Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland mit Wohnsitz im Ausland

Rz. 936 Wichtig Rentner im Ausland Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt die Rente i. d. R. im Inland steuerpflichtig im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus Deutschland stammende Renteneinkünfte gehören zu den inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG. Im Einzelnen regeln DBA, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Lände...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 316 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) seit dem Kalenderjahr 2013

Tz. 10 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die seit 1925 genutzte Lohnsteuerkarte wurde zum 1.1.2013 durch ein elektronisches System abgelöst, indem das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft trat. Seit dem Kalenderjahr 2013 ist der Arbeitgeber (Verband/Verein) verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 7. Ergebnis zum Schutz durch Vor- und Nacherbschaft

Rz. 103 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft stellt für den Erblasser eine sehr sichere Möglichkeit dar, die erbrechtlichen Ansprüche des Zweitbedachten zu sichern. Ein unerwünschtes "Abwandern" von Vermögenswerten aus der Familie kann vermieden werden. Außerdem besteht ein Schutz vor Pflichtteilsansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten des Vorerben, denn die Vorerbscha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge auf die inländische Gewerbesteuer

Leitsatz Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden, sofern das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH, deren Geschäftszweck die Kapitalanlage ist. Die GmbH ist an zwei kanadischen Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit der im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien und > Peru gelegenen Republik Ecuador gilt das DBA vom 07.12.1982 nebst Protokoll. Es wurde durch Gesetz vom 08.05.1984 (BGBl 1984 II, 465 = BStBl 1984 I, 338) ratifiziert. Zum Inkrafttreten vgl BGBl 1986 II, 781 = BStBl 1986 I, 358. Das Abkommen findet grundsätzlich seit dem 01.01.1987 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kirgisistan

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirgisische Republik ist ein zentralasiatischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Kasachstan im Norden, der Volksrepublik > China im Südosten, > Tadschikistan im Süden und > Usbekistan im Westen. Es gilt das DBA vom 01.12.2005 (BGBl 2006 II, 1066 = BStBl 2007 I, 233) nebst Protokoll. Das Abkommen ist am 22.12.2006 in Kraft getreten (BGBl 2007 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Wegfall des rechtlichen Grundes (§ 37 Abs 2 Satz 2 AO)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der rechtliche Grund für eine Steuerzahlung fällt später weg, wenn nachträglich ein Ereignis iSd § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (T/K/Drüen, § 37 AO Tz 39; zu solchen Ereignissen > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 44 ff; AEAO zu § 175 Tz 2). Nachträglich ist ein Ereignis da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) § 50d Abs 1 EStG analog

Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einen Erstattungsanspruch, den der ArbN bereits während des noch laufenden Kalenderjahres beim > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG geltend machen kann, leitet der BFH aus einer analogen Anwendung des § 50d Abs 1 Satz 2 EStG ab (vgl BFH 226, 529 = BStBl 2012 II, 493). Das betrifft jene Fälle, in denen der ArbG Teile des Arbeitslohns dem LSt-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kolumbien

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Republik Kolumbien ist ein am pazifischen Ozean und dem karibischen Meer gelegener Staat im nördlichen Teil Südamerikas mit Grenzen zu > Panama im Nordwesten, > Venezuela im Osten, > Brasilien im Südosten, > Peru im Süden sowie > Ecuador im Südwesten. Es besteht bisher kein allgemeines DBA für die Steuer vom Einkommen. Der erstmalige Absc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / hh) Anrechnung ausländischer Steuern und andere Steuerermäßigungen

Rz. 135 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 War ein unbeschränkt steuerpflichtiger ArbN zeitweise im > Ausland Rz 1 beschäftigt und hat er im selben VZ neben inländischen auch > Ausländische Einkünfte erzielt, die dort nach der Anrechnungsmethode der DBA (> Doppelbesteuerung Rz 11) besteuert worden sind, oder ist es zu einer Besteuerung im Ausland gekommen, weil kein DBA gegeben oder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verbundene Unternehmen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Den Begriff verwenden zB § 37b Abs 1 Satz 2 EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 48, 56) sowie § 38 Abs 1 Satz 3 HS 2 EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 2). Er hat ua auch Bedeutung für die Entsendung von ArbN im internationalen Bereich (> Doppelbesteuerung Rz 39, ergänzend > Wirtschaftlicher Arbeitgeber), ferner etwai...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Steuer kann aus Rechtsgründen (> Rz 9 ff) oder aus Billigkeitsgründen zu erstatten sein. Ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen setzt einen gesetzlich umschriebenen Tatbestand voraus, aufgrund dessen die Finanzbehörde erstatten muss. Erstattungsansprüche aus Billigkeitsgründen können gegeben sein, wenn und soweit das Gesetz die Erstat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie Diebstahl-, Einbruch-, Feuer-, Hausrat-, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch völkerrechtliche Verträge

Rn. 2 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit mit ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestehen, regeln diese als völkerrechtliche Verträge vorrangig (§ 2 AO, BFH BStBl II 1987, 856; BFH/NV 1988, 631; 1999, 1317), wie eine doppelte Erfassung von Einkünften im Wohnsitz- und im Quellenstaat zu vermeiden ist. Sonst wäre denkbar, dass beispielsweise ein in München an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch nationales Recht

Rn. 4 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit keine DBA mit ausländischen Staaten bestehen bzw diese keine Regelung enthalten sollten, will § 34c EStG die Doppelbesteuerung bei unbeschrStPfl durch das Welteinkommensprinzip vermeiden. Dabei hat die Vorschrift eine Doppelfunktion (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3c EStG Rz 3, 3a):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 146 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 1 Nr 25d bbJStG 2007 (v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) änderte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 20 Abs 6 JStG 2007) den Wortlaut des § 34c Abs 6 S 4 EStG:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Das Verhältnis zum Außensteuerrecht

Rn. 18 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 12 AStG vermeidet durch Anrechnung der ausländischen Steuern eine Doppelbesteuerung bei der sog Hinzurechnungsbesteuerung. Dabei sind per Verweisung anwendbar: nur § 34c Abs 1 EStG (iF § 12 Abs 2 AStG) und § 34c Abs 1 u 2 EStG (iF § 12 Abs 3 AStG) nicht anwendbar: § 34c Abs 5 EStG (Umkehrschluss, BFH BStBl II 1988, 983).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 34c Abs 6 S 4 EStG nF (idF JStG 2007 ab VZ 2007)

Rn. 148 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c Abs 6 S 4 EStG aF Fall 1, der die Anrechnungs- oder Abzugsmethode ermöglichte, falls das DBA die Doppelbesteuerung nicht beseitigte, wurde ab VZ 2007 aufgehoben. Der bisherige Fall 2 der Vorschrift wurde daher ohne sachliche Änderung zum alleinigen Regelungsinhalt. Rn. 149 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Aus dem Verweis ergibt sich, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Methode der Anrechnung in § 34c Abs 1 EStG ist nicht unbegrenzt. Folgende Grenzen und Beschränkungen sind zu beachten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 34c Abs 6 S 4 EStG aF Fall 1 (bis einschließlich VZ 2006)

Rn. 147 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c Abs 6 S 4 EStG Fall 1aF ermöglichte die Anrechnungs- oder Abzugsmethode, falls das DBA die Doppelbesteuerung nicht beseitigt. Eine weitergehende Auseinandersetzung mit dieser Vorschrift unterbleibt aus Aktualitätsgründenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 34c Abs 6 S 1 EStG – die Grundaussage

Rn. 136 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c Abs 6 S 1 EStG betont (lediglich deklaratorisch) den Grundsatz, was sich schon aus allg Grundsätzen ergibt (§ 2 AO; BFH BStBl I 1995, 580): Die Anrechnungs- (Abs 1) und die Abzugsmethoden (Abs 2, 3) sind nicht anwendbar, wenn mit dem Quellenstaat ein DBA besteht (s BFH BFH/NV 1999, 1317; 2009, 1992). Umgekehrt kann man auch sagen: § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.9 Vermietung von Auslandsimmobilien

Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Ausland werden oftmals aufgrund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur in dem betreffenden ausländischen Staat besteuert, in dem sich das Objekt befindet. Ergibt sich aus der Vermietung einer in einem Drittstaat[1] belegenen Immobilie ein Verlust, kann der Verlust nur mit positiven Vermietungseinkün...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerung, Aufteilung des Arbeitslohns

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 – S2332/15/10001 vom 14. Oktober 2015 (BStBl 2015 I, 832) Zusammenfassung Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bezug: BMF-Schreiben vom 12. November 201...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerung, Gastlehrer

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 - S 1300 - 196/93 vom 10. Januar 1994 (BStBl I, 14) Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Gastlehrkräfte nach den Doppelbesteuerungsabk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / d) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im einzelnen Lohnzahlungszeitraum

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Alternativ können auch die vereinbarten Arbeitstage des einzelnen Lohnzahlungszeitraums für die Aufteilung des Arbeitslohns herangezogen werden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / b) Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen im einzelnen Lohnzahlungszeitraum

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Alternativ können auch die tatsächlichen Arbeitstage des einzelnen Lohnzahlungszeitraums für die Aufteilung des Arbeitslohns herangezogen werden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bezug: BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (BStBl I S. 1467) sowie vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470)mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / e) Abrechnung nach einheitlichen Grundsätzen

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Innerhalb eines Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres darf der Arbeitgeber nur nach einheitlichen Grundsätzen abrechnen. Zwischen den Alternativen a) bis d) darf nicht gewechselt werden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4. Änderung der Verhältnisse

Rz. 12 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ändert sich die Prognose für die Anzahl der tatsächlichen oder vereinbarten Arbeitstage in einem folgenden Lohnzahlungszeitraum, ist der neu ermittelte Aufteilungsmaßstab ab diesem Lohnzahlungszeitraum anzuwenden. Die bisher vorgenommenen Lohnabrechnungen können unverändert bleiben.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9. Beispiel für eine nicht ganzjährige Beschäftigung

Sachverhalt: Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Arbeitnehmer B ist beim Arbeitgeber A im Kalenderjahr 01 vom 1. Januar bis zum 31. Oktober beschäftigt (5 Arbeitstage pro Woche) und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR, der jeweils zum 25. eines Monats gezahlt wird. Es ist geplant, dass B im Kalenderjahr 01 vom 1. Februar bis zum 15. April an insgesamt 50 Tagen im Aus...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8. Zusammenfassendes Beispiel einer ganzjährigen Beschäftigung mit Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr und Überprüfung

Sachverhalt: Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer B arbeitet im Kalenderjahr 01 i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR. Darüber hinaus erhält er im Juli 01 eine Erfolgsprämie für das laufende Kalenderjahr von 10 000 EUR und im Dezember 01 ein Weihnachtsgeld von 8 000 EUR. Arbeitsvertraglich stehen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 3. Ermittlung der Verhältnisse zur Lohnabrechnung

Rz. 11 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zeitpunkt für die Ermittlung der Verhältnisse zur Lohnabrechnung ist der Tag, an dem der Lohnabrechnungszeitraum endet (R 39b.5 Absatz 1 Satz 3 LStR). Für Lohnabrechnungen vor dem Ende des betreffenden Lohnzahlungszeitraums können aus Vereinfachungsgründen die zu diesem Zeitpunkt bekannten Verhältnisse zu Grunde gelegt werden.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / II. Änderung des BMF-Schreibens für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) und entsprechende Anwendung der vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) sind Zuwendungen (Gehaltsbestandteile), die nicht gesondert für die begünstigte Tätigkeit geleistet werden, bisher im Verhältnis der Kalendertage aufzuteilen (vgl. Abschnitt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / III. Anwendung der Regelungen des § 50d Absatz 9 EStG

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei Lohneinkünften, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Absatz 1 Nummer 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür nach § 50d Absatz 8 und Absatz 9 EStG gegeben sind....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Sachverhalt:

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Arbeitnehmer B ist beim Arbeitgeber A im Kalenderjahr 01 vom 1. Januar bis zum 31. Oktober beschäftigt (5 Arbeitstage pro Woche) und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR, der jeweils zum 25. eines Monats gezahlt wird. Es ist geplant, dass B im Kalenderjahr 01 vom 1. Februar bis zum 15. April an insgesamt 50 Tagen im Ausland tätig w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2. Aufteilung des verbleibenden laufenden Arbeitslohns

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (a. a. O.) ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und im Lohnsteuerabzugsverfahren stets nach den im In- und Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres aufzuteilen. Beim laufenden Lohnsteuerabzug für den ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / V. Zeitliche Anwendungsregelungen

Rz. 30 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die vorgenannten Grundsätze gelten im Lohnsteuerabzugsverfahren für die Aufteilung des Arbeitslohns nach einem DBA sowie dem Auslandstätigkeitserlass. Sie sind spätestens für den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2018 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31. Deze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1. Ermittlung des steuerfreien und des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Arbeitslohn, der nach einem DBA teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig ist, so hat der Arbeitgeber für den nach § 38 Absatz 3 EStG vorzunehmenden Lohnsteuerabzug zunächst den im Lohnzahlungszeitraum direkt zuordenbaren Arbeitslohn zu ermitteln und entsprechend als steuerfrei oder steuerpfli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6. Zuordnung und Aufteilung von sonstigen Bezügen

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Kann ein sonstiger Bezug entweder dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Teil direkt zugeordnet werden (z. B. Erfolgsprämie für die nach DBA steuerbegünstigte Tätigkeit oder eine Sonderzahlung für die Tätigkeit im Inland), erfolgt eine vollständige Steuerfreistellung (mit Progressionsvorbehalt) oder eine vollständige Besteuerung im Inlan...mehr