Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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ZErb 10/2024, Betreuungsrecht: Erblasser unter Betreuung

Anspruch auf Rechnungslegung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 1.1.2023 haben sich einige gravierende Änderungen im Hinblick auf die Pflicht zur Schlussrechnungslegung ergeben. Diese ist nunmehr in § 1872 Abs. 2–4 BGB geregelt. Diese Regelungen stellen den früheren Betreuer und den Erben im Erbfall teilweise vor erhebliche Pr...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.2 Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Der zuständige Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter von der Antragstellung und über die erbrachten Sozialleistungen unterrichten. Bei den 15-Jährigen kommen als gesetzliche Vertreter die Eltern oder ein Elternteil (§§ 1626 ff., 1671 BGB), eine Pflegeperson (§ 1688 BGB) oder ein Vormund (§ 1773 BGB) in Betracht. Damit soll einerseits die elterliche Personens...mehr

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AGS 09/2024, Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch - BGB mit Rom-I-VO, Rom-II-VO, Rom-III-VO, EG-UnthVO/HUntProt und EU-ErbVO

Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner. 19. Aufl., 2023. C.H. Beck, München. LI, 3.099, S., 75,00 EUR Die Neuauflage des kompakten BGB-Kommentars erfasst die aktuelle Rspr. sowie eine beachtliche Zahl von gesetzgeberischen Änderungen und Neuerungen. So wurden u.a. die Gesetze zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Umsetzung der Richtlinie über b...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.9 Bestellung eines Betreuers (Abs. 3)

Rz. 47 Abs. 3 resultiert aus dem Betreuungsgesetz v. 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002). Geändert wurde das BGB. Dessen §§ 1896 ff. regelten die Voraussetzungen, unter denen für einen Volljährigen ein Betreuer zu bestellen ist. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 u. a. das Betreuungsrecht u...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung – Die Versicherungsfälle, BG 2011, 339. Hamacher, Unfallversicherungsschutz für die Leibesfrucht, BG 1981, 150. Heilmann, Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer während der Schwangerschaft erlittenen Berufskrankheit und der Schädigung der Leibesfrucht durch fortgesetzte Einwirkung von Halothan, SGb 1994, 41. Jahnke , Mittelbare Bet...mehr

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ZErb 08/2024, Rezension

Die Erbenhaftung Herzog 2. Auflage, 2024 264 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-137-7 Jeder anwaltliche Berater, der Erben berät, beschäftigt sich zwangsläufig mit Fragen der Ausschlagung und Haftungsbegrenzung. Während die Beratung in Bezug auf Ausschlagungsmöglichkeiten noch zum Grundrepertoire gehört, ist das Instrumentarium der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen de...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Vergütu... / Leitsatz

Nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 3 Abs. 1 VBVG in der seit 1.1.2023 maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als Teil der Stundenvergütung des Nachlasspflegers vergütungsfähig sind allein die von dem bestellten Nachlasspfleger selbst erbrachten Leistungen, nicht aber auch von seinen Mitarbeitern erbrachte Tätigkeiten. Insoweit...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Vergütu... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am … 2022 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt1 verstorben. Das Nachlassgericht hat, da Erben nicht ermittelt werden konnten, mit Beschl. v. 30.12.2022 (Bl. 21 d.A.) Nachlasspflegschaft wegen Unbekanntheit der Erben angeordnet und den Beteiligten zu 1) als Nachlasspfleger bestellt. Dieser ist als Rechtsanwalt zugelassen. Er betreibt zusammen mit ein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Rechtlicher Rahmen

Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023.mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

Rz. 694 Art. 7 EGBGB – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (bis 31.12.2022)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Minderjährige

Rz. 744 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 Abs. 2 BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR)[794] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.])...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtsvormundschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Dabei wird kein einzelner Mitarbeiter des Jugendamts als Vormund bestellt, sondern das Jugendamt ist Amtsvormund. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben der Eltern...mehr

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Beistandschaft / 2 Berechtigung zur Antragsstellung

Folgende Personen können einen Antrag auf Beistandschaft stellen: der für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft alleinsorgeberechtigte Elternteil, bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein von den Eltern berufener Vormund, werdende Mütter, die in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und die gesetzlichen Vertreter einer geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtspflegschaft nimmt das Jugendamt bestimmte personen- oder sachbezogenen Angelegenheiten des Kindes wahr. Der Amtspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes für den zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Amtspflegschaft wird vom Gericht angeordnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 55 SGB VIII wird das Jugendamt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsorge- und Betreuungsrecht

A. Allgemeines[Autor] Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreuungsrecht

A. Einleitung[Autor] I. Zweck der Betreuung Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- und Betreuungsrecht s...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach Ende der Betreuung

I. Schlussrechnung und Rechnungslegung Rz. 168 Bei Beendigung der Betreuung hat der Betreuer dem Betroffenen gegenüber Rechnung zu legen und eine Schlussabrechnung zu erstellen. II. Rechnungslegungsanspruch der Erben? Rz. 169 Reicht der Betreuer diese dann beim Betreuungsgericht ein, fragt sich, ob die Erben des Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf die Rechnungslegung ha...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / J. Vermeidungsstrategien einer fremdbestimmten Betreuung

I. Vorsorge-/Generalvollmacht Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen dur...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / D. Der Betreuer

I. Personenkreis Rz. 51 Betreuer können natürliche oder juristische Personen sein. 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nac...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Volljährige Betroffene

1. Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung Rz. 7 Der zu betreuende Volljährige muss unfähig sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung muss derart krankheitsbedingt sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.[14] Unter der freien Willensbestimmung ist die Fähigkeit des Betroffenen zu ver...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Vermögenssicherung

a) Bankvollmachten, Sperrvermerke, Sammelkonten Rz. 82 In einem zweiten Schritt ist das Vermögen des Betroffenen vom Betreuer zu sichern. Hierzu sind zunächst vordringlich bestehende Kontovollmachten zu widerrufen. Für die Praxis des Betreuers gegenüber Banken stellt sich häufig das Problem, dass die kontoführenden Banken für jede Vermögensverfügung des Betreuers die Vorlage d...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Tod des Betreuers

1. Betreuerloser Zeitraum Rz. 157 Stirbt der Betreuer, hat dessen Erbe dies dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.[211] Verletzt der Erbe des Betreuers seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht schuldhaft und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Erbe persönlich auf Schadenersatz nach allgemeinen Vorschriften. Die Betreuung selbst endet durch den Tod des Betr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Die Vermögenssorge

1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betre...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / A. Einleitung

I. Zweck der Betreuung Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Er soll also nicht l...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / E. Die wichtigsten Aufgabenkreise des Betreuers

I. Allgemeines Rz. 78 Wegen des Erforderlichkeitsgrundsatzes hat das Gericht den Aufgabenkreis des Betreuers so eng zu fassen, dass keine Angelegenheiten tangiert werden, die der Betreute selbst besorgen kann. Hierdurch entsteht in der sachlichen Ausgestaltung der zu übertragenden Bereiche eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten für das Gericht. Rz. 79 Dabei sind die G...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / H. Pflichtverletzungen des Betreuers und dessen Abberufung

I. Entlassung als ultima ratio Rz. 164 Der Betreuer kann während seiner Tätigkeiten Fehler begehen. Seine Entlassung durch das Betreuungsgericht stellt jedoch die ultima ratio, also das letzte Mittel, dar. Auf Pflichtverletzungen des Betreuers hat das Betreuungsgericht unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Es kann ihn zunächst zu einem Beratungsges...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Suchterkrankungen

Rz. 10 Schwierig ist die Einordnung von Suchterkrankungen als psychische Krankheiten, welche bei entsprechender Schwere die Einrichtung einer Betreuung ebenfalls begründen können:[19] Das bloße Vorliegen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit genügt als Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung noch nicht. Hinzukommen muss, dass diese Abhängigkeit Symptom einer vorhande...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 12 Hat eine Sucht- oder sonstige Erkrankung zur Installation einer Betreuung geführt, hat der Betreuer darauf hin zu wirken, die Krankheit so weit als möglich zu beseitigen. Dies kann durch Einleitung geeigneter Rehabilitations- oder Kurmaßnahmen geschehen, sofern die Maßnahme Erfolg versprechend ist. Bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rehabilitation zur Wieder...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 5. Höhe der Vergütung

Rz. 32 Die Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 hat zwar leider keine generelle Vergütungsanhebung mit sich gebracht. Vielmehr bleibt es bei den monatlichen Fallpauschalen, welche sich aus den Vergütungstabellen A–C der Anlage zu § 8 VBVG ergeben. Dennoch gibt es im Bereich der Vergütung der Berufsbetreuer einige Verbesserungen durch die Betreuungsrechtsreform, auf welche im ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Besondere Kontrollrechte

a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Nicht umfasste Bereiche

Rz. 102 Der Bereich "Personensorge" umfasst nicht die Aufgabenkreise der "Postkontrolle", "Wohnungsangelegenheiten" und der "Sterilisation". Der Gesetzgeber hat insbesondere den grundrechtlich geschützten Bereich der Postkontrolle nach § 1815 Abs. 2 Nr. 5, 6 BGB als speziellen Aufgabenkreis gesetzlich ausgestaltet. Rz. 103 Diese Sonderbereiche sind auch nicht von einer "Total...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Herausgabe von Belegen nach § 667 BGB

Rz. 43 Weiterhin kann er die Herausgabe der Belege nach § 667 BGB verlangen und gestatten, dass der Bevollmächtigte von den Weisungen des Betreuten abweicht (§ 665 S. 2 BGB).mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 6. Kausalität: Krankheit – Hilfsbedürftigkeit

Rz. 28 Die Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen muss auf dessen Krankheit oder der Behinderung beruhen. Daher hat die sachverständige Beurteilung einer schweren Krankheit aufzuzeigen, inwieweit sich diese auf die Fähigkeiten des Betroffenen auswirkt.[57]mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Aufgabenkreis Personensorge

Rz. 99 Dieser Aufgabenkreis ermächtigt den Betreuer insbesondere dazu, über die Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, den Umgang und die Unterbringung des Betroffenen zu entscheiden.[148] 1. Wünsche des Betroffenen Rz. 100 Da auch in diesem Bereich § 1821 BGB als Richtschnur gilt, sind das Wohl und die Wünsche des Betreuten vorrangig zu berücksichtigen und eine persönlic...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Personenkreis

Rz. 51 Betreuer können natürliche oder juristische Personen sein. 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nach § 1818 Abs. 4 ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Anhörungsrechte vor Betreuerbestellung

1. Anhörungsrechte des Betroffenen Rz. 56 Es ist vorgesehen, dass vor einzelnen Entscheidungen des Betreuungsgerichts die Anhörung des Betroffenen zu erfolgen hat, § 278 Abs. 1 FamFG.[105] Die Intensität der Anhörung ist gesetzlich gestaffelt, da sie teilweise erfolgen muss ("die Anhörung hat zu erfolgen") oder lediglich empfohlen wird ("soll"). Teilweise ist die persönliche ...mehr