Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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Jansen, SGB X § 82 Informat... / 2.4 Informationspflichten nach § 82

Rz. 31 Auch § 82 spricht im Titel der Vorschrift von Informationspflichten, regelt aber – ähnlich wie § 32 BDSG (Rz. 20) – ergänzend zu der Ausnahme von Art. 13 Abs. 4 DSGVO tatsächlich nur weitere Ausnahmen von der Informationspflicht (Abs. 1 und 2) bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person (Direkterhebung) und legt dem Verantwortlichen in bestimmten Ausna...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.3 Zustimmung vor Verwendung im Strafverfahren (§ 85a Abs. 2)

Rz. 15 § 85a Abs. 2 dient dem verfassungsrechtlichen Verbot einer Selbstbezichtigung und übernimmt den Regelungsgehalt des § 42a Satz 6 BDSG a. F., der in § 42 Abs. 4 BDSG auch nach dem 24.5.2018 erhalten blieb. Der Verantwortliche hat nach § 83a und nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO umfangreiche Melde- und Benachrichtigungspflichten (vgl. die Komm. zu § 83a). Die dort enthalten...mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 2.3.1 Ausnahmen von der Informationspflicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BDSG

Rz. 20 Für öffentliche Stellen besteht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BDSG keine Informationspflicht, wenn die Erteilung die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgaben i. S. d. Art. 23 Abs. 1 Buchst. a bis e DSGVO gefährden würde (Buchst. a) oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines L...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4 Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag nach § 80

Rz. 27 § 80 gibt seit dem 25.5.2018 nur noch vor, unter welchen Voraussetzungen die Auftragserteilung zur Datenverarbeitung von Sozialdaten erfolgen darf und ergänzt damit Art. 28 DSGVO (Rz. 12 ff.), der unmittelbar Inhalt und die Ausgestaltung der Auftragsverarbeitung regelt (BT-Drs. 18/12611). 2.4.1 Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (Abs. 1) Rz. 28 Abs. 1 übernim...mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 2.6 Folgen eines Verstoßes gegen die Informationspflichten

Rz. 31 Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann nach Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO grundsätzlich mit einer Geldbuße bestraft werden. Dies gilt jedoch nicht für die Stellen nach § 35 SGB I, da nach § 85a Abs. 3 gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt werden (vgl. die Komm. zu § 85a).mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Voraussetzungen für eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen werden seit dem 25.5.2018 unmittelbar durch Art. 28 DSGVO geregelt (Rz. 12 ff.). § 80 ergänzt diese Voraussetzungen für die Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag (Rz. 28). Ausführungen zum Begriff des Auftragsverarbeiters und der Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ent...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4.1 Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (Abs. 1)

Rz. 28 Abs. 1 übernimmt inhaltlich § 80 Abs. 3 a. F. und wurde nur redaktionell angepasst, insbesondere an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 DSGVO. Nach Abs. 1 Satz 1 besteht Anzeigepflicht des Verantwortlichen gegenüber seiner Rechts- oder Fachaufsichtsbehörde. Dies ist kein Genehmigungsverfahren, die Auftragsverarbeitung ist nur anzuzeigen. Gemeint ist die Fachaufsicht (z...mehr

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Jansen, SGB X § 81b Klagen ... / 2.1 Rechtsweg zu den Sozialgerichten (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 eröffnet den Rechtsweg zu den Sozialgerichten, wenn die betroffene Person gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter klagen will, weil sie der Auffassung ist, dass dieser gegen die Bestimmungen der DSGVO oder gegen ihre darin geregelten Rechte bei der Verarbeitung von Sozialdaten verstoßen hat. Diese Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenhe...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.7.4 Ausnahme von der Löschungspflicht nach Abs. 1 gilt auch, wenn Archivierungsfristen bestehen (§ 84 Abs. 4)

Rz. 47 Stehen einer Löschung nicht mehr erforderlicher Sozialdaten satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegen, so gilt ergänzend zu Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO Abs. 1, d. h. die Verarbeitung dieser Sozialdaten wird eingeschränkt (vgl. Rz. 38). § 84 Abs. 4 regelt damit unverändert die bis zum 24.5.2018 in § 84 Abs. 3 Nr. 1 enthaltene Fallgestaltung.mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4.5 Wartungsarbeiten (Abs. 5)

Rz. 38 Abs. 7 a.F wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze zum 23.5.2001 eingefügt und erklärte Abs. 3 für nicht anwendbar, wenn Prüfungen oder Wartungen von Datenverarbeitungsanlagen durch andere Stellen im Auftrag vorgenommen werden und dabei die Möglichkeit des Zugriffs auf Sozialdaten durch den Auftragnehmer besteht. Abs. 5 wur...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4 Auskunftsrecht der betroffenen Person nach § 83

Rz. 30 Auch § 83 spricht im Titel der Vorschrift von Auskunftsrechten, regelt aber in Abs. 1 – ähnlich wie § 34 BDSG (Rz. 24 ff.) – Beschränkungen des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO. Abs. 2 bis 4 enthalten Festlegungen zu den Modalitäten für die Auskunftserteilung und auch für die Fälle einer Auskunftsverweigerung. Abs. 5 verlangt in bestimmten Fällen, die vorheriger Zus...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2.2 Anwendung der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

Rz. 13 § 41 Abs. 2 Satz 1 BDSG erklärt die Anwendbarkeit des OWiG und der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren (vgl. Rz. 12). Der Begriff der Ordnungswidrigkeit ist in § 1 OWiG bestimmt. Eine Ordnungswidrigkeit ist danach eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Tat muss ...mehr

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Jansen, SGB X § 82 Informat... / 2.6 Folgen eines Verstoßes gegen die Informationspflichten

Rz. 42 Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann nach Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO grundsätzlich mit einer Geldbuße bestraft werden. Dies gilt jedoch nicht für die Stellen nach § 35 SGB I, da nach § 85a Abs. 3 gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt werden (vgl. die Komm. zu § 85a).mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 2.4 Informationspflichten nach § 82a

Rz. 23 Auch § 82a spricht im Titel der Vorschrift von Informationspflichten, regelt aber – ähnlich wie § 33 BDSG (Rz. 19) – ergänzend zu der Ausnahme von Art. 14 Abs. 5 DSGVO tatsächlich nur weitere Ausnahmen von der Informationspflicht (Abs. 1), wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Dritterhebung) und legt dem Verantwortlichen in bestimmten Ausna...mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 2.4.4 Ausnahmen von der Informationspflicht über Kategorien von Empfängern (Abs. 4)

Rz. 28 Abs. 4 legt in Einschränkung zu Art. 14 Abs. 1 Buchst. e DSGVO fest, wann eine betroffene Person nur über Kategorien von Empfängern zu unterrichten ist. Mit dieser Regelung wird das bis zum 24.5.2018 geltende Recht aus § 67a Abs. 5 Satz 3 a. F. übernommen (BT-Drs. 18/12611). Abs. 4 enthält keine eigene inhaltliche Regelung, sondern erklärt § 82 Abs. 1 für entsprechend ...mehr

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Jansen, SGB X § 85 Strafvor... / 2.3 Zustimmung vor Verwendung in einem Strafverfahren nach § 85 Abs. 3

Rz. 8 Abs. 3 dient dem verfassungsrechtlichen Verbot einer Selbstbezichtigung und übernimmt den Regelungsgehalt des § 42a Satz 6 BDSG a. F., der in § 42 Abs. 4 BDSG auch nach dem 24.5.2018 erhalten blieb. Der Verantwortliche hat nach § 83a und nach Art. 33 und Art. 34 Abs. 1 DSGVO umfangreiche Melde- und Benachrichtigungspflichten (vgl. die Komm. zu § 83a). Die dort enthalten...mehr

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Jansen, SGB X § 81b Klagen ... / 2.2 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 7 Art. 79 Abs. 2 DSGVO ( Rz. 4) regelt nur die internationale Zuständigkeit, aber nicht die örtliche Zuständigkeit. Diese richtet sich bei Angelegenheiten, für die die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist, nach § 57 SGG und liegt bei dem Sozialgericht, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Nur im Falle der Klage einer juristi...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 85a enthält seit dem 25.5.2018 keine eigene Aufzählung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden können (vgl. § 85a a. F.). Die Verhängung von Bußgeld bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen wird seit dem 25.5.2018 abschließend unmittelbar durch Art. 83 DSGVO geregelt, sodass die bis dahin geltenden Bußgeldtatbestände im SGB wi...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.1 Anrufung der für die Kontrolle des Datenschutzes zuständigen Stelle (Abs. 1 und 3)

Rz. 3 Sofern die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Stelle nach § 35 SGB I ihre Datenschutzrechte verletzt hat, kann sie sich an die für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle wenden (Rz. 4). Das Anrufungsrecht bezieht sich auf alle Vorgänge der Verarbeitung von Sozialdaten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67). Bis zum 24.5.2018 galt das Anrufungs...mehr

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Jansen, SGb X, SGB X § 81c ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Art. 58 Abs. 5 DSGVO sehen die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften vor, dass Aufsichtsbehörden befugt sind, ggf. die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu betreiben oder sich sonst daran zu beteiligen, um die Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat dies mit § 21 BDSG und für die Sozialdaten mit § 81c umgesetzt. 2.1 Gericht...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.7.6 Sicherung von Archivgut (§ 84 Abs. 6)

Rz. 50 Abs. 6 wurde unverändert zum 25.5.2018 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 übernommen. Er verweist auf § 71 Abs. 1 Satz 3. Dadurch erhält die Sicherung von Archivgut einen Vorrang. Das bedeutet für den Sozialleistungsträger, dass er immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 84 i. V. m. Art. 17 DS...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3.3 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für den Datenschutz

Rz. 26 Verschwiegenheit Er ist nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BDSG ausdrücklich zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen, verpflichtet. Von dieser Pflicht kann er nur von ihr selbst befreit werden. Die Regelung dient der betroffenen Person, der eventuelle Beschwerden beim Beauftragten für d...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 93 beschreibt die für den Bereich der Pflegeversicherung maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen. Datenschutz meint dabei den Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigung seiner Privatsphäre durch die Verarbeitung von Daten, die seine Person betreffen (vgl. Leeb/Liebhaber, JuS 2018, 534). Nach § 93 regeln insoweit die Vorschriften des Elften...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bestellung eines Datenschut... / 2 Satzungsbeispiel

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Beitrag aus der verein wissen
Bestellung eines Datenschut... / 1 Problem/worum geht es?

Auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen gemeinnützige Vereine prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter für den Verein bestellt werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn im Verein regelmäßig mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäfti...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bestellung eines Datenschut... / Zusammenfassung

Nach den Regelungen der EU-Datengrundschutzverordnung (DSGVO) ergibt sich nicht unmittelbar die Pflicht für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Verein. Sie ergibt sich vielmehr aus § 38 Abs. 1 BDSG. Dies ist dann der Fall, wenn im Verein regelmäßig mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand

Leitsatz 1. Der Verantwortliche kann dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung nicht entgegenhalten, dass die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 2. Ein Auskunftsbegehren gilt nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Person Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten begehrt, ohne dieses Begehren in sachlicher beziehungswe...mehr

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Jansen, SGB X § 84a Unabdin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.7.1994 durch das Zweite SGB-ÄndG (BGBl. I S. 1229) neu in das Sozialdatenschutzrecht aufgenommen. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde sie neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben ...mehr

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Jansen, SGB X § 84a Unabdin... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die (unabdingbaren) Rechte der betroffenen Person ergeben sich seit 25.5.2018 unmittelbar aus Kapitel 3 der DSGVO (Art. 12 bis 23 DSGVO) i. V. m. §§ 81 bis 84 SGB X. Die bis dahin in § 84a Abs. 1 formulierte "Unabdingbarkeit" der Rechte der betroffenen Person, also das Verbot diese Rechte durch Rechtsgeschäft auszuschließen, wurde im Rahmen der Anpassung an die DSGVO n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.11 Prüfkriterien (Abs. 11)

Rz. 35 Das BfArM legt im Einvernehmen mit dem BfDI und im Benehmen mit dem BSI erstmals bis zum 31.3.2022 und dann i. d. R. jährlich die Kriterien fest, nach denen der Nachweis nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 zu prüfen ist (Satz 1). Der Nachweis ist ab dem 1.8.2024 durch ein Zertifikat nach Art. 42 der Verordnung (EU) 679/2016 zu führen (Satz 2). Die Frist wird vor dem Hintergrund ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.1 Datenverarbeitung (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte sind berechtigt, eigene Daten aus der elektronischen Patientenakte, dem Medikationsplan und den Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4 und 5) auszulesen und an Dritte zu übermitteln (Satz 1). Versicherte können auch eigene Gesundheitsdaten in die Patientenakte einstellen und diese verarbeiten. Der Begriff "verarbeiten" umfasst u. a. das Erfassen, die Or...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.7 Tod des Versicherten (Abs. 6)

Rz. 16 Erfährt die Krankenasse vom Tod eines Versicherten, hat sie dessen elektronische Patientenakte zu löschen. Davon ist abzusehen, wenn Dritte entgegenstehende berechtigte Interessen geltend machen und nachweisen. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) nur ausnahmsweise zulässig. Eine Verarbeitung der in der ele...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.10 Datensicherheit (Abs. 10)

Rz. 32 Das BSI legt im Einvernehmen mit dem BfArM und im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstmals bis zum 1.1.2024 und dann i. d. R. jährlich die von digitalen Gesundheitsanwendungen nachzuweisenden Anforderungen an die Datensicherheit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) fest (Satz 1). Neben den Vorgaben der DiGAV hat das BSI ein...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.2 Beauftragung von Rechenzentren (Abs. 2)

Rz. 12 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln können Rechenzentren mit ihren Verpflichtungen beauftragen (Satz 1). Diese werden regelmäßig aufgrund eines Auftragsverhältnisses i. S. d. § 80 SGB X für die Apotheken tätig (Waschull, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung – Pflegeversicherung, § 300 Rz. 8). Die entsprechenden Rechenzentren haben vereinnahmte Gelde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.6 Rechtsverordnung (Abs. 6)

Rz. 11 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird ermächtigt, Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Dazu hat sich das BMG mit dem BfDI ins Benehmen zu setzen und mit dem BSI Einvernehmen herzustellen. Die Verpflichtung zur Benehmensherstellung sorgt für die notwendige Transparenz bei den Beteiligten. Sie ermöglicht die Unterrichtung des BfDI über die gepla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.1 Datenverarbeitung durch Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Versicherten befugt, wenn der Versicherte ausreichend informiert wurde (§ 343) und in die Einrichtung der Patientenakte eingewilligt hat (Satz 1). Formelle Anforderungen an d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / 3. Bindung an Avatar-Entscheidung durch Stimmbindungsvertrag?

Spannender ist die eingangs erwähnte Variante kraft schuldrechtlichen Stimmbindungsvertrags: Kann sich der Erbe E vertraglich wirksam dazu verpflichten, sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung nach Weisung eines KI Avatars auszuüben, wenn und soweit diese Weisung nicht rechtswidrig ist? Grundsätzlich wird die Zulässigkeit von Stimmrechtsbindungen an Entscheidungen du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / 2. Aufsichtsrat ohne aktienrechtliche Berechtigung

Der Einsatz eines KI Avatars als Mitglied des Aufsichtsrats einer GmbH stößt auf erhebliche rechtliche Hürden. Zwar bestehen keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im GmbHG hinsichtlich der Anforderungen an ein Aufsichtsratsmitglied, allerdings wird aus haftungsrechtlichen Gründen überwiegend in entsprechender Anwendung von § 100 Abs. 1 S. 1 AktG gefordert, dass Mitgli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 5 Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.5.2018 werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz maßgeblich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Nach Art. 12 ff. DSGVO ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten umfassend über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Ziel der umfassenden Informationspflichten ist es, eine tra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einwilligung des StPfl in die Datenübermittlung (§ 10a Abs 2a EStG aF) erforderlich

Rn. 28 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Sonderausgabenabzug setzt bis einschließlich dem VZ 2018 voraus, dass der StPfl nach § 10 Abs 2a EStG aF gegenüber dem Anbieter als mitteilungspflichtige Stelle in die Datenübermittlung eingewilligt hat. Bei bestimmten Fallgestaltungen, beispielsweise bei Bevollmächtigung des Anbieters nach § 89 Abs 1a EStG (sog Dauerzulageantrag), wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Entziehung der Fahrerlaubnis, regelmäßiger Cannabiskonsum; Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes und erneuter Klärungsbedarf (verneint); Übermittlung von Tatsachen i.S.d. § 2 Abs. 12 S. 1 StVG durch die Polizei und DSGVO

StVG § 3 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 12 S. 1; FeV § 11 Abs. 7 § 46 Abs. 1 S. 1; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.1 Leitsatz 1. Die regelmäßige Einnahme von Cannabis hat nach der Rechtslage vor dem 1.4.2024 gemäß Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids zuletzt geändert durch Verordnung v. 20.7.2023 (BGBl I...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / e) Auslagen des Zwangsverwalters (§ 21 ZwVwV)

Rz. 134 § 21 Abs. 1 ZwVwV stellt zunächst klar, dass mit der Vergütung nach den §§ 17 bis 20 ZwVwV die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten sind. Rz. 135 Zu den allgemeinen Geschäftskosten gehört nach § 21 Abs. 1 S. 2 ZwVwV der Büroaufwand des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten. In der Begründung der Regelung heißt es ergänzend, dass als allgemeine G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

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zfs 01/2025, Entziehung der... / Leitsatz

1. Die regelmäßige Einnahme von Cannabis hat nach der Rechtslage vor dem 1.4.2024 gemäß Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids zuletzt geändert durch Verordnung v. 20.7.2023 (BGBl I Nr. 199), ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Regelfall die Fahreignung ausgeschlossen. Das BVerwG h...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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A / 54 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Bestandsdaten [Rdn 676]

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FoVo 01/2025, Praxisprobleme bei der Übermittlung der Ergebnisse von Drittauskünften nach § 802l ZPO

Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab, was leider immer häufiger der Fall ist, hat der Gläubiger die Möglichkeit, über den Gerichtsvollzieher nach § 820l ZPO Auskünfte über den Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bei den Trägern der Rentenversicherung, über Bankverbindungen beim Bundeszentralamt für Steuern und über die Fahrzeughal...mehr

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A / 57 Auskunftsverlangen [Rdn 751]

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V / 37 Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 5225]

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