Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Checkliste

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / d) Offensichtlich unbegründeter Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 18 Die Entbindung des Arbeitgebers findet nach § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG statt, wenn der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet ist; die Unbegründetheit bei unbefangener Betrachtung sich also ohne weiteres aufdrängt.[17] Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Verstoß gegen § 95 BetrVG gerügt wird, obwohl keine Auswahlrichtlinien bestehen oder die Rüge man...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Verstoß gegen Auswahlrichtlinie

Rz. 147 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann der Betriebsrat den Widerspruch darauf stützen, dass die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstoße. Wenn im Betrieb eine Auswahlrichtlinie besteht, diese auf den Kündigungssachverhalt Anwendung findet und der Arbeitgeber hiervon abweicht, ist der Widerspruch des Betriebsrats begründet. Auch insoweit ist der B...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Kenntnis des Betriebsrats

Rz. 67 Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gilt als allgemeiner Grundsatz, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über diejenigen Umstände zu informieren hat, die dem Betriebsrat bereits bekannt sind. Für die Wissenszurechnung ist der Kenntnisstand der Personen entscheidend, die zur Entgegennahme von Erklärungen nach § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG berechtigt oder hierzu ausdrückl...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 25 Der Arbeitnehmer kann nach Ablehnung des geltend gemachten Weiterbeschäftigungsverlangens durch den Arbeitgeber den gesetzlichen WBA klageweise und damit im Wege der objektiven Klagehäufung auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder bei Vorliegen der entspr. Voraussetzungen im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen. In diesem Zusammenhang hat der Arbei...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Unwirksamkeit der Kündigung an sich

Rz. 173 Hat der Arbeitgeber es unterlassen, den Betriebsrat anzuhören, oder hat er die Kündigung ausgesprochen, bevor das Anhörungsverfahren abgeschlossen war, ist die Kündigung aus betriebsverfassungsrechtlichen Gründen unwirksam (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Will der Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG berufen, dann muss er nach § 4 S. ...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.2: Antrag auf einstweilige Verfügung: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 B...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Widerspruch

Rz. 125 Der Betriebsrat kann nach § 102 Abs. 3 BetrVG einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Gründe vorliegt (zu den Einzelheiten insoweit siehe Rdn 138 ff.).mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 7 Der WBA nach § 102 Abs. 5 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung frist- und formgerecht widersprochen hat.mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / H. Checkliste

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Grundsätze und Grenzen

Rz. 66 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat seine Absicht mitzuteilen, einem bestimmten Arbeitnehmer – oder mehreren Arbeitnehmern – zu kündigen. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat ausdrücklich auffordert, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen. Diese Aufforderung ergibt sich sinngemäß aus dem Gesetzeswortlaut des § 102 Abs. 2 ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / IV. Rechtsfolgen der Entbindung und Rückabwicklung

Rz. 23 Wenn das Arbeitsgericht den Arbeitgeber von der Weiterbeschäftigungspflicht entbindet, hat dies zur Folge, dass das gesetzliche Weiterbeschäftigungsverhältnis gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG – ex nunc – endet. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zu dieser Entscheidung tatsächlich beschäftigt, dann bleiben die bis dahin angefallenen Vergütungsansprüche gem. § 611 Ab...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verwertungsverbot ("Nachschieben von Gründen")

Rz. 179 Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung zwar angehört, zeigt sich jedoch im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses, dass die aus der Sicht des Arbeitgebers dem Betriebsrat mitgeteilten Gründe nicht ausreichen, um die objektiven Voraussetzungen des Kündigungsgrunds zu erfüllen, dann greift in Abhängigkeit von der konkreten Einzelfallsituation als...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 122 Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken hat, dann verpflichtet ihn § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG, diese Bedenken unter Angabe von Gründen spätestens innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Eine Verlängerung der Frist durch Vereinbarung der Betriebsparteien ist möglich. Lässt der Betriebsrat diese Frist verstreichen, dann gilt ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / c) Zustimmung und Verzicht

Rz. 126 Wenn der Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung zustimmt, was sowohl schriftlich als auch mündlich als auch in sonstiger Weise geschehen kann, dann ist mit der Mitteilung dieses Beschlusses des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann deshalb die beabsichtigte Kündigung aussprechen. Widerruft der Betriebsrat ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 3. Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 8 Voraussetzung des gesetzlichen WBA ist weiterhin, dass neben dem Widerspruch des Betriebsrats der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage nach § 4 S. 1 KSchG erhebt. Der Arbeitnehmer muss also unter den persönlichen Anwendungsbereich des KSchG fallen und mit der Klage geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und die Sozialwi...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Inhalt

Rz. 145 Der Betriebsrat muss sich bei dem Widerspruch auf einen der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe berufen. a) Soziale Gesichtspunkte Rz. 146 Der Betriebsrat kann nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprechen, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht genügend berücksichtigt...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VII. Checkliste

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / V. Maßnahmen bei Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 20 Keine unmittelbar fristgebundenen Handlungen, aber doch aus taktischen Erwägungen vor dem Zugang der Kündigungsschutzklage sinnvollerweise durchzuführende Maßnahmen, stellen die Nachforschungen bei einem bestehenden Betriebsrat in Bezug auf Ablauf und Inhalt der Betriebsratsanhörung dar. Zwar lässt sich dem Gesetz eine Verpflichtung des Betriebsrats zur Auskunftsertei...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 10. Verdachtskündigung

Rz. 103 Eine Verdachtskündigung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützen möchte, dass der zu kündigende Arbeitnehmer im Verdacht stehe, eine Vertragsverletzung, meist eine Straftat oder einen Vertrauensbruch, begangen zu haben. Dabei kann die Verdachtskündigung sowohl als ordentliche als auch als außerordentliche Verdachtskündigung ausgesproche...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / III. Beendigung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 13 Der WBA des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 BetrVG endet entweder durch gerichtliche Entbindung des Arbeitgebers von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung oder aus sonstigen Gründen. 1. Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht Rz. 14 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht diesen nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Ver...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / XI. Rechtsfolgen der Mängel des Anhörungsverfahrens

Rz. 170 Ist das Anhörungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Sind dem Betriebsrat bestimmte Gründe nicht oder nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden, führt dies unter der Voraussetzung, dass sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess hierauf beruft, zu einem Verwertungsverbot hi...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Weiterbeschäftigung

Rz. 16 Oftmals wird mit einer Kündigungsschutzklage auch die Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag beantragt. Dies geschieht regelmäßig mit einem unechten Hilfsantrag, der das Obsiegen mit dem Hauptantrag voraussetzt. Auch hier war bislang umstritten, ob und in welcher Höhe...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Beratung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu beraten, ob und auf welche Weise Kündigungen vermieden oder eingeschränkt und ihre Folgen verhindert werden können.[72] Die Verpflichtung der Beteiligten zur Beratung korrespondiert mit den Pflichten aus §§ 92, 111 BetrVG. Die Pflicht zur Beratung i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG geht über eine bloß...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 130 Wenn der Betriebsrat gegenüber einer außerordentlichen Kündigung Bedenken hat, muss er dies unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitteilen. Für den Fristbeginn gelten auch hier die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB bleibt von alledem unberührt. Rz. 131 Der Ablauf de...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 14 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht diesen nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbar...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / T. Checkliste: Außerordentliche Kündigung

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / e) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Rz. 150 Der Betriebsrat kann schließlich gem. § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG widersprechen, wenn der Arbeitnehmer zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden kann. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sein Einverständnis hierzu erklären. Dieses Einverständnis muss bei Zugang des Widerspruchs beim Arbeitgeber vorliegen. Es kann sowohl dem Betriebsrat als auch dem Arbeitgebe...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Rz. 231 Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch noch in der Zwangsvollstreckung zu prüfen.[201] Rz. 232 Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Wichtiger Grund

Rz. 108 Gem. § 626 Abs. 1 BGB ist eine Kündigung zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die widerstreitenden Interessen abzuwägen sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist die Kündigungsfrist zugrunde zu legen, die ohn...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 1. Allgemeines/erfasster Personenkreis

Rz. 31 Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG. Gem. § 1 Abs. 1 BBiG sind Berufsbildung im Sinne des BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Der Bereich der Berufsausbildungsvorbereitung ist durch Gesetz vom 23.12.2002[66] in § 1 Abs. 1 BBiG zusä...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Widerspruch des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 169 Voraussetzung für den erweiterten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 2 S. 2 und 3 KSchG ist ein form- und fristgerechter Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 2 und 3 BetrVG bzw. des Personalrats nach § 85 Abs. 1 BPersVG bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und einer konkreten, fallbezogenen Begründun...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / A. Einführung

Rz. 1 § 102 BetrVG gewährt präventiven Kündigungsschutz dadurch, dass der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören ist. Die Nichtbeachtung des Anhörungsrechts hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Der Arbeitgeber, der zu kündigen beabsichtigt, soll durch die Verpflichtung zur Anhörung gezwungen werden, Bedenken des Betriebsrats hinsichtlich der beabsichti...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Recht auf Gegendarstellung

Rz. 283 Nach § 83 Abs. 2 BetrVG bzw. der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. nach tariflichen Bestimmungen (z.B. § 3 Abs. 6 S. 4 TV-L) besteht das Recht, eine Gegendarstellung zum Abmahnungssachverhalt in die Personalakte aufnehmen zu lassen.[717] Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung unmittelbar im Anschluss an die Abmahnung in die Personalakte heften und ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Anträge

Rz. 41 Hat der Arbeitnehmer eine fristgerechte Annahme des in der Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebotes unter ebenfalls fristgerechtem Vorbehalt i.S.d. § 2 S. 2 KSchG erklärt, wird er regelmäßig seinen Klageantrag in Anlehnung an § 4 S. 2 KSchG stellen. Das Gesetz bezieht zu Recht auch sonstige, außerhalb des KSchG liegende Unwirksamkeitsgründe ein, da auch ihre ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Änderung und Aufhebung der Stellungnahme

Rz. 136 Der Betriebsrat ist grundsätzlich berechtigt, eine einmal beschlossene Stellungnahme abzuändern oder aufzuheben ("Rücknahme"). Dies gilt jedenfalls dann, solange die Stellungnahme dem Arbeitgeber noch nicht zugegangen ist, da mit Zugang der Stellungnahme das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG abgeschlossen ist. Es bestehen allerdings keine Bedenken, zu einer Änderu...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 4. Mitbestimmung/Sonderkündigungsschutz

Rz. 27 Auch Auszubildende während ihrer Berufsausbildung sind Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG, weshalb vor dem Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Auszubildenden der Betriebsrat unter Mitteilung der aus Arbeitgebersicht maßgeblichen Kündigungsgründe gem. § 102 BetrVG anzuhören ist. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat derart konkret über die für ihn tragenden Gründe z...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / a) Mangelnde Erfolgsaussicht der Klage

Rz. 15 Gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Arbeitgeber von der Weiterbeschäftigung entbunden werden, wenn die Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg bietet. Dies ist der Fall, wenn sie offensichtlich oder mit ganz erheblicher Wahrscheinlichkeit abgewiesen werden wird. Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht prüft nicht nur ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Freier Arbeitsplatz

Rz. 95 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus.[212] Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind.[213] Ausreichend ist es auch, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb der Kündigungsfrist frei wird und der Arbeitgeber dies bei Ausspruch der Kündigung mi...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Soziale Gesichtspunkte

Rz. 146 Der Betriebsrat kann nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprechen, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht genügend berücksichtigt hat. Daher kommt dieser Widerspruchsgrund auch nur in Betracht, wenn es um eine betriebsbedingte Kündigung geht. Hierbei ist ein Vergleich nur mit den Arbeitnehmern des...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Änderungskündigung

Rz. 151 Das Recht des Betriebsrats zu widersprechen, besteht grundsätzlich auch bei einer Änderungskündigung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Widerspruch dann, wenn der Arbeitnehmer das in der Änderungskündigung enthaltene Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen hat, für den Arbei...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Kenntnis des Arbeitnehmers

Rz. 68 Die Kenntnis des Arbeitnehmers von den Gründen, die den Arbeitgeber dazu bewegen, eine Kündigung auszusprechen, ist für § 102 BetrVG unerheblich. Abzustellen ist ausschließlich auf die Kenntnis des Betriebsrats. Diese Kenntnis kann natürlich durch Mitteilung des betroffenen Arbeitnehmers herbeigeführt werden. Der Arbeitgeber sollte sich hierauf nicht verlassen, da er ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VI. Gesetzlicher Weiterbeschäftigungsanspruch gem. § 79 Abs. 2 BPersVG

Rz. 29 Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse das BPersVG (bzw. bei Beschäftigten der Länder und Gemeinden die entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze) Anwendung findet, kann ein WBA nach § 79 Abs. 2 S. 1 BPersVG zustehen. Da die Vorschrift im Wesentlichen § 102 Abs. 5 BetrVG entspricht, kann auf die o.g. Grundsätze verwiesen werden.mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VII. Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage

Rz. 42 Stützt der Kläger die Unwirksamkeit der Kündigung auf fehlende soziale Rechtfertigung (§ 1 KSchG), so muss sich aus dem Klagevortrag schlüssig die Anwendbarkeit des KSchG auf dieses Arbeitsverhältnis ergeben. Aufgrund der Änderungen des Schwellenwerts in § 23 KSchG und der dortigen Differenzierung zwischen "Alt-Arbeitnehmern" und "Neu-Arbeitnehmern" mit Wirkung der ab...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / G. Prüfung sonstiger Unwirksamkeitsgründe im Prozess

Rz. 78 Im Rahmen des Änderungskündigungsschutzprozesses sind allgemeine Unwirksamkeitsgründe, wie sie insbesondere in den Vorschriften der §§ 613a Abs. 4, 623, 174 BGB normiert sind, ebenso zu beachten wie im Falle einer Beendigungskündigung. Gleichfalls gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX, des MuSchG, des BEEG und anderer Spezialgesetze. Des Weiteren kann die ord...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Sonstige anerkannte mildere Mittel

Rz. 109 Bei einem nur vorübergehend verringerten Personalbedarf kann die Erforderlichkeit der Kündigung schon daran scheitern, dass eine Personalauslastung in absehbarer Zeit wieder zu erwarten ist. In diesem Fall kann eine Arbeitsstreckung ein durchaus geeignetes, milderes Mittel darstellen.[261] Rz. 110 Nach der Rspr. des BAG kommt eine Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / b) Mutwilligkeit der Klage

Rz. 16 Eine Entbindung erfolgt ebenfalls, wenn die Klage mutwillig im Rechtssinne ist. Eine Klage ist mutwillig, wenn eine verständige Partei ihre Rechte nicht oder nicht in gleicher Weise verfolgen würde.[15] Wegen der weiteren Einzelheiten kann auf die einschlägige Kommentierung zu § 114 ZPO verwiesen werden.mehr