Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Vorbemerkung

Rz. 3201 [Autor/Stand] Konzeptionelle Grundlagen. Nach der BsGaV wird zunächst das Dotationskapital ermittelt, welches der Betriebsstätte zuzuordnen ist. Anschließend werden die übrigen Passivposten als Residualgröße zugeordnet. Darüber hinaus unterscheidet die BsGaV bei der Bestimmung des Dotationskapitals zwischen inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nicht eindeutig zugeordnet werden oder ändert sich der überwiegende funktionale Zusammenhang häufig, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3080 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Funktionsaufteilung (Satz 2)

2 Werden Personalfunktionen, durch deren Ausübung ein sonstiger Vermögenswert geschaffen oder erworben wird, gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten ausgeübt, so ist der sonstige Vermögenswert der Betriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung für diesen sonstigen Vermögenswert zukommt. Rz. 3093 [Autor/Stand] Funktionsaufteilung. Werden die auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (i) Mindestkapital für ausländische Bankbetriebsstätten eines inländischen Kreditinstituts (Abs. 1)

(1) 1 Der ausländischen Bankbetriebsstätte eines inländischen Kreditinstituts ist ein Dotationskapital entsprechend § 13 Absatz 1 zuzuordnen, es sei denn, das anzuwendende ausländische Bankenaufsichtsrecht enthält zwingende Regelungen zur Mindestkapitalausstattung, die die ausländische Bankbetriebsstätte einhalten müsste, wenn sie ein selbständiges ausländisches Kreditinsti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Aufteilung des Ergebnisses (Abs. 2)

(2) 1 Wird im globalen Handel mit Finanzinstrumenten die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in verschiedenen Bankbetriebsstätten ausgeübt und lässt sich eine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchführen, so sind die aus den Finanzinstrumenten steuerlich realisierten und nichtrealisierten Ergebnisse auf die B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / m) Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA

Rz. 42 [Autor/Stand] Abkommensrechtliches Besteuerungsrecht auf stille Reserven. Sowohl Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 als auch Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 gewähren den Vertragsstaaten das Recht, in einem Wirtschaftsgut gebildete stille Reserven im Zeitpunkt der Überführung des Wirtschaftsguts zu besteuern.[2] Dies gilt im Übrigen auch für die Besteuerung von unternehmensinternen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichung vom Fremdvergleichsgrundsatz

"... nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen ..." Rz. 2851 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Eichstrich. Eine Korrektur nach § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 setzt voraus, dass die Verrechnungspreise, die der Gewinnaufteilung zwischen dem inländischen Unternehmensteil und seiner ausländischen Betriebsstätte bzw. der Gewinnermittlung einer inländischen Betriebss...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.13.2 Obergrenze: Anwendung der Kapitalaufteilungsmethode (§ 13 Absatz 2 BsGaV)

146 Ein höheres Dotationskapital, als es nach § 13 Absatz 1 BsGaV erforderlich ist, ist anzuerkennen, soweit dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Dies kann z.B. anhand betriebswirtschaftlicher Kennziffern dargestellt werden. Jeder höhere Ansatz – über das erforderliche Dotationskapital hinaus (Min...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.4.3 Zuordnung einer Personalfunktion in Zweifelsfällen (§ 4 Absatz 3 BsGaV)

75 Kann eine Personalfunktion weder nach § 4 Absatz 1 noch nach § 4 Absatz 2 BsGaV zugeordnet werden, so räumt § 4 Absatz 3 BsGaV dem Unternehmen einen Beurteilungsspielraum für die Zuordnung der Personalfunktion ein. Die Zuordnung der Personalfunktion muss sich aber so weit wie möglich an den Kriterien des § 4 Absatz 1 und 2 BsGaV orientieren. Die Zuordnung der Personalfun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Definition der Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens (Abs. 1)

(1) 1 Eine Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens umfasst die Liquiditätssteuerung durch eine Betriebsstätte (Finanzierungsbetriebsstätte) für eine oder mehrere andere Betriebsstätten desselben Unternehmens. 2 Zur Liquiditätssteuerung gehören insbesondere die Mittelbeschaffung, die Mittelzuweisung und die externe Anlage von Liquiditätsüberhängen. Rz. 3351 [Autor...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 DBA mit OECD-Mitgliedstaaten, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 entspricht (alte Abkommen)

427 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 entspricht, ist davon auszugehen, dass der andere Staat (OECD-Mitgliedstaat) der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der Regelung zu den Unternehmensgewinnen im konkreten DBA folgt. Denn unter den O...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.12.4 Unterkapitalisierung des ausländischen Unternehmens (§ 12 Absatz 4 BsGaV)

140 Die Regelung des § 12 Absatz 4 BsGaV gilt ausschließlich für Unternehmensgruppen, die einem Konzern i.S.d. § 18 AktG entsprechen. Betroffen sind Fälle, in denen das nach der Kapitalaufteilungsmethode zugewiesene Dotationskapital dauerhaft zu einem Ergebnis für die inländische Betriebsstätte führt, das ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter unter vergleichba...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.7 Abweichende Zuordnung von Vermögenswerten und Passivposten (§ 17 Absatz 7 BsGaV)

190 § 17 Absatz 7 BsGaV enthält eine Öffnungsklausel gegenüber der widerlegbaren Annahme des § 17 Absatz 2 BsGaV, dass die Finanzierungsfunktion einer Betriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen eine fiktive Dienstleistung darstellt und ihr die betreffenden Vermögenswerte und Passivposten nicht zuzuordnen sind. Eine von § 17 Absatz 2 bis 6 BsGaV abweichende Zuordnung v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens (§ 28 BsGaV)

Rz. 3564 [Autor/Stand] Keine Anerkennung einer Rückversicherung innerhalb des Unternehmens. § 28 BsGaV bestimmt, dass für steuerliche Zwecke die Übertragung des versicherungstechnischen Risikos aus einem Versicherungsvertrag, der der Betriebsstätte nach Maßgabe von § 24 BsGaV zugeordnet wurde, auf das übrige Unternehmen nicht anerkannt wird. Hintergrund ist, dass die Entsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Auffangregelung (Satz 1)

(4) 1 Kann ein immaterieller Wert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3056 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, in welcher Betriebsstätte die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen immateriellen Wert ausgeübt wird, hat das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Entsprechende Anwendung auf ständige Vertreter (§ 1 Abs. 5 Satz 5)

„ 5 Die Sätze 1 bis 4 sind entsprechend auf ständige Vertreter anzuwenden.” Rz. 2887 [Autor/Stand] Ständiger Vertreter als Ergänzung der Betriebsstätte. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 sind die für Betriebsstätten i.S.d. § 12 AO geltenden Vorschriften des § 1 Abs. 5 Sätze 1–4 auf ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO (Rz. 2820) entsprechend anzuwenden. Diese ausdrückliche Anweisung ist er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines (§ 30 BsGaV)

1 Für eine Betriebsstätte, die Bau- oder Montagearbeiten durchführt und nach Abschluss der Bau- oder Montagearbeiten endet (Bau- und Montagebetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. 2 Ein Unternehmen, zu dem eine Bau- und Montagebetriebsstätte gehört, ist ein Bau- und Montageunternehmen. Rz. 3601 [Autor/St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung der Versicherungsverträge (Abs. 1)

Rz. 3508 [Autor/Stand] Zuordnung der Versicherungsverträge als erster Schritt der Gewinnaufteilung. § 24 Abs. 1 BsGaV regelt, welchem Unternehmensteil ein Versicherungsvertrag und die mit dem Vertrag zusammenhängenden Vermögenswerte zuzuordnen sind. Durch die enge Verknüpfung von Versicherungsverträgen, den damit eingegangenen Versicherungsrisiken sowie den Vermögenswerten, ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.1 Direkte Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen (§ 15 Absatz 1 BsGaV)

155 Finanzierungsaufwendungen, die mit Passivposten zusammenhängen, die der Betriebsstätte nach § 14 Absatz 1 BsGaV direkt zuzuordnen sind, sind ebenfalls der Betriebsstätte zuzuordnen. Fallfortsetzung – Direkte Methode (s. Rn. 152): Für das Bankdarlehen "Allgemeine Unternehmensfinanzierung" (I) fallen jährlich Zinsen i.H.v. 50 an. Lösung: Da das Bankdarlehen (I) nach § 14 Absa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 2891 [Autor/Stand] Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Mit § 1 Abs. 5 Satz 8 trägt der Gesetzgeber der aktuellen Abkommenslage Rechnung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der AOA bisher nur in vergleichsweise wenigen DBA tatsächlich vollständig umgesetzt ist und daher abkommensrechtlich in vielen Fällen weiterhin der Grundsatz der einges...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Gegenausnahme (Satz 2)

2 Dies gilt nicht, wenn Rz. 3330 [Autor/Stand] Nutzung finanzieller Mittel als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung. Abweichend v...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.7.1 Grundsatz (§ 7 Absatz 1 BsGaV)

102 Für die Zuordnung von Beteiligungen, Finanzanlagen und ähnlichen Vermögenswerten (Vermögenswerte i.S.d. § 7 BsGaV) ist deren Nutzung nach § 7 Absatz 1 BsGaV vorrangig die maßgebliche Personalfunktion (Vermutungsregelung). 103 Eine Nutzung i.S.d. § 7 Absatz 1 Satz 1 BsGaV liegt – abweichend vom Nutzungsbegriff des § 5 Absatz 1 BsGaV – vor, wenn ein funktionaler Zusammenh...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.4.2 Besondere Fälle der Zuordnung von Personalfunktionen (§ 4 Absatz 2 BsGaV)

74 Gibt die örtliche Ausübung einer Personalfunktion keine Entscheidung für die Zuordnung vor, weilmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (iv) Unterkapitalisierung des ausländischen Kreditinstituts (Abs. 4)

(4) 1 Für eine inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, in dem ein Kreditinstitut eine Regelung anwenden kann, die dem § 2a des Kreditwesengesetzes entspricht, gilt Absatz 1 nur, wenn das ausländische Kreditinstitutmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Nicht von den Verwaltungsgrundsätzen erfasste Entsendungen

Rz. 1875 [Autor/Stand] Entsendungen auf der Grundlage eines Werk- und Dienstvertrages. Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung sind Entsendungen auf der Grundlage eines zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Konzerneinheit abgeschlossenen Werk- bzw. Dienstvertrages. In diesen Fällen bildet die Entsendung des Arbeitnehmers einen Bestandtei...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 - 4/05, BStBl. I 2005, 818 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516)

Nach dem Urteil des BFH v. 28.4.2004 (BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516) setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlich eine schuldrecht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Negativabgrenzung (Satz 2)

2 Nicht maßgeblich sind insbesondere Personalfunktionen, die bezogen auf den Zuordnungsgegenstand Rz. 2951 [Autor/Stand] Regelbeispiele für nicht maßgebliche Personalfunktionen. § 2 Abs. 5 Satz 2 BsGaV enthält eine Negativabgrenzung zu den maßg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Innengesellschaft der Poolmitglieder

Rz. 2073 [Autor/Stand] Qualifikation als Innengesellschaft. Die Poolmitglieder bilden auf Grundlage der Kostenteilungsvereinbarung, vorbehaltlich einer anderweitig getroffenen Rechtsformwahl, eine Innengesellschaft in Gestalt einer BGB-Gesellschaft; dies deshalb, weil die Innengesellschaft keinen Erwerbszweck verfolgt bzw. keine Gewinnerzielungsabsicht hat.[2] Bei den Umlage...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (v) Anwendung der Regelungen des § 12 BsGaV (Abs. 5)

(5) 1 § 12 Absatz 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Höhe des der inländischen Bankbetriebsstätte zuzuordnenden Dotationskapitals auch anzupassen ist, soweit dies das inländische Bankenaufsichtsrecht erfordert. 2 Im Übrigen gilt § 12 sinngemäß. Rz. 3440 [Autor/Stand] Anwendung des § 12 BsGaV. Nach § 20 Abs. 5 BsGaV ist die allgemeine Regelung des § 12 BsGaV entsprec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Zeitliche Begrenzung (Satz 3)

3 Eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung nach Satz 2 Nummer 2 gilt als Zurverfügungstellung finanzieller Mittel zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen und endet spätestens Rz. 3331 [Autor/Stand] Klarstellung und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines nicht in den §§ 5 bis 7 genannten Vermögenswerts (sonstiger Vermögenswert) zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3091 [Autor/Stand] Betroffene Vermögenswerte. Die Vorschrift des § 8 BsGaV regelt als Auffangregelung die Zuordnung derjenigen Vermögenswerte, die nicht bereits nach §...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5.3 Billigkeitsmaßnahmen zur Milderung von Liquiditätsbelastungen für die Unternehmen bei Entstrickung sowie besondere Maßnahmen zur Vermeidung internationaler Besteuerungskonflikte

455 Sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO in Betracht zu ziehen, weil wegen des Inkrafttretens der BsGaV erstmals ein Zuordnungsgegenstand einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (Entstrickung), so ist für eine Billigkeitsmaßnahme in jedem Fall Voraussetzung, dass die grundsätzlich aufzudeckenden stillen Reserven festgestellt werden. 456 Ist der ausländischen Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Vergleichbarkeitsanalyse (Satz 2)

2 Aufbauend auf der Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 1 ist eine Vergleichbarkeitsanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte durchzuführen, um für die Geschäftsbeziehungen der Betriebsstätte im Sinne des § 1 Absatz 4 des Außensteuergesetzes Verrechnungspreise zu bestimmen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes) entsprechen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (ii) Niedrigeres Dotationskapital für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 2)

(2) 1 Ein geringeres Dotationskapital als nach Absatz 1 darf das ausländische Kreditinstitut der inländischen Bankbetriebsstätte nur zuordnen, soweit dies zu einem Ergebnis der inländischen Bankbetriebsstätte führt, das im Verhältnis zum übrigen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz auf Grund der ihr zugeordneten Vermögenswerte sowie der ihr zugeordneten Chancen und Risi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte ist dessen Nutzung die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3021 [Autor/Stand] Vorrang des Kriteriums der Nutzung. Nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist für materielle Wirtschaftsgüter (Anm. 2956) grundsätzlich die Nutzung die maßgebliche Personalfunktion (Anm. 2944 ff.), anha...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Unbewegliches Vermögen (Satz 3)

3 Unbewegliches Vermögen, in dem die Geschäftstätigkeit einer Betriebsstätte ausgeübt wird, ist stets dieser Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3028 [Autor/Stand] Bestätigung des allgemeinen Grundsatzes. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 BsGaV ist einer Betriebsstätte stets dasjenige unbewegliche Vermögen zuzuordnen, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Dies entspricht der Regelverm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Häufige Nutzungsänderung (Satz 3)

3 Ändert sich die Nutzung häufig, so ist ein materielles Wirtschaftsgut der Betriebsstätte zuzuordnen, für deren Geschäftstätigkeit es überwiegend genutzt wird. Rz. 3024 [Autor/Stand] Nutzung durch mehrere Betriebsstätten. Bei häufiger Nutzungsänderung eines materiellen Wirtschaftsguts ist dieses der überwiegend nutzenden Betriebsstätte zuzuordnen. Die Nutzung durch andere ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein sonstiger Vermögenswert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3097 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen sonstigen Vermögenswert nicht eindeutig ermitteln, besteht ein Beurteilungsspielraum des Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung eines höheren Dotationskapitals (Satz 1)

(2) 1 Einer ausländischen Betriebsstätte kann ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 1 zugeordnet werden, soweit die höhere Dotation im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3234 [Autor/Stand] Anerkennung eines höheren Dotationskapitals. § 13 Abs. 2 BsGaV sieht eine Öffnungsklausel vor. Danach is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

„ 7 Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines zu Bankbetriebsstätten (§ 18 BsGaV)

Eine Betriebsstätte , ist eine Bankbetriebsstätt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.10.2 Zuordnung von Chancen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit (§ 10 Absatz 2 BsGaV)

118 Für Chancen und Risiken, die mit der unternehmerischen Geschäftstätigkeit im Zusammenhang stehen (nicht unmittelbar mit einem Vermögenswert oder Geschäftsvorfall), ist nach § 10 Absatz 2 Satz 1 BsGaV in erster Linie darauf abzustellen, in welcher Betriebsstätte die maßgebliche Personalfunktion ausgeübt wird, die zur Übernahme der betreffenden Chancen und Risiken durch d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein materielles Wirtschaftsgut nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3030 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte Bedeutung für ein materielles Wirtschaftsgut hat, kommt dem Unternehmen ein Beurteil...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Verhältnis zu den Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 Sätze 3 ff. EStG und § 12 Abs. 1 KStG

Rz. 33 [Autor/Stand] Vorrang der Entstrickungsvorschriften und Wertaufhellerklausel. Mit der Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 3 und 4 sind Betriebsstättengewinne – und insb. auch Wirtschaftsgüter – auf der Basis einer fiktiven Selbständigkeit der Betriebsstätte zu ermitteln bzw. zuzuordnen, was Folgen für die Anwendung von Entstrickungsvorschriften beinhaltet. Nach § 1 Abs. 4 S...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Fremdvergleichsgrundsatz als Korrekturmaßstab

Rz. 21 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen des innerstaatlichen Rechts. Der Fremdvergleich als Maßstab zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise ist im deutschen innerstaatlichen Recht als Korrekturmaßstab von Verrechnungspreisen in den folgenden Rechtsgrundlagen niedergelegt:[2] vGA gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (vgl. Rz. 22 ff.) verdeckte Einlage gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG (v...mehr