Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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Das Betreuungsrecht in der ... / 4.3 Musterbeschluss zur Bestellung eines Betreuers

Beschlussmuster In dem Betreuungsverfahren für Herrn …............, geboren am ........…, wohnhaft: …............ (Anschrift) wird als Mitarbeiter der genannten Einrichtung Herr …............, Deutsches Rotes Kreuz, …............ (Anschrift) zum Betreuer bestell...mehr

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Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Mit Vorsatz ist der strafrechtliche Begriff gemeint. Demnach liegt Vorsatz vor, wenn der Täter mit Wissen und Wollen bezogen auf den Taterfolg handelt. Dabei reicht es aus, wenn der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis). Diese Fälle sind gegenüber der bloßen Fahrlässigkeit abzugrenzen. Au...mehr

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ZErb 01/2025, Genehmigungsf... / 2 Anmerkung

Zum 1.1.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft.[1] Dies wäre für den Gesetzgeber die Gelegenheit gewesen, einen seit langer Zeit bestehenden Streit zur Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit von sog. lenkenden bzw. selektiven Ausschlagungen der Sorgeberechtigten für Minderjährige zu befrieden und einer Lösung zuzu...mehr

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ZErb 01/2025, Genehmigungsf... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Witwer der am 19.4.2022 verstorbenen Erblasserin (E), B 2 und 3 sind die gemeinsamen Kinder. Zum Zeitpunkt des Todes der E erwartete B 3 mit seiner Ehefrau (F) ein Kind (B 4), das am 3.10.2022 geboren worden ist. E und B 1 hatten am 12.12.2014 einen notariell beurkundeten Erbvertrag geschlossen, der u.a. folgende Regelungen enthält: Zitat § ...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" wird seit dem 1.7.2005 im BGB genannt.[2] Zum 1.1.2023 trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[3] in Kraft, welche diese Themen umfassend überarbeitete und zum Teil auf den Kopf stellte. Aus den "Kinderschuhen"[4] ist das Vorsorge- und Betreuungsrecht inzwischen hera...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / B. Verfahren

Rz. 11 Die Nachlasspflegschaft wurde im Zuge des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit Wirkung zum 1.1.2023 teilweise neu geregelt. Die Änderungen betreffen vor allem das anzuwendende Verfahren und die hierbei einschlägigen Normen, oft allerdings nur die Nummerierung. Die Nachlasspflegschaft ist jetzt eine sog. sonstige Pflegschaft i.S.v. §§ 1882 f...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 A. Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 11. Auflage 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Auflage 2024 Andres/Leithaus, Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 4. Auflage 2018 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck, (zit. BeckOK BGB/...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / VI. Vertragsübernahme

Rz. 31 Die anwaltliche Beratung kann die Frage aufwerfen, ob ein Versicherungsvertrag nicht besser von einem Dritten übernommen wird. So kann bei Eigentumswechsel die Übernahme der Gebäudeversicherung im Raume stehen oder die Umwandlung einer einst von Eltern für Ihre Kinder als Fremdversicherung abgeschlossenen Personenversicherung zur Eigenversicherung sinnvoll sein. Auch ...mehr

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ZErb 12/2024, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Rudolf/Bittler/Roth 6. Auflage 2023 273 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4 In nunmehr bereits 6. Auflage ist das Handbuch "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" von Rudolf, Bittler und Roth in der Schriftenreihe der DVEV erschienen. Wie gehabt bietet das Handbuch einen umfassenden und praxisorientierten Leitfaden für alle, die sich mit de...mehr

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§ 6 Haftung / aa) Überblick

Rz. 91 Die Nachlassverwaltung ist für Konstellationen vorgesehen, in denen eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit noch nicht feststeht bzw. nicht davon ausgegangen werden muss. Sie ist das nach der Vorstellung des Gesetzgebers zentrale Haftungsbeschränkungsmittel für "Solvenzfälle", und zwar sowohl für den Erben als auch für Nachlassgläubiger. Zweck ist also die Se...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / E. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Vollzug im Grundbuch

Rz. 129 Um die Erbbaurechtsbegründung im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:[968]mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / F. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Vollzug im Grundbuch

Rz. 45 Um die Untererbbaurechtsbegründung im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:[156]mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Familiengerichtliche Genehmigungspflichten bei einer Auseinandersetzung nach dem Gesetz

Rz. 44 Wird nach §§ 2042, 752 BGB verfahren, also z.B. das Bargeld "einfach" geteilt, bedürfen die Eltern keiner familiengerichtlichen Genehmigung; es fällt diese Art der Erbteilung nicht unter §§ 1643 Abs. 1, 1850–1854 BGB. Rz. 45 Es kann aber die Naturalteilung nach §§ 2042, 752 BGB der familiengerichtlichen Genehmigung bedürfen, wenn die Rechtsübertragung auf den Minderjäh...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 11 Der Minderjährige in d... / I. Vertretung von Minderjährigen bei der Abstimmung

Rz. 2 Die Willensbildung innerhalb der Miterbengemeinschaft geschieht durch Abstimmung. Maßgeblich für die Mehrheitsbildung ist nicht die Zahl der Miterben; die Stimmenmehrheit ist gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 S. 2 BGB nach der Größe der Erbteile zu berechnen. Der Minderjährige wird bei der Abstimmung von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten (§ 1629 BGB). Beispiel...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / J. Ausblick

Rz. 35 Steht das Erbrecht überhaupt im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion und der Politik, bezieht dieser sich meist ausschließlich auf das Steuer- und das Pflichtteilsrecht. Dort sind weitere Reformen denkbar. In absehbarer Zeit sind beim Recht der Erbengemeinschaft höchstens kleine Änderungen – z.B. im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung[117] – zu erwarten,...mehr

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Vorwort zur dritten Auflage

Das Erbbaurecht zählt zu den langfristigen und nachhaltigen Schlüsselinstrumenten einer Bodenpolitik, die zur Marktberuhigung[1] beitragen soll und der eine Renaissance attestiert wird.[2] Deutlich wird dies nicht nur in den Kommunen,[3] die Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern vorrangig im Erbbaurecht vergeben,[4] sondern auch in den Koalitionsverträgen der Landesregie...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / 2 Anmerkung

Ein mit dem anwaltlichen Nachlasspfleger in einer Partnergesellschaft verbundener Partner-Rechtsanwalt hat mit dem Nachlasspfleger zusammen einen mittellosen Nachlass bearbeitet. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen den Vergütungsfestsetzungsauftrag des Nachlasspflegers mit der Begründung, dass nur die vom Nachlasspfleger persönlich erbrachten Tätigkeiten und damit die diesbe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

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ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / Leitsatz

Nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 3 Abs. 1 VBVG in der seit 1.1.2023 maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als Teil der Stundenvergütung des Nachlasspflegers vergütungsfähig sind allein die von dem bestellten Nachlasspfleger selbst erbrachten Leistungen, nicht aber auch von seinen Mitarbeitern erbrachte Tätigkeiten. Insoweit...mehr

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ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

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ZErb 10/2024, Betreuungsrecht: Erblasser unter Betreuung

Anspruch auf Rechnungslegung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 1.1.2023 haben sich einige gravierende Änderungen im Hinblick auf die Pflicht zur Schlussrechnungslegung ergeben. Diese ist nunmehr in § 1872 Abs. 2–4 BGB geregelt. Diese Regelungen stellen den früheren Betreuer und den Erben im Erbfall teilweise vor erhebliche Pr...mehr

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AGS 09/2024, Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch - BGB mit Rom-I-VO, Rom-II-VO, Rom-III-VO, EG-UnthVO/HUntProt und EU-ErbVO

Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner. 19. Aufl., 2023. C.H. Beck, München. LI, 3.099, S., 75,00 EUR Die Neuauflage des kompakten BGB-Kommentars erfasst die aktuelle Rspr. sowie eine beachtliche Zahl von gesetzgeberischen Änderungen und Neuerungen. So wurden u.a. die Gesetze zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Umsetzung der Richtlinie über b...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.9 Bestellung eines Betreuers (Abs. 3)

Rz. 47 Abs. 3 resultiert aus dem Betreuungsgesetz v. 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002). Geändert wurde das BGB. Dessen §§ 1896 ff. regelten die Voraussetzungen, unter denen für einen Volljährigen ein Betreuer zu bestellen ist. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 u. a. das Betreuungsrecht u...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung – Die Versicherungsfälle, BG 2011, 339. Hamacher, Unfallversicherungsschutz für die Leibesfrucht, BG 1981, 150. Heilmann, Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer während der Schwangerschaft erlittenen Berufskrankheit und der Schädigung der Leibesfrucht durch fortgesetzte Einwirkung von Halothan, SGb 1994, 41. Jahnke , Mittelbare Bet...mehr

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ZErb 08/2024, Rezension

Die Erbenhaftung Herzog 2. Auflage, 2024 264 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-137-7 Jeder anwaltliche Berater, der Erben berät, beschäftigt sich zwangsläufig mit Fragen der Ausschlagung und Haftungsbegrenzung. Während die Beratung in Bezug auf Ausschlagungsmöglichkeiten noch zum Grundrepertoire gehört, ist das Instrumentarium der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen de...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Vergütu... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am … 2022 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt1 verstorben. Das Nachlassgericht hat, da Erben nicht ermittelt werden konnten, mit Beschl. v. 30.12.2022 (Bl. 21 d.A.) Nachlasspflegschaft wegen Unbekanntheit der Erben angeordnet und den Beteiligten zu 1) als Nachlasspfleger bestellt. Dieser ist als Rechtsanwalt zugelassen. Er betreibt zusammen mit ein...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Vergütu... / Leitsatz

Nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 3 Abs. 1 VBVG in der seit 1.1.2023 maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als Teil der Stundenvergütung des Nachlasspflegers vergütungsfähig sind allein die von dem bestellten Nachlasspfleger selbst erbrachten Leistungen, nicht aber auch von seinen Mitarbeitern erbrachte Tätigkeiten. Insoweit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Rechtlicher Rahmen

Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023.mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

Rz. 694 Art. 7 EGBGB – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (bis 31.12.2022)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Minderjährige

Rz. 744 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 Abs. 2 BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR)[794] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.])...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsorge- und Betreuungsrecht

A. Allgemeines[Autor] Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreuungsrecht

A. Einleitung[Autor] I. Zweck der Betreuung Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- und Betreuungsrecht s...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach Ende der Betreuung

I. Schlussrechnung und Rechnungslegung Rz. 168 Bei Beendigung der Betreuung hat der Betreuer dem Betroffenen gegenüber Rechnung zu legen und eine Schlussabrechnung zu erstellen. II. Rechnungslegungsanspruch der Erben? Rz. 169 Reicht der Betreuer diese dann beim Betreuungsgericht ein, fragt sich, ob die Erben des Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf die Rechnungslegung ha...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / J. Vermeidungsstrategien einer fremdbestimmten Betreuung

I. Vorsorge-/Generalvollmacht Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen dur...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Volljährige Betroffene

1. Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung Rz. 7 Der zu betreuende Volljährige muss unfähig sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung muss derart krankheitsbedingt sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.[14] Unter der freien Willensbestimmung ist die Fähigkeit des Betroffenen zu ver...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / D. Der Betreuer

I. Personenkreis Rz. 51 Betreuer können natürliche oder juristische Personen sein. 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nac...mehr