Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 212 Checkliste: ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Inzwischen liegt eine kaum noch überschaubare Kasuistik zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vor. Die nachfolgende Checkliste soll hier eine gewisse Orientierung geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.mehr

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Italien / I. Grundsätze des italienischen Erbrechts

Rz. 70 Das italienische Erbrecht wird von folgenden Grundsätzen geprägt:mehr

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A / 36 Akteneinsicht nach Einstellung des Verfahrens [Rdn 444]

Rdn 445 Literaturhinweise: Bleckat, Zur Anwendung der Datenschutzgrundverordnung auf die Strafverfolgungsbehörden, StV-S 2021, 38 Gehrmann/Wegner, Akteneinsicht nach Verfahrensabschluss, PStR 2008, 229 s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226. Rdn 446 1.a) Nach Einstellung des EV muss dem Verteidiger in entsprechender Anwendung von § 147 auf Antrag AE gew...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 2. Schuldner gibt die Vermögensauskunft nicht ab, Nr. 2

Rz. 31 Wenn der Schuldner die Auskunft nicht oder nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, handelt er pflichtwidrig. Nicht nur eine Aussageverweigerung erfüllt daher den Tatbestand, sondern auch jede unvollständige oder auch nur in die Irre führende Auskunft. Dafür müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte für diese Annahme vorliegen.[45] Nach Ansicht des LG Aachen kommt es ...mehr

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V / 31 Verteidiger, Handakten [Rdn 5164]

Rdn 5165 Literaturhinweise: Bräuer, Die Handakten des Anwalts – welche Pflichten treffen den Anwalt?, AnwBl. 2017, 440 Jungk, Die Handakte des Rechtsanwalts – analog und digital, AnwBl. 2014, 84 Kolb, Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche Mandant gegen Anwalt Die Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO, BRAK-Mitt. 2022, 64 Rudolph, Verschl...mehr

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V / 39 Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5253]

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A / 29 Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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B / 20 Besetzungsfragen [Rdn 1197]

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 788 ZPO

Rz. 241 Checkliste: Aktuelle Rechtsprechung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Welche Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 ZPO notwendig sind und welche Regelungen für das Verfahren und die Erstattungsfähigkeit gelten, ist immer wieder Anlass für Streitfragen, die die Rechtsprechung zu entscheiden hat. Nachfolgend soll ein Überblick zur aktuellen R...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 4 Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder

Soweit es die den Aufsichtsratsmitgliedern zugewiesenen vertraulichen Angelegenheiten, insbesondere die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Genossenschaft betrifft, unterliegen diese einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht (§§ 41, 34 Abs. 1 Satz 2 GenG). Diese korrespondiert als notwendiges Sicherungsmittel mit der Verpflichtung des Vorstands, die Geschäftsverhältniss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 3 Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen

§ 138d Abs. 2 AO definiert sodann was als mitteilungspflichtige Steuergestaltung zu sehen ist. Die Regelung ist dabei sehr komplex und als recht unbestimmt anzusehen.[1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist nämlich jede Gestaltung im Sinne eines aktiven Handels[2], die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist[3], d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.3 Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 25.5.2018 ist in allen Mitgliesstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu die AO um verschiedene Bestimmungen ergänzt. Die Neuerungen im Umgang mit der Erfassung und Verarbeitung sind vielfältig, auch für die FInanzverwaltung.[1] Allerdings ergeben sich hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts keine grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / Zusammenfassung

Begriff Ein umfassendes Recht des Bürgers auf Einsicht in die Steuerakten des Finanzamts besteht nicht. Er hat allerdings einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, ob ihm Akteneinsicht gewährt wird oder nicht. Auch im Rechtsbehelfsverfahren besteht nur ein Anspruch auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen. Erst im finanzgerichtlichen Klageverfahren hat der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: "2G"... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, ob eine Versammlung, an der nur Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test teilnehmen dürfen, vorstellbar ist (siehe dazu z. B. Gerle, IMR 2022, S. 1; Klimesch, IMR 2022, S. 3). 2G: Kein beachtlicher Eingriff in die Mitgliedschafts- und Teilnahmerechte Der BGH meint, bei Anwendung der "2G"-Regelung seien wegen der Möglichkeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.3 Formanforderungen an die E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung i. S. der Neuregelung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Dabei muss das strukturierte elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen. Das bedeutet zugleich auch, dass eine Rechnungsausste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.11 Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO

BAG, Urteil v. 20.6.2024, 8 AZR 124/23 Der Arbeitgeber verweigerte zunächst die Auskunft über die von ihm verarbeiteten Arbeitnehmerdaten nach Art. 15 DSGVO, erteilte sie dann aber doch noch im Laufe des Rechtsstreits. Wegen der zunächst verweigerten und dann verspätet erteilten Auskunft verlangte der Arbeitnehmer Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, den er damit begründ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.10 Schadensersatzansprüche wegen datenschutzrechtlichen Verstößen – Überwachung des Arbeitnehmers durch eine Detektei

BAG, Urteil v. 25.7.2024, 8 AZR 225/23 Der Arbeitgeber ließ den Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen hinweg durch einen Detektiv zumindest stichprobenartig überwachen. Der Detektiv machte auch Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, suchte die Hausarztpraxis des Arbeitnehmers und das Wohnhaus seiner ehemaligen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 § 29c AO wurde im Zuge der Anpassung der AO an die EU-Datenschutzgrundverordnung [1] aufgenommen und enthält eine Rechtsgrundlage für die Verwendung personenbezogener Daten über den eigentlichen Zweck der Datenerhebung hinaus (sog. Weiterverarbeitung). Art. 6 Abs. 4 DSGVO enthält das grundsätzliche Verbot zur (Weiter-)Verarbeitung personenbezogener Daten vorbehaltlich e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3a § 29c AO umfasst – wie § 29b AO [1]- das gesamte Steuerverfahren[2] und entfaltet mit der Regelung des § 2a Abs. 5 AO eine umfassende Geltung der DSGVO-Regelungen im Anwendungsbereich der AO.[3] Dabei ist der Anwendungsbereich der DSGVO nicht nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO nur auf den Bereich der harmonisierten Steuern beschränkt.[4] § 29c AO legitimiert die Finan...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 3 Weiterverarbeitung sensibler Daten (Abs. 2)

Rz. 49 Wie bei der Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten[1] wurde auch die Befugnis zur Weiterverarbeitung auf sensible Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO ausgeweitet. Fast wortgleich wird die entsprechende Regelung aus dem allgemeinen Datenschutzrecht[2] übernommen. Da die Weiterverarbeitung dieser Daten für die betroffene Person einen besonders tiefen Eingr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2 Zulässigkeit der Weiterverarbeitung (Abs. 1)

Rz. 8 § 29c Abs. 1 AO regelt die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung. Der Begriff der Weiterverarbeitung wird dabei legal definiert als Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten von einer Finanzbehörde erhoben oder erfasst wurden. Zugleich wird die Berechtigung der Fi...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 4 Folgen einer unzulässigen Weiterverarbeitung

Rz. 51 Eine ohne gesetzliche Grundlage erfolgte Weiterverarbeitung ist – vorbehaltlich des Eingreifens eines anderen Erlaubnistatbestands i. S. d. Art. 6 Abs. 4 DSGVO – unzulässig. Das Gleiche gilt für die Weiterverarbeitung ursprünglich zum originären Verarbeitungszweck unzulässig erhobener Daten (Rz. 9), da diese weder zur Verarbeitung noch zur zulässigen Weiterverarbeitun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.1.4 Weisungen zur Verarbeitung der erhobenen und erfassten Daten

Rz. 103 Die Weisungen können sich auch auf die Verarbeitung erhobener oder erfasster Daten beziehen. Als Fallgruppen kommen hier z. B. ausländische Kontrollmitteilungen, aber auch Daten i. S. d. § 93c AO in Betracht.[1] Rz. 104 Der Begriff der Verarbeitung personenbezogener Daten ist datenschutzrechtlich in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legal definiert. Danach ist Verarbeitung jeder mit...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.3 Weiterverarbeitung im Interesse der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Ist die Weiterverarbeitung im (mutmaßlichen) Interesse der betroffenen Person, kann diese nach der Nr. 3 erfolgen. Da bei Vorliegen einer Zustimmung i. S. d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO sich die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung bereits nach der Nr. 2 richtet, dürfte es sich hier nur um Fälle handeln, bei denen die Zustimmung zwar nicht ausdrücklich erteilt, aber zu unters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.2 Weiterverarbeitung bei zugelassener Offenbarung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 21 § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO sichert die durch § 30 Abs. 4 und 5 AO zugelassene Offenbarung in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Hierbei wird jedoch deutlich, dass der Gesetzgeber von der durch Art. 6 Abs. 4 DSGVO eingeräumten Möglichkeit zur Ausweitung der Verarbeitungszwecke über den originären Zweck hinaus nur in dem Umfang Gebrauch machen wollte, wie das Steuergeh...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.1 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen

Rz. 40 Es entspricht der bisher geltenden allgemeinen Rechtsauffassung, dass die Verwendung und Übermittlung zur Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen zulässig ist.[1] Eine klarstellende Erweiterung des Katalogs des § 30 Abs. 4 AO wurde in Nr. 1a vorgenommen. Grundsätzlich hätte sich der (steuerliche) Gesetzgeber wohl auch mit dem Gedanken anfreu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.3 Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses in den Fällen des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO (Abs. 1 S. 3)

Rz. 48 Durch § 29c Abs. 1 S. 3 AO sind in den Fällen des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO nur solche Personen im Rahmen der Weiterverarbeitung zugelassen, die ihrerseits das Steuergeheimnis nach § 30 AO zu wahren haben. Bei diesen Personen muss es sich demgemäß um Amtsträger i. S. d. §§ 30 Abs. 1, 7 oder gleichgestellte Personen nach § 30 Abs. 3 AO handeln. Damit kommen nur Beamte...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.2 Weiterverarbeitung zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken durch die Finanzbehörde (Abs. 1 S. 1 Nr. 6 S. 2)

Rz. 44 Im Rahmen der Ausbildung werden die Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und sind daher Amtsträger i. S. d. § 7 Nr. 1 AO. Hierzu regeln die entsprechenden Ausbildungsordnungen[1] im Einzelnen, dass neben einem theoretischen Ausbildungsteil eine praktische Zeit in den jeweiligen Verwaltungseinheiten zu absolvieren ist, bei denen sie einer konkreten Di...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.1 Weiterverarbeitung in einem Verfahren in Steuersachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Regelung des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sichert im Kern den Fortbestand des komplexen und in sich verbundenen Besteuerungsverfahrens (vgl. z. B. das Feststellungsverfahren) und des steuerfallübergreifenden Verifikationsverfahrens (vgl. z. B. Kontrollmitteilungen, Auskünfte Dritte) in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Bei den genannten Verfahren handelt es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.5 Weiterverarbeitung für die Gesetzesfolgenabschätzung (Abs. 1 S. 1 Nr. 5)

Rz. 35 Unter vergleichbar engen Voraussetzung wie bei der Entwicklung von IT-Verfahren (vgl. Rz. 28ff.) ist nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO die Weiterverarbeitung für Zwecke der Abschätzung der Folgen einer geplanten Gesetzesänderung zulässig. Im Rahmen der politischen Begleitung eines Gesetzgebungsvorhabens ist zum einen die Beeinflussung des Steueraufkommens im Ganzen, zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.2 Verhältnis zur DSGVO

Rz. 4 Das Steuerverfahrensrecht sieht mit § 29b AO eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO vor.[1] Nach Auffassung des BFH genügt § 29b AO den Anforderungen, die die DSGVO an die Gestattung für die Verarbeitung von einfachen personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 3 DSGVO sowie an die Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1 Zugelassene Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 1)

Rz. 36 Von dem Verarbeitungsverbot für sensible Daten macht Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine Ausnahme, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die betreffenden Daten von der betroffenen Person öffentlich gemacht worden sind, die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 § 29b AO wurde zur Anpassung des steuerlichen Verfahrensrechts an die ab dem 25.5.2018 anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)[1] geschaffen. Vorangegangen waren vielfältige Versuche Deutschlands, das Besteuerungsverfahren in Gänze aus der Anwendung der DSGVO zu entlassen und ein anstelle dessen eigenständiges bereichsspezifisches Datenschutzrecht in der AO zu et...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.2 Folgen

Rz. 56 Die datenschutzrechtliche Bewertung geht nicht mit der steuerrechtlichen Bewertung der Behördenentscheidung einher und beeinflusst diese auch nicht. Dies hat zur Folge, dass eine in datenschutzrechtlicher Hinsicht unzulässige Datenverarbeitung nicht zwingend die Rechtswidrigkeit der Behördenentscheidung und deren Aufhebbarkeit zur Folge haben muss. Mit anderen Worten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.1 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden

Rz. 15 Der Begriff der Verarbeitung ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legal definiert. Diese Definition ist auch im Rahmen des § 29b AO verbindlich.[1] Danach umfasst die "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Darunter fällt das Erheben, das Erfassen, die Organisatio...mehr