Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bestallungsurkunde

Rz. 75 Die nach § 290 S. 1 FamFG auszuhändigende Bestellungsurkunde hat keine konstitutive Wirkung.[126] § 174 BGB ist nicht anwendbar. Allerdings werden beispielsweise Banken, Behörden oder Versicherungen, mit denen der Betreuer in Kontakt tritt, erst "zugänglich" und geben Auskünfte, sobald die Bestallungsurkunde dort vorgelegt wird. Wird die Bestallungsurkunde der Bank des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) Zweitgutachten

Rz. 19 Ein Zweitgutachten kann angeordnet werden, wenn das Gericht das Erstgutachten für ungenügend ansieht (§ 30 FamFG, § 412 Abs. 1 ZPO). Werden die Anknüpfungstatsachen nicht oder ungenügend dargelegt oder hat der Sachverständige nicht niedergelegt, welche Befragungen und Untersuchungen er vornahm, welche Tests und/oder Forschungsergebnisse er anwandte und welchen Befund ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / D. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 15 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert gering bemessen und die Leistung des Rechtsanwalts in diesem FamFG-Verfahren somit nicht hinreichend honoriert wird.[29] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gem. § 34 RVG eine schriftliche Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Rz. 16 Die Gefahr bei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Allgemeines

Rz. 78 Wegen des Erforderlichkeitsgrundsatzes hat das Gericht den Aufgabenkreis des Betreuers so eng zu fassen, dass keine Angelegenheiten tangiert werden, die der Betreute selbst besorgen kann. Hierdurch entsteht in der sachlichen Ausgestaltung der zu übertragenden Bereiche eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten für das Gericht. Rz. 79 Dabei sind die Gerichte regelm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Einsichtsrechte in Gutachten

Rz. 24 Sofern das Gutachten schriftlich erstattet wurde, ist es vor der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung dem Betroffenen bekannt zu geben, damit dieser sein rechtliches Gehör – notfalls über einen Verfahrenspfleger – ausüben kann. Er hat die Möglichkeit, zum Gutachten eine Stellungnahme abzugeben.[49] Das Gutachten ist nur verwertbar, wenn es mit seinem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Ende der Betreuung nach Antrag

Rz. 163 Sowohl der Betroffene als auch sonstige Dritte können beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Der Antrag ist als Anregung an das Gericht zu werten. Aufgrund der Amtsermittlungstätigkeit gem. § 26 FamFG hat das Gericht auf einen solchen Antrag hin ein Verfahren einzuleiten, in welchem geprüft wird, ob die Voraussetzungen der Betreuung noch gegeben sind. Selbst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Vorsorge-/Generalvollmacht

Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten ebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Sachkunde und Sachkundenachweis

Rz. 29 Die erforderliche Sachkunde ist gem. § 23 Abs. 3 BtOG gegenüber der Stammbehörde durch Unterlagen nachzuweisen. Sie hat zu umfassen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Handlungspflichten der Erben

Rz. 158 Die Erben des verstorbenen Betreuers brauchen gegenüber dem Betreuungsgericht keine Rechenschaft zu legen (§ 1872 Abs. 2 BGB), sofern und soweit dies ihnen unmöglich ist. Hingegen haben die Erben die Schlussrechnung vorzunehmen, wobei als Stichtag der Todestag des Betreuers maßgeblich ist. Die zur Fortführung der Betreuung notwendigen Unterlagen (nicht hingegen persön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Entlassung als ultima ratio

Rz. 164 Der Betreuer kann während seiner Tätigkeiten Fehler begehen. Seine Entlassung durch das Betreuungsgericht stellt jedoch die ultima ratio, also das letzte Mittel, dar. Auf Pflichtverletzungen des Betreuers hat das Betreuungsgericht unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Es kann ihn zunächst zu einem Beratungsgespräch laden. Auch kann es ihm ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) Stichtag

Rz. 93 Der Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses ist auf den Zeitpunkt der Anordnung der Betreuung auszurichten. Diese Anordnung ist dem Betreuer nach §§ 288, 287 Abs. 1 FamFG seitens des Gerichts bekanntzumachen. Daher kommt es für den Erstellungszeitpunkt des Vermögensverzeichnisses auf den Tag des Zugangs des Anordnungsbeschlusses beim Betreuer an, da er erst mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 8. Dauer der Betreuung

Rz. 32 Nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn deren Voraussetzungen wegfallen. Die Betreuung endet nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung, nicht bereits mit Wegfall der Betreuungsvoraussetzungen von selbst. Der Erforderlichkeitsgrundsatz gebietet zudem, dass einzelne Aufgabenkreise einzuschränken sind, wenn für diese einzelnen Kreise die Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Abberufungsverfahren

Rz. 167 § 294 FamFG verweist für die Aufhebung der Betreuung auf die dort genannten FamFG-Vorschriften. Die Verweisungen lösen insbesondere folgende Tätigkeitspflichten des Betreuungsgerichts aus und besagen vor allem Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / b) Gesonderte Monatspauschale von 30 EUR bei vermögenden Betreuten

Rz. 41 Ist der Betreute nicht mittellos i.S.d. § 1880 BGB, so wird der Betreuer gem. § 10 Abs. 1 VBVG mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale in Höhe von 30 EUR vergütet, wenn er die Verwaltung zu beso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 7. Vermögende Betreute

Rz. 45 Der Vergütungsanspruch richtet sich bei vorhandenen Mitteln gegen den Betreuten selbst. Ist der Betreute verstorben, wird die Vergütung gegen den Erben festgesetzt.[37] Der Vergütungsanspruch entsteht erst als Zahlungsanspruch, nachdem das Gericht die Vergütung bewilligt hat. Erst ab Rechtskraft der Bewilligung ist der Vergütungsanspruch nach § 291 BGB zu verzinsen.[38...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigter/Vermächtnisnehmer

Rz. 174 Sofern Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Betroffenen Auskunftsrechte geltend machen, ist an den Einsatz eines Ergänzungspflegers zu denken. In der Praxis tritt häufig folgende Konstellation ein: Ehepartner errichten ein Ehegattentestament (Berliner Testament) und setzen ihre Abkömmlinge nach dem Tod des Letztversterbenden zu deren Erben e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wohnraumkündigung

Rz. 106 Nach § 1833 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB ist nur die Wohnungskündigung genehmigungsbedürftig, nicht hingegen die Wohnungsauflösung als solche. Zu beachten ist dabei, dass §§ 1853, 1833 Abs. 3 Nr. 3 BGB auch auf unbefristete Mietverträge anzuwenden sind.[149] Die Genehmigung zur Wohnraumkündigung hat das Betreuungsgericht auszusprechen, wenn sie dem Wohl des Betreuten entsprich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Die Ergänzungsbetreuung gemäß § 1817 Abs. 5 BGB

Rz. 47 Ist ein Betreuer an der Vertretung des Betreuten teilweise verhindert, bestellt das Betreuungsgericht einen Ergänzungsbetreuer (§ 1817 Abs. 5 BGB). Es ist unerheblich, ob die Verhinderung auf rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruht.[98] Ein rechtliches Vertretungshindernis kann z.B. darin liegen, dass der Betreuer unter Umständen für den Betreuten mit sich selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 9. Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung

Rz. 47 Für die pauschalisierte Vergütung des Berufsbetreuers gelten als periodischer Abrechnungszeitraum die jeweils zurückliegenden drei Monate, § 15 Abs. 1 VBVG. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 12 und 13 Abs. 2 VBVG. Der Betreuer darf auch mehrere Monate auf einmal abrechnen. Die Abrechnung muss jedoch mindeste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung

Rz. 7 Der zu betreuende Volljährige muss unfähig sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung muss derart krankheitsbedingt sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.[14] Unter der freien Willensbestimmung ist die Fähigkeit des Betroffenen zu verstehen, seinen Willen ohne Einfluss d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / d) Zutrittsbefugnisse des Betreuers

Rz. 112 Häufig kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, weil der Betroffene verhaltensauffällig wird. Vielfach lassen insbesondere ältere Menschen die Wohnung herunterkommen oder teilweise vermüllen. Hier kann der Betreuer weiterhelfen, wenn er beispielsweise die Wohnung entrümpelt, um einen solchen Kündigungsgrund zu beseitigen. Häufig gestattet der Betroffene dem Betreuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / III. Ermessensvergütung des ehrenamtlichen (nicht berufsmäßigen) Betreuers

Rz. 52 Am 1.1.2023 ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft getreten. Gem. § 19 Abs. 1 S. 1 BtOG sind ehrenamtliche Betreuer natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. Ehrenamtliche Betreuer können gem. § 19 Abs. 1 S. 2 BtOG sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen hab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / V. Auswahl des Betreuers

Rz. 186 Bei der Auswahl des Betreuers kann der Betroffene verschiedene Personen für jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche benennen, so beispielsweise eine Person für die Besorgung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und eine weitere Person für die Erledigung der Gesundheitssorge. Des Weiteren ist es genauso möglich, mehrere Alternativvorschläge bezüglich einer Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Natürliche Personen

Rz. 54 Vorrangig ist daher nach § 1816 Abs. 1 BGB eine natürliche Person als Betreuer zu bestellen, deren Auswahl primär vom Willen des Betroffenen abhängt, sofern er sich hierzu äußern kann. Dies gilt auch hinsichtlich des Wunsches des Betroffenen, eine natürliche Person nicht als Betreuer zu installieren. Regelmäßig sind als natürliche Personen ehrenamtliche Einzelbetreuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VII. Wünsche des Betroffenen in der Betreuungsverfügung

Rz. 190 Die individuellen Wünsche zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses können sich auf alle der Betreuung unterliegenden Lebensbereiche (Aufgabenbereiche) beziehen. Der Verfügende wird hierfür insbesondere anstreben, seine bisherigen Lebensgewohnheiten auch für den Fall einer erforderlich werdenden Betreuung soweit als möglich fortführen zu können. Da jedoch weder E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Minderjährige Betroffene

Rz. 6 Ein Minderjähriger bedarf keiner Betreuung im Sinne dieser Norm, da er von seinen Eltern oder einem Vormund betreut wird (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB). Ist allerdings bei einem Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, absehbar, dass bei Eintritt der Volljährigkeit eine Betreuung erforderlich wird, kann vorsorglich schon vor dessen Volljährigkeit ausnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Selbstbindung des Betreuten

Rz. 193 Der Betreuungsbedürftige ist nach § 1816 Abs. 2 BGB an früher geäußerte Wünsche nicht gebunden. Er kann sie jederzeit widerrufen. Es besteht somit keine Selbstbindung des Verfügenden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Auswahl des Betreuers als auch auf die sonstigen Wünsche; der jeweils aktuelle Wille des Betreuten ist daher maßgeblich. Betreuungsbedürftige sind i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 57 Die Anhörung des Betroffenen erfolgt beispielsweise in folgenden gesetzlich geregelten Fällen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Qualifikationen

Rz. 65 Grundsätzlich ist jede natürliche Person geeignet, als Betreuer bestellt zu werden (§ 1816 Abs. 1 BGB). Eine Verpflichtung zur Übernahme der Betreuung trifft Ausländer und Staatenlose nicht, allerdings ist die mangelnde Staatsangehörigkeit kein Entlassungsgrund.[116] Rz. 66 Um die Rechte des Betroffenen optimal wahrnehmen zu können, muss der Betreuer für den ausgewählt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Geschäftsfähigkeit des Betroffenen

Rz. 132 Wie bereits gezeigt, wird durch die Anordnung der Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen grundsätzlich nicht berührt. Ist der Betroffene weiterhin geschäftsfähig, kann er ohne Einschränkung und nach eigenem Ermessen Geschenke machen. Die Verbotsvorschrift des § 1854 Nr. 8 BGB gilt für ihn nicht.[176] Rz. 133 Begibt sich der geschäftsfähige, aber unter Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Einführungsgespräch

Rz. 74 Im Einführungsgespräch, welches bei "geeigneten Fällen" vorzunehmen ist, ist eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Gericht zu schaffen. Dabei sind zu erwartende Schwierigkeiten im Verlauf der Betreuung zu erörtern und Möglichkeiten aufzuzeigen, künftige Probleme in der Betreuungsführung mit dem Gericht zu erörtern. Ob das Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Einholung ärztlicher Zeugnisse

Rz. 14 Unklarheiten darüber, ob ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung einzuholen ist und wann lediglich ein ärztliches Zeugnis für die Anordnung der Betreuung genügt, sind seit Einführung des FamFG regelmäßig beseitigt: Die Einholung von Gutachten in Verfahren wegen Betreuungssachen ist in §§ 280 ff. FamFG ausführlich geregelt worden. Insbesondere § 280 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) § 138 BGB

Rz. 135 Eine weitere Grenze des Schenkungsversprechens liegt vor, wenn ausnahmsweise eine Unwirksamkeit der Zuwendung wegen Sittenwidrigkeit gegeben ist (§ 138 BGB). Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. In der Literatur wird angedacht, die Schenkungen oder Vermögensübergaben, die im Rahmen einer zuvor festgelegten Betreuungsverfügung angeordnet wurden, dann als nichtig anz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Tod des Betroffenen

Rz. 142 Durch den Tod des Betroffenen endet die Betreuung (und eine zu dessen Gunsten angeordnete Verfahrenspflegschaft)[193] automatisch, § 1870 BGB. Eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht. Das Vermögen des Betroffenen geht nach § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ehemals Betreuten über. Daher sind grundsätzlich alle weiteren G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Körperbehinderte

Rz. 13 Für Körperbehinderte (z.B. Blinde, Stumme, Taube) darf ein Betreuer nur auf deren eigenen Antrag hin bestellt werden (§ 1814 Abs. 4 S. 2 BGB), außer der Betroffene kann seinen Willen nicht äußern, § 1814 Abs. 2 BGB. Hintergrund der Ausnahmevorschrift ist, dass die Körperbehinderung vielfach den Betroffenen nicht daran hindert, seinen rechtsgeschäftlichen Willen kund z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Unaufschiebbare Geschäfte

Rz. 145 Der Betreuer hat unaufschiebbare Maßnahmen noch vorzunehmen. Diejenigen Geschäfte, welche nicht ohne Gefahr aufschiebbar sind, hat der Betreuer noch für die Erben zu besorgen, bis diese anderweitige Fürsorge treffen können (§ 1874 BGB).[197] Selbstverständlich beziehen sich die Eilmaßnahmen nur auf solche Tätigkeiten, welche auf dem ehemaligen Aufgabenkreis des Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Einzelne Pflichtverletzungen

Rz. 166 Als von der Rechtsprechung zur Entlassung herangezogene Pflichtwidrigkeiten des Betreuers kommen vor allem in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Erste Handlungen des Betreuers

Rz. 80 Die praktisch bedeutsamsten Aufgabenkreise stellen die Bereiche "Personensorge" und "Vermögenssorge" dar. Praxistipp Unabhängig von der Art der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise sollte der Betreuer unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Vergütungsansprüche des Berufsbetreuers

Rz. 23 Die Grundregeln für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Berufsbetreuers sind nunmehr in § 1875 Abs. 2 BGB und §§ 7 ff. VBVG zu finden. Wer "beruflicher" Betreuer ist, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 BtOG. Das BtOG ersetzte zum 1.1.2023 das bis dahin geltende Betreuungsbehördengesetz. Nach § 19 Abs. 2 BtOG sind berufliche Betreuer natürliche Personen, die selbststän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Mitwirkungspflichten des Betroffenen

Rz. 23 Dem Betroffenen obliegen zur Erstellung des Gutachtens Mitwirkungspflichten. Erscheint er zur Untersuchung nicht, kann er vorgeführt werden, § 283 FamFG. Die Vorführung ist nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip allerdings nur dann zulässig, wenn andernfalls die Begutachtung sonst nicht möglich wäre. Wurde dem Betroffenen vor der Vorführung beim Gutachter kein rechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Betreuerloser Zeitraum

Rz. 157 Stirbt der Betreuer, hat dessen Erbe dies dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.[211] Verletzt der Erbe des Betreuers seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht schuldhaft und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Erbe persönlich auf Schadenersatz nach allgemeinen Vorschriften. Die Betreuung selbst endet durch den Tod des Betreuers nicht, da nicht das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 2. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Rz. 28 Um die persönliche Eignung des Antragstellers festzustellen, führt die Stammbehörde ein persönliches Gespräch mit ihm, § 24 Abs. 2 BtOG. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus § 12 BtRegV. Die persönliche Zuverlässigkeit liegt unter den in § 23 Abs. 2 BtOG aufgezählten Voraussetzungen in der Regel nicht vor. Eine Registrierung erfolgt dann nicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vergütungsbewilligung durch das Betreuungsgericht

Rz. 30 § 292 FamFG (i.V.m. § 7 Abs. 3 VBVG) regelt das bei der Festsetzung von Aufwendungsersatz, Aufwandspauschale und Vergütung für den Betreuer nach den Vorschriften der §§ 1875 ff. BGB und § 7 ff. VBVG anzuwendende Verfahrensrecht für das Bewilligungsverfahren. § 292 Abs. 4 FamFG sieht die Anhörung des Betreuten vor der Festsetzung einer von ihm zu leistenden Zahlung vor;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Vermögensverzeichnis

Rz. 91 Der Betreuer hat nach § 1835 Abs. 1 BGB ein Vermögensverzeichnis über den Umfang des Vermögens des Betroffenen zu erstellen. Es dient dazu, Klarheit über das Vermögen des Betroffenen und dessen wirtschaftliche Lage zu erhalten und dient als Grundlage für die Vermögensverwaltung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht.[144] Der Betreuer hat sämtliche Vermögenswerte, g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 160 Wenn die Voraussetzungen wegfallen, unter denen die Betreuung angeordnet wurde, wird die Betreuung aufgehoben; ist dies zumindest teilweise der Fall, ist der jeweilige Aufgabenkreis einzuschränken (§ 1871 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 161 Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Betroffene (auch teilweise) gesundet und daher seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) Hinzuziehung Dritter

Rz. 94 Im Grundsatz hat der Betreuer das Vermögensverzeichnis selbst zu erstellen. Er ist jedoch nach § 1835 Abs. 3 BGB befugt, die Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen, und kann die Kosten hierfür nach § 1877 Abs. 1 BGB vom Betroffenen ersetzt verlangen. Zu der Inventarisierung kann ein Dritter hinzuzuziehen sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Wünsche des Betroffenen

Rz. 100 Da auch in diesem Bereich § 1821 BGB als Richtschnur gilt, sind das Wohl und die Wünsche des Betreuten vorrangig zu berücksichtigen und eine persönliche Betreuung ist durchzuführen. Wichtige Entscheidungen hat der Betreuer daher mit dem Betreuten abzusprechen und nach Möglichkeit nach dessen Wünschen zu entscheiden, sofern sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 6. Mittellose Betreute

Rz. 43 Da die Inanspruchnahme des Betreuten gem. § 16 Abs. 1 VBVG auf dessen einzusetzende Mittel nach § 1880 BGB beschränkt ist, steht dem Betreuer der Vergütungsanspruch neben dem mittellosen Betreuten auch gegen die Staatskasse zu. Bei Mittellosigkeit des Betreuten i.S.d. § 1880 BGB kann der Betreuer die ihm nach § 1875 Abs. 2 BGB i.V.m. dem VBVG zustehende Vergütung somi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Befreite Betreuung im Vermögensbereich

Rz. 97 Nach §§ 1859 ff. BGB sind bestimmte Kreise der Betroffenen von der Aufsicht des Betreuungsgerichts und Genehmigungspflichten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten befreit. Einem Betreuungsverein oder Vereinsbetreuer steht kraft Gesetzes die Befreiung nach § 1859 Abs. 2 Nr. 4 BGB zu. Gleiches gilt für die Betreuungsbehörde oder einen Behördenbetreuer (§ 1859 Abs. 2 Nr...mehr