Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Mantelkauf / 2 Steuerliche Voraussetzungen der Verlustverrechnung

Beim Erwerb eines solchen GmbH-Mantels können zukünftige Gewinne mit diesem Verlust verrechnet werden, so dass ein Steuerspareffekt eintritt. Der Verlustvortrag wird vom Finanzamt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8c KStG) anerkannt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist für die Verlustabzugsbeschränkung der sog. qualifizierte Anteilseignerwechsel maßge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG n.F. ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbeson...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Weitere wertbeeinflussende Merkmale

Rz. 128 [Autor/Stand] Weitere wertbeeinflussende Merkmale, die den Bodenrichtwert mitbestimmen, sind die Art der baulichen Nutzung sowie die Bauweise. Meist ist die Bodenrichtwertzone so geschnitten, dass hierfür nur eine Art der baulichen Nutzung in Betracht kommt. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, muss die Art der baulichen Nutzung ebenfalls als Wertkorrektur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung der Schulden und sonstigen Abzüge (= Fremdkapital) vom Eigenkapital des Unternehmens, wozu grundsätzlich auch die Rücklagen gehören, wird zunächst auf die Anm. 205 ff. verwiesen. Rz. 1032 [Autor/Stand] Nach § 103 Abs. 3 BewG sind die in der Steuerbilanz ausgewiesenen Rücklagen bei der Bewertung des Betriebsvermögens wegen ihres regelmäßig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Anm. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Der für die Substanzwertermittlung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG n.F. maßgebende Stichtag

Rz. 368 [Autor/Stand] Wie schon an früherer Stelle ausgeführt (vgl. oben, Anm. 44), hat die Bewertung des Betriebsvermögens nach der Abstandnahme von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997 und der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 nur noch Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Insoweit sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältn...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Kommentar Opfer des Anlagebetrügers Bernard L. Madoff haben in der Vergangenheit hohe Summen verloren. Das BMF hat nun dargelegt, wann Erträge aus Madoff-Fonds von der Besteuerung ausgenommen werden. Mit einem betrügerischen Schneeballsystem hatte Anlagebetrüger Bernard L. Madoff jahrzehntelang Anleger um ihr Geld gebracht, bevor er im Dezember 2008 verhaftet worden war. Der ...mehr

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Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

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Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig. Normenkette § 20 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 UmwStG 2006 Sachverhalt Der Geschäftsbetrieb der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, bestand u.a. in der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb von Getränken einer bestimmten Marke. Sie war zugleich als Kommanditistin mit ...mehr

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Keine Kürzung des Gewerbeertrags bei unterjährigem Grundbesitzerwerb

Leitsatz Erwirbt eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst mehrere Monate nach ihrer Gründung Grundbesitz, scheidet die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Sachverhalt Eine im Januar 2014 gegründete GmbH erwarb im Juni 2014 Grundbesitz, welchen sie fortan vermietete. Im Rahmen ihrer Gewerbesteuererklärung beantragte sie die erweiterte Kürzung. D...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.1 Veräußerer

Rz. 183 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der persönliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG bezieht sich nur auf Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und damit auf jeden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Entnahme und unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes

Rz. 105 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b UStG, vgl. § 3 Rz. 54) ist gemein, dass ihnen eine Gegenleistung fehlt, sodass ein Entgelt als Bemessungsgrundlage nicht in Frage kommt. Deshalb bedarf es – wie beim i. g. Verbringen eines Gegenstandes (vgl. Rn. 108) – einer "Ersatzbemessungsgrundlage". Diese ergibt sich ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.1 Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens

Rz. 17 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Vorsteuerberichtigung gem. § 15a Abs. 1 UStG gilt für alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter, für deren Anschaffung oder Herstellung Vorsteuern von mehr als 1.000 EUR angefallen (§ 44 Abs. 1 UStDV) und die länger als ein Jahr für die Ausführung von Umsätzen nutzbar sind. Es handelt sich dabei um Wirtschaftsgüter des Anlagever...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.9.4 Organträger im Ausland

Rz. 107 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ist der Organträger im Ausland ansässig, so sind die in Rn. 100 in den Nr. 4 und 5 bezeichneten Unternehmensteile als ein Unternehmen zu behandeln. In diesem Fall gilt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 4 UStG der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer und damit als der Steuerschuldner i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 76 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, ist die finanzielle Eingliederun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Definition/Abgrenzung

Rz. 156 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Eine GiG liegt vor, wenn ein Unternehmer die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen überträgt oder in eine Gesellschaft einbringt. Voraussetzung dabei ist, dass eine organische Zusammenfassung von Sachen und Rechten übertragen wird, die dem Erwerb...mehr

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Enteignung löst keine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG aus

Leitsatz Ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bedingt eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußerers und damit einen auf die Veräußerung gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück ei...mehr

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Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

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Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt ­persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

Leitsatz 1. Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen. 2. Es handelt sich bei solchen Entschädigungszahlungen nicht um Einnahmen gemäß § 11...mehr

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Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Für die ab dem 1.7.2016 geltende Erbschaftsteuer gibt es keine Steuerpause. Auch nicht, wenn es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin ihrer Tante, die im August 2016 verstorben ist. Der Nachlass der Tante setzte sich zusammen aus Guthaben bei einer Bank und der Auszahlung einer L...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, 29, AStBV (St) 2017. Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermittlungen hat die Belehrung zu erfolgen, wenn das Steuerstraf- oder -b...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 35 Besteht der Nachlass nur aus Betriebsvermögen, stellt die Auseinandersetzung durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter den Miterben und Fortführung des Betriebes ohne Abfindung eine Realteilung und damit einen unentgeltlichen Vorgang dar. Mangels Entgeltlichkeit entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[43] Rz. 36 Setzen sich die Erben derart ausei...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 49 Betrifft die Erbauseinandersetzung Betriebsvermögen, entstehen dem zahlenden Miterben Anschaffungskosten und dem Miterben, der die Zahlung erhält, ein Verkaufserlös. Gelangen die bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen des Miterben, ist der Verkaufserlös nicht gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt, sondern laufender Gewinn.[6...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 1. Betriebsvermögen

Rz. 4 Die Aufteilung eines Freibetrages unter den Erwerbern durch den Erblasser ist nicht mehr geregelt, da das Gesetz einen Abschlag auf das erworbene Vermögens selbst vorsieht. Die Steuerbefreiung hängt somit am Betrieb und nicht am Erwerber. Bei mehreren Erwerbern reduziert sich deren Erwerb damit jeweils anteilig. Rz. 5 Soweit im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengem...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Nachlass enthält nur Betriebsvermögen

Rz. 58 Die Veräußerung des Betriebes stellt eine Veräußerung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar, die gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt ist.mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) Nachlass besteht aus Betriebsvermögen

Rz. 21 Die unentgeltliche Übertragung eines Erbteils, z.B. durch Schenkung, löst keine Veräußerung aus und führt beim Erwerber auch nicht zu Anschaffungskosten. Vielmehr muss der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte des Betriebsvermögens fortführen.[32]mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) Nachlass mit Betriebsvermögen

Rz. 24 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der auf Seiten des Veräußerers zu einem Veräußerungserlös gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und auf Seiten des Erwerbers zu Anschaffungskosten führt.[34] Beispiel 19 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Der Nachlass besteht allein aus einem Einzelunternehmen. Das Kapitalkonto betrug 600.000 ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / I. Rechtslage bis zum 31.12.2008

Rz. 1 Für die Erbschaftsteuer ergeben sich im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft keine Besonderheiten, denn die persönliche Steuerpflicht richtet sich gem. § 2 ErbStG gegen die natürliche Person des Erben und nicht gegen die Erbengemeinschaft. Rz. 2 Sind mehrere Erben vorhanden und befindet sich im Nachlass Betriebsvermögen, kann der Erblassers gem. § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[39] (siehe Rdn 21) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 42 Setzt sich die Erbengemeinschaft über einen Mischnachlass auseinander, ohne dass eine Abfindungszahlung an einen der Miterben erfolgt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Die Auseinandersetzung erfolgt ohne ertragsteuerliche Auswirkung.[50] Rz. 43 Sollte bei der Auseinandersetzung allerdings alles wesentliche Betriebsvermögen in das Privatvermög...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Vermächtnis

Rz. 64 Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erhält, soweit es sich um ein Sachvermächtnis handelt, den Vermögensgegenstand nicht vom Erblasser, sondern von den Erben, denen der Gegenstand zunächst steuerlich zuzurechnen ist. Rz. 65 Erhalten die Erben vom Erblasser einen Betrieb und werden sie verpflichtet einen Gegenstand des Betriebsvermögens al...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 51 Wie bereits beim Vorliegen von Betriebsvermögen stellt die Erbauseinandersetzung unter Zahlung einer Abfindung als Spitzenausgleich insoweit einen entgeltlichen Vorgang dar. Der zahlende Miterbe hat in Höhe der Anzahlung Anschaffungskosten[65] und der Zahlungsempfänger einen Veräußerungserlös. Führt der Veräußerungserlös zu einem Gewinn, ist dieser abweichend von der ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Entnahmen

Rz. 62 Zusätzlich kann es aber zu Entnahmegewinnen kommen, wenn Wirtschaftsgüter aus einem zum Nachlass gehörenden und von der Erbengemeinschaft weiter betriebenen Betriebsvermögen an einen Miterben in dessen Privatvermögen übertragen werden. Der Entnahmegewinn entsteht als Teil des Gesamtgewinns der Mitunternehmerschaft und ist daher den Miterben nach ihrem Anteil am Nachla...mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Nachlass enthält Mischvermögen

Rz. 60 Soweit der Nachlass sowohl Betriebsvermögen als auch Privatvermögen enthält, sind für jede Vermögensart gesondert die Voraussetzungen von aa) (vgl. Rdn 58) oder bb) (vgl. Rdn 59) zu prüfen.mehr

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§ 18 Steuerrecht / II. Gewerbesteuer

Rz. 80 Grundsätzlich führt die Erbengemeinschaft die im Nachlass befindlichen Einkunftsquellen fort. Die Erben werden Mitunternehmer, soweit es sich um eine Gewinneinkunftsquelle (Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft) handelt.[95] Rz. 81 Konnte der Erblasser jedoch mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbebetrieb und selbstständige Tätigkeit nebe...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 39 Wie schon bei aus Betriebsvermögen bestehendem Nachlass führt auch die Auseinandersetzung über einen Nachlass, der aus Privatvermögen besteht, ohne Abfindungszahlung nicht zu Anschaffungskosten oder Veräußerungserlös. Erst recht stellt es keinen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn im Wege der Erbauseinandersetzung Gesamthandeigentum entsprechend der Erbquote in Br...mehr

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Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Leitsatz Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem ­Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / II. Rechtslage ab dem 1.1.2009

Rz. 3 Nach der Neufassung des ErbStG durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG) [5] sowie der Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes vom 4.11.2016 [6] aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 17.12.2014 [7] ergeben sich Fragestellungen für die Steuerfreistellung des Betriebsvermögens in § 13a ErbStG und des Erwe...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (3) § 21 UmwStG

Rz. 54 Bei § 21 UmwStG kommt es zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an Anteilen von Kapitalgesellschaften, die steuerverhaftet sind. Diese Verhaftung resultiert aus der Entstehung des Anteils. Regelmäßig werden solche Anteile im Wege der Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung mittels eingebrachten Betriebsvermögens ohne Aufdeckung der stillen Reserven geschaffen (ei...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Teilungsanordnung

Rz. 70 Die Teilungsanordnung ändert grundsätzlich nicht die Erwerbsreihenfolge der Nachlassgegenstände aus steuerlicher Sicht. Die Gegenstände gelangen auch bei Vorliegen einer Teilungsanordnung zunächst in das Gesamthandeigentum der Erbengemeinschaft und bei Ausführung der Teilungsanordnung in das Eigentum des jeweils begünstigten Miterben. Allerdings kann das Ergebnis der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 39 regelt den Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für die Einlagen der Anteilseigner (bisheriges EK 04). Die Rückzahlung von Einlagen der Anteilseigner wird, wie unter dem Anrechnungsverfahren so auch unter dem Halbeinkünfteverfahren, nicht als Ausschüttung, sondern als Kapitalrückzahlung behandelt. Das bedeutet, dass die Rückzahlung von Einlagen auf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit steuerrechtlich beachtlicher Zusammenfassungen öffentlicher Betriebe gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen

Leitsatz Entscheidend für eine Zusammenfassung von BgA (Betriebe gewerblicher Art) ist, ob die BgA eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung aufweisen. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform. Unmaßgeblich ist, ob die Kommune eine zivil-/handelsrechtliche Rechtsform findet, die einen gesellschaftsrechtlichen Bezug zwischen zwei BgA herstellt. Sachverhal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebs (Pferdepension) unter Nießbrauchsvorbehalt

Leitsatz 1. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Steu­erpflichtige infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.3 Kleine und mittlere Betriebe (§ 7g EStG-Fälle)

Rz. 38 Weiterhin findet die Aufwandsverteilung über 15 Wirtschaftsjahre keine Anwendung, wenn der Betrieb am Schluss des vorangehenden Wirtschaftsjahrs die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a) bis c) EStG nicht überschreitet. Bei Gewerbebetrieben oder der selbstständigen Arbeit dienenden Betrieben darf z. B. ein Betriebsvermögen von 235.000 EUR nicht überschr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.3 Der "ursprünglich Verpflichtete"

Rz. 14 Der "ursprünglich Verpflichtete" i. S. v. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist derjenige, der durch die Übertragung der Verpflichtung von einer Verbindlichkeit befreit wird. Das muss m. E. nicht zwingend derjenige sein, gegenüber dem die Verbindlichkeit ursprünglich oder erstmalig entstanden ist. So kann es für Zwecke des § 4f EStG durchaus mehrere ursprünglich Verpflichtete geb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungsverfahren zur Bewertung von begünstigtem Vermögen (§ 13b ErbStG)

Leitsatz Beteiligter beim Feststellungsverfahren zur Bewertung des nach § 13b ErbStG begünstigten Vermögens Sachverhalt Die Klägerin war eine GmbH & Co KG. An einer zweiten GmbH & Co KG 2 waren als Kommanditisten A sen. und später durch Schenkung auch der Sohn (Beigeladener) beteiligt. In 2012 verstarb der A Sen. und wurde von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt. Nach dem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 4 Behandlung des Rabatts beim Leistungsempfänger (Kunden): Passiver Abgrenzungsposten

Der Kunde erhält durch die verbilligte Überlassung des Mobiltelefons einen Vermögensvorteil. Gehört das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen, fließen dem Kunden Einnahmen zu. Wer bilanziert, hat diesen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag grundsätzlich passiv abzugrenzen. Abschluss eines 2-Jahresvertrags für Mobiltelefon Ein Unternehmer schließt mit der Tele...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Einkunftsart

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Feststellungsbescheid muss über die Einkunftsart bindend entschieden werden. Eine Feststellung ist auch durchzuführen, wenn die Einkünfte aus der gemeinsamen Quelle bei den einzelnen Beteiligten unterschiedlichen Einkunftsarten zuzuordnen sind. Die Einkünfte der Beteiligten müssen nicht derselben Einkunftsart zuzuordnen sein. Tz. 17 S...mehr