Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 158 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / II. Die einkommensteuerliche Behandlung des Pflichtteils im Betriebsvermögen

1. Ausgangspunkt Rz. 221 Zunächst gilt im Bereich des Betriebsvermögens ebenso wie beim Privatvermögen, dass die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen wie die Erfüllung von Barvermächtnissen beim Erben nicht zu Anschaffungskosten auf den erworbenen Nachlass führen.[307] Der Erbe muss daher auch dann die Buchwerte des Erblassers fortführen, wenn er Aufwendungen in Form von Barv...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 3 Betriebsvermögen wird grundsätzlich einheitlich bewertet. Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert (§ 12 ErbStG i.V.m. § 11 BewG). Bei börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen ist vorrangig der Börsenkurs maßgeblich, bei Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteilen und sonstigen Anteilen an Kapitalgesellschaften findet alternativ ein vereinfachtes Ertragswertverfahren n...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 223 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 212), geht die überwiegende Meinung,[311] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 212 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 221 Zunächst gilt im Bereich des Betriebsvermögens ebenso wie beim Privatvermögen, dass die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen wie die Erfüllung von Barvermächtnissen beim Erben nicht zu Anschaffungskosten auf den erworbenen Nachlass führen.[307] Der Erbe muss daher auch dann die Buchwerte des Erblassers fortführen, wenn er Aufwendungen in Form von Barvermächtnissen od...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Bewertung der Zuwendung

Rz. 181 Werden aufgrund eines Vertrages nach § 311b BGB Gegenstände auf ein Geschwisterteil übertragen, bei denen wie bei Grundbesitz Verkehrswert und Steuerwert auseinanderfallen, stellt sich die Frage, ob erbschaftsteuerlich der Verkehrswert oder der Steuerwert, hier die Grundbesitzwerte nach §§ 176 ff. BewG, Anwendung finden. Rz. 182 Nach den entscheidungserheblichen Erwäg...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[108] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / c) Fälle des § 2329 BGB

Rz. 95 In den vorstehenden Ausführungen wurde stets davon ausgegangen, dass der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sei. Dies ist jedoch nicht stets so. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB kann es nach § 2327 BGB, nach § 2328 BGB oder wegen Überschuldung des Nachlasses dazu kommen, dass der ursprünglich Beschenkte nach § 2329 Abs. 1 BGB das...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / III. Schuldzinsen (Aufgabe der Sekundärfolgenrechtsprechung)

Rz. 229 Problematisch sind die einkommensteuerrechtlichen Folgen, wenn der Pflichtteil durch Kredit finanziert werden muss. Dann stellt sich die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Beispiel Erblasser E ist verstorben unter Hinterlassung zweier Söhne S 1 und S 2. Im Nachlass befindet sich ausschließlich ein Betrieb mit einem Wert von 1.000.000 EUR. Alleinerbe ist ...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / II. Auskunftserteilung

Rz. 73 Das Gesetz schreibt für die Auskunftserteilung keine bestimmte Form vor. Inhaltlich muss das Bestandsverzeichnis in geordneter Form Auskunft geben über sämtliche Aktiva und Passiva des Vermögens des Erblassers. Es hat sich in der Praxis aus Gründen der Übersichtlichkeit daher bewährt, die Aktiva und Passiva des Vermögens separat auszuweisen und das Verzeichnis frei vo...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Besteuerung des Pflichtteils

Rz. 16 Die pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen sind trotz Reformen des Erbschaftsteuergesetzes unverändert geblieben. Gleichwohl gibt es zahlreiche mittelbare Änderungen, die sich auch auf die Besteuerung von Pflichtteilsfällen auswirken, insbesondere wenn anstelle des Pflichtteils-Barbetrages andere Wirtschaftsgüter übertragen werden. In diesen Fällen, insbesondere des § 3...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 4. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 221 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde. Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[555] Rz. 222 Keinen Fall des § 23...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / c) Umfang des Landguts

Rz. 254 Für den gegenständlichen Umfang eines Landguts ist zunächst auf die Widmung [646] der einzelnen Vermögensgegenstände durch den Betriebsinhaber abzustellen. Entscheidend ist aber eine funktionale Betrachtungsweise.[647] Daher können z.B. solche Grundstücke, die ohne eine Beeinträchtigung des aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zu erzielenden Ertrags aus dem Betriebsve...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 212 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[526] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[527] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindungsvereinbarung

Rz. 108 Eine mögliche steuerorientierte Vorgehensweise besteht in der Ausschlagung der Erbschaft durch den länger lebenden Ehegatten gegen Einräumung einer Abfindung.[160] Auf diese Art und Weise geht im Beispiel (siehe Rdn 103) der Nachlass auf die beiden Kinder K 1 und K 2 als Ersatz- und Schlusserben über. In der Abfindungsvereinbarung können wiederum wesentliche Bestandt...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 234 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beschränkter Abzug, § 10 Abs. 6 ErbStG

Rz. 91 Problematisch sind die Fälle, in denen sich im Nachlass Gegenstände befinden, die nach § 13 ErbStG steuerbefreit sind. Gem. § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG sind Lasten nicht abzugsfähig, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegen. Dies mag das folgende Beispiel verdeutlichen: Beispiel A ist Allei...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / hh) Vor der Zuwendung erbrachte Übernehmeraufwendungen – Mitarbeit, Bauleistungen

Rz. 166 In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass der Erwerber bereits vor der Zuwendung Eigenleistungen erbrachte, etwa Bauaufwendungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremdem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn d...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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§ 15 Unternehmensbewertung ... / I. Substanzwertverfahren

Rz. 35 Als Substanzwert wird die Summe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reproduktionswerte aller zum Unternehmen gehörigen Vermögensgegenstände (Aktiva) abzüglich der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten bezeichnet.[45] Der Substanzwert orientiert sich grundsätzlich am Beschaffungsmarkt,[46] nicht an den potentiell erzielbaren Veräußerungserlösen. Voraussetzung für die Bewer...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Gütergemeinschaftsmodell

Rz. 124 Das Gütergemeinschaftsmodell bezweckt die in Rdn 122 unter Nr. 2 dargestellte Wirkung. Rz. 125 Nach Ansicht des BGH[232] ist in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft regelmäßig keine Schenkung zu erblicken, da insofern eine eigene, güterrechtliche "causa" vorliegen soll, die erst durch einen eigenständigen Schenkungsvertrag im Einzelfall verdrängt werden muss. Umstän...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / IV. Berücksichtigung (latenter) Steuern

Rz. 101 Soweit der Wert einzelner Nachlassgegenstände (nur) durch deren Versilberung realisiert werden kann, kann diese Art der Verwertung Steuerbelastungen auslösen. Insbesondere wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, entstehen durch dessen Veräußerung mitunter einkommensteuerpflichtige Gewinne (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung haben – im...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 5. Gewerbliche Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen

Rz. 172 Soweit der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden kann, ist auch hier der Wert im Wege der Schätzung zu bestimmen. Eine allgemein anerkannte und durchweg gültige Bewertungsmethode ist aber weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum auszumachen.[454] Rz. 173 Als unbe...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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1 %-Regelung: Bewertung bei Importfahrzeug ohne inländischen Listenpreis

Leitsatz 1. Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1 %-Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht. 2. Der inländische Bruttolistenprei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.4 Exkurs: Verzicht auf Gesellschafterdarlehen und Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 345 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Anteilen im PV sind iRd § 17 EStG auch Aufwendungen aus dem Verzicht des Gesellschafters auf seine Rückerstattungsforderung bzw aus dem Ausfall des Gesellschafters mit seiner Rückerstattungsforderung aus einem der Kap-Ges gewährten und als funktionales EK zu behandelndes Darlehen als nachträgliche AK zu berücksichtigen. Bezüglich der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.4 Verdeckte Einlage einer Kapitalbeteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen des Anteilseigners heraus

Tz. 101 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der stlichen Behandlung, die sich ergibt, wenn die verdeckt in die Y-GmbH eingelegte Beteiligung an der X-GmbH zuvor zu einem BV des AE gehört hat, s für VZ vor 1999 die Darstellung der Meinungen bei Herzig/Dötsch (in FS "40 Jahre DB", 1988, 115, 151ff). Die BFH-Rspr (zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl III 1967, 733) bejaht eine Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.3 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen bzw auf eine natürliche Person, die die Anteile im Privatvermögen hält (§ 8 UmwStG)

Tz. 590 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Geht das Vermögen einer Kap-Ges im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges ohne BV oder auf eine nat Person über, die die Anteile im PV hält, gilt Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Exkurs: Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der der Anteilseigner beteiligt ist, wenn die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört

Tz. 534 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für Beteiligungen an Kap-Ges, die der AE in seinem BV hält, bestehen im Fall der Beteiligungsveräußerung keine Besteuerungsunterschiede zwischen Beteiligungen iSd § 17 EStG und Beteiligungen, die nicht die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG erreichen. Lediglich bei der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges, die gem § 16 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.2 Einlage/Entnahme einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung in das bzw aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

Tz. 91 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine Veräußerung iSd § 17 EStG ist die Einlage einer bisher im PV gehaltenen nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in ein BV des AE (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 145). Nach § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG ist die eingelegte Beteiligung an einer Kap-Ges im BV mit ihrem Tw in dem Zeitpunkt der Zuführung, höchstens jedoch mit ...mehr

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Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Leitsatz Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsge­sellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß übersch...mehr

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Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

Leitsatz 1. Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen. 2. Eine im Revisionsverfahren nachgereichte Vollmacht genehmigt sowohl die Revisionseinlegung als auch die Erhebung der Klage. Sie wirkt bis ins Einspruchsverfahren zurück. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 5, § 6 Abs. 1 EStG...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvollstreckung bei Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen im Zivil- und Steuerrecht

1 Die Unternehmensnachfolge ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben im Rahmen der Nachfolgeplanung. Häufig sind weichende Erben zu berücksichtigen, oder es ist (derzeit) kein geeigneter Nachfolger im Familienkreis vorhanden. Eine Möglichkeit zum Erhalt des Familienvermögens – als Alternative zur Totalliquidation durch Veräußerung – ist die Anordnung einer Testamentsvollstre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG nicht auf sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden, die Gegenstand ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Übertragung oder Überführung vor dem 29.6.2013 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 77 [Autor/Stand] Übertragungs- und Überführungsbegriff. Der Begriff der Übertragung setzt nach gängiger steuerlicher Terminologie einen zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel an einem Wirtschaftsgut voraus, wobei eine Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs nicht entscheidend ist.[2] Im Unterschied hierzu ist für den Begriff der Überführung charakteristisch, dass kein Rec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens einer Betriebsaufspaltung

Rz. 133 [Autor/Stand] Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Damit § 50 i Abs. 1 Satz 4 anwendbar ist, dürfen die Wirtschaftsgüter einer Besitzpersonengesellschaft nicht bereits vor dem 30.6.2013 veräußert oder entnommen worden sein (§ 52 Abs. 59 d Satz 1 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG). Die Wirtschaftsgüter eines Besitzeinzelunternehmens dürfen nicht vor dem 1.1.2014 ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Rz. 147 [Autor/Stand] Ansässigkeit des Mitunternehmers und des übernehmenden Rechtsträgers. Damit der Anwendungsbereich des § 20 UmwStG für den (einbringenden) Mitunternehmer der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 oder für den Besitzunternehmer eröffnet ist, muss dieser in der EU bzw. im EWR ansässig sein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 90.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 1 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle gelten fortan solche Strukturen, bei denen vor dem 29.6.2013 die Wirtschaftsgüter bzw. Anteile steuerneutral i.S. der Nummern 1 und 2 in das Betriebsvermögen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Personengesellschaft, auf die Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 und 2 übertragen oder überführt wurden

Rz. 122 [Autor/Stand] Tatbestandliche Verknüpfung der Sätze 1 und 3. Gemäß § 50 i Abs. 1 Satz 3 sind auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in § 50 i Abs. 1 Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile vor dem 29.6.2013 übertragen oder überführt wurden, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen eines DBA in Deutschland zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG. § 50 i erfasst nur Übertragungen oder Überführungen in das Betriebsvermögen einer gewerblich infizierten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1) oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2). Der Gesetzgeber sieht insb. in diesen Fällen sein Besteuerungsrecht gefährdet (Anm. 8 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 137 BewG ist durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] im Zusammenhang mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung neu in das BewG aufgenommen worden. Bei den Bilanzposten, die in dieser Vorschrift genannt werden, handelt es sich im weitesten Sinne um Eigenkapital, genauer: um auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführte Korrekturposten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Veräußerung oder Entnahme der Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 17 EStG nach dem 29.6.2013

Rz. 91 [Autor/Stand] Veräußerungsvorgänge. Der BFH definiert einen Veräußerungsvorgang als entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger (Verkauf oder Tausch). Auch tauschähnliche Vorgänge (z.B. die Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) können als Veräußerungen zu qualifizieren sein, wenn es sich um entgeltliche Vorgänge handelt.[2] Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zu Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 49 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 KStG. Das Verhältnis von § 50 i zu den Entstrickungsnormen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG) ist essentiell. Nach hier vertretener Auffassung ist § 50 i als lex specialis vorrangig vor den allgemeinen Entstrickungsnormen anzuwenden. Nach diesem Gesetzesvers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Verhältnis zum UmwStG

Rz. 55 [Autor/Stand] Verhältnis zu den Bewertungswahlrechten nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 Abs. 2 UmwStG. Seit der rückwirkenden Änderung von § 50i Abs. 2 durch das BEPS-UmsG I werden Umwandlungen und Einbringungen i.S. des § 1 UmwStG betreffend das Betriebsvermögen der § 50i-Gesellschaft oder betreffend die Anteile an der § 50i-Gesellschaft nicht mehr per se zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermögensteuererklärung und Vermögensaufstellung 1995/98, Rz. 876 f.; Halaczinsky ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einbringung i.S. des § 20 UmwStG mit einer Personengesellschaft als übertragendem Rechtsträger

Rz. 106 [Autor/Stand] Einbringung i.S. des § 20 UmwStG. Tatbestandlich muss es sich um eine Einbringung nach § 20 UmwStG handeln, die nach geltendem UmwStG nur bei Sacheinlagen in eine europäische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegen kann (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UmwStG). Die Vorschrift sollte aber nicht nur auf Einbringungsvorgänge nach Inkrafttret...mehr