Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Einholung ärztlicher Zeugnisse

Rz. 14 Unklarheiten darüber, ob ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung einzuholen ist und wann lediglich ein ärztliches Zeugnis für die Anordnung der Betreuung genügt, sind seit Einführung des FamFG regelmäßig beseitigt: Die Einholung von Gutachten in Verfahren wegen Betreuungssachen ist in §§ 280 ff. FamFG ausführlich geregelt worden. Insbesondere § 280 Abs. 2...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) § 138 BGB

Rz. 135 Eine weitere Grenze des Schenkungsversprechens liegt vor, wenn ausnahmsweise eine Unwirksamkeit der Zuwendung wegen Sittenwidrigkeit gegeben ist (§ 138 BGB). Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. In der Literatur wird angedacht, die Schenkungen oder Vermögensübergaben, die im Rahmen einer zuvor festgelegten Betreuungsverfügung angeordnet wurden, dann als nichtig anz...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Tod des Betroffenen

Rz. 142 Durch den Tod des Betroffenen endet die Betreuung (und eine zu dessen Gunsten angeordnete Verfahrenspflegschaft)[193] automatisch, § 1870 BGB. Eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht. Das Vermögen des Betroffenen geht nach § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ehemals Betreuten über. Daher sind grundsätzlich alle weiteren G...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Körperbehinderte

Rz. 13 Für Körperbehinderte (z.B. Blinde, Stumme, Taube) darf ein Betreuer nur auf deren eigenen Antrag hin bestellt werden (§ 1814 Abs. 4 S. 2 BGB), außer der Betroffene kann seinen Willen nicht äußern, § 1814 Abs. 2 BGB. Hintergrund der Ausnahmevorschrift ist, dass die Körperbehinderung vielfach den Betroffenen nicht daran hindert, seinen rechtsgeschäftlichen Willen kund z...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Unaufschiebbare Geschäfte

Rz. 145 Der Betreuer hat unaufschiebbare Maßnahmen noch vorzunehmen. Diejenigen Geschäfte, welche nicht ohne Gefahr aufschiebbar sind, hat der Betreuer noch für die Erben zu besorgen, bis diese anderweitige Fürsorge treffen können (§ 1874 BGB).[197] Selbstverständlich beziehen sich die Eilmaßnahmen nur auf solche Tätigkeiten, welche auf dem ehemaligen Aufgabenkreis des Betre...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 6. Mittellose Betreute

Rz. 43 Da die Inanspruchnahme des Betreuten gem. § 16 Abs. 1 VBVG auf dessen einzusetzende Mittel nach § 1880 BGB beschränkt ist, steht dem Betreuer der Vergütungsanspruch neben dem mittellosen Betreuten auch gegen die Staatskasse zu. Bei Mittellosigkeit des Betreuten i.S.d. § 1880 BGB kann der Betreuer die ihm nach § 1875 Abs. 2 BGB i.V.m. dem VBVG zustehende Vergütung somi...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Vergütungsansprüche des Berufsbetreuers

Rz. 23 Die Grundregeln für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Berufsbetreuers sind nunmehr in § 1875 Abs. 2 BGB und §§ 7 ff. VBVG zu finden. Wer "beruflicher" Betreuer ist, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 BtOG. Das BtOG ersetzte zum 1.1.2023 das bis dahin geltende Betreuungsbehördengesetz. Nach § 19 Abs. 2 BtOG sind berufliche Betreuer natürliche Personen, die selbststän...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Einsichtsrechte in Gutachten

Rz. 24 Sofern das Gutachten schriftlich erstattet wurde, ist es vor der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung dem Betroffenen bekannt zu geben, damit dieser sein rechtliches Gehör – notfalls über einen Verfahrenspfleger – ausüben kann. Er hat die Möglichkeit, zum Gutachten eine Stellungnahme abzugeben.[49] Das Gutachten ist nur verwertbar, wenn es mit seinem...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vergütungsbewilligung durch das Betreuungsgericht

Rz. 30 § 292 FamFG (i.V.m. § 7 Abs. 3 VBVG) regelt das bei der Festsetzung von Aufwendungsersatz, Aufwandspauschale und Vergütung für den Betreuer nach den Vorschriften der §§ 1875 ff. BGB und § 7 ff. VBVG anzuwendende Verfahrensrecht für das Bewilligungsverfahren. § 292 Abs. 4 FamFG sieht die Anhörung des Betreuten vor der Festsetzung einer von ihm zu leistenden Zahlung vor;...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 8. Erlöschen des Vergütungsanspruchs

Rz. 46 Gem. § 16 Abs. 3 VBVG erlischt der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach Entstehung beim Betreuungsgericht geltend gemacht wird. Über die Verweisung in § 16 Abs. 3 S. 2 VBVG auf § 1877 Abs. 4 S. 2 und 3 sowie Abs. 5 BGB gilt die Geltendmachung beim Betreuungsgericht als Geltendmachung gegen den Betreuten. Die Geltendmachung gegen ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Mitwirkungspflichten des Betroffenen

Rz. 23 Dem Betroffenen obliegen zur Erstellung des Gutachtens Mitwirkungspflichten. Erscheint er zur Untersuchung nicht, kann er vorgeführt werden, § 283 FamFG. Die Vorführung ist nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip allerdings nur dann zulässig, wenn andernfalls die Begutachtung sonst nicht möglich wäre. Wurde dem Betroffenen vor der Vorführung beim Gutachter kein rechtlich...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 160 Wenn die Voraussetzungen wegfallen, unter denen die Betreuung angeordnet wurde, wird die Betreuung aufgehoben; ist dies zumindest teilweise der Fall, ist der jeweilige Aufgabenkreis einzuschränken (§ 1871 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 161 Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Betroffene (auch teilweise) gesundet und daher seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Einführungsgespräch

Rz. 74 Im Einführungsgespräch, welches bei "geeigneten Fällen" vorzunehmen ist, ist eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Gericht zu schaffen. Dabei sind zu erwartende Schwierigkeiten im Verlauf der Betreuung zu erörtern und Möglichkeiten aufzuzeigen, künftige Probleme in der Betreuungsführung mit dem Gericht zu erörtern. Ob das Gericht...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 10. Übergangsregelungen

Rz. 51 In § 18 VBVG ist eine Übergangsregelung enthalten, wonach auf Vergütungsansprüche von Betreuern für Leistungen, die vor dem 1.1.2023 erbracht wurden, das VBVG vom 21.4.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.2019,[42] bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden ist. Für Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Vermögensverzeichnis

Rz. 91 Der Betreuer hat nach § 1835 Abs. 1 BGB ein Vermögensverzeichnis über den Umfang des Vermögens des Betroffenen zu erstellen. Es dient dazu, Klarheit über das Vermögen des Betroffenen und dessen wirtschaftliche Lage zu erhalten und dient als Grundlage für die Vermögensverwaltung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht.[144] Der Betreuer hat sämtliche Vermögenswerte, g...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Aufgabe der Mietwohnung des Betroffenen

Rz. 104 Ebenso steht die Aufgabe der Mietwohnung des Betroffenen unter der besonderen Regelung des § 1833 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB: Die Wohnung stellt den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Betroffenen sowie dessen vertraute Umgebung dar. An die Wohnung knüpfen auch enge soziale Beziehungen (Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Mitgliedschaften in nahen Sportvereinen u.a.) des Betr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Einzelne Pflichtverletzungen

Rz. 166 Als von der Rechtsprechung zur Entlassung herangezogene Pflichtwidrigkeiten des Betreuers kommen vor allem in Betracht:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) Hinzuziehung Dritter

Rz. 94 Im Grundsatz hat der Betreuer das Vermögensverzeichnis selbst zu erstellen. Er ist jedoch nach § 1835 Abs. 3 BGB befugt, die Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen, und kann die Kosten hierfür nach § 1877 Abs. 1 BGB vom Betroffenen ersetzt verlangen. Zu der Inventarisierung kann ein Dritter hinzuzuziehen sein...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Wünsche des Betroffenen

Rz. 100 Da auch in diesem Bereich § 1821 BGB als Richtschnur gilt, sind das Wohl und die Wünsche des Betreuten vorrangig zu berücksichtigen und eine persönliche Betreuung ist durchzuführen. Wichtige Entscheidungen hat der Betreuer daher mit dem Betreuten abzusprechen und nach Möglichkeit nach dessen Wünschen zu entscheiden, sofern sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlauf...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Erste Handlungen des Betreuers

Rz. 80 Die praktisch bedeutsamsten Aufgabenkreise stellen die Bereiche "Personensorge" und "Vermögenssorge" dar. Praxistipp Unabhängig von der Art der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise sollte der Betreuer unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Betreuerloser Zeitraum

Rz. 157 Stirbt der Betreuer, hat dessen Erbe dies dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.[211] Verletzt der Erbe des Betreuers seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht schuldhaft und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Erbe persönlich auf Schadenersatz nach allgemeinen Vorschriften. Die Betreuung selbst endet durch den Tod des Betreuers nicht, da nicht das...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Befreite Betreuung im Vermögensbereich

Rz. 97 Nach §§ 1859 ff. BGB sind bestimmte Kreise der Betroffenen von der Aufsicht des Betreuungsgerichts und Genehmigungspflichten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten befreit. Einem Betreuungsverein oder Vereinsbetreuer steht kraft Gesetzes die Befreiung nach § 1859 Abs. 2 Nr. 4 BGB zu. Gleiches gilt für die Betreuungsbehörde oder einen Behördenbetreuer (§ 1859 Abs. 2 Nr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Betreuungsverfügung

Rz. 177 Jedoch kann auch nur der Wunsch geäußert werden, einen bestimmten Betreuer zu benennen, um zu vermeiden, dass das Betreuungsgericht einen für den Vorschlagenden fremden Dritten als Betreuer bestellt. Wird eine Person vom Volljährigen als Betreuer vorgeschlagen, hat das Betreuungsgericht dem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Form und Inhalt einer Betreuungsverfügung

Rz. 183 Bei der Errichtung der Betreuungsverfügung ist die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ebenso wenig notwendig wie die Hinzuziehung von Zeugen. Zum Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Betreuungsverfügung ist es jedoch sinnvoll, unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem wird dadurch ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / V. Auswahl des Betreuers

Rz. 186 Bei der Auswahl des Betreuers kann der Betroffene verschiedene Personen für jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche benennen, so beispielsweise eine Person für die Besorgung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und eine weitere Person für die Erledigung der Gesundheitssorge. Des Weiteren ist es genauso möglich, mehrere Alternativvorschläge bezüglich einer Betre...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 1. Ermessensvergütung

Rz. 53 Eine Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer ist in § 1875 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 1 BGB grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur ausnahmsweise kann eine Ermessensvergütung gem. § 1876 S. 2 BGB bewilligt werden, wenn die Tätigkeit aufgrund des Umfangs oder der Schwierigkeit eine angemessene Vergütung rechtfertigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Betreute mittellos ist. ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Mittellose Betreute

Rz. 57 § 1876 S. 2 Nr. 2 BGB stellt klar, dass dem ehrenamtlichen Betreuer keine Ermessensvergütung bewilligt werden darf, wenn der Betreute nach § 1880 BGB mittellos ist. Da die Staatskasse als Schuldner der Ermessensvergütung nicht in Betracht kommt, kommt bei einem mittellosen Betreuten lediglich Ersatz der Aufwendungen über § 1877 BGB oder eine Aufwandspauschale nach § 18...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Versicherungsschutz

Rz. 121 Ehrenamtliche Betreuer könne eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten nach § 1877 BGB weitergeben. Dieser Versicherungsschutz muss jedoch im Interesse des Betroffenen geboten sein, etwa wenn ein großes Vermögen zu verwalten ist oder besondere Risiken bestehen (z.B. Prozessführungen, besondere gesundheitliche Gefahren u.a.).[165] Die Kosten für eine solc...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Ausnahmen des § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 128 Das Schenkungsverbot wird nur durch § 1854 Nr. 8 BGB selbst durchbrochen. Der Betreuer kann eine Schenkung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dieser Vorschrift nur dann vornehmen, sofern sie nach den Lebensverhältnissen des Betreuten angemessen oder als Gelegenheitsgeschenk üblich ist. Hierzu zählen die Unterstützung naher Angehöriger oder die im Interesse des Fam...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / B. Voraussetzungen der Betreuung (§ 1814 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 5 Eine Betreuung kann nach § 1814 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB nur eingerichtet werden, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Ob nach § 1814 Abs. 3 BGB eine Betreuung erforderlich ist, hängt von der subjektiven Betreuungsbedürftigk...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Anhörungsrechte des Betroffenen

Rz. 56 Es ist vorgesehen, dass vor einzelnen Entscheidungen des Betreuungsgerichts die Anhörung des Betroffenen zu erfolgen hat, § 278 Abs. 1 FamFG.[105] Die Intensität der Anhörung ist gesetzlich gestaffelt, da sie teilweise erfolgen muss ("die Anhörung hat zu erfolgen") oder lediglich empfohlen wird ("soll"). Teilweise ist die persönliche Anhörung des Betroffenen vorgesehe...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Letzte Maßnahmen des Betreuers

Rz. 143 Der Betreuer hat nach § 290 Abs. 3 FamFG seine Bestallungsurkunde an das Betreuungsgericht zurückzureichen. Das Ableben des Betreuten soll den Angehörigen und dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Der Schlussbericht nebst Schlussabrechnung über das verwaltete Vermögen und die Abrechnung der restlichen Betreuervergütung ist an das Gericht einzureichen. Rz. 144 Zu berü...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bestallungsurkunde

Rz. 75 Die nach § 290 S. 1 FamFG auszuhändigende Bestellungsurkunde hat keine konstitutive Wirkung.[126] § 174 BGB ist nicht anwendbar. Allerdings werden beispielsweise Banken, Behörden oder Versicherungen, mit denen der Betreuer in Kontakt tritt, erst "zugänglich" und geben Auskünfte, sobald die Bestallungsurkunde dort vorgelegt wird. Wird die Bestallungsurkunde der Bank des...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Handlungspflichten der Erben

Rz. 158 Die Erben des verstorbenen Betreuers brauchen gegenüber dem Betreuungsgericht keine Rechenschaft zu legen (§ 1872 Abs. 2 BGB), sofern und soweit dies ihnen unmöglich ist. Hingegen haben die Erben die Schlussrechnung vorzunehmen, wobei als Stichtag der Todestag des Betreuers maßgeblich ist. Die zur Fortführung der Betreuung notwendigen Unterlagen (nicht hingegen persön...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Verpflichtung durch das Betreuungsgericht

Rz. 71 Nach § 1861 Abs. 2 BGB ist der ehrenamtliche Betreuer vom Betreuungsgericht mündlich zu verpflichten, wobei er über seine Aufgaben zu unterrichten ist. Dies hat mündlich zu erfolgen. Das bloße Aushändigen von Informationsblättern seitens des Gerichts genügt nicht.[124] Ob eine fernmündliche Verpflichtung zulässig ist, ist streitig. Die Rechtsprechung verneint dies. Wi...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Allgemeines

Rz. 78 Wegen des Erforderlichkeitsgrundsatzes hat das Gericht den Aufgabenkreis des Betreuers so eng zu fassen, dass keine Angelegenheiten tangiert werden, die der Betreute selbst besorgen kann. Hierdurch entsteht in der sachlichen Ausgestaltung der zu übertragenden Bereiche eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten für das Gericht. Rz. 79 Dabei sind die Gerichte regelm...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Ende der Betreuung nach Antrag

Rz. 163 Sowohl der Betroffene als auch sonstige Dritte können beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Der Antrag ist als Anregung an das Gericht zu werten. Aufgrund der Amtsermittlungstätigkeit gem. § 26 FamFG hat das Gericht auf einen solchen Antrag hin ein Verfahren einzuleiten, in welchem geprüft wird, ob die Voraussetzungen der Betreuung noch gegeben sind. Selbst ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / b) Gesonderte Monatspauschale von 30 EUR bei vermögenden Betreuten

Rz. 41 Ist der Betreute nicht mittellos i.S.d. § 1880 BGB, so wird der Betreuer gem. § 10 Abs. 1 VBVG mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale in Höhe von 30 EUR vergütet, wenn er die Verwaltung zu beso...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) Zweitgutachten

Rz. 19 Ein Zweitgutachten kann angeordnet werden, wenn das Gericht das Erstgutachten für ungenügend ansieht (§ 30 FamFG, § 412 Abs. 1 ZPO). Werden die Anknüpfungstatsachen nicht oder ungenügend dargelegt oder hat der Sachverständige nicht niedergelegt, welche Befragungen und Untersuchungen er vornahm, welche Tests und/oder Forschungsergebnisse er anwandte und welchen Befund ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / D. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 15 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert gering bemessen und die Leistung des Rechtsanwalts in diesem FamFG-Verfahren somit nicht hinreichend honoriert wird.[29] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gem. § 34 RVG eine schriftliche Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Rz. 16 Die Gefahr bei e...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) Stichtag

Rz. 93 Der Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses ist auf den Zeitpunkt der Anordnung der Betreuung auszurichten. Diese Anordnung ist dem Betreuer nach §§ 288, 287 Abs. 1 FamFG seitens des Gerichts bekanntzumachen. Daher kommt es für den Erstellungszeitpunkt des Vermögensverzeichnisses auf den Tag des Zugangs des Anordnungsbeschlusses beim Betreuer an, da er erst mit...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 8. Dauer der Betreuung

Rz. 32 Nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn deren Voraussetzungen wegfallen. Die Betreuung endet nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung, nicht bereits mit Wegfall der Betreuungsvoraussetzungen von selbst. Der Erforderlichkeitsgrundsatz gebietet zudem, dass einzelne Aufgabenkreise einzuschränken sind, wenn für diese einzelnen Kreise die Bet...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 9. Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung

Rz. 47 Für die pauschalisierte Vergütung des Berufsbetreuers gelten als periodischer Abrechnungszeitraum die jeweils zurückliegenden drei Monate, § 15 Abs. 1 VBVG. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 12 und 13 Abs. 2 VBVG. Der Betreuer darf auch mehrere Monate auf einmal abrechnen. Die Abrechnung muss jedoch mindeste...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Abberufungsverfahren

Rz. 167 § 294 FamFG verweist für die Aufhebung der Betreuung auf die dort genannten FamFG-Vorschriften. Die Verweisungen lösen insbesondere folgende Tätigkeitspflichten des Betreuungsgerichts aus und besagen vor allem Folgendes:mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Sachkunde und Sachkundenachweis

Rz. 29 Die erforderliche Sachkunde ist gem. § 23 Abs. 3 BtOG gegenüber der Stammbehörde durch Unterlagen nachzuweisen. Sie hat zu umfassen:mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Das "Schenkungsverbot" ist durch die Einfü...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Verfahrenspfleger

Rz. 58 Entscheidet das Betreuungsgericht dahingehend, dass von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll, so ist regelmäßig ein Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 276 Abs. 1 FamFG). Der Bestellung eines Verfahrenspflegers bedarf es auch, wenn der Betroffene sich zu gestellten Anträgen (z.B. Anbringung eines Bettgitters) nicht äußern kann oder den Umfang ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Allgemeines

Rz. 18 Die zentralen Normen für die Vergütung und den Aufwendungsersatz von Betreuern befinden sich nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB, §§ 292 f. FamFG, im überarbeiteten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie in der neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Rz. 19 Zunächst muss hinsichtlich der Vergütung und de...mehr