Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / E. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Zuständig für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, auch wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse oder eine Ersatzkasse handelt. Für Mini-Jobber ist die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zuständig. Die Umlagen entrichtet der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Wechsel des Arbeitgebers

Rz. 26 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wechselt der ArbN zu einem neuen ArbG unter Mitnahme des Wertguthabens (> Rz 6), stellt dies keinen Zufluss von Arbeitslohn dar, wenn der neue ArbG dem zustimmt und mit dem ArbN ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung abschließt (BFH/NV 2020, 85 = HFR 2020, 97, Bestätigung der Vorinstanz EFG 2017, 1585 = DStRE 2018, 776; vgl auch FinMin NW... mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmehr verweh... mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 25 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 26 Singles in Teilzeit werden in Steuerklasse I veranlag... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Personenversicherung / a) Rechnungsgrundlage Sterblichkeit

Rz. 147 Wesentlicher Vertragszweck der Lebens- bzw. der Rentenversicherung ist die Übernahme eines biometrischen Risikos. In beiden Fällen ist dies ein ungewisses Ereignis in Bezug auf die Lebensdauer der versicherten Person. Auf Grundlage des Gesetzes der großen Zahlen ergibt sich eine statistische Wahrscheinlichkeit des Eintritts des biometrischen Risikos, die in sog. Ster... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Risiken einer Fehleinschätzung

Rz. 772 Die Risiken einer Fehleinschätzung des Status des Mitarbeiters sind in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht immens. Wurde etwa von einem freien Mitarbeiterverhältnis ausgegangen, liegt aber in Wirklichkeit ein Beschäftigungsverhältnis vor, sind nachträglich die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu leisten. Der Arbeit... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d... mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Lohnsteuerliche Verfahrensfragen

Rz. 106 Wählt der Arbeitgeber eine der Pauschalierungsoptionen zur Lohnsteuer, so wird er im Regelfall deren alleiniger Schuldner, §§ 40a Abs. 5 i.V.m. 40 Abs. 3 EStG. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist aber möglich. Rz. 107 Aus § 40 Abs. 3 EStG folgt auch, dass die pauschale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und auf seine Jahreslohnsteuer nicht anzure... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1425 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3316] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver... mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Rz. 40 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine Praxis für > Architekten, > Steuerberater oder > Rechtsanwälte... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Dokumente

Rz. 339 Da die Anwendung des Art. 12 VO (EG) 883/2004 die Beantragung einer bindenden A1-Bescheinigung [919] erfordert (Art. 15, 19 VO [EG] 987/2009), sollte vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Auslandsbezug eine A1-Bescheinigung gemäß Art. 19 Abs. 2 VO (EG) 987/2009, § 106 SGB IV beantragt werden. In vielen Ländern wird die Bescheinigung auch in Kontrollen gefordert.[920] Zudem... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 219 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertrag mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen... mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 1. Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 des 5. VermBG)

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§ 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des 5. VermBG). Das Fünfte Vermögensbildungsge... mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

[Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor ... mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

[Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Re... mehr

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Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens

Leitsatz Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes"unmittelbar" für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist. Normenkette § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 5 EStG Sachverhalt Die Kläger hatten nach den Feststellunge... mehr

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Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se... mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell... mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1.2 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 3 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hatte zuletzt den Stand 7.5.2018 (i. d. F. des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung – Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017, in Kraft getreten am 1.1.2018) und kon... mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255a erfassen. Die GRA der DRV zu § 255a hatte zuletzt den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwer... mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die ursprünglich auch § 254c erfassen. Die GRA der DRV zu § 254c hatte zuletzt den Stand 12.7.2021 und konnte bis zum Gültigkeitsablauf am 30.6.2024 im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de)... mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2.1 Weiterleitung der Fremdbeiträge

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die an die Einzugsstellen gezahlten bzw. von diesen eingezogenen Beiträge einschließlich Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge arbeitstäglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, an den jeweiligen Träger der Pflegeversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit sowie an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten sind (vgl. auch § 28n Nr.... mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256b erfassen. Die GRA der DRV zu § 256b hat den Stand 7.2.2019 (i. d. F. des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000, in Kraft getreten am 1.1.2002) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d... mehr

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Jansen, SGB VI § 146 (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 weggefallen. Zum 1.1.2005 ist die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine einheitliche "Deutsche Rentenversicherung" geschaffen. I... mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255f erfassen. Die GRA der DRV zu § 255f hat den Stand 4.12.2018 (bereits i. d. F. des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 28.11.2018, in Kraft getreten am 1.1.2019... mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 269 erfassen. Die GRA der DRV zu § 269 hat den Stand: 18.6.2015 (i. d. F. des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 9.12.2004, in Kraft getreten am 1.1.2005) und kann online im Rechtsportal ... mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 15 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256a erfassen. Die GRA der DRV zu § 256a hat den Stand 1.7.2024 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) eingesehen werden. Die GRA berücksichtigt die Vorschrift... mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen wurde mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 ergänzt, Abs. 1a eingefügt und Abs. 3 aufgehoben. Das S... mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76e erfassen. Die GRA der DRV zu § 76e hat den Stand 19.2.2020 (i. d. F. des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG) v. 5.12.2011, in... mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 65 erfassen. Die GRA der DRV zu § 65 hat den Stand 17.6.2024 i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicheru... mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001, in Kraft getreten am 1.7.2001) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicheru... mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 263a erfassen. Die GRA der DRV zu § 263a hat den Stand 17.6.2024 (i. d. F. des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2575) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsc... mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 269b erfassen. Die GRA der DRV zu § 269b hat den Stand 21.9.2015 (i. d. F. des 2. SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003, in Kraft getreten am 1.1.2004) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rent... mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 270b erfassen. Die GRA der DRV zu § 270b hat den Stand 6.2.2015 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 1.1.2001) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenver... mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255c erfassen. Die GRA der DRV zu § 255c hat den Stand 23.11.2017 (bereits i. d. F. des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung [Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz] v. 17.7.2017 in Kraft getreten am 1.1.2018) und kann... mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264 erfassen. Die GRA der DRV zu § 264 hat den Stand 1.12.2015 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic... mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 260 erfassen. Die GRA der DRV zu § 260 hat den Stand 1.6.2015 (i. d. F. des Rü-ErgG v. 24.6.1993, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicher... mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 258 erfassen. Die GRA der DRV zu § 258 hat den Stand 16.2.2016 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic... mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264a erfassen. Die GRA der DRV zu § 264a hat den Stand 27.4.2023 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der De... mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268 erfassen. Die GRA der DRV zu § 268 hat den Stand 11.8.2015 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic... mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 257 erfassen. Die GRA der DRV zu § 257 hat den Stand 9.10.2015 (i. d. F. des RÜG v. 25.7.1991, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung... mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 259 erfassen. Die GRA der DRV zu § 259 hat den Stand 17.6.2015 (i. d. F. des SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995, in Kraft getreten am 1.1.1996) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenver... mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 266 erfassen. Die GRA der DRV zu § 266 hat den Stand 24.1.2018 (i. d. F. des RÜG v. 25.7.1991, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung... mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264b erfassen. Die GRA der DRV zu § 264b hat den Stand 18.1.2016 (i. d. F. des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012, in Kraft getreten am 1.1.2013) und kann online im Rechtsportal der D... mehr