Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger

Dr. Katja Wiesmann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

1. Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zu werten.

2. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und durch die Zwangsversteigerung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ausgelöst, ist die auf den Gewinn entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwangsvollstreckungsrechtlich beschlagnahmt war.

 

Normenkette

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 49, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 InsO

 

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um das Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und die Einordnung der daraus folgenden ESt als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Der Insolvenzschuldner war seit November 2012 Eigentümer einer Eigentumswohnung. Aufgrund von Steuerrückständen beantragte das FA aus einer auf diesem Grundstück eingetragenen Zwangshypothek die Zwangsversteigerung beim zuständigen AG. Der Antrag auf Zwangsversteigerung wurde im Dezember 2018 vom AG positiv beschieden. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners wurde im Mai 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Zuschlagsbeschluss des AG im November 2020 wurde die Eigentumswohnung aufgrund eines Bargebots i.H.v. … EUR veräußert. Die Höhe des Veräußerungsgewinns ist unstreitig.

Das FA behandelte die auf den Veräußerungsgewinn entfallende ESt als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Daher erließ es einen an den Kläger gerichteten ESt-Bescheid für 2020. In diesem erfasste es den Veräußerungsgewinn als sonstige Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Nach erfolglosem Einspruch hatte die Klage Erfolg. Das FG urteilte, das FA habe zu Unrecht die ESt, soweit sie aus der Verwertung der zur Insolvenzmasse gehörenden Eigentumswohnung resultiere, als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfasst und dementsprechend auch rechtswidrig eine auf den Veräußerungsgewinn entfallende ESt festgesetzt (FG Münster, Urteil vom 25.1.2024, 10 K 1934/21 E, Haufe-Index 16209966, EFG 2024, 1032).

 

Entscheidung

Auf die Revision des FA hat der BFH die Vorentscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen des § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG lägen hinsichtlich des zwangsversteigerten Objekts vor und das FG habe rechtsfehlerhaft nicht erkannt, dass der Kläger als Insolvenzverwalter nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 InsO die auf das private Veräußerungsgeschäft entfallende ESt schulde.

 

Hinweis

Im Streitfall ging es zum einen darum, ob eine Zwangsversteigerung ein Veräußerungsgeschäft darstellt und zum anderen um die Frage, ob sich der ESt-Bescheid an den Insolvenzverwalter richten muss, weil eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 InsO vorliegt.

1. Die Besonderheit lag darin, dass durch einen Gläubiger die Zwangsversteigerung in ein Grundstück betrieben worden und der Zuschlag erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners erteilt worden war. Die Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte also zeitlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Unter der Geltung der Konkursordnung (KO) hatte der BFH im Jahr 1978 entschieden, dass für den Fall, dass die Zwangsversteigerung durch den absonderungsberechtigen Gläubiger bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitet und das Grundstück schon beschlagnahmt worden war, die ESt, die auf den später während des Konkursverfahrens entstandenen Veräußerungsgewinn anfällt, nicht zu den Masseverbindlichkeiten gehört (BFH, Urteil vom 14.2.1978, VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356, Haufe-Index 72739).

2. Das FG hatte die Frage offengelassen, ob es sich überhaupt um ein Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt. Der dafür erforderliche entgeltliche Erwerb (Anschaffung) und die entgeltliche Übertragung (Veräußerung) des Wirtschaftsguts auf eine andere Person müssen wesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhängen und mithin Ausdruck einer "wirtschaftlichen Betätigung" sein. An einem solchen Willen fehlt es im Fall der Enteignung oder Umlegung, jedoch nicht in den Fällen der Zwangsversteigerung. Denn für die Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts kommt es nicht darauf an, aus welchem Beweggrund die Veräußerung erfolgt.

Gegen eine Gleichstellung von Enteignung und Zwangsversteigerung spricht auch, dass der Grundstückseigentümer und Vollstreckungsschuldner den Eigentumsverlust durch Befriedigung des die Zwangsverste...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH: Zwangsversteigerung kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen
Laptop mit Haus und Richterhammer
Bild: gettyimages/smolaw11

Auch die Veräußerung einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Selbst wenn die Beschlagnahmung des Grundstücks vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Veräußerung durch Zwangsversteigerung durch einen absonderungsberechtigten Gläubiger aber erst im Insolvenzverfahrenszeitraum erfolgt, liegt eine Masseverbindlichkeit vor.


BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch absonderungsberechtigten Gläubiger
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereignete bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf – infolge Aufdeckung von stillen Reserven – ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit.


FG Münster: Einkommensteuer aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren
Richterhammer
Bild: Corbis

Das FG Münster hat entschieden, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist.


Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger

  Leitsatz 1. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Betriebsgrundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und hierdurch – infolge ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren