Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Weitere Voraussetzungen

Rz. 114 Schulungsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder des Betriebsrats. D.h. aber nicht, dass jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf jede Schulung hat – es reicht aus, wenn Spezialschulungen von einem bzw. einzelnen Betriebsratsmitgliedern besucht werden. Die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse ist z.B. nur für solche Betriebsratsmitglieder erforderlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / c) Unterrichtungspflichten

Rz. 118 Nach § 37 Abs. 6 S. 4 BetrVG hat der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben. Die Unterrichtungspflicht erstreckt sich auf die maßgeblichen Tatsachen. Diese umfassen die Inhalte der Veranstaltung, deren Dauer, Ort und den Veranstalter sowie ggf. die behördliche Anerkennun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / II. Dienstfahrzeug/Mobiltelefon – Mitbestimmung

Rz. 189 Die arbeitgeberseitige Weisung, die in Dienstkraftfahrzeuge eingebauten Mobiltelefone trotz vorhandener Freisprecheinrichtungen während der Fahrt nicht zu benutzen, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG noch unter dem Gesichtspunkt der Verhütung von Arbeitsunfällen nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 102 Regelmäßig enthalten Navigationssysteme Zielspeicher. Im Zielspeicher kann der Benutzer Ziele unter einem frei wählbaren Namen speichern. Das System speichert die Daten gleichzeitig auch im Adressbuch. Sie können dann später im Adressbuch die Adresse dem Navigationssystem übergeben und die Zielführung starten. Rz. 103 Hierin liegt die Möglichkeit einer Überwachung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Festnetz-Telefon

Rz. 100 Der Betriebsrat hat in aller Regel einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Telefons zur Nutzung im Betrieb. Hierbei ist dem Betriebsrat in aller Regel ein Nebenanschluss einzurichten, der einen ungestörten Fernsprechverkehr auch nach außen ermöglicht. In aller Regel kann kein eigener Amtsanschluss verlangt werden.[87] Im Mittelpunkt des Anspruchs des Betriebsra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / e) Freizeitausgleich und Entgeltfortzahlung

Rz. 120 § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG verweist auf die Absätze 2 und 3. Damit besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich, hilfsweise auf Abgeltung für die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen. Den an der Schulung teilnehmenden Betriebsratsmitgliedern darf das Entgelt nach § 37 Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 2 BetrVG nicht gemindert werden. Auch hier gilt das Prinzip des vorrangigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 192 Die Einführung und Durchführung des BYOD ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG [273] und nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG.[274] Der Betriebsrat hat im Hinblick auf BYOD Überwachungsrechte nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und die Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG.[275]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Einführung von Mobiltelefonen/Gestattung der Privatnutzung

Rz. 92 Die Überlassung von Telefonen kann unter mehreren Gesichtspunkten Mitbestimmungstatbeständen unterfallen, sofern es sich um einen kollektiven Tatbestand handelt. Die Überlassung im Einzelfall ist ­dagegen mitbestimmungsfrei. Mitbestimmungsfrei ist auch die Entscheidung des Arbeitgebers, die Privatnutzung des überlassenen Geräts zu erlauben oder nicht. Die Duldung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 76 Der Arbeitgeber hat die persönlichen und sachlichen Kosten des Betriebsrats umfassend zu übernehmen. Die generelle Kostentragungspflicht ist in § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Für die nachfolgende Darstellung ist aber vorrangig die Naturalleistungspflicht in § 40 Abs. 2 BetrVG von Bedeutung. Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen sachlichen Mittel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 7. Betriebsvereinbarung und Rahmenbetriebsvereinbarung

Rz. 27 Die Betriebspartner müssen für die Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Ausreichend ist vielmehr auch eine formlose Betriebsabsprache.[49] Allerdings ist dieses Vorgehen in der Praxis eher unüblich. Regelmäßig wird insbesondere bei technischen Einrichtungen i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine Betriebsvereinbarung abgeschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / A. Einleitung

Rz. 1 EDV lässt sich aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegdenken. Spätestens ihr Ausfall zeigt uns, in welchem Umfang wir auf Computer und moderne Technologien angewiesen sind. Denn die Nutzung wird als zwingend erforderlich angesehen; ihre Vorteile stehen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die gleichzeitig bestehenden Gefahren dringen hingegen selten in das Bewusstsein. Das gilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Eigentumsverhältnisse

Rz. 109 Die Frage nach dem Eigentum an den dem Betriebsrat übergebenen sächlichen Mitteln, also ob der Arbeitgeber Eigentümer bleibt oder der Betriebsrat neuer Eigentümer wird, ist eine weitgehend akademische ­Frage. Fest steht, dass der Arbeitgeber an den zur Verfügung gestellten Sachen Eigentümer bleibt, die nicht verbraucht werden können oder nicht verbraucht werden.[195]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 3. Betriebsarzt

Rz. 65 Nach §§ 1, 2 ASiG erfolgt die Bestellung des Betriebsarztes in schriftlicher Form. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Unfallschutzes und umfasst insbesondere die Beratung beimehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Beamer, Smartboard, Videokonferenz etc.

Rz. 107 Moderne Konferenztechnik steht dem Betriebsrat nur dann zu, wenn die Erforderlichkeit konkret besteht. Das hängt insbesondere von der Größe des Betriebsrates ab. Regelmäßig werden solche Sachmittel nur Gremien zustehen, die eine gewisse Größe haben und häufig mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dies wird nur bei großen Unternehmen der Fall sein. Gesamtbetriebsräte oder K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Herausforderungen der D... / b) Ankündigungsfrist

Rz. 120 § 12 Abs. 3 TzBfG bestimmt, dass der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nur verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Rz. 121 Die Berechnung der Ankündigungsfrist unterliegt den allgemeinen Regeln der §§ 186 ff. BGB, so dass es auf den Zugang der Mitteilung beim Arbeitnehmer ankommt.[141] Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Erforderliche Kenntnisse

Rz. 111 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vermittlung von Kenntnissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn der Betriebsrat sie im Hinblick auf die betriebliche Situation benötigt, um seine derzeitigen oder künftig anfallenden Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können.[200] Damit wird die Darlegung eines aktuellen betriebs- oder betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / A. Einführung

Rz. 1 Die derzeitigen Arbeitsverhältnisse und ihr Umfeld unterliegen einem viel größeren Wandel als noch vor einer Generation. Insbesondere mit der nahezu flächendeckenden Einführung des Computers und den damit verbundenen Technologien in die Betriebe hat sich die Struktur der Arbeit erheblich verändert. Die Digitalisierung schreitet immer mehr voran. Alles, was digitalisier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Internet/Intranet/E-Mail

Rz. 213 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Büropersonal sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Zur Informationstechnik i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet.[306] Auch die Einrichtung oder Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 6. Zuständigkeit des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats oder Konzernbetriebsrats

Rz. 24 Die Frage nach der Zuständigkeit des jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Organs stellt sich immer dann, wenn entweder in einem Unternehmen mehrere Betriebe vorhanden sind und eine unternehmenseinheitliche Regelung beabsichtigt ist, oder unternehmensübergreifend eine konzernweite Regelung gefunden werden soll.[44] Grundsätzlich gelten für die jeweiligen Zuständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Festlegung der Teilnehmer

Rz. 117 Die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder wird durch Beschluss des Gremiums festgelegt. Bei der Auswahlentscheidung ist der Betriebsrat dabei nicht frei. Vielmehr muss er seine Entscheidung nach objektiven Kriterien treffen, insbesondere danach, welche Aufgaben und Funktion einzelne Mandatsträger im Betriebsrat wahrnehmen.[215] Zudem ist der Betriebsrat an § 75 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / XI. Telefonische Erreichbarkeit des Betriebsrats

Rz. 223 Der Gesamtbetriebsrat kann nach § 51 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 2 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, die Telefone so einzurichten, dass die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats von ihrem Büro aus in den nicht von einem Betriebsrat repräsentierten Verkaufsstellen anrufen können und von dort aus telefonisch erreichbar sind.[320] Zum erforderlichen Umfang der nach § 40 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Personalcomputer mit Peripherie

Rz. 200 Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss, gehören zunächst die für eine büromäßige Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Utensilien. Rz. 201 Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums die Nutzung eines Personalcomputers nebst Zubehör und eines Internetzugangs für erforderlich halten.[287] Da Personalcompu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Telefax

Rz. 99 Die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, erfasst regelmäßig auch die Nutzung eines Telefax-Gerätes. Auch hier kommt es auf den betrieblichen Standard und die Erforderlichkeit im Einzelfall an.[173] In größeren Betrieben wird es ausreichend sein, wenn der Betriebsrat lediglich die vorhandene Telefaxanlage des Arbeitgebers mit n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Grundsatz der Erforderlichkeit

Rz. 78 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht uneingeschränkt. Vielmehr kommt ein Anspruch nur "in erforderlichem Umfang" in Betracht. In der Rechtsprechung richtet sich die erforderliche Einzelfallbeurteilung im Wesentlichen nach den Aufgaben des Betriebsrats, nach der Größe und Beschaffenheit des Betriebs, nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / IV. Skype for Business

Rz. 193 Die Einführung und Durchführung von Skype for Business ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Betriebsrat hat im Hinblick auf Skype for Business Überwachungsrechte nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und die Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Mitbestimmungsrechte

Rz. 112 Die Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems ist mitbestimmungspflichtig, wenn damit programmgemäß Verhaltens- oder Leistungsdaten der telefonierenden Arbeitnehmer erfasst und derart verarbeitet werden, dass Aussagen über deren Verhalten oder Leistung abrufbar sind.[178] Eine betriebliche Regelung der Telefondatenerfassung verstößt nicht gegen das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 20 Für den Bereich der modernen Kommunikation ist dabei vor allem der grundgesetzlich gewährleistete Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer zu beachten, der auch in den §§ 2 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Arbeitgeber und Betriebsräte haben danach "die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 127 Mit der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und in den Betrieben wollen auch Gewerkschaften insbesondere Mitgliederwerbung über moderne Kommunikationswege wie E-Mail, Intranet und Internet betreiben. Rz. 128 Zur Einschätzung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer entsprechenden Nutzung soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die Möglichkeiten ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Die Grenzen der Verwendung des GPS durch die Betriebspartner

Rz. 38 Zwar wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer bereits durch das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geschützt; die Vorschrift regelt den Schutz des Arbeitnehmers jedoch nicht erschöpfend. Vielmehr ist stets zu fragen, ob die konkrete Überwachungseinrichtung auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das § 75 Abs. 2 BetrVG schützt, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Verfahren der Arbeitsbefreiung

Rz. 115 Das Verfahren der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 37 Abs. 6 S. 3–6 BetrVG, die über den Verweis in § 37 Abs. 7 S. 3 BetrVG auch für den Bildungsurlaub gelten. a) Festlegung des Schulungszeitpunkts Rz. 116 Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Herausforderungen der D... / c) "Im Voraus" feststehende Ruhepause

Rz. 38 Nach Ansicht des BAG gehört zum Begriff der Pause, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechung im Voraus feststeht. Ziel dieser Regelung soll es sein, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich eine Ruhepause zur Verfügung hat, sich hierauf einstellen kann und diese nicht etwa durch kontinuierliche Weiterarbeit überlagert und "vergessen" wird.[44] Allerdings ist es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / IV. Laptop

Rz. 209 Ob dem Betriebsrat auch ein tragbarer Personalcomputer (Laptop) zu überlassen ist, richtet sich ebenfalls nach den betrieblichen Standards bzw. nach den konkreten Bedürfnissen des Betriebsrates und seiner Mitglieder.[299] Die Überlassung eines Laptops wird in der Regel nicht erforderlich sein.[300] Ist ein Betriebsratsmitglied im Außendienst tätig oder obliegt ihm di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 8. Twitter, Facebook, Xing, WhatsApp-Gruppen etc.

Rz. 106 Die Rechtsprechung hatte sich bislang noch nicht mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zu sozialen Netzwerken zu befassen. In der Literatur finden sich dazu ebenfalls nur vereinzelte kurze Hinweise.[191] Wedde bejaht kurz und knapp einen Anspruch des Betriebsrats auf Nutzung neuer Kommunikationsdienste. Diese Auffassung ist sicherlich zu allgemein. Die Teilnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Herausforderungen der D... / c) Ausschluss von leitenden Angestellten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)

Rz. 10 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ist das ArbZG nicht auf leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG anzuwenden. Rz. 11 Leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betriebmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / D. Einzelne Anwendungsbereiche

Rz. 75 Ist in arbeitsrechtlichen Normen die Schriftform vorgeschrieben, kann diese grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, § 126 Abs. 3 BGB. Rz. 76 Ob und inwieweit im Einzelnen die Schriftform durch die elektronische Form oder die Textform ersetzt werden kann, wird entweder gesetzlich geregelt oder ergibt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Festlegung des Schulungszeitpunkts

Rz. 116 Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. An diese Notwendigkeiten werden strenge Anforderungen gestellt. Bedeutsam können sie daher regelmäßig nur für nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder sein, z.B. bei bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Erfassung und Aufzeichnung von Telefondaten

Rz. 110 Bei Dienstgesprächen ist die Erfassung der Telefondaten (Zahl, Zeit, Gebühreneinheiten usw.) grundsätzlich zulässig, wenn nur das Verhalten des Arbeitnehmers, nicht aber seine Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist.[173] Für die Zielnummer gilt das nicht, wenn der Gesprächspartner des Arbeitnehmers ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung hat und der Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 1 Die Nutzung des Internets und des Intranets im Allgemeinen und speziell der Empfang bzw. die Versendung von E-Mails gehören zum betrieblichen Alltag. Die digitalisierte Arbeitswelt geht aber weiter: neue Software wie Office365, Cloud-Produkte oder moderne Dienstleistungsprogramme wie ATOSS, LOGA etc. verbinden Tätigkeiten und Programme auf vielfältigste Weise. Da mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / VI. Streitigkeiten

Rz. 125 Streitigkeiten über die Bereitstellung der erforderlichen Sach- und Personalmittel des Betriebsrats sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG auszutragen und zu entscheiden. Führen Streitigkeiten über die Kostentragung zu einer wesentlichen Erschwerung der Betriebsratsarbeit, so kann der Betriebsrat ausnahmsweise bei Vorliegen der Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Mitbestimmungsrecht

Rz. 44 Dass es sich bei der Keylogger-Software um eine technische Einrichtung handelt, die zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens der Arbeitnehmer im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist, dürfte unstreitig sein. Möchte der Arbeitgeber also eine solche Software einsetzen, hat er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu wahren (vgl. Rdn 12 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rz. 58 Diese nach den §§ 1, 5 ASiG schriftlich bestellten Fachkräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz die fachkundigen Berater vor allem des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten und des Betriebsrats, in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gem. § 6 ASiG sind sie insbesondere zu folgenden Aufgaben berufen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Schranken der Mitbestimmung

Rz. 19 Steht fest, dass die Einführung der Internet- bzw. E-Mail-Nutzung grundsätzlich mitbestimmungspflichtig ist, stellt sich die weitere Frage, welchen Schranken der Betriebsrat bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechtes unterliegt (in diesem Zusammenhang siehe auch die Ausführungen zur Videoüberwachung, § 5 Rdn 4 ff.) a) Persönlichkeitsschutz Rz. 20 Für den Bereich der mod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Überwachung

Rz. 79 Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein.[115] Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grenzüberschreitender ... / f) Betriebsvereinbarung als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO?

Rz. 50 Die Aufzählung in Art. 46 Abs. 3 DSGVO ist nicht abschließend (Wortlaut: "insbesondere"). Daher sind auch weitere genehmigungsbedürftige Garantieinstrumente zur Legitimierung von grenzüberschreitendem Datenverkehr denkbar. Als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO kommt insbesondere die Betriebsvereinbarung (bzw. die Gesamt- oder Konzernbetriebsverei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen

Rz. 26 Wie im Bereich der Videoüberwachung ist auch bei der elektronischen oder biometrischen Zugangskontrolle einer etwaigen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten. 1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 27 Elektronische oder biometrische Zugangskontrollen können die Einführung und die Anwendung technischer Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG darstellen. D...mehr