Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

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Eigentumswohnung (Miete) / 3 Anpassung des Mietvertrags an die Gemeinschaftsordnung

3.1 Zulässiger und unzulässiger Vertragszweck Die zulässige Nutzung des Sondereigentums ergibt sich aus der Teilungserklärung. Wird dagegen verstoßen und werden beispielsweise Räume, die in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet sind, an den Betreiber einer Arztpraxis, als Gaststätte, Pizzeria oder dergleichen vermietet, so können die übrigen Eigentümer den Vermieter au...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4 Übertragung von Befugnissen auf den Verwalter

4.1 Ordnungsbefugnisse Im Mietvertrag sollte klargestellt werden, ob neben dem Vermieter auch der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage berechtigt sein soll, die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlichen Einzelanweisungen zu erteilen. Die Klausel: "Der jeweilige Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist neben dem Vermieter berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der H...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.2.2 Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB privilegierten Maßnahmen betreffen auch bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind insbesondere Fahrzeuge gemäß § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), also ein reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.3 Betriebskosten

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ist für die Betriebskostenabrechnung auch der zwischen den Wohnungseigentümern geltende Kostenverteilungsschlüssel maßgeblich. Allerdings nur dann, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sehen also Altverträge verbreitet noch eine Umlage nach Wohnfläche vor, gilt dieser Maßstab un...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.3.2 Interessen des vermietenden Wohnungseigentümers

Konservierungsinteresse Aufseiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, ob...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 5 Duldungspflichten

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. § 15 WEG verpflichtet also insbesondere den Mieter eines Wohnungseigentümers unmittelbar, Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Maßnahmen zu dulden. Die Duldungspflicht besteht sowohl gegen...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.4 Sicherheitsleistung des Mieters

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann sich der Mieter im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Allerdings ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen, ob der Vermieter seine Zustimmung zu einer privilegierten Maßnahme von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprüngl...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.6 Keine abweichende Vereinbarung zulasten des Mieters

Wie so häufig im Wohnraummietrecht, verbietet auch § 554 Abs. 2 BGB Vereinbarungen, die zulasten des Mieters von § 554 Abs. 1 BGB abweichen. Unwirksam ist daher jede Vereinbarung, die den Anspruch des Mieters ausschließt oder beschränkt. Die Gesetzesbegründung nennt 2 Beispiele für Verstöße gegen § 554 Abs. 2 BGB. Danach wird gegen die Vorschrift verstoßen, wenn durch vertra...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 3 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Im Rahmen des Rechts eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 8.3 Wohnungseigentümer ist ebenfalls Unterlassungsadressat!

Vom Mieter ausgehende Störungen können auch direkt gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinausgehender Nac...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden

Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten einer im Sondereigentum stehenden Etagenheizung, die Kosten der Reinigung und Wartung von vermiet...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.4 Kostenerfassung (Abfluss- und Leistungsprinzip)

Die vom Verwalter des Wohnungseigentums nach § 28 WEG zu erstellende Abrechnung ist eine reine Ausgaben-Einnahmen-Rechnung. Maßgeblich für die Kostenerfassung (Ausnahme: Heiz- und Warmwasserkosten) sind die im Abrechnungszeitraum getätigten Zahlungen, gleichgültig, ob die jeweils zugrunde liegenden Leistungen in vollem Umfang oder nur zum Teil im Abrechnungszeitraum angefall...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4.3.2 Gewillkürte Prozessstandschaft

Bei der Prozessführung im eigenen Namen (sog. "gewillkürte Prozessstandschaft") kann der Verwalter beispielsweise rückständige Mieten im eigenen Namen einklagen. Auch Gestaltungsrechte wie der Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung können im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden; die Prozessstandschaft setzt insbesondere nicht voraus, dass das geltend gemachte...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.3.1 Verspätete Abrechnung durch den Verwalter

Nach der Rechtsprechung des BGH gelten bei der Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung durch den Vermieter die allgemeinen Regeln des Mietrechts.[1] Dies gilt auch für die in § 556 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB geregelten Fristen. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer über die Abrechnung kommt es nicht an.[2]mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 5.3 Selbstbeseitigungsrecht des Mieters

Bei der "gewöhnlichen" Mietwohnung hat der Mieter einen Anspruch aus § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf Selbstbeseitigung der Mängel und Aufwendungsersatz, wenn sich der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befindet. Diesen Anspruch kann der Mieter einer Eigentumswohnung nicht ohne Weiteres geltend machen, weil er gegenüber der Gemeinschaft nicht zu Eingriffen in das...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.5.1 Durch den Vermieter

Beeinträchtigt der Zustand der Eigentumswohnung das Eigentum der übrigen Wohnungseigentümer und geht dies auf rechtswidriges Handeln des vermietenden Wohnungseigentümers zurück, so kann jeder Eigentümer den Eigentümer und den Mieter der Wohnung nach § 1004 Abs. 1 BGB auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen. Praxis-Beispiel Rückbau baulicher Änderungen Hiervon is...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4.3 Prozessvollmacht

Bei den meisten Verwaltungsformen ist es wünschenswert, dass der Verwalter den Eigentümer auch vor Gericht vertreten kann. Hierzu benötigt der Verwalter eine Prozessvollmacht. 4.3.1 Prozessführung im fremden Namen Diese Vorgehensweise ist die Regel, die Prozessführung im eigenen Namen dagegen die Ausnahme. Bei der Prozessführung im fremden Namen wird der Vermieter Prozessparte...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.5 Bauliche Änderungen

3.5.1 Durch den Vermieter Beeinträchtigt der Zustand der Eigentumswohnung das Eigentum der übrigen Wohnungseigentümer und geht dies auf rechtswidriges Handeln des vermietenden Wohnungseigentümers zurück, so kann jeder Eigentümer den Eigentümer und den Mieter der Wohnung nach § 1004 Abs. 1 BGB auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen. Praxis-Beispiel Rückbau bauli...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.5.2 Durch den Mieter

Wird die bauliche Veränderung durch den Mieter vorgenommen, so kommt es darauf an, ob der vermietende Eigentümer gegenüber den übrigen Eigentümern hierzu berechtigt gewesen wäre. Ist dies nicht der Fall, ist der Mieter gegenüber den übrigen Eigentümern zur Duldung des Rückbaus verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Veränderung einverstanden war.mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 7 Barrierefreiheit

7.1 Wohnungseigentum Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bauliche Veränderungen i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG, auf die ein Anspruch besteht – allerdings nur für "angemessene bauliche Veränderungen". Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu entscheiden.[1] Die übrigen Eigentümer können sich im Rahmen der (allerdings hohen Hürd...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.2 Gemeinschaftspflichten

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregel...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 7.1 Wohnungseigentum

Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bauliche Veränderungen i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG, auf die ein Anspruch besteht – allerdings nur für "angemessene bauliche Veränderungen". Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu entscheiden.[1] Die übrigen Eigentümer können sich im Rahmen der (allerdings hohen Hürden) des § 20 Abs. 4 ...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung. Voraussetzung ist allerdings, dass er...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6.2 Modernisierungsinteressen der Gemeinschaft

Aus der speziellen Ausgestaltung des § 555d Abs. 2 und 3 BGB folgt, dass der Anspruch auf Duldung einer Modernisierung und die Befugnis des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses im Modernisierungsfall auf das Vertragsverhältnis zugeschnitten sind. Deshalb kann der Duldungsanspruch nur vom Vermieter, nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden.mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 8 Parabolantenne

8.1 Wohnungseigentum Vergleichbare Grundsätze gelten für die Frage, ob der Sondereigentümer eine Parabolantenne an der Fassade oder auf dem Balkon zu dulden hat. Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, auf die ein Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Zustimmung haben kann. Die danach erforderliche I...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.3.3 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argument zurü...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.5 Erforderlicher Gestattungsbeschluss

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat und sein Veränderungsinteresse überwiegt, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig. Keinesfalls könnte der vermietende Wohnungseig...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1 Einzelheiten zum Umlageschlüssel

2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten e...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.3 Mitteilung des Änderungsbeschlusses

In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Änderungsbeschlüsse dem Mieter mitgeteilt werden. Mit der Mitteilung bringt der Vermieter regelmäßig zum Ausdruck, dass er von dem Änderungsvorbehalt Gebrauch machen will. Davon abgesehen versteht es sich von selbst, dass der Mieter nur diejenigen Verhaltensregeln beachten kann, von denen er Kenntnis hat.mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2 Umlage der Betriebskosten

Nach heute üblicher Praxis wird bei der Vermietung einer Wohnung vereinbart, dass der Mieter neben der Grundmiete auch die Betriebskosten zu bezahlen hat. Die rechtliche Grundlage für die Betriebskostenumlage findet sich in § 556 Abs. 1 BGB. Danach können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4.3.1 Prozessführung im fremden Namen

Diese Vorgehensweise ist die Regel, die Prozessführung im eigenen Namen dagegen die Ausnahme. Bei der Prozessführung im fremden Namen wird der Vermieter Prozesspartei. Das gerichtliche Urteil ergeht zu seinen Gunsten; aus einem gerichtlichen Zahlungstitel kann er, nicht aber der Verwalter, vollstrecken. Andererseits wird der Vermieter aber auch eventuell zur Kostentragung ve...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6 Modernisierung im Gemeinschaftseigentum

6.1 Duldungspflicht des Mieters Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Fall einer Modernisierung sind in § 555a ff. BGB geregelt. Wichtig Grundsätzliche Duldungspflicht; Ausnahme: Härtegründe Danach hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angeh...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 5 Mängel am Gemeinschaftseigentum

5.1 Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.[1] Der Begriff der "Mietsache" ist dabei in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Wird eine Eigentumswohnung vermietet, zählt zur Mietsache i. S. d. § 535 BGB nicht nur die im Sondereigentum des Vermieter...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.3 Änderungsvorbehalt

Außerordentlich problematisch ist die Frage, wie sich spätere – also nach Abschluss des Mietvertrags gefasste – Wohnungseigentümerbeschlüsse auf das Mietverhältnis auswirken. Zunächst ist festzustellen, dass die Beschlüsse als solche auf den Mietvertrag keinen Einfluss haben. Anders ist es nur, wenn der Vertrag einen Änderungsvorbehalt enthält. 3.3.1 Formularvereinbarung Bei F...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.2 Individualvereinbarung

Durch Individualvereinbarungen sind Änderungsvorbehalte in einem weitergehenden Umfang möglich. Schranken ergeben sich hier aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Daraus ergibt sich u. a., dass die Möglichkeit des Wegfalls eines vertraglichen Rechts und das damit verbundene Risiko hinreichend erkennbar sein muss.mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.2 Umlageschlüssel ändern

Beim Wohnungseigentum Im Wohnungseigentum kommen für die Änderung des Umlagemaßstabs 2 Regelungen in Betracht: Jeder Wohnungseigentümer kann "eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 5.2 Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs

Nach der Auffassung des Kammergerichts (a. a. O.) hat der Mieter "einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung", der allerdings nicht im Wege der Ersatzvornahme[1], sondern nach § 888 ZPO durch Zwangsgelder zu vollstrecken ist. Diese Ansicht beruht auf der Erwägung, dass weder der Vermieter noch der Mieter zu Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum befugt ...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.2 Umlageschlüssel

Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sind unter den Eigentümern nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu verteilen.[1] Für die Miete gilt grundsätzlich kraft Gesetzes, dass die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu verteilen sind.[2] Der gesetzlich vorgesehene Umlagemaßstab ist allerdings nicht zwingend. Die Parteien können einen belie...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 5.4 Abwehr sonstiger Störungen

Wird der Mieter durch das Verhalten eines anderen Wohnungseigentümers gestört, kann er seinen Vermieter auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Außerdem stehen ihm die mietrechtlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Schadensersatz, Kündigung) zu. Der Vermieter hat die Möglichkeit, notfalls gerichtlich im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft die Beseitigung der Störung se...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6.1 Duldungspflicht des Mieters

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Fall einer Modernisierung sind in § 555a ff. BGB geregelt. Wichtig Grundsätzliche Duldungspflicht; Ausnahme: Härtegründe Danach hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Hä...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.3.1 Formularvereinbarung

Bei Formularvereinbarungen hängt die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts gem. § 308 Nr. 4 BGB davon ab, ob die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den Mieter zumutbar ist. Diese Frage ist stets unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu entscheiden. Praxis-Beispiel Zumutbare Änderungen für Mieter Änderungen der Hausordnung, durch die bereits best...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung

Hat die Eigentümergemeinschaft eine Modernisierungsmaßnahme des Gemeinschaftseigentums beschlossen, entspricht die Umsetzung des Beschlusses einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Daraus folgt wiederum, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Duldungsanspruch aus § 555d Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter geltend zu machen.[1] Unter Umständen muss der Vermieter hierbei auch Nachteil...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 4.2 Verwaltungsvollmacht

Eine umfassende Verwaltungsvollmacht: "Mit der Verwaltung der Wohnung ist die Fa. XY beauftragt. Die Vollmacht des Verwalters umfasst alle mit der Verwaltung der Wohnung in Zusammenhang stehenden Rechtshandlungen, einschließlich des Rechts der Mieterhöhung, der Vertragsaufhebung und der Kündigung. Der Hausverwalter ist außerdem bevollmächtigt, den Vermieter in gerichtlichen ...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 8.1 Wohnungseigentum

Vergleichbare Grundsätze gelten für die Frage, ob der Sondereigentümer eine Parabolantenne an der Fassade oder auf dem Balkon zu dulden hat. Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, auf die ein Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Zustimmung haben kann. Die danach erforderliche Interessenabwägung is...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.5 Änderung der Einzelabrechnung

Aus dem neuen § 556a Abs. 3 BGB folgt, dass – anders als vorher – die mietrechtlichen Betriebskosten grundsätzlich entsprechend den wohnungseigentumsrechtlichen Abrechnungsmaßstäben abzurechnen sind. Wird jedoch in der Folgezeit der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung für ungültig erklärt, können sich für den vermietenden Eigentümer aus der vom Verwalte...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.3.2 Wie kann der Verlust einer Betriebskostenforderung verhindert werden?

Der BGH hat offengelassen, was der vermietende Eigentümer bei einer absehbar verspäteten Verwalterabrechnung tun muss, um den Ausschluss der Betriebskostennachzahlung zu verhindern.[1] Generell gilt, dass der Verwalter verpflichtet ist, die Abrechnung so rechtzeitig zu erstellen, dass den Eigentümern kein Nachteil entsteht.[2] Eine Frist zur Aufstellung der Jahresabrechnung s...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.2 Mietgebrauch und Gemeinschaftsordnung

Aus der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Wohnungsgemeinschaftsrecht) kann sich ergeben, dass die Befugnisse der einzelnen Eigentümer hinsichtlich des Gebrauchsrechts am Sonder- und Gemeinschaftseigentum gewissen Beschränkungen unterliegen. Praxis-Beispiel Beschränktes Gebrauchsrecht bei der Tierhaltung, der Musikausübung in der Wohnung oder des Rec...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.3 Abrechnungsfrist

Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Wichtig Verkürzung der Frist ja, Verlängerung nein Die Abrechnungsfrist kann vertraglich verkürzt, aber nicht verlängert werden. Dies sollten Sie aber nicht tun. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Sie dürfen immer früher abrech...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 1 Umlage sonstiger Nebenkosten

Der vermietende Eigentümer darf von seinem Mieter nicht verlangen, dass dieser das an die Verwaltung zu zahlende Wohngeld entrichtet und den sich aus der jährlichen Verwalterabrechnung ergebenden Betrag bezahlt. § 556 Abs. 1 BGB bestimmt, dass Nebenkostenvorauszahlungen lediglich für Betriebskosten vereinbart werden dürfen. Diese Betriebskosten sind in § 2 Betriebskostenvero...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.3 Neue Betriebskosten

Beim Wohnungseigentum Nach § 19 WEG können neue Kosten wie Betriebskosten für Rauchmelder ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 19 WEG entsprechen, die dann grundsätzlich gemäß § 16 WEG umzulegen sind. Praxis-Beispiel Sonstige Betriebskosten bei Rauchmeldern Bei der Nutzung von Rauchmeldern entstehen Betriebskosten (optische Funktionsprüfung, Probealarm, Reinigung, Kosten für Batt...mehr