Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

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Gesetzesradar / 3.18 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Beschäftigungsort wohnte. Die dazu gefundenen Auslegungsgrundsätze war...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.4 Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten[1], soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden; höchstens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung (§ 3 Nr 16 EStG nF Fall 3)

Rn. 766 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 Fall 3 EStG nF nimmt dabei Bezug auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG. Nach dieser Vorschrift sind als WK abziehbar: die notwendigen Mehraufwendungen, die einem ArbN wegen seiner beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Aus der Bezugnahme auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG ergibt sich für die Begrenzung des steuerfreien WK-Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rn. 731 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich (also nicht privat) veranlasst waren, konnte der ArbG dem ArbN die Kosten dafür steuerfrei ersetzen. R 9.11 Abs 2 S 1 LStR 2011 nahm dies im Grundsatz bei einer Versetzung, einem Wechsel oder bei einer erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses an. Zu weiteren Einzelheiten s R 9.11 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Übersicht über die Regelungen in § 9 EStG

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Örtliche Zuständigkeit des FA

Rz. 85 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Zuständigkeit des FA für die Feststellung besonderer Besteuerungsgrundlagen (> Rz 25) iRd LSt-Ermäßigungsverfahrens ergibt sich aus §§ 19ff AO. Örtlich zuständig für die Feststellung eines Freibetrags oder anderer LSt-Abzugsmerkmale wie > Steuerklassen und Zahl der > Kinderfreibeträge sowie deren Änderung ist grundsätzlich das FA, in des...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwerbehinderte

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Bezeichnung bei Vorliegen einer hochgradigen Behinderung; vgl allgemein insbesondere > Menschen mit Behinderungen, > Behinderten-Pauschbetrag. Zu schwerbehinderten Kindern > Ausbildungsfreibetrag Rz 8/1, > Beschützende Werkstätten, > Kinderbetreuung und > Kinderfreibeträge Rz 110 ff. Zu Besonderheiten bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs > Doppelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibb) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF

Rn. 566d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Vergütungen

Rn. 628 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die an ArbN gezahlten Ersatzleistungen, um Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung zu erstatten, bezeichnete § 3 Nr 16 EStG aF als "Vergütungen". Solche Vergütungen konnten bestehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 553 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) passte § 3 Nr 13 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes) an. Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG neu geregelten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibc) Sonstiges

Rn. 531b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte konnte der StPfl nur für die ersten 3 Monate die Pauschbeträge erhalten (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5 EStG aF) Diese Grundsätze galten auch für eine betrieblich begründete doppelte Haushaltsführung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF. Rn. 532 Stand: EL 169 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 1.3 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelte Haushaltsführung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung

I. Eigener Hausstand 1. Allgemeiner Überblick Rz. 20 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort (> Rz 43ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung

a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein ArbN am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine > Erste Tätigkeitsstätte – aus...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige Rz. 4 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Zu den > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Von ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Eigener Hausstand

1. Allgemeiner Überblick Rz. 20 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort (> Rz 43ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Unterhalten eines Hausstands

a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 26 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Besonderheiten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Rz. 133 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Für eine dHf an einem im > Ausland Rz 1 gelegenen Beschäftigungsort gelten die Erläuterungen zur kalendertäglich berechneten Abwesenheitsdauer von der Wohnung am Lebensmittelpunkt ((Haupt-)Hausstand) und zur Dreimonatsfrist gleichermaßen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Rz. 134 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Abweichend von de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Beschäftigungsort

Rz. 155 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27f) und der > Erste ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27f). Kfz-Kosten...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Beschäftigungsort beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50ff), so kommt es allerdings au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung)

1. Notwendige Mehraufwendungen Rz. 135 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG

I. Grundsätzliche Hinweise 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein ArbN am dauerhaften Beschäf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mehraufwendungen für Verpflegung

1. Doppelte Haushaltsführung im Inland Rz. 125 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Überblick:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliche Hinweise

1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein ArbN am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die berufliche Veranlassung für die Begründung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 50 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für eine dHf sind nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet worden ist (zur Rechtsentwicklung > Rz 17). Dazu ist erforderlich, dass die Unterkunft am Beschäftigungsort (> Rz 47) aus beruflicher Veranlassung zum fortbestehenden (Haupt-)Hausstand des ArbN (> Rz 20ff) hinzutritt (BFH 224, 41...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Beschäftigungsort

Rz. 43 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Anzahl der Heimfahrten

Rz. 32 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Beschäftigungsort weit entfernt, kann die Anzahl der Heimfahrten ein gewichtiges Indiz für das Maß der Bindung an den Lebensmittelpunkt sein (BFH/NV 2000, 949). Im Regelfall sollte der ArbN mindestens einmal im VZ an den Ort zurückkommen, an dem er seinen Lebensmittelpunkt zu haben behauptet. Bei ArbN mit einer Wohnung in weit entfer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 26 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen gehört dazu (> R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige

Rz. 4 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Zu den > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Von der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Gesetzessystematik

Rz. 9 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die bei doppelter Haushaltsführung entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft wurden herkömmlich als gemischte Aufwendungen iSv § 12 Nr 1 EStG behandelt (> Rz 11ff), weil das ‚Wohnen’ zur privaten Lebensführung gehört und aus beruflichem Anlass entstehende zusätzliche Aufwendungen dafür sowohl beruflich als auch privat veran...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort (> Rz 43ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein ArbN am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine > Erste Tätigkeitsstätte – aus beruflichem Anlass (> Rz 50ff) ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Finanzielle Beteiligung

Rz. 34 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zum Unterhalt eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt gehört ferner die angemessene (> Rz 35) finanzielle Beteiligung des ArbN an den dafür aufzuwendenden Kosten. Die geltende Fassung von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG setzt in Satz 3 ausdrücklich die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den eigenen Hausstand voraus....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für ein Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird im Rahmen eines Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10ff). Steht der Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Innehaben einer Wohnung

Rz. 22 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für einen eigenen Hausstand ist, dass der ArbN dort eine Wohnung innehat (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3 EStG). Einen eigenen Hausstand nutzt der ArbN regelmäßig aus eigenem Recht, besonders als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Er kann die Wohnung aber auch gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen gemietet habe...mehr