Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Norwegen / 1.4.4 Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteue...mehr

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Liechtenstein / 1.4.4 Tätigkeit in Liechtenstein für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] En...mehr

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Bulgarien / 1.4.4 Tätigkeit in Bulgarien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

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Ungarn / 1.4.4 Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

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Belgien / 1.4.4 Tätigkeit in Belgien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

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Dänemark / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Dänemark / 1.4.4 Tätigkeit in Dänemark für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbei...mehr

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Litauen / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

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Island / 1.4.4 Tätigkeit in Island für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist...mehr

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Italien / 1.4.4 Tätigkeit in Italien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

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Portugal / 1.4.4 Tätigkeit in Portugal für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

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Rumänien / 1.4.4 Tätigkeit in Rumänien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

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Irland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und somit Arbeitgeber i. S. d...mehr

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Spanien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so...mehr

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Estland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

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Finnland / 1.4.4 Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

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Spanien / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Tschechien / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Allgemein verstanden sind Grenzgänger grenzüberschreitende Beschäftigte.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbeitstag in Tschechien aus, erfüllt er damit regelmäßig die 183-Tage-Frist. Auch kann er in Tschechien für einen dortigen Arbeitgeber oder eine dortige Betriebsstä...mehr

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Kroatien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Estland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Griechenland / 1.4.2 Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der ...mehr

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Bulgarien / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Litauen / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Lettland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Polen / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Belgien / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Griechenland / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Island / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Finnland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Rumänien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Litauen / 2.2.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Belgien / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[1] Besteuerung im Tätigkeitsstaat Belgien Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und ü...mehr

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Luxemburg / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Ungarn / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Estland / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Slowakei / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Portugal / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Estland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Slowenien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Tschechien / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Lettland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Polen / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Griechenland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Finnland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Irland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Slowenien / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Malta / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Schweden / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Tschechien / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Spanien / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr