Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268a erfassen. Die GRA der DRV zu § 268a hat den Stand: 23.12.2020 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 261 erfassen. Die GRA der DRV zu § 261 hat den Stand 1.9.2021 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992; im Abschnitt 2 wurde ein Link korrigiert) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 16 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 18 Zum Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV Bund RdSchr 1/2023.mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 3 Literatur

Rz. 19 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905, RdSchr 1/2023. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG –...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905, RdSchr 1/2023. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG –...mehr

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Jansen, SGB VI § 118a Anpas... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, wenn die individuell ermittelten persönlichen Entgeltpunkte (§ 66), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82) und der aktuelle Rentenwert (§ 68) miteinander vervielfältigt werden (§ 64). Dabei bewirkt der aktuelle Rentenwert die fortlaufende Dynamisierung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 verändert ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich – Wie alte Versorgungsausgleichsentscheidungen auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Rolle spielen, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Broschüre, herausgegeb...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.5 Zuständige Einzugsstelle für Seeleute

Rz. 10 Für deutsche Seeleute, die auf einem Seeschiff beschäftigt sind, das nicht berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, und die auf Antrag des Reeders in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezogen worden sind (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SGB IV), ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 28i Satz 4 die zuständige Einz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999: In Abs. 2 Satz 1 wurde "bis zum 31.3.1999" eingefügt, durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.2 Entgeltpunkte (Ost) für Berücksichtigungszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Sofern der Gesamtleistungsbewertung auch Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung, § 71 Abs. 3, oder wegen Pflege, § 263 Abs. 1 Satz 2) zugrunde liegen, sind deren Entgeltpunkte in entsprechender Anwendung von § 254d in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) aufzuteilen und den jeweiligen Entgeltpunkten (West bzw. Ost) aus Beitragszeiten hinzuzurechnen. Daraus er...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.1 Aufgabe der Versorgungsträger nach dem AAÜG

Rz. 7 Für die Ermittlung und Feststellung der Zeiten und Entgelte zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ist der jeweilige Versorgungsträger zuständig (§ 8 AAÜG), und zwar die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 2004: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) für die Zusatzversorgungssysteme der Nr. 1 bis 27 der Anl. 1, die Funktionsnachfolger gemäß Art. 13 des Ei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.6 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte

Rz. 11 Durch § 28i Satz 5 ist sowohl für geringfügige Beschäftigungen allgemein (vgl. § 8 Abs. 1) als auch in Privathaushalten (vgl. § 8a) als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ("Minijob-Zentrale") bestimmt worden. Zu den geringfügig Beschäftigten i. S. d. Vorschrift gehören nicht nur die geringfügig entlohnten Beschäftigten, sond...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.1 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Rz. 5 Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist grundsätzlich die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird (§ 28i Satz 1). Dies sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Knappschaft als Krankenversicherungsträger und die Ersatzkassen. Einzugsstelle für geringfügig B...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Geis/Kowalczyk, Die deutsche Teilung und der rechtswidrige Wegfall des Rentenanspruchs der Flüchtlinge und Übersiedler, NJ 2022, 289. Merten, Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten – Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13 = NJ 2017, 163, NJ 2017, 165. Moser, Bundesverfassun...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388): In Abs. 1 Nr. 4 wurde ab 1.4.1999 "bis zum 31.3.1999" eingefügt. durch das 4. Euro-Einführungsgesetz: In Abs. 1 wurde mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.2 Gewinne aus der Verwaltung von Fremdbeiträgen (Abs. 2)

Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt: Soweit die Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen Gewinne erzielen, wird deren Aufteilung durch Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Rz. 27 Hiernach verbleiben bei der Verwaltung der Fremdbeiträge erzielte Gewinne nicht...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.7 Durchführung der Anpassung

Rz. 13 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten wird auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 grundsätzlich durch den Renten Service der Deutschen Post AG vorgenommen. Der Renten Service handelt dabei kraft gesetzlichem Auftrag für die Rentenversicherung. Es erfolgt eine entsprechende Zurechnung der Handlungen des Renten Services auf die Rentenversicherungsträger. Die Durchführu...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017, 744. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.4 Vollständige Rentenangleichung Ost-West

Rz. 4b Mit den Verträgen zur Herstellung der Deutschen Einheit ist festgelegt worden, dass auch für die Renten im Beitrittsgebiet der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit gelten soll. In Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wurde vereinba...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wurde ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer verbindli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Werbung / 4 Marketingkosten und Marktstudien zählen zu den Vertriebskosten

Marketingkosten und Kosten für Marktstudien dienen dazu, die eigenen Produkte bzw. die eigenen Dienstleistungen besser am Markt zu platzieren. Diese Maßnahmen dienen somit dem Vertrieb und können nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter qualifiziert werden. Aufwendungen, die von Drittfirmen in Rechnung gestellt werden, werden auf das Konto "Fremdarbeiten (Vertrieb)" 4780 (SKR...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / II. Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe

Rz. 6 Die Regelung des § 116 SGB X betrifft die Träger der Sozialhilfe und die Träger der Sozialversicherung, also diemehr

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FoVo 11/2024, Wenn der Drit... / I. Das Problem

Vermögensauskunft verschweigt Arbeitsverhältnis Der Schuldner gab im Juli 2023 für einen anderen Gläubiger die Vermögensauskunft ab, wonach er von Leistungen des Job-Centers lebt. Diese Vermögensauskunft wurde uns im September 2023 übersandt. Die Drittauskunft der Deutschen Rentenversicherung ergab, dass der Schuldner einen Arbeitgeber hat. Daraufhin haben wir eine Lohnpfändu...mehr

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FoVo 11/2024, Wenn der Drit... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen der Drittschuldnerauskunft nach § 840 ZPO Die Drittschuldnerauskunft setzt zunächst nach § 840 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO voraus, dass der Gläubiger diese vom Drittschuldner verlangt. Dies ist auch im aktuellen wie im neuen Formular nach der ZVFV so vorgesehen. Gibt der Drittschuldner die Drittschuldnerauskunft nicht freiwillig ab, so kann diese nicht einge...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / J. Versicherungsbedingungen zur Lebensversicherung

Rz. 678 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Versicherungsbedingungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 518 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßstab des Verschuldens im Rahmen der Änderungsvorschrift nach § 173 AO

Leitsatz Steuerbescheide sind zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft. Fehler und Nachlässigkeiten, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, stehen der Änderung nicht entgegen. Sachver...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 77 Auf der Website der BAR (https://www.bar-frankfurt.de) sind unter dem Stichwort "Publikationen" folgende Dokumente veröffentlicht: die Gemeinsamen Empfehlungen (auch die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess"), die (Rahmen-)Empfehlungen/Vereinbarungen, die Jahresberichte über die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 Abs. 8 SGB IX (bis 31.12.2017: § 13), ...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 56 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Als Spitzenverbände i. d. S. gelten der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217a ff. SGB V), die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gemäß § 138 SGB VI die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben de...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.1 Daten (Abs. 1)

Rz. 17 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr (Berichtsjahr) die versichertenbezogenen Daten nach Abs. 1, 2 (Satz 1). Die Daten werden benötigt, um den RSA durchzuführen und ihn weiterzuentwickeln. Sie werden für das Kalenderjahr erhoben und pseudonymisiert bis zum 15.8. des Folgejahres über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an das ...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.3 Einklang der Gemeinsamen Empfehlungen mit den Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 55 Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben auf Ebene der BAR Gemeinsame Rahmenempfehlungen vereinbart. Zweck dieser Rahmenempfehlungen ist die Regelung von gemeinsamen Grundsätzen und Strukturen im Rehabilitationsbereich. Inzwischen wurden folgende Rahme...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 57 Die BAR hat die Aufgabe, die Teilhabeleistungen (§ 5) im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern und bietet die Plattform für rehabilitationsträgerübergreifende Abstimmung und Verständigung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung hat die BAR u. a. darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der Menschen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 11 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erläuterung zur Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Inhalt der Rechtswegzuweisung

Rn. 12 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift besagt, dass in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschn XI ergehenden Verwaltungsakte der Finanzrechtsweg gegeben ist. Diese Klarstellung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die zentrale Stelle ist eine besondere Verwaltungseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese Konstruktion kann St...mehr