Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.1 Seelotsen

Rz. 2 Für die gemäß § 2 Nr. 4 versicherungspflichtigen Seelotsen sind die Lotsenbrüderschaften verpflichtet, die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 28h Abs. 1 SGB IV, § 4 SGB V) zu erstatten, da die Beitragszahlung gemäß § 174 Abs. 3 Nr. 1 den Lotsenbrüderschaften obliegt.mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.1 Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften durch externe Teilung

Rz. 5 Gemäß § 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a können Beiträge im Rahmen des Versorgungsausgleichs gezahlt werden, um Rentenanwartschaften aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts zum Ausgleich von Anrechten durch externe Teilung (§§ 14 Abs. 2, 15 VersAusglG) zu begründen. Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs findet gemäß §§ 9 Abs. 2, 10 bis 13 VersAusglG grundsätzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.2 Beitragsberechnung

Rz. 3 Abs. 2 und 3 enthalten die Grundsätze der Beitragsberechnung und tragen der Umstellung auf Entgeltpunkte (§§ 63ff.) Rechnung. Berechnungsbeispiele enthalten die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA) der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage abrufbar sind. Nach Abs. 2 Satz 2 werden die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 2.6 Bescheinigung

Rz. 9 Nach Abs. 4 muss die Aufschubbescheinigung, die Beweissicherungsfunktion hat, nur Angaben über den Nachversicherungszeitraum und die Gründe für den Aufschub enthalten. Damit soll erreicht werden, dass sie umgehend nach der Beendigung der Beschäftigung erteilt wird. Rz. 10 Ob darüber hinaus die (zum Teil aufwendige) Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen aus Anlass...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.1 Erreichen der Altersgrenze

Rz. 3 Voraussetzung für die Bewilligung einer Knappschaftsausgleichsleistung ist u. a. das Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3). Gemäß § 26 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2 BGB, § 188 Abs. 2 BGB ist die Vollendung eines Lebensalters auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

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Jansen, SGB VI § 188 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschriften regeln die Fälligkeit und Zahlung der Beiträge für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e. Gemäß § 76e Abs. 1 muss eine besondere Auslandsverwendung nach dem 30.11.2002 mindestens 180 Tage bestanden haben (in Intervallen von mindestens 30 Tagen). Der Begriff der Zeiten der besonderen Auslandsverwendung ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Berkemeyer/Liebich/Stirnat/Wähnelt, Nachversicherung-Allgemeine Darstellung mit Gesetzestexten, Hrsg. Deutsche Rentenversicherung, 2019. Freudenberg, Aktuelle Probleme der Nachversicherung, Zeitschrift für Betrieb und Personal 2010 S. 849. Liebich, Privatisierung der Postunternehmen – Aus der Sicht der Nachversicherung, DAngVers 1995 S. 26. Pietsch, Die Neuordnung der Po...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.4 Nachversicherungsbescheinigung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 muss der Dienstherr eine Nachversicherungsbescheinigung erstellen, die alle für die Nachversicherung wesentlichen Angaben über den Zeitraum der Nachversicherung und die in den einzelnen Kalenderjahren zugrunde gelegten beitragspflichtigen Einnahmen enthalten muss. Der Vordruck "V4105-Bescheinigung zur Nachversicherung nach § 185 Abs. 3 SGB VI" ist auf der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung in Zweifelsfällen entscheidet, ob ein Betrieb im Beitrittsgebiet einem knappschaftlichen Betrieb i. S. v. § 134 gleichgestellt ist oder ob die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer außerhalb von knappschaftl...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 190a Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Durch die Einführung einer Meldepflicht, die vom Bundesrechnungshof empfohlen wurde (BT-Drs. 13/2600 Nr. 13), soll die Erfassung der versicherungspflichtigen Selbständigen verbessert werden. Zwar bestehen für die in § 2 Satz 1 Nr. 4 bis 8 genannten selbständig Tätigen bereits gesetzliche Meldepflichten, jedoch wird auch für die übrigen in § 2 genannten Personen (Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.3 Mitteilungspflichten der Handwerkskammern

Rz. 8 Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 8 besteht Versicherungspflicht für Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Damit die Rentenversicherungsträger über die Eintragungen und Veränderungen in der Handwerksrolle informiert sind, ist in Abs. 3 eine entsprechende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.1 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 7 Neben dem Bezug einer Regelaltersrente als Vollrente wegen Alters können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen; eine Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) auf die Altersrente findet somit grundsätzlich nicht statt. Abweichend von diesem Grundsatz könnte sich ein Hinzuverdienst aufgrund der in § 97a enthaltenen Anrechnungsregelung allerdings ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rentensplittings

Rz. 17 Die Opition eines Rentensplittings unter Ehegatten wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 ins Rentenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehegatten, die in einer rechtsgültigen Ehe leben, bei Vorliegen der in § 120a Abs. 1 bis 4 genannten Voraussetzun...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Nebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.4 Entwicklungshelfer und Auslandsbeschäftigte

Rz. 11 Bei einer Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 für Entwicklungshelfer oder bei im Ausland beschäftigten Mitglieder eines sog. Vertragsstaates werden die Beiträge von den antragstellenden Stellen allein getragen (§ 170 Abs. 1 Nr. 4). Bei der zum 1.1.2012 vorgenommenen Änderung von Abs. 2 Satz 1 handelt es sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.2.1 Knappschaftliche Betriebe

Rz. 8 Die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung setzt ein Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb voraus. § 134 Abs. 1 definiert Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, als knappschaftliche Betriebe. Eine bergmännische Gewinnung von Mineralien in diesem Sinne liegt vor, wenn der Abbau von Bodenschätzen aus einer Fundst...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.1 Zusätzliche Beitragszahlung

Rz. 2 Die Möglichkeit eines Ausgleichs der durch die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente bedingten Rentenminderung ist zusammen mit der versicherungsrechtlichen Absicherung der Altersteilzeitarbeit zu sehen. Sie ist aber nicht auf diese Fallkonstellation beschränkt. Über die Möglichkeiten nach dem Altersteilzeitgesetz hinaus gibt Abs. 1 die Möglichkeit, eine zu erw...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 18 Eine Altersrente für Frauen (§ 237a) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3).[1] Die in § 34 Abs. 2 und (i. d. F. bis 31.12.2022...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 11 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 21 Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) kann grundsätzlich sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. zu § 34 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 30 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) aus a...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde allerdings zunächs...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. z...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.6 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 15d Ursprünglich war die Bundesknappschaft als eine besondere Kassenart benannt, die in der Nachfolge zum Reichsknappschaftsgesetz die knappschaftliche Krankenversicherung für die Versicherten des Bergbaus durchführte. Nach der Neustrukturierung der Rentenversicherungsträger hatte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Knappschaft die Nachfolge der Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.4 Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beitragszahlung richtet sich bei Beiträgen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 255 Abs. 1. Danach sind die Beiträge der Versicherten von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu tragenden Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2 Arten der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 9 In Abs. 2 waren zunächst die 7 Kassenarten benannt, die bei Erlass des SGB V vorhanden waren und deren Bestand in den §§ 143 ff. vorausgesetzt wurde und wird. Nicht mehr vorhandene Krankenkassenarten (z. B. Besondere Ortskrankenkassen, Bau-Krankenkassen) waren nicht mehr erwähnt, da auch ihre Neugründung nicht mehr vorgesehen war. Innerhalb der Krankenkassenarten sind ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BG...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.2 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 12 Die Regelung über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet nicht das Ende der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse an sich, sondern ist eine Regelung über das Rangverhältnis von freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft (BT-Drs. 11/2237 S. 217). Die nach dem Recht der RVO vorhanden gewesene Möglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.4 See–Krankenkasse (aufgehoben)

Rz. 15b Die ursprüngliche Erwähnung der Seekasse als eigene Kassenart in § 4 war an sich insofern unzutreffend, als diese gerade keine eigenständige Körperschaft war. Erst durch Art. 6 Nr. 13, Art. 86 Abs. 4 RVOrgG v. 9.12.2004 hatte die Seekasse als See–Krankenkasse den Status als Krankenkasse erlangt (vgl. Komm. zu § 165). Die See–Krankenkasse ist inzwischen als Krankenkas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.1 Tragung der Beiträge aus der Rente

Rz. 5 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus der Rente zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt seit 1992 die hälftige Tragung der Beiträge aus der Rente durch Rentenbezieher und Träger der Rentenversicherung. Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a Abs. 1 war diese paritätische (hälftige) Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 3 Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Unterform der Personenversicherung, die es grundsätzlich in drei Erscheinungsformen gibt:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 3 Kassenarten

Die Krankenversicherung ist in Kassenarten gegliedert[1]: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung (Knappschaft) und Ersatzkassen. Die Gliederung in Kassen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 1 Rechtsform

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 4 Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich einer Krankenkasse (Bezirk) ergibt sich aus ihrer Satzung.[1] Der Bezirk von Ortskrankenkassen erstreckt sich auf abgegrenzte Regionen und umfasst ein oder mehrere Bundesländer.[2] Betriebskrankenkassen sind für einen oder mehrere Betriebe eines oder mehrerer Arbeitgebers zuständig.[3] Innungskrankenkassen sind für die Handwerksbetriebe errichtet, die ...mehr