Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. § 50d Abs 9 EStG (Nichtbesteuerung im Vertragsstaat bei beschränkter Steuerpflicht)

Rz. 363 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 9 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (vgl BGBl 2006 I, 2878 [2885 f] = BStBl 2007 I, 28 [35]; Gesetzesbegründung in BT-Drs 16/2712, S 61 f) eingeführt und durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-RL (ATADUmsG) vom 25.06.2021 (BGBl 2021 I, 2035) erweitert. Die Vorschrift regelt bei in Deutschland unbeschränkt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu der Frage, ob Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) für frühere unselbständige Arbeit gezahlte Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts sind, hat die OECD ihre Auffassung 2005 geändert. Während sie dies früher verneinte, weil die versicherungspflichtigen ArbN die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben den Regelungen im WÜD/WÜK, die überwiegend allgemeine Regeln des Völkerrechts enthalten und insoweit höherrangig als einfaches Bundesrecht sind, befinden sich weitere steuerliche Vereinbarungen zum diplomatischen und konsularischen Dienst in (einfachen) völkerrechtlichen Verträgen, zB Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung. Di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrittsgelder (Signing bonus)

Rz. 278 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für die Zahlung eines Antrittsgeldes, dh für eine Einmalzahlung bei Abschluss des Arbeitsvertrages, die einem ArbN gezahlt wird, damit er eine nichtselbständige Tätigkeit bei dem zahlenden ArbG aufnimmt, steht dem Tätigkeitsstaat zu, in dem der ArbN künftig tätig sein wird (vgl BFH 261, 27 = BStBl 2018 II, 761). Anders...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Jubiläumszuwendungen

Rz. 282 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden ArbN > Jubiläumsgeschenke für eine bestimmte Betriebszugehörigkeit gewährt, handelt es sich um > Arbeitslohn, der für die frühere aktive Tätigkeit geleistet wird. War der ArbN während dieser Zeit teilweise im Ausland tätig und stand dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, steht ihm dieses auch anteilig für die Jubiläumszuwendun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Übernahme von Steuerzahlungen

Rz. 291 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Übernimmt ein ArbG die LSt/ESt sowie ggf zugehörige Annexsteuern (SolZ, KiSt) des ArbN, ist die Übernahme als geldwerter Vorteil – soweit sie auf den > Arbeitslohn entfällt – dem Staat zuzurechnen, in dem sie gezahlt wird. Übernimmt der ArbG auch Steuern, die mit anderen Einkunftsquellen zusammenhängen, ist dieser Betrag nach den allgemeine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Optionsrechte (Stock Options)

Rz. 284 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Aufteilung des Besteuerungsrechts des geldwerten Vorteils aus Kaufoptionsrechten (> Stock Options) ist darauf abzustellen, ob die Option einen Vergangenheits- oder Zukunftsbezug hat. Optionsrechte, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, sollen in erster Linie in der Vergangenheit geleistete Dienste honorieren, es sei denn, s...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Erfindervergütungen

Rz. 280 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen für eine > Diensterfindung sind > Arbeitslohn. Ob die Zuordnung des Besteuerungsrechts deshalb nach Art 15 OECD-MA oder nach dem für Lizenzgebühren geltenden Art 12 OECD-MA vorzunehmen ist, wird in der Literatur unterschiedlich gesehen. Der BFH hat diese Frage bisher offengelassen, jedoch entschieden, dass eine Vergütung nach § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Zahlungen aus Arbeitszeitkonten

Rz. 289 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Zahlungen aus einem > Arbeitszeitkonto handelt es sich um > Arbeitslohn, der für eine früher erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts ist Art 15 OECD-MA (> Rz 122 ff) anzuwenden. Das Besteuerungsrecht hat der Staat, dem das Besteuerungsrecht für den Zeitraum zustand, in dem das Arbeitszeitkonto au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Übernahme von Steuerberatungskosten

Rz. 286 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Übernimmt der ArbG die > Steuerberatungskosten für den ArbN, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu. Dieser > Arbeitslohn ist grundsätzlich direkt zuzuordnen, dh die Kostenübernahme für eine > Steuererklärung im Tätigkeitsstaat dem Tätigkeitsstaat und die Aufwendungen für eine Steuererklärung im Ansässigkeitsstaat diesem Staat. Anders is...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / i) Urlaubsvergütungen

Rz. 293 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhält ein ArbN eine Zahlung für nicht genommenen Urlaub, sind für die Zuweisung des Besteuerungsrechts die Verhältnisse des Jahres zugrunde zu legen, zu dem der Urlaubsanspruch gehört. Beispiel: Ein ArbN ist vom 01.10.2024 bis 30.06.2025 im Ausland tätig. Den Jahresurlaub für das Jahr 2024 hat er nicht genommen. Im Juli 2025 vereinbart er m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 263 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Gehaltsbestandteile, die unmittelbar für eine konkrete inländische oder ausländische Arbeitsleistung gewährt werden, werden vorab direkt zugeordnet. Ausschließlich zur Tätigkeit im > Ausland Rz 1 gehören zB dort angefallene > Reisekosten, Vergütungen für im Ausland geleistete Überstunden, > Lohnzuschläge etwa für Sonntags-, Feiertags- und N...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden im Ausland erzielte > Einkünfte von Steuerinländern – auch – im Ausland besteuert und besteht kein dies ausschließendes DBA, wird die doppelte Besteuerung idR vermieden, indem die ausländische Steuer auf die deutsche ESt angerechnet wird. Im Einzelnen: Rz. 26 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden unbeschränkt stpfl ArbN mit ihren ausländis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Europäisches Recht

Rz. 319 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Kommission der > Europäische Gemeinschaften hat zwar schon 1968 den Vorentwurf eines multilateralen DBA vorgeschlagen, der jedoch nie verwirklicht wurde. Die Mitgliedstaaten der > Europäische Union vermeiden die Doppelbesteuerung weiterhin durch bilaterale Abkommen. Allerdings wurden auf europäischer Ebene Verfahrensvorschriften erlasse...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Internationale Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Besteht zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des ArbN hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung (DBA) oder eine andere, die Besteuerung betreffende Vereinbarung, so geht dieses innerstaatlichem Recht vor (§ 2 Abs 1 AO). Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hat zB ein ins...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 336 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d EStG regelt unter seiner Überschrift "Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" mehrere Besonderheiten im Fall von DBA. Der Paragraph hat sich zu einer nicht systematisch gegliederten und mittlerweile häufig angepassten Sammelstelle nationaler Vorschriften entwickelt, mit denen Deutschland einseitig eine Freistellun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Sonderfall: Inländische Einkünfte bei Auslandstätigkeit

Rz. 11 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber im Ausland ansässige > Arbeitnehmer außerhalb des > Inland und verwerten diese ihre Arbeit im Inland, unterliegen sie nicht nur der Besteuerungshoheit ihres Ansässigkeitsstaats, sondern grundsätzlich auch der Besteuerung in Deutschland als beschränkt stpfl ArbN (> Rz 4): Bei beschränkt stpfl ArbN, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz "Arbeitslohn" – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 12.12.2023, Rz 223 ff, BStBl 2023 I, 2179, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Berufskraftf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen

Rz. 241 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter für im öffentlichen Dienst geleistete Arbeit besteuert aufgrund des Kassenstaatsprinzips (> Rz 191 ff) grundsätzlich der Staat, der die Ruhegehälter bezahlt (Art 19 Abs 2 Buchst a OECD-MA). Die ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat (Quellenstaat) entfällt nur dann, wenn der Ruhegehaltsempfänger im anderen Staat ansä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insel Man

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Insel Man (Isle of Man) in der Irischen See ist als autonomer Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (UK; > Großbritannien und Nordirland) noch eine Kronkolonie oder britisches Überseegebiet. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der > Europäische Union o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsrentner

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt Renten an im > Ausland lebende Rentner in über 150 Länder. Die Zahlungen unterliegen als > Inländische Einkünfte (> Rz 2) grundsätzlich der beschränkten Stpfl. Soweit Deutschland kein Besteuerungsrecht hat (> Rz 3), wird der > Progressionsvorbehalt angewendet. Der Empfänger der Rente muss deshalb ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Verleiher

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein im Ausland ansässiger Verleiher von ArbN, der im > Inland keine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat, ist wie ein > Inländischer Arbeitgeber zum LSt-Abzug verpflichtet (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG) und haftet ggf für nicht einbehaltene und abgeführte Steuerabzüge. Zu Einzelheiten > Arbeitnehmerüberlassung. Die 183-Tage-Klauseln der DBA (> Doppe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Studierende

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhalten im > Inland > Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 225 ff) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewäh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen > Arbeitnehmer verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem > Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt bereits seit über einer Dek...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Lehrkräfte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 An deutschen Schulen tätige ausländische Lehrkräfte unterliegen mit den Vergütungen für diese Tätigkeit der > Einkommensteuer (> Lohnsteuer). Dies gilt auch, wenn die Lehrkraft Konsulatsangehöriger ist, zB des British Council. Ist ein Arbeitsverhältnis gegeben, zB wenn sich ein ausländischer > Hochschullehrer zu einer Lehrtätigkeit für mindes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandspensionen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandspensionen ist zwischen Betriebsrenten und Pensionen aus öffentlichen Kassen zu unterscheiden: Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen grundsätzlich dem Quellenstaat zu (Art 19 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 241). Bei Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse unterliegt die ausgeza...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an > Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 210 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird (> Doppelbesteuerung Rz 217), vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Zum Fall ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Praktikanten

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ihr > Arbeitslohn kann nach einem DBA von der Besteuerung im > Inland freigestellt sein (> Doppelbesteuerung Rz 225 ff). Im Übrigen unterliegt er der > Lohnsteuer nach allgemeinen Grundsätzen. Zu Besonderheiten für > Studierende ausländischer Lehranstalten als Praktikanten > Ausländische Studierende und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 61 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte

Rz. 3 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer als ArbN aus dem Ausland ins > Inland kommt, um hier seinem Beruf nachzugehen, untersteht der deutschen Besteuerungshoheit und erzielt > Inländische Einkünfte (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG). Solange er sich lediglich für einige Tage oder Wochen im Inland aufhält und hier weder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt noch einen > Wohnsitz hat, ist er bes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 44 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ist der im Ausland ansässige ArbN vom FA zur > Einkommensteuer zu veranlagen, weil er unbeschränkt stpfl ist oder so behandelt wird (vgl § 1 Abs 2 und 3 EStG), ist die > Steuererklärung beim Betriebsstätten-FA des ArbG einzureichen, wenn der ArbN im > Inland keinen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (> Zuständigkeit Rz 3, 6...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weitere völkerrechtliche Verträge

Rz. 313 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben dem MLI gibt es weitere völkerrechtliche Verträge, die entweder Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Steuerhinterziehungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Organisationen und deren Beschäftige enthalten. Rz. 314 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 3 besteht ein Abkommen vom 31.05.2013...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Starke Außenwirtschaftsbezüge, die Globalisierung und grenzüberschreitende geschäftliche Herausforderungen bedingen immer öfter den Einsatz sowohl von Personen (ArbN) aus dem Ausland, die kurz oder für einen längeren Zeitraum in Deutschland beruflich tätig werden, als auch von Personen (ArbN) aus Deutschland im Ausland. Territorial bestimmt im...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erfordern die beruflichen Aktivitäten des Stpfl einen längeren Aufenthalt in Deutschland, wird er idR seinen gewöhnlichen > Aufenthalt iSv § 9 AO hier haben und / oder einen (ggf zusätzlichen) > Wohnsitz iSv § 8 AO begründen, indem er sich eine für einen mehr als vorübergehenden Aufenthalt geeignete Bleibe sucht (> Wohnsitz Rz 5 ff). Dann wir...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. § 50d Abs 15 (Arbeitslohn für Zeiten einer Arbeitsfreistellung)

Rz. 385 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der OECD-Kommentar (> Rz 112) zu Art 15 OECD-MA sieht vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter ArbN für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, in dem Staat besteuert wird, in dem die Tätigkeit ohne die Freistellung ausgeübt worden wäre. In Deutschland wurde demgegenüber bisher die Auffassun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besonderheiten bei einzelnen Berufsgruppen

Rz. 13 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ausländische Artisten: Bei beschränkt stpfl > Artisten kann die Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhoben werden (> R 39.4 Abs 4 LStR; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff). Ausländische Diplomaten: > Diplomatischer und konsularischer Dienst. Ausländische Autoren: > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff. Ausländische Gastlehrer: > Au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verwaltungs- und technisches Personal und deren Familienangehörige

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Dienstes (VtD) einer diplomatischen Mission sind alle Beschäftigen, die weder Mitglieder des diplomatischen Dienstes (> Rz 52 ff), noch des Hauspersonals (> Rz 64 ff) und auch keine Ortskräfte (> Rz 72 ff) sind. Es handelt sich zB um Schreibkräfte, Kanzleibeamte und Übersetzer. Die Mitglieder des V...mehr