Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Unberechtigte Vertretung

Rz. 282 Sollte aufgrund des Nichtvorliegens der Voraussetzungen eine unberechtigte Vertretung erfolgt sein, sei es aus Unwissenheit oder aufgrund falscher Angaben, so wurde dieses Problem vom Gesetzgeber zwar erkannt, jedoch billigend in Kauf genommen.[389] Die falschen Angaben des Arztes oder des vertretenden Ehegatten begründen eine allgemeine Schadensersatz- und Unterlassu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Kontrollbetreuer nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.)

Rz. 131 Mit der Reform das Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Kontrollbetreuung ausdrücklich in den §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB geregelt. Die Kontrollbetreuung ist eine Betreuung wie jede andere Betreuung, die zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen für deren Einrichtung wurde aus der Rechtsprechung des BGH entwickelt.[185] In § 1815 BGB wird der Aufgabenkr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlasspflegschaft

Rz. 30 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Erbschaft entweder noch nicht angenommen oder der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, § 1961 BGB. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft eine Klage gegen den Erben als unzulässig...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Einführung

Rz. 122 Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt: Rz. 123 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder ver...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Schweigepflichtentbindung des Arztes (§ 1358 Abs. 2 BGB)

Rz. 276 Solange die Voraussetzungen des § 1358 Abs. 1 BGB vorliegen, sind die Ärzte gem. § 1358 Abs. 2 BGB von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem vertretenden Ehegatten in den Angelegenheiten, in denen dieser vertretende Ehegatte vertretungsbefugt ist, entbunden. Die Entbindung der Schweigepflicht erfasst auch die Einsicht in die Krankenunterlagen sowie die Bewilligung der ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Vertragsschlüsse (§ 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 278 Der vertretende Ehegatte kann Behandlungsverträge (§ 630a BGB), Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abschließen und durchsetzen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Es wird jedoch bei den Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege die Eilbedürftigkeit gefordert, so dass hierrunter tatsächlich nur die ersten Rehabilitationsm...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 6. Geltendmachung von Leistungsansprüchen (§ 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 280 Der vertretende Ehegatte kann Ansprüche gegen die Krankenkassen etc. geltend machen und entsprechende Abtretungen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB erklären und Leistungen an diese verlangen. Ein Zugriff auf das Vermögen des vertretenen Ehegatten ist nicht möglich.[384] Auch soll es dem vertretenden Ehegatten möglich sein, Mängel bei der Behandlung oder Pflege zu rügen und...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Anwaltliche Gebühren

Rz. 284 Bei einem Rechtsanwalt bestimmt sich der Gegenstandswert für eine Vorsorgevollmacht im vermögensrechtlichen Bereich in Ermangelung von für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 1 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei der absolute Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Dieser Höchstwe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Übernahme von Bevollmächtigungen

Rz. 289 Sofern sich der Anwalt zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung des Mandanten bereit erklärt, seine private Vorsorgebevollmächtigung zu übernehmen, kommt in aller Regel die Vereinbarung eines Stundensatzes in Betracht. Im Hinblick darauf, dass im Rahmen einer Tätigkeit als anwaltlicher Bevollmächtigter oder auch Kontrollbevollmächtigter nicht nur anwaltsspezifische...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Befugnisse bei gleichzeitiger Geschäftsfähigkeit des Betreuten

Rz. 208 Die Vertretungsmacht des Betreuers lässt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten unberührt, die Anordnung einer Betreuung an sich setzt keine Geschäftsunfähigkeit voraus.[279] Sofern der Betreute also nicht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig ist oder für den betreffenden Geschäftsbereich kein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 BGB (§ 1903 BGB a.F.) angeordnet wurde, ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Umsetzung (§ 1358 Abs. 6 BGB)

Rz. 281 Der vertretende Ehegatte ist gem. § 1358 Abs. 6 BGB i.V.m. § 1821 Abs. 2–4 BGB sowie i.V.m. §§ 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB an den Willen des vertretenen Ehegatten gebunden, hat somit dessen Wünsche zu erfüllen, die Regelung in der Patientenverfügung zu beachten. Wie ein Betreuer hat er entsprechende Genehmigungserfordernisse bei gesundheitlich gefährlichen oder ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Notarielle Gebühren

Rz. 288 Der Geschäftswert einer notariellen Vorsorgevollmacht richtet sich grundsätzlich gemäß § 98 GNotKG nach dem halben Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers. Nach § 98 Abs. 4 GNotKG beträgt der Geschäftswert allerdings höchstens 1 Mio. EUR. Aufgrund des Eventualcharakters der Vollmacht kann auch ein höherer Abschlag als 50 % möglich sein.[392] Eine 1,0-Gebühr nach ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 290 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert des Verfahrens gering bemessen wird und die Leistung des Anwalts in diesem FamFG-Verfahren somit durch die Gebühren nach RVG nicht hinreichend honoriert werden.[393] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gemäß § 4 RVG eine schriftliche Vergütungsvereinbarung nach...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 215 Auch der nichtberufsmäßige Nachlasspfleger erhält aus dem Nachlass bzw. von den Erben Ersatz für seine Aufwendungen (§§ 1888 Abs. 1, 1877 BGB). Bei Mittellosigkeit zahlt die Staatskasse (§ 1879 BGB). Es gilt die 15-Monats-Frist gemäß § 1877 Abs. 4 S. 1 BGB. Rz. 216 Erhält der Nachlasspfleger keine Vergütung, kann er die Erstattung seiner Auslagen nach Einzelnachweis o...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / dd) Genehmigungsvorbehalt nach § 1833 BGB (§ 1907 BGB a.F.) bei Miet- und Pachtverträgen

Rz. 194 Nach § 1833 Abs. 3 Nr. 1 BGB (§ 1907 Abs. 1 BGB a.F.) unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat. Dies gilt auch, wenn der Betreute die Räume nicht mehr bewohnt oder lediglich in eine andere Mietwohnung umziehen möchte. Rz. 195 § 1833 S. 1 Nr. 1 BGB (§ 1907 Abs. 3 BGB a.F.) sieht des Weiteren...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Zweifel an der Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 30 Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht, hat das Betreuungsgericht im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG weitere Feststellungen zu treffen, um die Zweifel möglichst auszuräumen. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH genügt ein bloßer Verdacht nicht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern. Kann die Unwirk...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Gerichtliche Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs vor Annahme der Erbschaft

Rz. 297 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Klagepflegschaft: Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestell...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 238 Der Nachlassverwalter führt ein Amt (§ 1987 BGB), so dass er grundsätzlich unabhängig und eigenverantwortlich handeln kann. Gleichwohl unterliegt er – da es sich gem. § 1975 BGB um eine Sonder-Nachlasspflegschaft handelt – durch die Verweisung gem. §§ 1885, 1888 Abs. 1 BGB mittelbar dem Betreuungsrecht,[263] so dass dem Nachlassgericht ein Antritts-, Jahres- und Absc...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / h) Nichtausübung und Ablieferung

Rz. 33 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts besteht nunmehr gem. § 1820 Abs. 4 BGB die Möglichkeit des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten durch Beschluss gem. § 285 FamFG anzuordnen, die erteilte Vollmacht nicht zu nutzen, sondern diese vorübergehend bei dem Betreuer abzuliefern. Es wird von einer Suspendierung gesprochen.[56] Die Möglichkei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.), Unterbringung nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB (§ 1906a BGB a.F.)

Rz. 40 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so bedarf die Bevollmächtigu...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Antragsberechtigung

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Der vorläufige Erbe

Rz. 309 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt, § 1953 Abs. 2 BGB. Vor der Annahme der Erbschaft kann ein gegen de...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Aufgabenbereich der Betreuungsverfügung

Rz. 161 Kann ein Volljähriger aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt nach § 1814 Abs. 1 BGB (§ 1896 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.) das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen (§ 1814 Abs. 4 BGB) für ihn einen Betreuer. Die Beschreibungen "psychisch, körperlich, geistig oder seelisch" wurde ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Kontrolle

Rz. 183 Im Gegensatz zum Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ist der Betreuer an die Genehmigungsvorbehalte, welche nunmehr in den §§ 1848–1854 BGB zusammengefasst sind (§§ 1908i Abs. 1 S. 1 BGB a.F. i.V.m. 1819–1821 BGB a.F.) gebunden. Rz. 184 Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichts nach § 1862 BGB (§ 1837 Abs. 2 und 3 BGB a.F. i.V.m. § 19...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Vergütung

Rz. 199 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft (vgl. Rdn 146). Rz. 200 Die Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Antragsberechtigt sind der Nachlasspfleger und der Erbe, § 292 Abs. 1 FamFG. S...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Nachweise und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 271 Die Bescheinigung des Arztes[368] soll den vertretenen Ehegatten den Nachweis und Dritten die Kontrolle des Vertretungsrechtes ermöglichen sowie eine Kettenbescheinigung verhindern.[369] Die Bescheinigung hat jedoch keine konstitutive Wirkung und keinen Gutglaubensschutz für Dritte gem. § 172 BGB analog, da es sich lediglich um eine Bescheinigung und nicht um eine Vo...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / V. Erbenfeststellungsklage gegen Nachlasspfleger

Rz. 22 Eine Erbenfeststellungsklage des Erbanwärters kann im Grundsatz auch gegen einen Nachlasspfleger erhoben werden, wenn die Voraussetzungen des § 256 ZPO gegeben sind.[27] Hinweis Seit 1.1.2023 gilt neues Pflegschaftsrecht.[28]mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Bindung des Betreuers

Rz. 176 Den inhaltlichen Maßstab für sämtliche Handlungen des Betreuers bestimmt der § 1821 BGB, welcher die zentrale Norm des Betreuungsrechts ist. Durch diese soll die Wahrung und Verwirklichung der Selbstbestimmung des Betreuten gewährleistet werden.[249] Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde der Begriff des Wohls gestrichen, die Wünsche und der Wi...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 150 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[119] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 18. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 442 Das BayObLG[496] und das LG Hamburg[497] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 443 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig im Urt. v. 4.11.1999 – 2 U 29/99 – jedoch anders.[498] Nach desse...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Entscheidungen über die Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB (§ 1906 Abs. 1 BGB a.F.)

Rz. 99 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, im Falle einer krankheitsbedingten konkreten Eigengefährdung[154] den Vollmachtgeber in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer geschlossenen Station unterzubringen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vollmachtsurkunde die Maßnahmen nach § 1831 Abs. 1 BGB (§ 1906 Abs. 1 BGB a.F.) ausdrücklich umfasst...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ee) Genehmigungsvorbehalt nach § 1908 BGB a.F. bei Ausstattung

Rz. 197 Genehmigungspflichtig war nach § 1908 BGB a.F. auch das Versprechen oder die Gewährung einer Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) aus dem Vermögen des Betreuten. Diese Regelung wurde mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nicht mitübernommen. Der Gesetzgeber führt diesbezüglich an, dass sich bereits aus § 1624 BGB ergäbe, dass eine Ausstattung, die das nac...mehr

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AGS 07/2023, Sternal, FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Kommentar

Herausgegeben von Werner Sternal; bearbeitet von Jörg Dimmler, Dr. Michael Giers, Beate Jokisch, Werner Sternal, Prof. Dr. Jan Eickelberg, Dr. Alfred Göbel, Birgit Schäfer, Albrecht Weber und Prof. Dr. Dr. Walter Zimmermann. 21. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLIII, 3.352 S., 169,00 EUR Auf Wunsch des Verlags trägt das Werk (vormals Keidel) ab der 21. Aufl. jetzt den...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 241 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung vor Eintritt des Hirntodes nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahin gehenden Patient...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Sicherungspflegschaft und Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 15 Es ist grds. nicht Aufgabe des (Sicherungs-)Nachlasspflegers, Ansprüche der Nachlassgläubiger, damit auch eines Vermächtnisnehmers, zu erfüllen.[9] Dem Nachlasspfleger kann es, selbst wenn dies nicht seine Aufgabe ist, im Interesse der Erben zur Sicherung des Nachlasses zwar im Einzelfall ausnahmsweise gestattet sein, auch ein Vermächtnis zu erfüllen, z.B. bei klarlie...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 109 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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Vorwort

Sie halten nunmehr die bereits 7. Auflage der Anwaltformulare Erbrecht in Ihren Händen. Erfreut über die positive Resonanz der Vorauflage waren wir angespornt, Ihnen ein aktualisiertes Werk zur Verfügung zu stellen. Einerseits haben wir Altbewährtes beibehalten, gleichwohl Neuerungen sorgfältig eingearbeitet. Vor Ihnen liegt ein Werk mit 600 Mustern und Formularen. Es soll I...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 207 Gemäß § 1823 BGB (§ 1902 BGB a.F.) vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in seinem Aufgabenkreis (§ 1815 BGB). Er hat dabei die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.[277] Es wird jedoch aufgrund der Neuformulierung der Überschrift und des Textes durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts deutlich, dass die Betreuung an ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Bindungswirkung der Patientenverfügung

Rz. 227 Fraglich war lange Zeit die Bindungswirkung von Patientenverfügungen. Im Jahr 2003 stellte der BGH[305] klar, dass eine Willensäußerung in Form einer sog. "Patientenverfügung" als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts bindend wirkt; denn schon die Würde des Betroffenen verlangt, dass eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / e) Entscheidungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB (§ 1906a BGB a.F.)

Rz. 104 Mit Wirkung zum 22.7.2017 war § 1906a BGB a.F. neu eingeführt worden mit der Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer bzw. über Abs. 5 ein Bevollmächtigter für den Betroffenen in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen kann. Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde § 1906a BGB a.F. von § 1832 BGB abgelöst. Per Legaldefinition des § 1832 Abs. 1 S. 1 BGB (§ 1906a A...mehr

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ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr