Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ... mehr

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Belarus / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere... mehr

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Norwegen / 1.6 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags zur Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur ... mehr

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Belarus / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ... mehr

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Belarus / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Fris... mehr

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Norwegen / 1.4.4 Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteue... mehr

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Russland / 1.4.4 Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend... mehr

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Ukraine / 1.4.4 Tätigkeit in der Ukraine für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide... mehr

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Russland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so... mehr

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Kasachstan / 1.4.4 Tätigkeit in Kasachstan für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entschei... mehr

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Belarus / 1.4.4 Tätigkeit in Belarus für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für eine dortige Betriebsstätte [1] oder feste Einrichtung[2] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[3] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[4] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[5] Entscheiden... mehr

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Malta / 1.4.4 Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[2] [3] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[4] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[5] Entscheidend is... mehr

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Malta / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so... mehr

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Malta / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Ukraine / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan... mehr

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Belarus / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue... mehr

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Russland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan... mehr

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Ukraine / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Kasachstan / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue... mehr

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Belarus / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Malta / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue... mehr

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Kasachstan / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Ukraine / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue... mehr

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Russland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Russland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue... mehr

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Ukraine / 1.4.3 Tätigkeit in der Ukraine für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen weder in Deutschland noch in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in der Ukraine ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutsc... mehr

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Malta / 1.4.3 Tätigkeit in Malta für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen weder in Deutschland noch in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Malta ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in eine... mehr

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Ukraine / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in der Ukraine in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner... mehr

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Russland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Russland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä... mehr

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Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von... mehr

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Kasachstan / 1.4.2 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit... mehr

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Malta / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan... mehr

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Malta / 1.4.2 Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o... mehr

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Kasachstan / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Kasachstan in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ... mehr

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Ukraine / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in der Ukraine

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in der Ukraine aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Ukraine den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich de... mehr

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Norwegen / 1.5 Steueranrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die in Norwegen gezahlte Steuer in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet.[1] Bei der Anrechnung ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten.[2] Dieser ist die deutsche Steuer, die sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die ausländischen Einkünfte ergibt.[3] Praxis-Beispiel Anrechnung mit Anrechnungshöchstbetra... mehr

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Malta / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Malta in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tätig... mehr

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Ukraine / 1.4.2 Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits... mehr

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Norwegen / 1.4.2 Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[1] [2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Wird die Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausgeübt, wird der ... mehr

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Russland / 1.4.3 Tätigkeit in Russland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen weder in Deutschland noch in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Russland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode... mehr

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Kasachstan / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Kasachstan

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Kasachstan aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Kasachstan den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich ... mehr

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Belarus / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Belarus

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Belarus aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Belarus den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Ar... mehr

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Belarus / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Belarus in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät... mehr

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Malta / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Malta

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Malta aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Malta den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Arbeit... mehr

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Kasachstan / 1.4.3 Tätigkeit in Kasachstan für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen weder in Deutschland noch in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Kasachstan ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla... mehr

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Russland / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Russland

Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Russland aus, kann der Tätigkeitsstaat Russland den Arbeitslohn besteuern.[1] In Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Dies gilt jedoch nur, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese weiteren Voraussetzungen nicht vor, wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[3] Der Ort der Arbeitsau... mehr

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Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ... mehr

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Belarus / 1.4.3 Tätigkeit in Belarus für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen weder in Deutschland noch in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Belarus ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i... mehr

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Norwegen / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Norwegen

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Norwegen aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Norwegen den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland würde die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort... mehr

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Entsendung / 3 Progressionsvorbehalt

Bei einer Nichtbesteuerung im Inland führt der gezahlte Arbeitslohn aufgrund des Progressionsvorbehalts zu einer höheren inländischen Steuerlast, wenn der Arbeitslohn nach dem anzuwendenden DBA von der Steuer freigestellt ist.[1] Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung befreit ist, muss aufgrund der unilateralen Rückfallklausel [2] dennoch im Inland ve... mehr