Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Vermögenslose Betroffene

Rz. 96 Ist beim Betroffenen kein Vermögen vorhanden, genügt die Versicherung des Betreuers, dass kein aufzeichnungsfähiges Vermögen vorhanden ist. Bei einem Betreuerwechsel ist regelmäßig kein erneutes Verzeichnis zu erstellen; der neue Betreuer hat jedoch das vorhandene Vermögen zu überprüfen und kann – Übereinstimmung seiner Prüfung mit dem vom Vorgänger aufgestellten Verze...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Schlussrechnung und Rechnungslegung

Rz. 168 Bei Beendigung der Betreuung hat der Betreuer dem Betroffenen gegenüber Rechnung zu legen und eine Schlussabrechnung zu erstellen.mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 2. Auslagenerstattung

Rz. 54 Betreuern können Auslagen, die durch die Wahrnehmung der Betreuung entstehen, erstattet werden. Es kann zwischen einer Aufwandspauschale (§ 1878 BGB) und einem Aufwendungsersatz (§ 1877 BGB) gewählt werden. Die Wahl ist innerhalb des Betreuungsjahres bindend. a) Aufwandspauschale Rz. 55 Die Aufwandspauschale beträgt seit dem 1.1.2023 425 EUR pro Jahr (davor 399 EUR). Wi...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Schenkungen durch den Betroffenen

a) Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen Rz. 131 Ist der Betreute geschäftsunfähig, kann er kein wirksames Schenkungsversprechen abgeben. Auch eine Schenkung, die er an den Betreuer selbst vornimmt, ist in dieser Konstellation nicht möglich, da der Betreuer den Betroffenen hierbei wegen eines verbotenen In-sich-Geschäfts nicht wirksam vertreten kann (§§ 1824, 181 BGB). b) Gesch...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 56 Falls die entstandenen Aufwendungen den Betrag von 425 EUR übersteigen, müssen diese detailliert beim Betreuungsgericht nachgewiesen werden. Fahrten mit dem eigenen Pkw werden mit 0,42 EUR pro Kilometer erstattet. Die Ansprüche auf Ersatz der einzelnen Aufwendungen erlöschen, wenn sie nicht jeweils innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / E. Vergütungsansprüche des Betreuers

I. Allgemeines Rz. 18 Die zentralen Normen für die Vergütung und den Aufwendungsersatz von Betreuern befinden sich nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB, §§ 292 f. FamFG, im überarbeiteten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie in der neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Rz. 19 Zunächst muss hinsichtlich der Ve...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Bestellungsverfahren

1. Verpflichtung durch das Betreuungsgericht Rz. 71 Nach § 1861 Abs. 2 BGB ist der ehrenamtliche Betreuer vom Betreuungsgericht mündlich zu verpflichten, wobei er über seine Aufgaben zu unterrichten ist. Dies hat mündlich zu erfolgen. Das bloße Aushändigen von Informationsblättern seitens des Gerichts genügt nicht.[124] Ob eine fernmündliche Verpflichtung zulässig ist, ist st...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Schenkungen/Zuwendungen

Rz. 124 Bei Schenkungen im Rahmen der Betreuung ist zu unterscheiden zwischen Schenkungen des Betreuers aus dem ihm anvertrauten Vermögen und Schenkungen, die der Betroffene selbst vornimmt. 1. Schenkungen durch den Betreuer a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Besondere Berufsgruppen

Rz. 140 Wendet der Betroffene einem Betreuer eine Schenkung zu, so ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Betreuer Geschenke unter Umständen nur mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers annehmen dürfen. Ist der Betreuer nämlich Angestellter im öffentlichen Dienst oder Beamter, gelten für die Annahme des Schenkungsversprechens § 71 BBG, § 43 BRRG, § 3 Abs. 2 TVöD.mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 2. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Rz. 28 Um die persönliche Eignung des Antragstellers festzustellen, führt die Stammbehörde ein persönliches Gespräch mit ihm, § 24 Abs. 2 BtOG. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus § 12 BtRegV. Die persönliche Zuverlässigkeit liegt unter den in § 23 Abs. 2 BtOG aufgezählten Voraussetzungen in der Regel nicht vor. Eine Registrierung erfolgt dann nicht.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / C. Sonderfälle der Betreuungsarten

Rz. 34 In der täglichen Gerichtspraxis sowie innerhalb einzelner Betreuungen besteht oft das Bedürfnis, für spezielle Betreuungsbereiche Sonderbetreuer einzusetzen. I. Die Kontrollbetreuung 1. Aufsicht des Betreuungsgerichts Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer ka...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 5. Verjährung der Ermessensvergütung des ehrenamtlichen Betreuers

Rz. 62 Da § 16 Abs. 3 VBVG nur für Berufsbetreuer gilt, unterliegt der Anspruch des nicht berufsmäßigen Betreuers gegen den vermögenden Betreuten auf Vergütung der gewöhnlichen Verjährung, §§ 195, 199 BGB.[50]mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / F. Verhaltensanforderungen an den Betreuer

I. Kontakt zum Betroffenen und Dritten Rz. 115 Unabhängig vom jeweiligen Aufgabenkreis verlangt § 1816 Abs. 1 BGB, dass die Betreuung persönlich geführt wird. Dies bedeutet vor allem, dass der Betreuer mit dem Betroffenen Kontakt aufnimmt und den Kontakt zu ihm pflegt. Andernfalls kann der Betreuer den Anforderungen, welche ihm auferlegt werden, nicht gerecht werden. Da der B...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Schenkungen durch den Betreuer

a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexib...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Berufsbetreuer

Rz. 55 Üben die Betreuer ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Berufsausbildung aus, handelt es sich in aller Regel um Berufsbetreuer. Dies können z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kaufleute usw. sein. Die Bestellung eines Berufsbetreuers ist wiederum nachrangig zur Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers, § 1816 Abs. 5 BGB.[104]mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VIII. Bindungswirkung der Betreuungsverfügung

1. Selbstbindung des Betreuten Rz. 193 Der Betreuungsbedürftige ist nach § 1816 Abs. 2 BGB an früher geäußerte Wünsche nicht gebunden. Er kann sie jederzeit widerrufen. Es besteht somit keine Selbstbindung des Verfügenden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Auswahl des Betreuers als auch auf die sonstigen Wünsche; der jeweils aktuelle Wille des Betreuten ist daher maßgeblic...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Die Gegenbetreuung gemäß §§ 1792, 1799 BGB a.F.

Rz. 50 Neben dem Betreuer konnte vom Betreuungsgericht auch ein Gegenbetreuer bestellt werden (§§ 1908i Abs. 1, 1792, 1799 BGB a.F.). Diese Art der Betreuung wurde insbesondere bei großem Vermögen des Betroffenen vorgenommen. Bestehende Gegenbetreuungen wurden zum 1.1.2023 wirkungslos (Art. 229 § 54 Abs. 2 EGBGB).mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen

Rz. 131 Ist der Betreute geschäftsunfähig, kann er kein wirksames Schenkungsversprechen abgeben. Auch eine Schenkung, die er an den Betreuer selbst vornimmt, ist in dieser Konstellation nicht möglich, da der Betreuer den Betroffenen hierbei wegen eines verbotenen In-sich-Geschäfts nicht wirksam vertreten kann (§§ 1824, 181 BGB).mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Einholung von Sachverständigengutachten

aa) Inhalt von Sachverständigengutachten Rz. 16 Das Sachverständigengutachten hat sich mit der "Notwendigkeit der Betreuung" auseinanderzusetzen, § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG. Es dient zur Vorbereitung der Entscheidung dieser Rechtsfrage durch das Gericht. Der Betroffene ist zur Erstellung des Gutachtens zu untersuchen oder zu befragen. Er ist ärztlich zu explorieren.[32] Dadurch w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VI. Aufbewahrung

Rz. 189 Die Betreuungsverfügung ist so aufzubewahren, dass diese unverzüglich bei Eintritt des Betreuungsfalles dem Betreuungsgericht zugeleitet wird. Je nach Bundesland kann eine Betreuungsverfügung auch beim Betreuungsgericht hinterlegt werden.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Gesetzliche Verbote

aa) § 138 BGB Rz. 135 Eine weitere Grenze des Schenkungsversprechens liegt vor, wenn ausnahmsweise eine Unwirksamkeit der Zuwendung wegen Sittenwidrigkeit gegeben ist (§ 138 BGB). Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. In der Literatur wird angedacht, die Schenkungen oder Vermögensübergaben, die im Rahmen einer zuvor festgelegten Betreuungsverfügung angeordnet wurden, dann al...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / G. Ende der Betreuung

Rz. 141 Es gibt verschiedene Gründe, welche zum Ende einer Betreuung[192] führen können: I. Tod des Betroffenen Rz. 142 Durch den Tod des Betroffenen endet die Betreuung (und eine zu dessen Gunsten angeordnete Verfahrenspflegschaft)[193] automatisch, § 1870 BGB. Eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht. Das Vermögen des Betroffenen geht nach § 1922 BGB im Rahme...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 4. Spezielle Verfahrensfragen zur Betreuungsanordnung

a) Einholung ärztlicher Zeugnisse Rz. 14 Unklarheiten darüber, ob ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung einzuholen ist und wann lediglich ein ärztliches Zeugnis für die Anordnung der Betreuung genügt, sind seit Einführung des FamFG regelmäßig beseitigt: Die Einholung von Gutachten in Verfahren wegen Betreuungssachen ist in §§ 280 ff. FamFG ausführlich geregelt ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / B. Gebühren bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen

I. Anwaltliche Gebühren Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Geeignetheit des Betreuers

1. Qualifikationen Rz. 65 Grundsätzlich ist jede natürliche Person geeignet, als Betreuer bestellt zu werden (§ 1816 Abs. 1 BGB). Eine Verpflichtung zur Übernahme der Betreuung trifft Ausländer und Staatenlose nicht, allerdings ist die mangelnde Staatsangehörigkeit kein Entlassungsgrund.[116] Rz. 66 Um die Rechte des Betroffenen optimal wahrnehmen zu können, muss der Betreuer ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / a) Aufwandspauschale

Rz. 55 Die Aufwandspauschale beträgt seit dem 1.1.2023 425 EUR pro Jahr (davor 399 EUR). Wird die Aufwandspauschale geltend gemacht, müssen dem Betreuungsgericht regelmäßig keine Belege vorgelegt werden. Die Erstattung erfolgt jährlich. Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht jeweils bis zum 30.6. des Folgejahres eingereicht wird (Ausschlussfrist!). Bei den Gerichten sin...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / c) Gesonderte Pauschalen bei Betreuerwechsel

Rz. 42 Bei Betreuerwechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer (Abs. 2) oder im umgekehrten Fall (Abs. 3) sind zusätzlich einmalige Pauschalen in § 10 VBVG geregelt.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Kausalität: Krankheit – Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung

Rz. 9 Die Ursache der o.g. Unfähigkeit muss in einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung liegen. Geistige Behinderungen können angeboren oder im Laufe der Zeit aufgetreten sein (z.B. Altersdemenz). Vorab sind immer sog. soziale Behinderungen, wie z.B. Unangepasstheit, Neigung zu Straftaten, Abweichungen vom "Durchschnittsverhal...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Die Kontrollbetreuung

1. Aufsicht des Betreuungsgerichts Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer kann für den Betroffenen Rechte gegenüber dessen Bevollmächtigten wahrnehmen. Originäre Betreuungsaufgaben übernimmt der Kontrollbetreuer nicht;[69] seine Befugnisse gegenüber dem Bevollmäch...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bindung des Betreuers

Rz. 197 Ist in der Betreuungsverfügung Näheres zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses niedergelegt, hat sich der Betreuer hieran grundsätzlich zu halten. Das Betreuungsgericht kann gegen ein unbegründetes Übergehen der Wünsche des Betreuten einschreiten (§ 1862 Abs. 3 S. 1 BGB). Rz. 198 Auch bei der Entscheidung über den Abbruch von Heilbehandlungen sind die Wünsche de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Geschäftsfähigkeit und Betreuung

Rz. 3 Durch die Anordnung der Betreuung allein wird die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen noch nicht berührt.[7] Er kann daher weiterhin selbstständig Verträge schließen. Dazu gehört auch, dass er jederzeit Vollmachten erteilen kann, sofern die Geschäftsfähigkeit noch besteht. Laut § 104 Abs. 2 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschli...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) Inhalt von Sachverständigengutachten

Rz. 16 Das Sachverständigengutachten hat sich mit der "Notwendigkeit der Betreuung" auseinanderzusetzen, § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG. Es dient zur Vorbereitung der Entscheidung dieser Rechtsfrage durch das Gericht. Der Betroffene ist zur Erstellung des Gutachtens zu untersuchen oder zu befragen. Er ist ärztlich zu explorieren.[32] Dadurch werden die Mitwirkungs- und Anhörungsrech...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Entlassung als ultima ratio

Rz. 164 Der Betreuer kann während seiner Tätigkeiten Fehler begehen. Seine Entlassung durch das Betreuungsgericht stellt jedoch die ultima ratio, also das letzte Mittel, dar. Auf Pflichtverletzungen des Betreuers hat das Betreuungsgericht unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Es kann ihn zunächst zu einem Beratungsgespräch laden. Auch kann es ihm ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 7. Vermögende Betreute

Rz. 45 Der Vergütungsanspruch richtet sich bei vorhandenen Mitteln gegen den Betreuten selbst. Ist der Betreute verstorben, wird die Vergütung gegen den Erben festgesetzt.[37] Der Vergütungsanspruch entsteht erst als Zahlungsanspruch, nachdem das Gericht die Vergütung bewilligt hat. Erst ab Rechtskraft der Bewilligung ist der Vergütungsanspruch nach § 291 BGB zu verzinsen.[38...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Vorsorge-/Generalvollmacht

Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten ebens...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wohnraumkündigung

Rz. 106 Nach § 1833 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB ist nur die Wohnungskündigung genehmigungsbedürftig, nicht hingegen die Wohnungsauflösung als solche. Zu beachten ist dabei, dass §§ 1853, 1833 Abs. 3 Nr. 3 BGB auch auf unbefristete Mietverträge anzuwenden sind.[149] Die Genehmigung zur Wohnraumkündigung hat das Betreuungsgericht auszusprechen, wenn sie dem Wohl des Betreuten entsprich...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden

Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nach § 1818 Abs. 4 BGB die Betreuungsbehörde eingesetzt, wenn weder eine natürliche Person noch ein Betreuungsverein die Betreu...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Die Ergänzungsbetreuung gemäß § 1817 Abs. 5 BGB

Rz. 47 Ist ein Betreuer an der Vertretung des Betreuten teilweise verhindert, bestellt das Betreuungsgericht einen Ergänzungsbetreuer (§ 1817 Abs. 5 BGB). Es ist unerheblich, ob die Verhinderung auf rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruht.[98] Ein rechtliches Vertretungshindernis kann z.B. darin liegen, dass der Betreuer unter Umständen für den Betreuten mit sich selbs...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Minderjährige Betroffene

Rz. 6 Ein Minderjähriger bedarf keiner Betreuung im Sinne dieser Norm, da er von seinen Eltern oder einem Vormund betreut wird (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB). Ist allerdings bei einem Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, absehbar, dass bei Eintritt der Volljährigkeit eine Betreuung erforderlich wird, kann vorsorglich schon vor dessen Volljährigkeit ausnahm...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / III. Ermessensvergütung des ehrenamtlichen (nicht berufsmäßigen) Betreuers

Rz. 52 Am 1.1.2023 ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft getreten. Gem. § 19 Abs. 1 S. 1 BtOG sind ehrenamtliche Betreuer natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. Ehrenamtliche Betreuer können gem. § 19 Abs. 1 S. 2 BtOG sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen hab...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / d) Zutrittsbefugnisse des Betreuers

Rz. 112 Häufig kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, weil der Betroffene verhaltensauffällig wird. Vielfach lassen insbesondere ältere Menschen die Wohnung herunterkommen oder teilweise vermüllen. Hier kann der Betreuer weiterhelfen, wenn er beispielsweise die Wohnung entrümpelt, um einen solchen Kündigungsgrund zu beseitigen. Häufig gestattet der Betroffene dem Betreuer...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 57 Die Anhörung des Betroffenen erfolgt beispielsweise in folgenden gesetzlich geregelten Fällen:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Natürliche Personen

Rz. 54 Vorrangig ist daher nach § 1816 Abs. 1 BGB eine natürliche Person als Betreuer zu bestellen, deren Auswahl primär vom Willen des Betroffenen abhängt, sofern er sich hierzu äußern kann. Dies gilt auch hinsichtlich des Wunsches des Betroffenen, eine natürliche Person nicht als Betreuer zu installieren. Regelmäßig sind als natürliche Personen ehrenamtliche Einzelbetreuer...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VII. Wünsche des Betroffenen in der Betreuungsverfügung

Rz. 190 Die individuellen Wünsche zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses können sich auf alle der Betreuung unterliegenden Lebensbereiche (Aufgabenbereiche) beziehen. Der Verfügende wird hierfür insbesondere anstreben, seine bisherigen Lebensgewohnheiten auch für den Fall einer erforderlich werdenden Betreuung soweit als möglich fortführen zu können. Da jedoch weder E...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigter/Vermächtnisnehmer

Rz. 174 Sofern Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Betroffenen Auskunftsrechte geltend machen, ist an den Einsatz eines Ergänzungspflegers zu denken. In der Praxis tritt häufig folgende Konstellation ein: Ehepartner errichten ein Ehegattentestament (Berliner Testament) und setzen ihre Abkömmlinge nach dem Tod des Letztversterbenden zu deren Erben e...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Selbstbindung des Betreuten

Rz. 193 Der Betreuungsbedürftige ist nach § 1816 Abs. 2 BGB an früher geäußerte Wünsche nicht gebunden. Er kann sie jederzeit widerrufen. Es besteht somit keine Selbstbindung des Verfügenden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Auswahl des Betreuers als auch auf die sonstigen Wünsche; der jeweils aktuelle Wille des Betreuten ist daher maßgeblich. Betreuungsbedürftige sind i...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Geschäftsfähigkeit des Betroffenen

Rz. 132 Wie bereits gezeigt, wird durch die Anordnung der Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen grundsätzlich nicht berührt. Ist der Betroffene weiterhin geschäftsfähig, kann er ohne Einschränkung und nach eigenem Ermessen Geschenke machen. Die Verbotsvorschrift des § 1854 Nr. 8 BGB gilt für ihn nicht.[176] Rz. 133 Begibt sich der geschäftsfähige, aber unter Betreu...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Qualifikationen

Rz. 65 Grundsätzlich ist jede natürliche Person geeignet, als Betreuer bestellt zu werden (§ 1816 Abs. 1 BGB). Eine Verpflichtung zur Übernahme der Betreuung trifft Ausländer und Staatenlose nicht, allerdings ist die mangelnde Staatsangehörigkeit kein Entlassungsgrund.[116] Rz. 66 Um die Rechte des Betroffenen optimal wahrnehmen zu können, muss der Betreuer für den ausgewählt...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Bindung des Betreuungsgerichts

Rz. 194 Wie bereits dargestellt, sind insoweit § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB maßgeblich, soweit es dem Vorgeschlagenen an der erforderlichen Eignung für die Amtsübernahme fehlt. Der Vorgeschlagene muss zur Übernahme der Betreuung geeignet sein. Dies ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu prüfen. Ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Vorgeschlagenen und dem Betroffenen, erkennb...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung

Rz. 7 Der zu betreuende Volljährige muss unfähig sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung muss derart krankheitsbedingt sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.[14] Unter der freien Willensbestimmung ist die Fähigkeit des Betroffenen zu verstehen, seinen Willen ohne Einfluss d...mehr