Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.3 Abgabe der "steuerlichen Schlussbilanz" als Fristende

Tz. 211b Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Minderbewertung wird dem zuständigen FA gegenüber (spätestens) abgegeben, wenn eine stliche Schluss-Bil iSd §§ 8 Abs 1 KStG, 5 Abs 1 S 1 EStG (idR zusammen mit der St-Erklärung) der Übernehmerin für das Wj, in das der stliche Übertragungsstichtag fällt, vorgelegt wird. Zeitgleich mit Einreichung der stlichen Schluss-Bil kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3.3 Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial i. S. d. § 64 Abs. 5 AO sowie aus Tätigkeiten i. S. d. § 64 Abs. 6 AO bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Vor Zeilen 28–33 In diesen Zeilen sind Einzelangaben zu machen, wenn die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (ohne Zweckbetriebe) die Grenze von 45.000 EUR übersteigen und solche aus der Verwertung von Altmaterial enthalten sind. Bei solchen Einnahmen kann der steuerpflichtige Gewinn auf Antrag der Körperschaft mit dem geschätzten branchenüblic...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzufassen. Ein Schuldenerlass durch Forderungsverzicht der Gläubiger vermindert die Zins- und Tilgungszahlungen nicht nur temporär, sondern abschließend und verbessert somit die Liquiditäts- und die Erfolgslage des Unt...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.16 Forderungen

Zwirner/Schöffel, Derzeit hohes Zinsniveau: Herausforderungen für die Bilanzierung, BC 2/2024, S. 63.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 1.2 Spezialfragen

Hartke, Green and more: Die EU-Entwaldungsverordnung – weitere Lieferkettenanforderungen für den Mittelstand, WPg 2/2024, S. 77; Kirsch/Weber/Burchardt, Bilanzierung von ausgeliehenen Fußballspielern nach IFRS, WPg 2/2024, S. 80; Kusche, IFRS 17 für Nicht-Versicherungsunternehmen, IRZ 2/2024, S. 67; Thurow, ChatGPT-Interview zum "Rechnungswesen und Jahresabschluss": Update nach...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.12 Buchführung

Hauser, Sozialversicherung: Termine, Beitragssätze und Buchungen, b+b 1/2024, S. 20; Lüdenbach, Bilanzierung eines verpfändeten Bankguthabens, StuB 1/2024, S. 30; Winter, Müllentsorgung, b+b 1/2024, S. 34.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.56 Wertpapiere

Fischer, ED/2023/5 – Vorgeschlagene Änderungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalcharakter, PiR 1/2024, S. 20; Lenz, Teilwertansatz bei börsennotierten hybriden Anleihen, BB 7/2024, S. 361; Schmidt, IASB/ED/2023/5: Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigenkapital oder Fremdkapital beim Emittenten, WPg 3/2024, S. 147; Thurow, Teilwertansatz bei börse...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.28 Kapitalgesellschaften

Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung - Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte vor, NWB 4/2024, S. 274; Kahle/Kopp, Forderungsverzicht auf Gesellschafterdarlehen bei Personen- und Kapitalgesellschaften, DB 4/2024, S. 133; Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/20...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.17 Formwechsel

Oser, Entwurf einer Neufassung des IDW RS HFA 41 zur Bilanzierung beim Formwechsel - Kritische Würdigung des Entwurfs, StuB 3/2024, S. 81.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

Patloch-Kofler/Rodenkirchen, Bewertungszinssätze in IAS 36, HGB und UGB, KoR 2/2024, S. 49; Schwirklies, Antiquitäten: Angemessenheit, Abschreibung & Umsatzsteuer, b+b 1/2024, S. 24; Winterling/zur Nieden/Pilhofer, Auswirkungen makroökonomischer Unsicherheiten und Risiken auf die externe Finanzberichterstattung, IRZ 1/2024, S. 25; Zwirner/Schöffel, Derzeit hohes Zinsniveau: Her...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.23 Immaterielles Vermögen

Kirsch/Weber/Burchardt, Bilanzierung von ausgeliehenen Fußballspielern nach IFRS, WPg 2/2024, S. 80; Ludewig/Behrendt-Geisler/Hofmann-Stölting, Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte in Krisenzeiten, KoR 2/2024, S. 71.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.45 Rechnungslegung nach IFRS

Antonakopoulos/Fink, Entwurf jährlicher Verbesserungen an IFRS-Rechnungslegungsvorgaben - Analyse von ED Annual Improvements – Volume 11, PiR 1/2024, S. 5; Berger/Geisel, Mehr Eigenkapital nach IFRS? Vorgeschlagene Änderungen des IASB an IAS 32, BB 5/2024, S. 235; Brune/Hayn, DStR-Report Internationale Rechnungslegung, DStR 5/2024, S. 251; Busch/Zwirner, ED/2024/5 – vorgeschlag...mehr

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Lkw-Maut: Buchung der unter... / 8.1 Bilanzierung des Erstattungbetrags als Forderung

Die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs ist eine Forderung, die bilanziert werden muss. Der Bilanzansatz erfolgt zum Nennwert (entspricht den Anschaffungskosten). Dieser entspricht, wenn wie hier die Forderung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils erfolgt, grundsätzlich dem Nennwert. Sind die Bilanzen noch "offen", d. h. ist steuerlich noch keine Bestandskraft eingetre...mehr

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Anhang / 5.3.2 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und zu begründen. Der Einfluss der Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen.[1] Praxis-Beispiel Änderung der Nutzungsdauer – Beispiel einer Anhangangabe Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sin...mehr

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Anhang / 5.3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben.[1] Praxis-Beispiel Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Aktivseite der Bilanz Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nicht abnutzbare Sachanlagevermögen zu Anschaff...mehr

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Anhang / 5.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsangaben

5.3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben.[1] Praxis-Beispiel Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Aktivseite der Bilanz Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nich...mehr

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Anhang / 5.3.4 Gesonderter Ausweis zusammengefasster Posten

Wurden in der Bilanz und GuV zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung mit arabischen Zahlen versehene Posten zusammengefasst, sind diese im Anhang gesondert auszuweisen.[1]mehr

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Anhang / 4 Zweck des Anhangs

Dem Anhang können verschiedene Funktionen zugewiesen werden, nämlich Erläuterungs-, Ergänzungs-, Entlastungs- und – in Ausnahmefällen – Korrekturfunktion: Erläuterungsfunktion: Der Anhang enthält Informationen, welche die Posten der Bilanz und der GuV kommentieren oder interpretieren. Diese beziehen sich daher unmittelbar auf diese beiden Teile des Jahresabschlusses, wie bspw...mehr

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Anhang / 5.1 Struktur und Gestaltung

Dem allgemeinen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit entsprechend wird in der Praxis bei der Struktur und Gestaltung des Anhangs folgende Gliederung vorgenommen: Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsangaben, Angaben und Erläuterungen zur Bilanz, Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstige Angaben. [1] Die Angaben im An...mehr

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Anhang / 5.3.3 Ausweis von Unterschiedsbeträgen

Pauschal sind die Unterschiedsbeträge auszuweisen für die jeweilige Gruppe bei der Gruppenbewertung[1] oder bei der Bewertung nach einem Verbrauchsfolgeverfahren,[2] wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unterschied aufweist.[3] Kleine Kapital- und K...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.2 Bilanzierung und Istversteuerung

Unangenehm für die umsatzsteuerliche Verprobung sind die Fälle, in denen der Unternehmer ertragsteuerlich seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt, er aber die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert. In diesen Fällen ist eine Istversteuerung bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 EUR[1] möglich. Unternehmer, die unter die 600.000 EUR-Grenze fallen, werden...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.1 Besteuerungsverfahren und Gewinnermittlungsvorschriften

Die Verprobung der Umsatzsteuer hängt entscheidend von dem Besteuerungsverfahren ab, dem der Unternehmer unterworfen ist. Da die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG) der Regelfall ist, wird von dieser Annahme ausgegangen. Erläuterungen zu dem – für die Verprobung im Fall eines bilanzierenden Unternehmers komplizierteren – Fall der ...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.3 Anzahlungen

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Anzahlung zugeflossen ist. Besteuert der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung), entsteht die Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG grundsätzlich dann, wenn er die Gegenleistung erhält. Bei der – im Regelfall vorliegenden – Besteuerung nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5 Bilanzierung eigener Anteile

3.5.1 Rechtslage vor dem BilMoG[1] Rz. 470 Der Erwerb eigener Anteile ist bei der GmbH grundsätzlich (auch aktuell) uneingeschränkt möglich; unzulässig ist nur der Erwerb von eigenen Anteilen, die nicht vollständig eingezahlt sind.[2] Bei der AG ist der Erwerb eigener Aktien in den in § 71 Abs. 1 Nrn. 1–8 AktG genannten Fällen möglich.[3] Erwarb eine Körperschaft eigene Antei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.6 Steuerliche Ausgleichsposten

Rz. 493 Steuerliche Ausgleichsposten, die insbesondere bei Kapitalgesellschaften vorkommen, sind bilanztechnische Hilfsmittel, um bestimmte Vorgänge in der Steuerbilanz anders als in der Handelsbilanz darzustellen. Ein steuerlicher Ausgleichsposten wird gebildet, wenn sich Auswirkungen einer bestimmten Bilanzierung nur in der Steuerbilanz zeigen sollen, und wenn diese Bilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.9 Komplementär-GmbH

Rz. 546 Eine Komplementär-GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG. Es handelt sich um eine typische Komplementär-GmbH, wenn sie die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG ist, wenn sie keine andere Tätigkeit entfaltet als die Geschäftsführung der KG und wenn der oder die Kommanditisten der GmbH & Co. KG Gesellschafter und...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.2 Ertragsteuerrechtliche Folgen der verdeckten Einlage

Rz. 200 Als Rechtsfolge erhöht die Vermögensmehrung, die bei einer Körperschaft infolge einer verdeckten Einlage eintritt, deren Einkommen nicht. Hat eine verdeckte Einlage den Steuerbilanzgewinn erhöht, ist der Betrag der verdeckten Einlage bei der Einkommensermittlung wieder abzuziehen. Diese Rechtsfolge spricht § 8 Abs. 3 S. 3 KStG ausdrücklich aus; sie entspricht auch § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.3 Vorabausschüttungen

Rz. 366 Zu den Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen, gehören auch zulässige Vorabausschüttungen. Vorabausschüttungen dürfen nur den von einem ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann voraussichtlich zu erwartenden Jahresgewinn erfassen. Sie können nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs, ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.1 Rechtslage vor dem BilMoG

Rz. 470 Der Erwerb eigener Anteile ist bei der GmbH grundsätzlich (auch aktuell) uneingeschränkt möglich; unzulässig ist nur der Erwerb von eigenen Anteilen, die nicht vollständig eingezahlt sind.[2] Bei der AG ist der Erwerb eigener Aktien in den in § 71 Abs. 1 Nrn. 1–8 AktG genannten Fällen möglich.[3] Erwarb eine Körperschaft eigene Anteile, bildeten diese bei ihr grundsä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.3 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bilanz der Organgesellschaft

Rz. 366 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann durchgeführt, wenn der ganze tatsächlich erzielte Gewinn der Organgesellschaft abgeführt oder der ganze tatsächlich angefallene Verlust übernommen wird. Handelsrechtlich sind Gewinn und Verlust aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanz zu ermitteln. Maßgebend ist somit das Ergebnis, das sich auf den jeweiligen B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Teilgewinnabführungsverträge nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG genügen daher nicht für eine Organschaft. Besteht an der Organgesellschaft eine stille Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.1 Rücklagen der Organgesellschaft

Rz. 589 Die allgemeinen Grundsätze gelten auch für die Bildung und Auflösung von Rücklagen bei der Organgesellschaft. Beides hat grds. keinen Einfluss auf die Höhe des Einkommens der Organgesellschaft. Werden Rücklagen gebildet, mindert die Zuführung zu den Rücklagen das Einkommen nicht. Werden Rücklagen aufgelöst, erhöht diese Auflösung das Einkommen nicht. Dabei ist es gle...mehr