Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.3 Positives Vermögen als Antragserfordernis

Rz. 106 Übersteigt der Wert der Passivposten nach Abzug des Eigenkapitals den Wert der Aktivposten in der Steuerbilanz, ist eine Zwangsaufstockung insoweit vorzunehmen, dass sich die Aktiv- und Passivposten ausgleichen. Im Ergebnis muss der Wert des eingebrachten Vermögens mindestens 0 EUR betragen. Dies ist notwendig, da der angesetzte Wert auf Ebene der Kapitalgesellschaft... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.4 Kein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts als Antragserfordernis

Rz. 107 Ausgeschlossen oder beschränkt wird das deutsche Besteuerungsrecht u. U. etwa bei Vorliegen eines Auslandsbezugs – z. B. Verlust des Besteuerungsrechts durch DBA. Dies wäre z. B. der Fall, wenn vor der Einbringung ein Besteuerungsrecht ohne Anrechnungsverpflichtung bestand und nachher kein oder ein Besteuerungsrecht mit Anrechnungsverpflichtung besteht. Denkbar wäre a... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.2 Einbringungsgewinn

Rz. 113 Setzt die übernehmende Kapitalgesellschaft das übertragene Vermögen zu einem höheren Wert als den Buchwert an, ergibt sich daraus auf Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.1 Bewertungswahlrecht des eingebrachten Vermögens auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Rz. 103 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) zum gemeinen Wert anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind gem. § 6a EStG zu bewerten, so dass damit insoweit die Aufdeckung stiller Lasten unterbleibt. Auf Antrag der übernehmenden Gesel... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.5 Begrenzung der Gegenleistung als Antragserfordernis

Rz. 108 Soweit der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, mehr als 25 % des Buchwerts (relative Wertgrenze) des eingebrachten Betriebsvermögens oder mehr als 500.000 EUR beträgt, bzw. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt (absolute Wertgrenze)[1], hat eine Aufstockung zu erfolgen. Von zentral... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.3 Steuerliche Rückwirkung

Rz. 116 Das Wirksamwerden der Einbringung bedingt gem. umwandlungsrechtlicher Bestimmungen (hier unter dem Begriff Ausgliederung subsumiert) analog zum Wirksamwerden der Verschmelzung die Eintragung im jeweiligen Register. Die Eintragung im Register bestimmt jedoch nicht den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übernehmenden Rechtsträgers als für Rechnung des Einbringend... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansatz bei der aufnehmen... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.4 Rückwirkende Besteuerung des Anteilseigners nach § 22 UmwStG

Rz. 119 Darüber hinaus enthält § 22 UmwStG weitere Bestimmungen zur (rückwirkenden) Besteuerung des Anteilseigners. Grundgedanke ist die Missbrauchsvermeidung durch den Gesetzgeber. Durch die Einbringung eines gewerblichen Betriebsvermögens als Sachgesamtheit zu Buch- oder Zwischenwert, könnte anschließend eine Statusverbesserung[1] erreicht werden, da nun nicht mehr gewerbl... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds.... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag erläutert die (steuer-)bilanzielle Behandlung von Verschmelzungen nach dem UmwG/UmwStG. Im Fokus steht die Erstellung der Schlussbilanz und die Bewertung der Vermögensgegenstände/Schulden der Unternehmen. Die relevanten Anforderungen bei der Bilanzierung einer Verschmelzung werden anhand von Beispielen behandelt, um eine korrekte Abwicklung der Verschme... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Ergänzungsbilanz / 3.2.2 Brutto- oder Nettomethode

Wird der Gegenstand der Sacheinlage in der Personengesellschaft über seinem bisherigen Buchwert angesetzt, entsteht beim einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn. Dieser kann dadurch vermieden werden, dass die in der Steuerbilanz 1. Stufe der Personengesellschaft vorgenommene Aufstockung in einer negativen Ergänzungsbilanz für den einbringenden Gesellschafter rück... mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 3.2 Vermögensübertragungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten

Rz. 40 Ein Großteil der für die Verschmelzung geltenden Bilanzierungsbesonderheiten greift auch im Fall einer Spaltung. Andere verschmelzungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten kommen dagegen bei der Spaltung nicht zum Tragen. In Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Vermögensübertragung um einen verschmelzungsähnlichen oder einen spaltungsähnlichen Vorgang handelt, sind d... mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 28 Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden innerhalb der Zwischenberichterstattung ist auf den davor liegenden Jahres- bzw. Konzernabschluss und die hier gewählte Vorgehensweise abzustellen. Entsprechend dem Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB/IAS 34.15A) sind diese nur in begründeten Ausnahmefällen nicht anzuwenden. Wenn dies im Rahmen der Zwischenberichter... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

5.1 Allgemeines Rz. 57 Der zentrale Grundsatz der Erfassung und Bewertung im Zwischenbericht ist, dass dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des letzten Geschäftsjahrs angewendet werden (DRS 16.20). Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von Rechtsänderungen oder aus grundsätzlichen und dauerhafte... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.1 Allgemeines

Rz. 57 Der zentrale Grundsatz der Erfassung und Bewertung im Zwischenbericht ist, dass dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des letzten Geschäftsjahrs angewendet werden (DRS 16.20). Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von Rechtsänderungen oder aus grundsätzlichen und dauerhaften Erwägungen ko... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.2 Erfassung und Bewertung von Erträgen

Rz. 59 Für die Erfassung und Bewertung von Erträgen im Zwischenbericht sind grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien wie für den letzten Jahresabschluss anzuwenden. Das Realisationsprinzip bei der Vereinnahmung der Erträge führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung innerhalb des zu berichtenden Zwischenberichtszeitraums. Rz. 60 Die Realisierung... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.3 Erfassung und Bewertung von Aufwendungen

Rz. 65 Der zentrale Grundsatz der Zwischenberichterstattung – dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden – wird explizit für die Aufwendungen in IAS 34.30 veranschaulicht. Dieser zeigt die Erfassung und Bewertung von Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Vorräten, von Restrukturierungsmaßnahmen oder von Wertminderungen ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 31 Die Gewinn- und Verlustrechnung, bzw. nach IFRS zusätzlich die Gesamtergebnisrechnung, kann innerhalb der Zwischenberichterstattung ebenfalls ein höheres Aggregationsniveau besitzen als bei einem Jahresabschluss. Die Gliederungsvorschriften des § 275 HGB brauchen deshalb auch hier nicht zwingend angewendet zu werden. Es können somit Positionsgruppen innerhalb der unte... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.4 Anhang

Rz. 34 Ein Zwischenbericht verfügt nicht über einen Anhang, wie er nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zwingend Bestandteil eines Jahresabschlusses ist. Jedoch sind zu den Zahlenangaben innerhalb der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Zwischenberichts dennoch zusätzliche Erläuterungen verpflichtend von dem Unternehmen zu tätigen. Diese können ebenfalls kürzer ausfalle... mehr

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Gewerbe: Bilanzierung der Erhaltungsrücklage?

1 Leitsatz Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer eines Wohnungseigentums ist und der Zahlungen in eine Erhaltungsrücklage geleistet hat, muss seine "Beteiligung" an der Erhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 3, 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG 3 Das Problem Beim BFH ist wieder einmal streit... mehr

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Gewerbe: Bilanzierung der E... / 3 Das Problem

Beim BFH ist wieder einmal streitig, ob ein bilanzierender Gewerbetreibender (im Fall eine GmbH & Co. KG), der Eigentümer eines Wohnungseigentums ist und der Zahlungen in die Erhaltungsrücklage geleistet hat, seine "Beteiligung" an der Erhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen vorübergehend aktivieren muss. mehr

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Gewerbe: Bilanzierung der E... / 2 Normenkette

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Gewerbe: Bilanzierung der E... / 6 Entscheidung

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Gewerbe: Bilanzierung der E... / 1 Leitsatz

Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer eines Wohnungseigentums ist und der Zahlungen in eine Erhaltungsrücklage geleistet hat, muss seine "Beteiligung" an der Erhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren. mehr

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Gewerbe: Bilanzierung der E... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein bilanzierender Gewerbetreibender seine "Beteiligung" an der Erhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren muss. Die Ansicht des BFH Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Beteiligung an der Erhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten E... mehr

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Gewerbe: Bilanzierung der E... / 4 Die Entscheidung

Der BFH ist der Ansicht, die "Beteiligung" sei zu aktivieren! Die Erhaltungsrücklage sei zwar ein Teil des Gemeinschaftsvermögens im Sinne des § 9a Abs. 3 WEG, das vom Vermögen der einzelnen Wohnungseigentümer getrennt und dessen Rechtsträger die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei. Der einzelne Wohnungseigentümer sei daran aber zumindest wirtschaftlich beteiligt. Dieser... mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.1 Gebäude auf eigenem Boden

Fallgruppe I: Das Grundstück gehört nur einem Ehegatten, dieser hat den Bauauftrag erteilt Praxis-Beispiel Einzelner Ehegatte ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Ehegatte A ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Er erteilt einen Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes. Von den beauftragten Bau- und Handwerksbetrieben erhält A Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Es ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 4 Bilanzierung beim Pächter

4.1 Bewegliches Anlagevermögen Die verpachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verbleiben regelmäßig im zivilrechtlichen und – mangels abweichender vertraglicher Regelung – auch im wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und sind in der Bilanz des Verpächters zu bilanzieren und abzuschreiben.[1] Beim Pächter stellt sich die Frage, wie eine vereinbarte ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 5 Bilanzierung beim Verpächter

Die Bilanzierung beim Verpächter im Fall von Unternehmenspachtverträgen mit einer Substanzerneuerungsverpflichtung hat der BFH im Urteil vom 17.2.1998 dargelegt.[1] Die beweglichen Pachtgegenstände des Anlagevermögens sind dem Verpächter regelmäßig zuzurechnen und dort zu bilanzieren. Die Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände sind beim Verpächter zu buchen. Auch ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1 Bewegliches Anlagevermögen

Die verpachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verbleiben regelmäßig im zivilrechtlichen und – mangels abweichender vertraglicher Regelung – auch im wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und sind in der Bilanz des Verpächters zu bilanzieren und abzuschreiben.[1] Beim Pächter stellt sich die Frage, wie eine vereinbarte Substanzerneuerungsverpflichtu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.2 Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist die Rückstellung bei Verpflichtungen zur Ersatzbeschaffung/Erneuerung (Sachleistungsverpflichtungen) grundsätzlich nach den am Bilanzstichtag maßgeblichen Preisverhältnissen zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG); künftige Preissteigerungen dürfen nicht vorweggenommen werden. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG sind Rückstellungen mit eine... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.2 Umlaufvermögen

Übergibt der Verpächter im Zeitpunkt der Verpachtung mit eisernem Inventar auch Umlaufvermögen, das der Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses zurückzugeben hat, wird der Pächter wirtschaftlicher Eigentümer der überlassenen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und muss diese in seiner Bilanz ausweisen. In gleicher Höhe muss er eine Verbindlichkeit passivieren.[1] mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 3 Verpachtung mit Substanzerhaltungspflicht

Durch den Abschluss eines Pachtvertrags gewährt der Verpächter dem Pächter für die Dauer der Pachtzeit den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte. Im Gegenzug muss der Pächter dem Verpächter die vereinbarte Pacht zahlen.[1] Die im Praxis-Beispiel dargestellte Bilanzierung geht von dem Fall der eisernen Verpachtung (Übernahme der Substanzerhaltungs- ... mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.1 Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige grundsätzlich erwartete Preis- und Kostensteige... mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein Vermögensgegenstand mit voller Nutzungsdauer (100 % Restnutzungsdauer) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.6 Durch die Fertigung veranlasster Wertverzehr des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 220 Der Wertverzehr des Anlagevermögens i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB ist steuerrechtlich insoweit in die Herstellungskosten einzubeziehen, als er durch den Herstellungsprozess veranlasst und für die Herstellung notwendig ist.[1] Es besteht eine Einbeziehungspflicht nach Handels- und Steuerrecht.[2] Zweck der Einbeziehung ist es, die den einzelnen Produkten zuzurechnend... mehr