Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

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FF 06/2026, Keine betreuung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht der Beteiligten zu 1, die von Januar 2016 bis zum Tod des Erblassers mit diesem im gesetzlichen Güterstand verheiratet war. [2] Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verbrachten den damals bereits an mittelgradiger Demenz erkrankten Erblasser im Deze... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 16 UStG wurde durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) vollständig neu gefasst. Die bisher hier ebenfalls geregelten Heilbehandlungsleistungen wurden in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG verlagert und § 4 Nr. 16 UStG beschränkte sich seither auf die Befreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die durch die tatbestandliche ... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Von der Genehmigungspflicht betroffene Vertretungsverhältnisse

Rz. 72 Der Betreuer bedarf zur Vornahme der in den §§ 1850–1854 BGB aufgeführten Verfügungen und Verpflichtungen der Genehmigung des Familiengerichts. Gleiches gilt für den (Ergänzungs-)Pfleger (§ 1888 BGB). § 1643 Abs. 1 BGB regelt einen dem Betreuungsrecht z.T. entsprechenden Genehmigungsvorbehalt für Rechtsgeschäfte, die die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil ein... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXX. Betreuungsgerichtliche, familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Genehmigung

Rz. 71 Bestimmte Rechtsgeschäfte, die der Vormund, die Eltern usw. als gesetzliche Vertreter für den Vertretenen eingehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung. Bei beurkundungsbedürftigen Vorgängen tritt also neben die Schutzfunktion des Formerfordernisses zusätzlich die Schutzfunktion der gerichtlichen Genehmigung. Wurden die Eltern, der Vormund oder... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Begriff der Vorsorgevollmacht

Rz. 2 Der Begriff der Vorsorgevollmacht ist weder in § 20a BeurkG noch an anderer Stelle legal definiert.[6] In der amtlichen Überschrift zu § 1901c BGB findet sich der Begriff der Vorsorgevollmacht und bezieht sich hier auf die die in S. 2 angesprochene Vollmacht zur "Wahrnehmung der Angelegenheiten" des Betroffenen. § 7 Abs. 2 BtOG [7] spricht für die Beglaubigungsbefugnis ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Genehmigungsverfahren

Rz. 87 Die Einleitung des Genehmigungsverfahrens setzt keinen förmlichen Antrag voraus. Insofern fällt die Übermittlung durch den Notar auch nicht unter § 14b Abs. 1 FamFG.[205] Für die Erteilung der Genehmigung ist nur erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter mit einem entsprechenden Ersuchen an das Betreuungs- bzw. Familiengericht herangetreten ist, aus dem sich entneh... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Erstreckung auf Benennung als Vormund oder Zuwendungspfleger?

Rz. 19 Durch letztwillige Verfügung können gem. § 1782 BGB Vormünder sowie gem. § 1811 Abs. 2 Nr. 1 BGB Zuwendungspfleger (§ 1811 Abs. 1 BGB) benannt werden.[38] Der Benannte hat hier zwar ein Recht auf Bestellung; er darf aber unter den Voraussetzungen des § 1783 BGB (Verweis: § 1811 Abs. 2 S. 2 BGB) übergangen werden. Das Familiengericht hat in jedem Falle zu prüfen, ob di... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Geschäftsfähigkeit von Ausländern

Rz. 12 Die Geschäftsfähigkeit eines Ausländers bestimmt sich seit Inkrafttreten der Neufassung des Art. 7 EGBGB nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,[19] also seit dem 1.1.2023, nicht mehr nach dem Personalstatut, sondern nach dem Recht des Staates, in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 7 Abs. 2 S. 1 EGBGB). Es handelt sich hie... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Urkundsperson der Betreuungsbehörde

Rz. 31 Eine weitere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sieht § 6 Abs. 2 BtBG [82] für die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde vor. Die Befugnis beschränkt sich auf die Beglaubigung von Vorsorgevollvollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Vorschrift ermächtigt die Urkundsperson der Betreuungsbehörde zur Beglaubigung i.S.v. §... mehr

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Literaturverzeichnis

Abel, Ralf Bernd (Hrsg.), Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz, 2. Aufl. München 2003 Amann, Hermann/Brambring, Günter/Hertel, Christian, Vertragspraxis nach neuem Schuldrecht, Handbuch für Notare und Vertragsjuristen mit Gestaltungshinweisen und Formulierungsbeispielen, 2. Aufl. München 2002 (zit.: Ammann/Brambring/Hertel) Anders, Monika/Gehle, Burkhard, Kommentar... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / aa) Grundregeln

Rz. 220 Der Notar hat dem Verbraucher den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen. Dies soll "im Regelfall" zwei Wochen vor der Beurkundung erfolgen (näher zur Zwei-Wochen-Frist siehe Rdn 242 ff.). Der Notar schuldet demnach im Regelfall einen von ihm herbeizuführenden Erfolg,[669] nämlich die Gelegenheit des Verbrauch... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, ... mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / a) Wünsche des Betreuten

Damit hat das Betreuungsgericht zunächst die Wünsche des Betreuten zu ermitteln. Entspricht der Pflichtteilsverzichtsvertrag im Gesamtzusammenhang diesen Wünschen, so muss das Betreuungsgericht die Genehmigung erteilen.[3] Eine (rein) wirtschaftliche Betrachtung für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit scheidet folglich aus – nicht entscheidend ist, ob das Gericht den V... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de... mehr

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ZErb 04/2026, Vergütung aus... / 1 Gründe

I. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen die Festsetzung einer Betreuervergütung gegen die Staatskasse. Die Beschwerde wird damit begründet, dass der Betroffene nicht mittellos sei, sondern aus einer Erbschaft nach seiner Großmutter über nicht unbeträchtliches Vermögen verfüge, wobei der Zugriff hierauf auch nicht durch Regelungen eines sog. Behindertentestaments ausgeschlosse... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2... mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gemäß § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheite... mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg... mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ... mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten... mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 4 Literatur

Rz. 28 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, 18; Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014, 62; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16h SGB I... mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt geändert durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) in Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2023. Rz. 1a § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorsc... mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 4 Änderungshistorie zum SGB IX i. d. F. des Bundesteilhabegesetzes

Rz. 57 Das SGB IX i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde geändert: Rz. 58 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) – 1.1.2018 § 6, § 19, § 35, § 138, § 170, § 173, § 225, § 231, § 232, ... mehr

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ZErb 03/2026, Norddeutsches Erbrechtsforum, 21./22.11.2025. Ein Tagungsbericht

Am 21. und 22.11.2025 fand in Hamburg das Norddeutsche Erbrechtsforum inzwischen bereits zum 18. Mal statt. Die Veranstaltung wurde online und in Präsenz im Hotel Hafen durchgeführt und war wie jedes Jahr gut besucht. Die wissenschaftliche Leitung lag nun schon zum zweiten Mal bei RA, FAErbR und Notar Dr. Pierre Plottek, Bochum, und RA, FAErbR, FASozR und Notar UIf Schönenbe... mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 3. Widerruf durch andere Bevollmächtigte

Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende Vollmachten erteilt, ermächtigen diese nach Auffassung des OLG Karlsruhe regelmäßig nicht zum Widerruf der Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten.[15] Das OLG Karlsruhe ist der Auffassung, dass ein Wettlauf der Bevollmächtigten um einen gegenseitigen Widerruf nicht von der erteilten Befugnis gedeckt ... mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / b) Gefahr der Fehlausübung (§ 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB)

Zur allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit müssen "konkrete Anhaltspunkte"[46] hinzutreten, nach welchen "der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt." Eine Kontrollbetreuung ist angezeigt, wenn der Bevollmächtigte als nicht tauglich erscheint oder der Verd... mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.1.1 PIA als Einrichtung der Krankenhäuser

Rz. 12 PIA sind organisatorische Bestandteile psychiatrischer und psychosomatische Krankenhäuser oder sie sind angebunden an Allgemeinkrankenhäuser mit selbständig fachärztlich geleiteten psychiatrischen, psychosomatischen sowie kinder- und jugendpsychatrischen Abteilungen. Psychiatrische Krankenhäuser unterscheiden sich von Allgemeinkrankenhäusern z. B. durch die historisch... mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1.1 Systematik

Rz. 4 Systematisch unterscheidet die Vorschrift zwischen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) und der Psychosomatischen Institutsambulanz (PsIA) einschließlich ihrer Außenstellen. Die PIA-Institutsermächtigung bedarf eines Antrags beim Zulassungsausschuss ohne Bedarfsprüfung (Abs. 1), die gesetzliche PIA-Institutsermächtigung erfolgt ohne Bedarfsprüfung (Abs. 2), die ... mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Wie im Betreuungsrecht in § 1817 Abs. 4 BGB sollte auch im Vormundschaftsrecht die Möglichkeit geschaffen werden, vorsorglich einen Verhinderungsvormund zu bestellen (AK 5). 2. In § 59 SGB VIII sollte eine Befugnis des Jugendamts zur Beurkundung von Sorgerechtsvollmachten verankert werden (AK 5). 3. Soweit der Gesetzgeber bei einer Reform des Kindschaftsrechts Fallgruppen o... mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b... mehr

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ZErb 01/2026, Betreuungsrecht

Verhältnis zwischen Betreuer und Testamentsvollstrecker Grundsätzlich ist die Kombination der Ämter als Betreuer und Testamentsvollstrecker zulässig, führt aber häufig zu erheblichen praktischen Problemen, insbesondere bei der erforderlichen Trennung und Verwaltung der unterschiedlichen Vermögensmassen, die juristischen Laien in aller Regel nicht bewusst ist. Der Betreuer verw... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Anwendung der Vorschriften des Betreuungsrechts

Rz. 34 Auf die Nachlasspflegschaft als eine sonstige Pflegschaft (§ 1885 BGB) findet neben §§ 1960–1962 BGB nach § 1888 Abs. 1 BGB Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB) entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.[104] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Rz. 8 Geschäftsunfähige oder nur beschränkt geschäftsfähige Erben bedürfen zur wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft der gesetzlichen Vertretung (§§ 104 ff. BGB). Insoweit ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, die nachträgliche Genehmigung ist nicht ausreichend (§ 111 S. 1 BGB). Auch für ein Nachreichen der schriftlichen Einwilligung ist kein Raum, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Genehmigungspflicht

Rz. 27 Die Erfüllung des Vermächtnisses kann Genehmigungen erforderlich machen. Dies kann sich bspw. für Grundstücke aus § 16 HöfeO oder § 2 GrdstVG ergeben. Im Einzelfall sind auch familiengerichtliche Genehmigungen zu beachten (§§ 1643, 1821, 1822 BGB). Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen sind die §§ 15, 17 GmbHG und bei der Übertragung von Wohnungseigentum ist § 12 WEG [... mehr

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FoVo 01/2026, Der Grüneberg 2026

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 85. Aufl. 2026 3.338 Seiten, 129 EUR Frag den Grüneberg zusätzlich 90 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83600-8 Der Rechtsdienstleister – Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister – muss eine Forderung bei der Erbringung einer Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) im konkreten Einzelfall, bei der Erbringung einer Inkassodienstleistun... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / bb) Minderjährige Anspruchsteller

Rz. 29 Bei minderjährigen Anspruchstellern ist zunächst bei der Mandantschaft zu erfragen, ob für den Minderjährigen ein Vormund (§§ 1773–1808 BGB) bestellt ist. In Fällen, in denen keine Vormundschaft besteht, bedarf es in der Mehrzahl der Fälle keiner gerichtlichen Genehmigung. Denn gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB umfasst die elterliche Sorge sowohl die Sorge für die Person d... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Begünstigungsverbot nach dem BtOG

Rz. 21 Mit der Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechtes wurde mit § 30 BtOG erstmals ein Begünstigungsverbot für Betreuer normiert. Danach ist es dem Betreuer untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen. Dies gilt auch für Zuwendungen durch testamentarische Verfügungen. Anders als die heimgesetzlichen Verbote, handelt es sich bei § 3... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Auf die Nachlasspflegschaft finden als eine besondere Art der Pflegschaft grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 1882 ff. BGB über die sonstige Pflegschaft Anwendung, die in § 1888 Abs. 1 BGB wiederum die entsprechende Geltung der Vorschriften des Betreuungsrechts anordnen. Die daraus an sich folgende Zuständigkeit des Betreuungsgerichts auch für die Nachlasspflegschaft... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Verfügungen über Nachlassgegenstände

Rz. 60 Als gesetzlicher Vertreter des oder der Erben ist der Nachlasspfleger im Rahmen des angeordneten Wirkungskreises auch zu Verfügungen über Nachlassgegenstände befugt.[168] Die Verfügungsbefugnis ist nach außen unbeschränkt,[169] sofern das Nachlassgericht bei der Anordnung der Pflegschaft keine Vorgaben gemacht hat und soweit sich aus den Regelungen des Betreuungsrecht... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Mündelsichere Anlage

Rz. 1 Im Interesse des Nacherben an der wirtschaftlichen Erhaltung des Nachlasses unterwirft die Vorschrift den Vorerben den für den Vormund geltenden Geldanlegungsregeln der §§ 1806, 1807 BGB. Die auf § 240a gestützte Verordnung gibt seit dem 1.1.2023 durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts den Rahmen für Geldanlagen vor. Die Verpflichtung zur mündelsicher... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbunfähigkeit (relative) kraft gesetzlicher Bestimmungen

Rz. 5 Kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen scheiden bestimmte Personen oder Einrichtungen als Zuwendungsempfänger von Erbschaften aus. Letztwillige Verfügungen zugunsten des Heimträgers oder Heimbediensteter sind nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen (siehe dazu Rdn 10 ff.) unter den genannten Voraussetzungen unwirksam. Ein Notar kann als Urkundenperson nich... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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ZErb 01/2026, Der Minderjährige im Erbrecht

Damrau 4. Aufl. 2025 232 Seiten, 49 EUR zerb verlag, 978-3-95661-168-1 Die aktuelle Auflage berücksichtigt alle aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erfolgten Gesetzesänderungen. Die Änderungen werden durch die Bezeichnung der Normen als "n.F." und "a.F." kenntlich gemacht, was dem Leser eine schnelle Erfassung der Auswirkungen der Reform auf alle erbrech... mehr