Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Aufgabe der Mietwohnung des Betroffenen

Rz. 104 Ebenso steht die Aufgabe der Mietwohnung des Betroffenen unter der besonderen Regelung des § 1833 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB: Die Wohnung stellt den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Betroffenen sowie dessen vertraute Umgebung dar. An die Wohnung knüpfen auch enge soziale Beziehungen (Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Mitgliedschaften in nahen Sportvereinen u.a.) des Betr...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 8. Erlöschen des Vergütungsanspruchs

Rz. 46 Gem. § 16 Abs. 3 VBVG erlischt der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach Entstehung beim Betreuungsgericht geltend gemacht wird. Über die Verweisung in § 16 Abs. 3 S. 2 VBVG auf § 1877 Abs. 4 S. 2 und 3 sowie Abs. 5 BGB gilt die Geltendmachung beim Betreuungsgericht als Geltendmachung gegen den Betreuten. Die Geltendmachung gegen ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Betreuungsverfügung

Rz. 177 Jedoch kann auch nur der Wunsch geäußert werden, einen bestimmten Betreuer zu benennen, um zu vermeiden, dass das Betreuungsgericht einen für den Vorschlagenden fremden Dritten als Betreuer bestellt. Wird eine Person vom Volljährigen als Betreuer vorgeschlagen, hat das Betreuungsgericht dem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 10. Übergangsregelungen

Rz. 51 In § 18 VBVG ist eine Übergangsregelung enthalten, wonach auf Vergütungsansprüche von Betreuern für Leistungen, die vor dem 1.1.2023 erbracht wurden, das VBVG vom 21.4.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.2019,[42] bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden ist. Für Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Form und Inhalt einer Betreuungsverfügung

Rz. 183 Bei der Errichtung der Betreuungsverfügung ist die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ebenso wenig notwendig wie die Hinzuziehung von Zeugen. Zum Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Betreuungsverfügung ist es jedoch sinnvoll, unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem wird dadurch ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden

Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nach § 1818 Abs. 4 BGB die Betreuungsbehörde eingesetzt, wenn weder eine natürliche Person noch ein Betreuungsverein die Betreu...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 1. Ermessensvergütung

Rz. 53 Eine Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer ist in § 1875 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 1 BGB grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur ausnahmsweise kann eine Ermessensvergütung gem. § 1876 S. 2 BGB bewilligt werden, wenn die Tätigkeit aufgrund des Umfangs oder der Schwierigkeit eine angemessene Vergütung rechtfertigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Betreute mittellos ist. ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Mittellose Betreute

Rz. 57 § 1876 S. 2 Nr. 2 BGB stellt klar, dass dem ehrenamtlichen Betreuer keine Ermessensvergütung bewilligt werden darf, wenn der Betreute nach § 1880 BGB mittellos ist. Da die Staatskasse als Schuldner der Ermessensvergütung nicht in Betracht kommt, kommt bei einem mittellosen Betreuten lediglich Ersatz der Aufwendungen über § 1877 BGB oder eine Aufwandspauschale nach § 18...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / B. Voraussetzungen der Betreuung (§ 1814 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 5 Eine Betreuung kann nach § 1814 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB nur eingerichtet werden, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Ob nach § 1814 Abs. 3 BGB eine Betreuung erforderlich ist, hängt von der subjektiven Betreuungsbedürftigk...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Versicherungsschutz

Rz. 121 Ehrenamtliche Betreuer könne eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten nach § 1877 BGB weitergeben. Dieser Versicherungsschutz muss jedoch im Interesse des Betroffenen geboten sein, etwa wenn ein großes Vermögen zu verwalten ist oder besondere Risiken bestehen (z.B. Prozessführungen, besondere gesundheitliche Gefahren u.a.).[165] Die Kosten für eine solc...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Ausnahmen des § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 128 Das Schenkungsverbot wird nur durch § 1854 Nr. 8 BGB selbst durchbrochen. Der Betreuer kann eine Schenkung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dieser Vorschrift nur dann vornehmen, sofern sie nach den Lebensverhältnissen des Betreuten angemessen oder als Gelegenheitsgeschenk üblich ist. Hierzu zählen die Unterstützung naher Angehöriger oder die im Interesse des Fam...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Anhörungsrechte des Betroffenen

Rz. 56 Es ist vorgesehen, dass vor einzelnen Entscheidungen des Betreuungsgerichts die Anhörung des Betroffenen zu erfolgen hat, § 278 Abs. 1 FamFG.[105] Die Intensität der Anhörung ist gesetzlich gestaffelt, da sie teilweise erfolgen muss ("die Anhörung hat zu erfolgen") oder lediglich empfohlen wird ("soll"). Teilweise ist die persönliche Anhörung des Betroffenen vorgesehe...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Bindung des Betreuungsgerichts

Rz. 194 Wie bereits dargestellt, sind insoweit § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB maßgeblich, soweit es dem Vorgeschlagenen an der erforderlichen Eignung für die Amtsübernahme fehlt. Der Vorgeschlagene muss zur Übernahme der Betreuung geeignet sein. Dies ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu prüfen. Ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Vorgeschlagenen und dem Betroffenen, erkennb...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Allgemeines

Rz. 18 Die zentralen Normen für die Vergütung und den Aufwendungsersatz von Betreuern befinden sich nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB, §§ 292 f. FamFG, im überarbeiteten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie in der neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Rz. 19 Zunächst muss hinsichtlich der Vergütung und de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Das "Schenkungsverbot" ist durch die Einfü...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 7. Der Erforderlichkeitsgrundsatz der §§ 1814 Abs. 3 S. 1, 1815 Abs. 1 S. 3 BGB

Rz. 29 Der Erforderlichkeitsgrundsatz zur Betreuerbestellung folgt aus §§ 1814 Abs. 3 S. 1, 1815 Abs. 1 S. 3 BGB. Er stellt eine der Leitlinien des gesamten Betreuungsrechts dar.[58] Durch ihn wird die Betreuung sowohl zeitlich als auch sachlich eingeschränkt. Die Frage, ob ein Betreuer zu bestellen ist, ist ebenso am Erforderlichkeitsprinzip zu messen wie der Umfang der Auf...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Verfahrenspfleger

Rz. 58 Entscheidet das Betreuungsgericht dahingehend, dass von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll, so ist regelmäßig ein Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 276 Abs. 1 FamFG). Der Bestellung eines Verfahrenspflegers bedarf es auch, wenn der Betroffene sich zu gestellten Anträgen (z.B. Anbringung eines Bettgitters) nicht äußern kann oder den Umfang ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) § 14 Abs. 1 HeimG

Rz. 137 Oftmals befindet sich der Betreute in einem Heim und möchte dem dortigen Personal oder dem Heimträger etwas zukommen lassen. Das gesetzliche Verbot des § 14 Abs. 1 HeimG, der inzwischen durch die Landesheimgesetze konkretisiert wurde,[180] verbietet jedoch, dem Heimträger, Heimleiter oder Heimpersonal etwas wirksam zu schenken. Die Vorschrift wird analog aufgrund des...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bestattung des Betroffenen

Rz. 149 Problematisch und in der Rechtsprechung teilweise streitig ist die Frage, ob der Betreuer berechtigt ist, die Bestattung des verstorbenen Betreuten zu veranlassen. Vergütet erhält er seine Aufwendungen für Fahrten zur Beerdigung des vormals Betreuten jedenfalls nicht.[200] Rz. 150 Grundsätzlich haben die Angehörigen des Verstorbenen aus deren Recht zur Totensorge die ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 1. Registrierungsverfahren

Rz. 24 Vor der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wurde die Berufsmäßigkeit eines Betreuers durch ein sog. Berufsmäßigkeitsfeststellungsverfahren beim Betreuungsgericht festgestellt. Die Feststellung durch Beschluss war Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (konstitutive Bedeutung) und führte automatisch zur Entgeltlichkeit, § 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB a.F. i.V.m. § 1 V...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wünsche des Betroffenen

Rz. 86 Ob sich der Betreuer bei der Vermögenssorge nach den Wünschen des Betroffenen zu richten hat oder ihm vorrangig die Aufgabe obliegt, dessen Vermögen zu erhalten und/oder zu mehren, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Die Richtschnur bildet § 1821 BGB. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betreuer den Wünschen des Betreuten vorrangig zu entsprechen hat, soweit dies de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Unterschiede Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Rz. 178 Häufig werden Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verwechselt. Dabei bestehen jedoch grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Gestaltungsmöglichkeiten: Bei der Vorsorgevollmacht kann das sog. Grundverhältnis genau ausgestaltet werden. Dabei handelt es sich in aller Regel um einen der Vollmacht zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag (oder Auftrag) ge...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Kontakt zum Betroffenen und Dritten

Rz. 115 Unabhängig vom jeweiligen Aufgabenkreis verlangt § 1816 Abs. 1 BGB, dass die Betreuung persönlich geführt wird. Dies bedeutet vor allem, dass der Betreuer mit dem Betroffenen Kontakt aufnimmt und den Kontakt zu ihm pflegt. Andernfalls kann der Betreuer den Anforderungen, welche ihm auferlegt werden, nicht gerecht werden. Da der Betreuer sich insbesondere an den Wünsc...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vermögende Betreute

Rz. 59 Bei einem vermögenden Betreuten kann dem ehrenamtlichen Betreuer vom Betreuungsgericht nach §§ 1875 Abs. 1, 1876 BGB eine Ermessensvergütung bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung bewilligt wird, liegt im Ermessen des Gerichts und richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Betreuung.[43] Es genügt, wenn entweder das eine oder das andere de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Anhörungsrechte naher Verwandter

Rz. 61 Angehörige und Ehepartner des Betroffenen haben kein eigenes Antragsrecht auf eine Betreuerbestellung. Ein solcher "Antrag" ist als Anregung an das Betreuungsgericht auszulegen. Diese Anregung soll dem Ehegatten, den Abkömmlingen und Eltern des Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung vor der Betreuerbestellung geben, außer es liegen Gründe des § 279 FamFG vor. Nach § 279 ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 5. Betreuung im Drittinteresse?

Rz. 26 Grundsätzlich muss es sich um eigene Angelegenheiten des Betroffenen handeln, für die eine Betreuung eingerichtet wird. Ausnahmsweise ist eine Betreuung im Drittinteresse möglich, beispielsweise wenn ohne Betreuerbestellung Willenserklärungen Dritter nicht wirksam werden können. So wurde bereits entschieden, dass für einen geschäftsunfähigen Mieter eine Betreuung anzuo...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Anwaltliche Gebühren

Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine Beratungsgebühr nach de...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / C. Übernahme von Bevollmächtigungen

Rz. 11 Sofern sich der Anwalt zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung des Mandanten bereiterklärt, seine private Vorsorgebevollmächtigung zu übernehmen, ist ihm – vor der Vollmachtserteilung und der Tätigkeitsaufnahme – der Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags dringend zu raten. Dann findet § 675 BGB für das Entgelt und § 670 BGB für den Aufwendungser...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 4. Nachlasspflegschaft

Rz. 154 Sind die Erben erst noch zu ermitteln oder besteht sonst bis zur Annahme der Erbschaft durch die Erben ein entsprechendes Bedürfnis, hat der Betreuer gegebenenfalls eine Nachlasspflegschaft anzuregen (§ 1960 BGB). Der Nachlasspfleger vertritt die (zunächst) unbekannten Erben.[208] Sinnvoll ist der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für den ehemaligen Be...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Bankvollmachten, Sperrvermerke, Sammelkonten

Rz. 82 In einem zweiten Schritt ist das Vermögen des Betroffenen vom Betreuer zu sichern. Hierzu sind zunächst vordringlich bestehende Kontovollmachten zu widerrufen. Für die Praxis des Betreuers gegenüber Banken stellt sich häufig das Problem, dass die kontoführenden Banken für jede Vermögensverfügung des Betreuers die Vorlage des Original-Betreuerausweises verlangen. Dies i...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Aufsicht des Betreuungsgerichts

Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer kann für den Betroffenen Rechte gegenüber dessen Bevollmächtigten wahrnehmen. Originäre Betreuungsaufgaben übernimmt der Kontrollbetreuer nicht;[69] seine Befugnisse gegenüber dem Bevollmächtigten ergeben sich aus dem der Vo...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / a) Monatliche Fallpauschalen nach § 8 VBVG

Rz. 33 Die Höhe der Vergütung wird vom Betreuungsgericht festgesetzt. Das VBVG sieht hierfür monatliche Fallpauschalen vor, indem § 8 Abs. 1 VBVG auf die Vergütungstabellen A–C der Anlage verweist, die konkrete Eurobeträge als Fallpauschalen ausweisen. Rz. 34 Die monatlichen Fallpauschalen werden –unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand – durch drei Vergütungstabellen (A–C),...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB

Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger Erkrankungen nicht mehr selbst w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Vollmacht

Rz. 44 Darüber hinaus hat er das Recht, Schadenersatzansprüche (§§ 280 Abs. 1, 823 BGB) gegen den Bevollmächtigten anzumelden, die der Vollmacht zugrunde liegende causa zu kündigen, und letztlich als ultima ratio die Vollmacht zu widerrufen (§ 671 BGB). Rz. 45 Das stärkste Recht des Vollmachtsüberwachungsbetreuers ist die Möglichkeit, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.[92]...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Rechnungslegungsanspruch der Erben?

Rz. 169 Reicht der Betreuer diese dann beim Betreuungsgericht ein, fragt sich, ob die Erben des Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf die Rechnungslegung haben. Dagegen spricht § 362 BGB, da der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht bereits diesen Anspruch erfüllt hat. Allerdings wurde die Erfüllungshandlung (Erstellung und Einreichung der Schlussrechnung) nicht geg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Verzicht auf nicht mehr nutzbares Wohnungsrecht

Rz. 108 Aufgrund der aktuellen Alterspyramide mehren sich diejenigen Fälle, in welchen ein Wohnungsrecht faktisch gar nicht mehr ausgeübt werden kann, weil z.B. alters- oder krankheitsbedingt der Wohnungsberechtigte sich dauerhaft in einem Alten- oder Pflegeheim aufhält. Ob der Betreuer ein zugunsten des Betroffenen grundbuchlich eingetragenes Wohnungsrecht dadurch aufgeben ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Zweck der Betreuung

Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Er soll also nicht lediglich "verwaltet" w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Tatsächliche – rechtliche Betreuung

Rz. 68 Die persönliche Betreuung wird seitens des Betroffenen oft verkannt und missverstanden. Sie meint keine tatsächliche Versorgung des Betroffenen (z.B. für diesen einkaufen, putzen), da regelmäßig nur eine rechtliche Betreuung besteht. Die tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens sind durch Dritte, z.B. Caritas, soziale Hilfsdienste, Essen auf Rädern usw., vorzun...mehr

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Vorwort

Die Rechtspraxis verlangt immer stärker nach Beratung, Regelung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Umfangreiche Rechtsprechung sowie neue Vorgaben des Gesetzgebers vor allem im betreuungsrechtlichen Bereich bedingten die umfangreiche Überarbeitung des vorliegenden Werks seit der 5. Auflage. Das Buch orientiert sich an den Bedürfniss...mehr

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ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 2. Testamentsvollstrecker mit reiner Aufsichtsfunktion

Ein weiterer Sonderfall, der bei Mittestamentsvollstreckern auftreten kann, ist, dass zwar formal mehrere Testamentsvollstrecker mit demselben Geschäftsbereich ernannt sind, allerdings einem Vollstrecker nur eine Aufsichtsfunktion zukommen soll. In diesem Fall haftet der die Aufsicht führende Testamentsvollstrecker zwar nach außen ebenfalls voll als Gesamtschuldner nach § 22...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Entscheidungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 184 Mit Wirkung zum 22.7.2017 wurde § 1906a BGB a.F. neu eingeführt mit der Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer bzw. über Abs. 5 ein Bevollmächtigter für den Betroffenen in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen kann. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde § 1906a BGB a.F. zum 1.1.2023 von § 1832 BGB abgelöst. Per Legaldefinitio...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit, eine dritte Person au...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Ungeeignete Personen

Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus diesem Grund erforderlic...mehr