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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelte Haushaltsführung / III. Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung)

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1. Notwendige Mehraufwendungen

 

Rz. 135

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihnen tatsächlich entstandenen Kosten nur insoweit ansetzen, als sie nicht überhöht sind (BFH 95, 161 = BStBl 1969 II, 341; BFH 127, 393 = BStBl 1979 II, 473; > R 9.11 Abs 8 LStR). Nur was eine Einzelperson für eine zeitweilige Unterbringung in einer Nebenwohnung durchschnittlicher Qualität aufwendet, ist notwendiger Mehraufwand im Rahmen der dHf. Zum Nachweis der Aufwendungen > Rz 145. Es gelten im Gesetz festgelegte Höchstbeträge (> Rz 140 ff für Unterkunft im > Inland und > Rz 148 ff für Unterkunft im > Ausland).

 

Rz. 135/1

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG geht Satz 1 aaO als lex specialis vor. Der Abzug allgemeiner WK nach § 9 Abs 1 Satz 1 EStG kann für das Vorhalten einer Wohnung am (früheren und mutmaßlich künftigen) Beschäftigungsort in Betracht kommen, wenn ausschließlich berufliche Gründe dafür ursächlich sind. Der Abzug bedingt den endgültigen Entschluss, die Wohnung im Rahmen einer dHf nutzen zu wollen (vgl BFH/NV 2020, 354 = HFR 2020, 342). Keine WK, sondern nichtabziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung nach § 12 EStG sind aber die Aufwendungen für den eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt (> Wohnung Rz 1; zum Lebensmittelpunkt > Rz 27 ff).

 

Rz. 136

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

Laufende Kosten – Als notwendige Mehraufwendungen kommen dem Grunde nach in Betracht: Die Miete und die vertraglichen Nebenkosten wie für Strom, Energie und Wasser, die Heizung und deren Wartung in...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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