Tz. 8
Stand: EL 143 – ET: 06/2025
Im Rahmen von Investitionsvorhaben sind begünstigt;
Tz. 9
Stand: EL 143 – ET: 06/2025
Von der Förderung ausgeschlossen sind (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2007 bzw. § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010):
- geringwertige Wirtschaftsgüter;
- Luftfahrzeuge;
- Personenkraftwagen.
Tz. 10
Stand: EL 143 – ET: 06/2025
Es werden nur Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 EUR gefördert.
Tz. 11
Stand: EL 143 – ET: 06/2025
Eine Förderung von gemieteten/geleasten Wirtschaftsgütern über den Vermieter/Leasinggeber ist nicht möglich.
Tz. 12
Stand: EL 143 – ET: 06/2025
Förderfähig sind generell nur Erstinvestitionsvorhaben (s. § 2 Abs. 3 InvZulG 2010), d. h. die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern bei
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- Übernahme eines Betriebes, der geschlossen worden ist oder geschlossen worden wäre, wenn der Betrieb nicht übernommen worden wäre und wenn die Übernahme durch einen unabhängigen Investor erfolgt.
Tz. 13
Stand: EL 143 – ET: 06/2025
Für das InvZulG 2007 galten folgende Investitionszeiträume (s. § 3 Abs. 1 InvZulG 2007):
- Investitionsbeginn vom 21.07.2006 bis 31.12.2006;
- Investitionsbeginn vom 01.01.2007 bis 31.12.2009;
- Investitionsabschluss nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.20...