Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.1 Grund der Sonderregelungen

Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständigkeit der Versicherungsträger ab... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Rechtsstellung der Träger der Deutschen Rentenversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ergibt sich aus § 29 Abs. 1 SGB IV. Die Rentenversicherungsträger haben dabei ihre Aufgaben im Rahmen der für sie einschlägigen Gesetze bzw. sonstigen Rechtsgrundlagen zu erfüllen (§ 29 Abs. 3 SGB IV). Die Selbstverwaltung wird dur... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Beamte und Mitglieder der Geschäftsführungen von bundesunmittelbaren Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die als solche lediglich für die Dauer von 6 Jahren als Beamte auf Zeit ernannt werden, enthalten die Abs. 2 bis 5 d... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.2 Dienstherrnfähigkeit

Rz. 7 Der Begriff der "Dienstherrnfähigkeit" ist in § 2 Bundesbeamtengesetz definiert. Danach besitzen der Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, das Recht, Beamte zu haben, wenn sie dieses Recht bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbeamtengesetzes besaßen oder es ihnen zu einem späteren Zeitpunkt dur... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.6 Oberste Dienstbehörde

Rz. 23 Oberste Dienstbehörde für Beamte, die bei einem bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger i. S. v. § 143 Abs. 1 beschäftigt sind, ist nach § 3 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz grundsätzlich die Oberste Behörde, in deren Dienstbereich der Beamte sein Amt bekleidet. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und für Mitglieder der Geschäftsführu... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.4 Ernennung von Mitgliedern der Geschäftsführungen bundesunmittelbarer Rentenversicherungsträger

Rz. 17 Bei jedem Träger der Deutschen Rentenversicherung werden als Selbstverwaltungsorgane eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet. Darüber hinaus hat jeder Versicherungsträger einen Geschäftsführer, der dem Vorstand mit beratender Stimme angehört (§ 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV). Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vert... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.2 Verfahrensbeteiligte

Rz. 24 Die Prüfung bei den Arbeitgebern obliegt den Trägern der Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Diese Zuständigkeitszuweisung beruht auf Art. 1 Nr. 4 des 3. SGBÄndG v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890). Zuvor waren die Krankenkassen für die Prüfung zuständig (dazu Rz. 2). Der Zuständigkeitswechsel beruhte darauf, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung vor Inkrafttret... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 143 a. F. ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde § 143 mit Wirkung zum 1.10.2005 (Art. 86 Abs. 4 RVOrgG) neu gefasst. Dabei wurde der Umfang der Vorschrift gegenüber dem... mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 1 erfassen. Die GRA zu § 1: Beschäftigte hat den Stand 28.11.2023, berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191), in Kraft getreten am 1.4.2024,... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 145 enthält Regelungen zu den Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung, die getrennt von den Datenstellen, welche die Regionalträger und die Bundesträger als Träger der Rentenversicherung zu führen haben, von allen Rentenversicherungsträgern gemeinsam unterhalten wird. Durch die Organisationsreform (RVOrgG v. 9.12.2004) ist die Verwaltung der Datenstelle der R... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.1 Bundesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 5 Der Staat erfüllt die ihm obliegenden Verwaltungsaufgaben durch Träger der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung. Während der Bund als ursprünglicher Verwaltungsträger auch Träger der unmittelbaren Verwaltung ist, die er durch seine unmittelbaren Behörden wahrnimmt (Art. 86 GG), üben die sonst noch bestehenden Verwaltungsträger (Körperschaften, Anstalten und Stiftun... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.2 Künstlersozialkasse (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Nach § 28q Abs. 1 Satz 2 gilt Satz 1 auch im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Künstlersozialkasse (KSK). Diese Regelung war notwendig, weil die Künstlersozialkasse keine Einzugsstelle nach § 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist. Die KSK hat eine andere Stellung inne als eine Einzugsstelle; sie nimmt bei der Feststellung von Versicherungspflicht keine eigen... mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil... mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 bildet mit § 83 die Grundnormen für die vertragsärztliche Versorgung (Matthäus, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 82 Rz. 9). Die Vorschrift benennt die Gesamtverträge und macht den Inhalt der Bundesmantelverträge zum Bestandteil der Gesamtverträge. In der Praxis gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag. Die Vorschrift selbst ist nur eine Einweisungsvorschrift (Schröder,... mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.3 Ausnahmen vom Wohnortprinzip

Rz. 21 Nach Abs. 3 werden für die Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung, der See-Krankenkasse, der landwirtschaftlichen Krankenkasse und der nicht bundesunmittelbaren Ersatzkassen Ausnahmen von der Regel zugelassen, dass für bundesunmittelbare Krankenkassen das Wohnortprinzip bei Honorarvereinbarun... mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.6 Datenstelle als Vermittlungsstelle für andere öffentlich-rechtliche Versorgungsträger

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) v. 3.4.2099 (BGBl. I S. 700) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten zu teilen sind (§ 1 Abs. 1... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S.... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält für Beamte landesunmittelbarer Rentenversicherungsträger ergänzende Regelungen zur Anwendung der jeweiligen Landesbeamtengesetze. Abs. 1 bestimmt, dass landesunmittelbare Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung "Dienstherrnfähigkeit" i. S. v. § 2 des Beamtenstatusgesetzes besitzen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die bei landesunmittelbaren... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi... mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.4 Aufwendungsersatz (Abs. 3)

Rz. 47 Die Kostenträger tragen die Sach- und Personalkosten der BAR zu gleichen Teilen. Kostenträger sind: die Gruppe Krankenversicherung (§ 2 Abs. 1) gemeinsam, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus können die übrigen Mitglieder der BAR Kostenträger sein (§ 9 der Satzung der BAR). Für die... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.2 Besonderheiten der Vertreterversammlung

Rz. 20 Während die Vertreterversammlungen der Regionalträger und der DRV Knappschaft-Bahn-See lediglich aus Mitgliedern bestehen, die – je zur Hälfte – von den Versicherten und Arbeitgebern dieser Träger gewählt werden, erhält die Bundesvertreterversammlung der DRV Bund zusätzlich von jedem dieser Träger 2 weitere Mitglieder. Die Vertreterversammlungen dieser Träger wählen "... mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.2 Über die BAR als Institution

Rz. 4 Die BAR hat gemäß § 39 Abs. 1 die Stellung einer Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 94 SGB IX. Mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften wird die bessere Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung der zu erledigenden Aufgaben sowie die Erzielung von Synergieeffekten bezweckt, was klar i. S. des Gesetzgebers ist. Laut § 1 der Satzung der BAR ist die BAR ein eingetragener ... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.3 Zuständige Krankenkasse

Rz. 15 Abs. 2 nennt in abschließender Aufzählung die Leistungsträger, die für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich zuständig sind (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse – SVFLG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Knappschaft ... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.3 Besonderheiten des Vorstandes

Rz. 23 Der ebenfalls je zur Hälfte mit Versicherten- und Arbeitnehmervertretern besetzte Bundesvorstand der DRV Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Auch die Besetzung des Bundesvorstandes trägt der Doppelfunktion der DRV Bund Rechnung: 14 der 22 Mitglieder sind auf Vorschlag der Regionalträger (12 Mitglieder) und der DRV Knappschaft-Bahn-See (2 Mitglieder) zu wählen. Die Mitgli... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.5 Zuständigkeiten (§28p Abs. 2)

Rz. 67 Die Vorschrift besteht aus zwei inhaltlich in keinem Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 2 Satz 1 richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Bereich der Regionalträger (hierzu § 125 SGB VI) nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers. Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung folgt hingegen aus Abs. 1 bis Abs. 1c. Rz.... mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.5 Ernennung der übrigen Beamten bundesunmittelbarer Rentenversicherungsträger

Rz. 19 Nach § 143 Abs. 7 Satz 1 ernennt grundsätzlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übrigen Beamten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie etwaiger bundesunmittelbarer Regionalträger auf Vorschlag des jeweiligen Vorstands. Abweichend von diesem Grundsatz kann das Bundesministerium für Arbeit und S... mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ... mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.2 Dienstherrnfähigkeit

Rz. 5 Der Begriff "Dienstherrnfähigkeit" ist in § 2 des Beamtenstatusgesetzes definiert. Danach besitzen Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts das Recht, Beamte zu haben, wenn sie dieses Recht im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beamtenstatusgesetzes (zum 1.4.2009) bereits besaßen oder es ihnen zu ... mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.4 Tragung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Rz. 10 § 144 Abs. 3 verpflichtet landesunmittelbare Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung zur Tragung der Besoldungs- und Versorgungslast ihrer Beamten. Die in Abs. 3 konkretisierte Regelung zur Kostentragung dient der Entlastung der Landeskassen. Hinsichtlich der Höhe der Besoldungs- und Versorgungsbezüge haben die landesunmittelbaren Regionalträger die für das je... mehr

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Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.3 Gesamtverträge nach dem Wohnortprinzip ab 2006

Rz. 7 Für eine Krankenkasse, deren Satzung regelt, dass sich der Kassenbezirk über ein Land hinaus erstreckt (vgl. § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4), galt bereits mit Wirkung ab 1.1.2002 das Wohnortprinzip (vgl. § 83 Satz 1). Dazu zählte auch die Bundesknappschaft, die zum 1.10.2005 in Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See umbenannt worden ist (Art. 6 Nr. 7 i. V. m. Art.... mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder... mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.7 Antrittslaufzeiten mit und ohne Teilhabeplanung (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 19 An keiner Stelle im SGB ist geregelt, innerhalb welcher Fristen die Rehabilitations-/Teilhabeleistungen nach ihrer Bewilligung durch den entsprechenden Rehabilitationsträger beginnen müssen. Aus diesem Grund haben die Rehabilitationsträger gemäß Abs. 1 Nr. 7 die sog. durchschnittliche Antrittslaufzeit zu melden. Unter dieser versteht man die Zeitdauer zwischen dem Dat... mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.3 Exkurs – Besonderheiten der Pflegeleistungen

Rz. 23 Grundsätzlich ist es auch nicht Regelungsgegenstand der Vereinbarungen, Aussagen zu Leistungen, die der Pflege der Leistungsberechtigten dienen, zu treffen, da das Vertragsrecht der §§ 123 ff. auf die Fachleistungen der Eingliederungshilfe beschränkt ist. Somit fehlt im neuen Recht auch eine dem § 75 Abs. 5 SGB XII bis 31.12.2019 vergleichbare Kollisionsregelung. Glei... mehr

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Jansen, SGB IV § 51 Wählbar... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 3 Die persönlichen Voraussetzungen für die Wahl zu den Selbstverwaltungsgremien, die am Stichtag für die Wählbarkeit vorliegen müssen, sind in Abs. 1 festgelegt. Der Stichtag selbst ist der Tag der Wahlausschreibung, nicht wie für das aktive Wahlrecht nach § 50 der in der Wahlausschreibung bestimmte Tag. Rz. 4 Die persönlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit für die Selbs... mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Melderechts- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt und ist seitdem mehrfach geändert worden. Rz. 2 Art. 3 Nr. 11 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) ergänzte § 28r Abs. 1 Satz 1 nach dem Wort "Träger" ... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.6 Renten aus dem Beitrittsgebiet (ehemalige DDR; Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 16 Die ehemalige DDR (heutige Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins) hatte eigenständige Renten mit zusätzlichen, unterschiedlichen ergänzenden Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nach der Deutschen Wiedervereinigung mit einer Reihe von Übergangsregelungen innerhalb unterschiedli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.12 Energiepreispauschalen

Rz. 162d Mit dem JStG 2022[1] wurden die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen im Rahmen des JStG 2022 in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. c) EStG um Energiepreispauschalen nach dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz ergänzt. Es handelt sich hierbei um eine Energiepreispauschale an Rentenbeziehende i. H. v. 300 EUR durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der l... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zuschussgeber

Rz. 3 Der Zuschuss muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt sein. Dies sind zum einen die Kassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Hierzu gehören neben den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassen der Deutschen Bundesbank, der Berufsgenossenschaften, der Gemeindeunfallversicherungsv... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 8 BKKG a. F.[1] Sie deckt sich bis auf Abs. 1 S. 2[2] mit § 4 BKGG n. F. Wie § 64 EStG bezweckt die Vorschrift die Vermeidung von ungerechtfertigten Doppelleistungen (Kumulierungsverbot).[3] Für die Kind bedingten Entlastungen soll nur einmal ein Ausgleich gewährt werden. Ebenso wie § 64 EStG, der die Personenkonkurrenz auflöst, soll auch § 65... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.1 Vergleichbare Auslandsleistungen (S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und mit dem Kindergeld oder den Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. den Kinderzuschüssen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind, schließen das Kindergeld – insgesamt – aus (s. aber Rz. 13). Entscheidend ist, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung irgendeiner Person ... mehr

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Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1 Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die gesetzliche Unfallversicherung in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau unterscheidet sich von Unfallversicherungsträgern anderer Branchen dadurch grundsätzlich, dass unter dem Dach der dafür zuständigen Körperschaft, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG, nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte der grünen Branchen abgebil... mehr

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Wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S.d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten

Leitsatz Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals. Normenkette § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2, § 10a, § 26 Abs. 1, § 79, § 82 Abs. 1 Satz 1, § 92b, § 93 Abs. 1 Satz 1, Satz 4 Buchst. a, Buchst. c, Abs. 1a EStG, § 765 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin und ihr Ehemann... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo... mehr