Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Verzicht auf nicht mehr nutzbares Wohnungsrecht

Rz. 108 Aufgrund der aktuellen Alterspyramide mehren sich diejenigen Fälle, in welchen ein Wohnungsrecht faktisch gar nicht mehr ausgeübt werden kann, weil z.B. alters- oder krankheitsbedingt der Wohnungsberechtigte sich dauerhaft in einem Alten- oder Pflegeheim aufhält. Ob der Betreuer ein zugunsten des Betroffenen grundbuchlich eingetragenes Wohnungsrecht dadurch aufgeben ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Zweck der Betreuung

Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Er soll also nicht lediglich "verwaltet" w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Tatsächliche – rechtliche Betreuung

Rz. 68 Die persönliche Betreuung wird seitens des Betroffenen oft verkannt und missverstanden. Sie meint keine tatsächliche Versorgung des Betroffenen (z.B. für diesen einkaufen, putzen), da regelmäßig nur eine rechtliche Betreuung besteht. Die tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens sind durch Dritte, z.B. Caritas, soziale Hilfsdienste, Essen auf Rädern usw., vorzun...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) § 14 Abs. 1 HeimG

Rz. 137 Oftmals befindet sich der Betreute in einem Heim und möchte dem dortigen Personal oder dem Heimträger etwas zukommen lassen. Das gesetzliche Verbot des § 14 Abs. 1 HeimG, der inzwischen durch die Landesheimgesetze konkretisiert wurde,[180] verbietet jedoch, dem Heimträger, Heimleiter oder Heimpersonal etwas wirksam zu schenken. Die Vorschrift wird analog aufgrund des...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bestattung des Betroffenen

Rz. 149 Problematisch und in der Rechtsprechung teilweise streitig ist die Frage, ob der Betreuer berechtigt ist, die Bestattung des verstorbenen Betreuten zu veranlassen. Vergütet erhält er seine Aufwendungen für Fahrten zur Beerdigung des vormals Betreuten jedenfalls nicht.[200] Rz. 150 Grundsätzlich haben die Angehörigen des Verstorbenen aus deren Recht zur Totensorge die ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 1. Registrierungsverfahren

Rz. 24 Vor der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wurde die Berufsmäßigkeit eines Betreuers durch ein sog. Berufsmäßigkeitsfeststellungsverfahren beim Betreuungsgericht festgestellt. Die Feststellung durch Beschluss war Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (konstitutive Bedeutung) und führte automatisch zur Entgeltlichkeit, § 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB a.F. i.V.m. § 1 V...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wünsche des Betroffenen

Rz. 86 Ob sich der Betreuer bei der Vermögenssorge nach den Wünschen des Betroffenen zu richten hat oder ihm vorrangig die Aufgabe obliegt, dessen Vermögen zu erhalten und/oder zu mehren, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Die Richtschnur bildet § 1821 BGB. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betreuer den Wünschen des Betreuten vorrangig zu entsprechen hat, soweit dies de...mehr

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Vorwort

Die Rechtspraxis verlangt immer stärker nach Beratung, Regelung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Umfangreiche Rechtsprechung sowie neue Vorgaben des Gesetzgebers vor allem im betreuungsrechtlichen Bereich bedingten die umfangreiche Überarbeitung des vorliegenden Werks seit der 5. Auflage. Das Buch orientiert sich an den Bedürfniss...mehr

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ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 2. Testamentsvollstrecker mit reiner Aufsichtsfunktion

Ein weiterer Sonderfall, der bei Mittestamentsvollstreckern auftreten kann, ist, dass zwar formal mehrere Testamentsvollstrecker mit demselben Geschäftsbereich ernannt sind, allerdings einem Vollstrecker nur eine Aufsichtsfunktion zukommen soll. In diesem Fall haftet der die Aufsicht führende Testamentsvollstrecker zwar nach außen ebenfalls voll als Gesamtschuldner nach § 22...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Entscheidungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 184 Mit Wirkung zum 22.7.2017 wurde § 1906a BGB a.F. neu eingeführt mit der Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer bzw. über Abs. 5 ein Bevollmächtigter für den Betroffenen in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen kann. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde § 1906a BGB a.F. zum 1.1.2023 von § 1832 BGB abgelöst. Per Legaldefinitio...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit, eine dritte Person au...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Ungeeignete Personen

Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus diesem Grund erforderlic...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Widerspruch des zu vertretenden Ehegatten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB)

Rz. 204 Seinen entgegenstehenden Willen gegen die Ehegattenvertretung kann der Ehegatte zuvor gemäß § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB ausdrücklich kundgetan haben. Der Widerspruch kann in das Zentrale Vorsorgeregister gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 1 VRegVO eingetragen werden. Diese Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung.[334] Es ist anzuregen, dass in Vorsorgevollmachte...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Allgemeines

Rz. 193 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat zum 1.1.2023 § 1358 BGB in Kraft, welcher das Ehegattenvertretungsrecht normiert. Bei bestehender Unfähigkeit des einen Ehegatten, seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit zu besorgen, soll dem anderen Ehegatten gemäß § 1358 BGB die Möglichkeit gegeben werden, ihn für eine beschrän...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB, Unterbringung nach § 1831 BGB und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 50 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in ärztliche Maßnahmen, also Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Entscheidungsbefugnis über Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 224 Der vertretende Ehegatte kann gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB in Gesundheitsuntersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen bzw. die Maßnahmen untersagen und die ärztliche Aufklärung entgegennehmen. Vom Vertretungsrecht erfasst werden sollen nicht nur Entscheidungen betreffend die Erkrankung, aufgrund derer das Vertretungsrecht eingeräumt worden is...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich

Rz. 327 Ein Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich ist durch den Vollmachtgeber nur möglich, solange er geschäftsfähig ist.[514] Er kann das Recht zum Widerruf aber z.B. auf seinen Kontrollbevollmächtigten übertragen. Auch der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten kann den Widerruf von erteilten Vollmachten erklären, sofern dies ausdrücklich von seine...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Zweifel an der Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 43 Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht, hat das Betreuungsgericht im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG weitere Feststellungen zu treffen, um die Zweifel möglichst auszuräumen.[73] Nach der Rechtsprechung des BGH genügt ein bloßer Verdacht nicht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern. Kann die Unwirksamk...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / V. Unberechtigte Vertretung

Rz. 236 Das Problem, dass bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen eine unberechtigte Vertretung erfolgt, sei es aus Unwissenheit oder aufgrund falscher Angaben, wurde vom Gesetzgeber zwar erkannt, jedoch billigend in Kauf genommen.[372] Rz. 237 Falsche Angaben des Arztes oder des vertretenden Ehegatten begründen eine allgemeine Schadensersatz- und Unterlassungspflicht.[373]mehr

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§ 2 Patientenverfügung / A. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 1 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbesti...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Nachweis und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 218 Der Arzt, gegenüber dem das Vertretungsrecht durch den vertretenden Ehegatten ausgeübt wird, stellt diesem ein Dokument aus, welches das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ehegattenvertretung bestätigt (§ 1358 Abs. 4 BGB). In dieses Verfahren werden weder ein Gericht noch eine andere Person eingebunden. Folglich erfolgt auch keine Kontrolle durch eine unabhängige ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Schweigepflichtentbindung der Ärzte (§ 1358 Abs. 2 BGB)

Rz. 232 Solange die Voraussetzungen des § 1358 Abs. 1 BGB vorliegen, sind die Ärzte gemäß § 1358 Abs. 2 BGB von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem vertretenden Ehegatten in den Angelegenheiten, in denen er gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 1–4 BGB vertretungsbefugt ist, entbunden. Die Entbindung von der Schweigepflicht erfasst auch die Einsicht in die Krankenunterlagen sowie die Bewi...mehr

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§ 5 Registrierung / F. Besonderheiten bei Patientenverfügungen

Rz. 13 Reine Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nunmehr nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 9 VRegV eigenständig registriert werden. Eine Registrierung war zuvor lediglich möglich, wenn in einer Vorsorgevollmacht auch Angaben enthalten waren, die üblicherweise in einer Patientenverf...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Vertragsabschlüsse (§ 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 227 Der vertretende Ehegatte kann gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB Behandlungsverträge (§ 630a BGB), Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abschließen und durchsetzen. Bei Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege wird jedoch Eilbedürftigkeit gefordert, so dass hierunter tatsächlich nur die ersten Rehabilitationsmaßnahmen fa...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Umsetzung (§ 1358 Abs. 6 BGB)

Rz. 233 Der vertretende Ehegatte ist gemäß § 1358 Abs. 6 i.V.m. §§ 1821 Abs. 2–4, 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB an den Willen des vertretenen Ehegatten gebunden. Er hat somit dessen Wünsche zu erfüllen und die Regelungen in einer eventuell vorhandenen Patientenverfügung zu beachten. Rz. 234 Die entsprechenden Genehmigungen hat der vertretende Ehegatte wie ein Betreuer bei...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Geltendmachung von Leistungsansprüchen (§ 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 231 Gemäß § 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann der vertretende Ehegatte Ansprüche gegen Krankenversicherungen etc. geltend machen, entsprechende Abtretungen erklären und Zahlung an die Leistungserbringer verlangen. Ein Zugriff auf das Vermögen des vertretenen Ehegatten ist nicht möglich.[364] Auch soll es dem vertretenden Ehegatten möglich sein, Mängel bei der Behandlung oder Pfl...mehr

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§ 5 Registrierung / A. Einführung

Rz. 1 Am 31.7.2004 trat das Gesetz vom 23.4.2004 zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern in Kraft. Nach § 78a Abs. 3 BNotO bestand eine Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesministeriums der Justiz, aufgrund derer dieses die Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) erlassen und das Zentrale Vorsorgere...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 190 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB

Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächtigte diese Schenkung mit einer entsprechenden Vollmacht unter Befreiu...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Entscheidungen über die Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB

Rz. 170 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, im Falle einer krankheitsbedingten konkreten Eigengefährdung [285] den Vollmachtgeber in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer geschlossenen Station unterzubringen, § 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB . Dies setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen voraus.[286] Es erfordert ke...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Entscheidungen über freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen nach § 1831 Abs. 4 BGB

Rz. 178 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, in freiheitsentziehende Maßnahmen einzuwilligen, um den Vollmachtgeber vor einer konkreten Eigengefährdung zu schützen. Dabei kann der Bevollmächtigte auch dazu ermächtigt werden, zu überprüfen, ob eine ärztlich vorgeschlagene Schutzmaßnahme zur Verhinderung einer konkreten Eigengefährdung auch tatsächlich...mehr

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§ 5 Registrierung / G. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 16 Gemäß § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis er...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Gesetzlicher Ausschluss bestimmter Personen nach § 1814 Abs. 3 i.V.m. § 1816 Abs. 6 BGB

Rz. 63 Gemäß § 1814 Abs. 3 i.V.m. § 1816 Abs. 6 BGB scheiden alle Personen als Bevollmächtigte aus, die zu einem Träger von Einrichtungen oder Diensten, die in der Versorgung des Vollmachtgebers tätig sind, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer engen Beziehung stehen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision nicht bes...mehr

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Vollmachten in der Praxis d... / 1.1 Was versteht man unter einer Vollmacht?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) versteht man unter einer Vollmacht die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht ist ein Mittel, den eigenen rechtsgeschäftlichen Wirkungskreis durch Arbeitsteilung zu erweitern.[1] Die Vertretungsmacht kann aber auch ein Mittel des Schutzes und der Fürsorge sein.[2] Beispiele für eine gesetz...mehr

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Vollmachten in der Praxis d... / 2 Vollmachten im Miet- und Nutzungsverhältnis

Die Erteilung von Vollmachten kann für Mieter und Nutzer von Genossenschaftswohnungen im Rahmen eines Nutzungs- oder Dauernutzungsvertrags notwendig bzw. sinnvoll sein, um ihre vertraglichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, z. B. zur Abgabe von Willenserklärungen im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses. Dies betrifft grundsätzlich alle Phasen des Vertragsverhältnisse...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist am xx.xx.2006 verstorben. Mit Beschl. v. xx.xx.2006 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 2 zum Nachlasspfleger, dem die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben übertragen wurde. Die Feststellung der berufsmäßigen Führung des Nachlasspflegschaft unterblieb. Am 17.3.2022 beantragte der Nachlasspfleger die Festsetzun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG wurde durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) vollständig neu gefasst. Die bisher hier ebenfalls geregelten Heilbehandlungsleistungen wurden in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG verlagert und § 4 Nr. 16 UStG beschränkte sich seither auf die Befreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die durch die tatbestandliche ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.5 Gegenvormund (Abs. 5)

Rz. 10 Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) ist das Rechtsinstitut des Gegenvormunds zum Jahresende 2022 entfallen. Die Regelung zum Gegenvormund wurde daher durch Art 12 Nr. 2 des Gesetzes v. 24.6.2022 gestrichen (BT-Drs. 20/1110 S. 43).mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Entziehung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um Betreuungsrecht. Er nimmt seinen Ausgang aber in einer WEG-Streitigkeit. Fraglich ist dort, ob man einem Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum entziehen kann, wenn er an einem Messie-Syndrom leidet. Entziehung des Wohnungseigentums Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern od...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.5 Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden (Abs. 4)

Rz. 32 Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 der Abs. 4 angefügt. Geregelt wird in Satz 1, dass Leistungsträger mit den Betreuungsbehörden bei der Vermittlung anderer geeigneter Hilfen zur Betreuungsvermeidung zusammenzuarbeiten haben. Hintergrund war die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich wurde durch Art. 2 §...mehr

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ZErb 02/2024, Rezension

BNotO Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora (Hrsg.) 2023 1.048 Seiten, 149 EUR Deutscher NotarVerlag, ISBN 978-3-95646-274-0 Um es vorwegzunehmen: Der Neuling unter den Kommentaren zur Bundesnotarordnung von den Herausgebern Ulf Schönenberg-Wessel, Dr. Pierre Plottek und Dr. Markus Sikora hat das Potential als neues Standardwerk für Notare, Anwaltsnotare, Notarassessoren, Bezirksrevi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 11 Die Vor- und Nacherbfolge kann auf verschiedene Weise mit Testamentsvollstreckungen[19] verknüpft werden.[20] Besteht die Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben, ist auf die Dauer der Vorerbschaft nur der Testamentsvollstrecker über die Nachlassgegenstände verfügungsberechtigt, § 2211 BGB. Ob seine Verfügungsbefugnis materiell-rechtlich von den §§ 2113 ff. BGB be...mehr