlage findet sich in § 556 Abs. 1 BGB. Danach können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.3 Änderungsvorbehalt

Außerordentlich problematisch ist die Frage, wie sich spätere – also nach Abschluss des Mietvertrags gefasste – Wohnungseigentümerbeschlüsse auf das Mietverhältnis auswirken. Zunächst ist festzustellen, dass die Beschlüsse als solche auf den Mietvertrag keinen Einfluss haben. Anders ist es nur, wenn der Vertrag einen Änderungsvorbehalt enthält. 3.3.1 Formularvereinbarung Bei F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.2 Individualvereinbarung

Durch Individualvereinbarungen sind Änderungsvorbehalte in einem weitergehenden Umfang möglich. Schranken ergeben sich hier aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Daraus ergibt sich u. a., dass die Möglichkeit des Wegfalls eines vertraglichen Rechts und das damit verbundene Risiko hinreichend erkennbar sein muss.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 4.3 Prozessvollmacht

Es kann sinnvoll sein, dass der Verwalter den Eigentümer auch vor Gericht vertreten kann. Hierzu benötigt der Verwalter eine Prozessvollmacht. Hinweis Rechtsberatungsgesetz beachten Ihr Verwalter darf keine Rechtsberatung machen. Es ist daher – von ganz einfachen Sachverhalten abgesehen – ratsam, dass der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragt. Für diesen kann Ihr Verwalter n...mehr